Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
29.11.12, 18:29
Aktualisiert
29.11.12, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.11.2012
- Der Bürgermeister Az: 32-36-00
Nr. der Ratsdrucksache: 913-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
04.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Privatisierung der von der Stadt Bad Münstereifel organisierten Märkte
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 913-IX
1. Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 27.März 2012 hat der Stadt Bad Münstereifel die Verlagerung der Veranstaltungen Frühjahrs- und Martinsmarkt sowie Kirmes auf gewerbliche bzw. vereinsmäßige Gruppierungen beschlossen. Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich nicht Pflichtaufgaben der Stadt
sondern um Freiwillige Angelegenheiten, auf deren Durchführung die Stadt vor dem Hintergrund
des Nothaushaltsrechtes verzichten kann bzw. sogar muss.
Zudem ist festzustellen, dass die Attraktivität und Frequentierung der beiden Märkte und auch der
Kirmes in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, was sich besonders im Besucheraufkommen und der geringer werdenden Ausstellerzahl zeigt.
Beim Frühjahrs- und Martinsmarkt dürfte der Grund für den Attraktivitätsverlust in erster Linie daran liegen, dass diese beiden Märkte traditionsgemäß immer an Wochentagen stattfinden, an denen naturgemäß nicht so viele Tagesbesucher in der Stadt anwesend sind wie am Wochenende.
Eine Verlagerung der Termine für den Frühjahrsmarkt und Martinsmarkt auf entsprechende Sonntage würde vor dem Hintergrund des Warenangebotes dieser typischen Krammärkte keine Besserung ergeben, da aufgrund einer vor einigen Jahres bereits einmal durchgeführten Befragung der
Marktbeschicker traditionellen Sonntagsmärkten in anderen Städten der Vorrang gegeben wird.
Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren verstärkt private bzw. Vereinsinitiativen gebildet,
die sonntags im Kernstadtbereich solche publikumsträchtigen Veranstaltungen mit Marktcharakter
anbieten. Zu nennen sind hier beispielsweise die Antik- und Trödelmärkte in der Heinz Gerlach
Halle, der Kräutermarkt, das Mittelalterfest, das Kinderfest von Tor zu Tor, der Kirschenmarkt der
Michaelsmarkt und nicht zuletzt der Weihnachtsmarkt.
Der Besucherrückgang und speziell der Besuch des Feuerwerks „Burg in Flammen“ hat seinen
Grund nach Ansicht der Verwaltung in der zunehmenden Reizüberflutung durch ähnliche Veranstaltungen in der näheren Umgebung.
Eine Steigerung der Attraktivität der Märkte durch werbliche Maßnahmen oder ansprechende
Rahmenprogramme ist der Stadt in der jetzigen finanziellen Situation des Nothaushaltsrechtes
verwehrt.
2. Rechtliche Würdigung
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat mit der Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes
2012 – 2022 am 27.03.2012 beschlossen, dass das Marktwesen beginnend ab 2013 mit dem Ergebnis einer jährlichen Haushaltsverbesserung von 7.500 € privatisiert werden soll. Dieser Beschluss hat selbstbindende Wirkung, dessen willkürliche Relativierung die Rechtswidrigkeit des
entsprechenden Beschlusses mit sich bringt.
Eine rechtliche Verpflichtung der Stadt Bad Münstereifel zur Veranstaltung von Märkten besteht
nicht. Nach der Gewerbeordnung sind die veranstalteten Märkte lediglich seitens der Ordnungsbehörde formell als solche festzusetzen und die ordnungsgemäße Durchführung und Einhaltung
der Auflagen zu überwachen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Einnahmen aus den allen in von der
drei Jahren wie folgt dar:
2009
1. Frühjahrsmarkt
399,10 €
2. Martinsmarkt
267,09 €
3. Kirmes
3.543,66 €
4. Wochenmarkt
4.903,68 €
Stadt veranstalteten Märkten stellen sich in den letzten
2010
541,18 €
251,74 €
2.707,77 €
5.010,28 €
2011
399,10 €
365,27 €
3.147,76 €
5.010,28 €
Seite 3 von Ratsdrucksache 913-IX
Gesamteinnahmen
9.113,53 €
8.510,97 €
8.922,41 €
Demgegenüber stehen Ausgaben im Personalhaushalt von durchschnittlich rund 4.600 € pro Jahr
entgegen, die allerdings auch die ordnungsbehördliche Bearbeitung der sonstigen Märkte beinhalten. Zuzüglich Personalnebenkosten und der Sachkosten wie z.B. Stromkosten für den Wochenmarkt summieren sich die Gesamtkosten für das Marktwesen nach Haushaltsplan auf die durch
Ratsbeschluss vom 27.03.2012 einzusparenden Gesamtkosten von 7.500 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Durch eine Privatisierung der Märkte entfallen auf längere Sicht Personalkosten und die Personalbemessung beim Ordnungsamt verändert sich.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Nach Ansicht der Verwaltung bestehen folgende Alternativen zur Lösung des vom Stadtrat gefassten Prüfungsauftrages:
Alternative 1
Die Stadt bietet gewerbliche Unternehmen bzw. Vereinen an, die Trägerschaft über diese
Veranstaltungen zu übernehmen. Die Trägerschaft der Kirmes in der Kernstadt ist einem städtischen Verein zu übertragen.
Sollte dies nicht von Erfolg gekrönt sein, stellt die Stadt die Trägerschaft für den Frühjahrsmarkt,
den Martinsmarkt und die Kirmes in der Kernstadt ein.
Alternative 2
Die beiden Wochentagsmarkttermine werden mit den bereits privat veranstalteten
Sonntagsmärkten im Laufe des Jahres verschmolzen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Die Organisation und die Trägerschaft über die bisher von der Stadt Bad Münstereifel veranstalteten Märkte Frühjahrsmarkt, Martinsmarkt und Kirmes wird künftig nach der vorgeschlagenen Alternative 1 geregelt.