Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
196 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
29.11.12, 18:29
Aktualisiert
29.11.12, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.11.2012
- Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2013
Nr. der Ratsdrucksache: 965-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
04.12.2012
Rat
11.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
Wirtschaftspläne 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Bad Münstereifel
hier: Einbringung der Entwürfe
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 965-IX
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 11.12.2012 werden
der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013,
der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 mit den erforderlichen Anlagen
und dem Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 – 2023 sowie
die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel
mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
eingebracht. Der Wirtschaftsplan 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der
Stadt Bad Münstereifel wird in der Sitzung des Rates am 11.12.2012 beraten (vgl. RD 930-IX).
Mit den im städtischen Haushalt 2013 eingearbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre
2013 bis 2023 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW erreicht, weil ab dem Jahr 2022 der Haushaltsausgleich erfolgt und bis
dahin die jährlichen Defizite und die bisher aufgelaufenen Kredite zur Liquiditätssicherung („Kassenkredite“) kontinuierlich abgebaut werden. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr
2023 ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt auch Auskunft über den
Eigenkapitalverzehr (Abbau der allgemeinen Rücklage) bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem Jahr 2022.
Planjahr
Jahresergebnis
Ausgleichsrücklage
gem. Planung und
Anfangsstand
Anfangsstand
Jahresabschlüsse
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
0,00 €
0,00 €
-3.694.435,01 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-7.000.000,00 €
-5.691.365,00 €
-4.036.724,00 €
-3.484.132,00 €
-2.931.423,00 €
-2.291.293,00 €
-1.865.383,00 €
-1.269.091,00 €
-718.996,00 €
-149.055,00 €
504.477,00 €
1.484.722,00 €
0,00
0,00
-3,94
-10,84
-8,89
-9,57
-8,60
-6,68
-6,18
-5,54
-4,58
-3,91
-2,77
-1,61
-0,34
1,15
3,36
2007
-944.181,12 €
-944.181,12 €
2008
-3.367.835,24 €
-3.367.835,24 €
2009
-5.363.365,56 €
-1.668.930,55 €
2010
-9.760.717,22 €
aufgebraucht
2011
-7.133.302,00 €
aufgebraucht
2012 *)
-7.000.000,00 €
aufgebraucht
2013
-5.691.365,00 €
aufgebraucht
2014
-4.036.724,00 €
aufgebraucht
2015
-3.484.132,00 €
aufgebraucht
2016
-2.931.423,00 €
aufgebraucht
2017
-2.291.293,00 €
aufgebraucht
2018
-1.865.383,00 €
aufgebraucht
2019
-1.269.091,00 €
aufgebraucht
2020
-718.996,00 €
aufgebraucht
2021
-149.055,00 €
aufgebraucht
2022
504.477,00 €
aufgebraucht
2023
1.484.722,00 €
aufgebraucht
*) Prognose zu erwartendes Jahresergebnis
allgemeine Rücklage
Verringerung
Stand allgemeine
Rücklage
jew. z. 31.12.
94.099.145,38 €
93.704.768,28 €
90.025.748,37 €
80.278.424,54 €
73.148.871,04 €
66.148.871,04 €
60.457.506,04 €
56.420.782,04 €
52.936.650,04 €
50.005.227,04 €
47.713.934,04 €
45.848.551,04 €
44.579.460,04 €
43.860.464,04 €
43.711.409,04 €
44.215.886,04 €
45.700.608,04 €
Wegen den Einzelheiten wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 verwiesen.
Entgegen der sonst üblichen Vorgehensweise bei der Haushaltseinbringung wird, wegen der Bedeutung der als Anlage beigefügten Verfügung der Kommunalaufsicht, diese Ratsdrucksache vorab dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme zugeleitet.
2. Rechtliche Würdigung
Der Haushalt 2013 kann nicht ausgeglichen gestaltet werden, d. h. der Gesamtbetrag der Aufwendungen übersteigt den Gesamtbetrag der Erträge. Gleichzeitig führt dies zu einer Verringerung der allgemeinen Rücklage. Da dieser Rückgriff auf die allgemeine Rücklage auch noch bis
zum Jahr 2021 erfolgen muss und bis einschließlich zum Jahr 2016 jeweils über 5 % beträgt, ist
gem. §§ 75 Abs. 4 und 76 Abs. 1 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Das
Haushaltssicherungskonzept kann von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, wenn spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2
GO NRW wieder erreicht wird. Dies ist vorliegend der Fall.
Seite 3 von Ratsdrucksache 965-IX
In diesem Zusammenhang wird auf die zu beachtende Verfügung der Kommunalaufsicht vom
14.11.2012 verwiesen, die als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt ist. Die Kommunalaufsicht
macht deutlich, dass alle Anstrengungen zu unternehmen sind, um ein genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dem trägt der vorgelegte Haushalt Rechnung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Ausführung entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Ausführung entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Ausführung entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Ausführung entfällt
7. Beschlussvorschlag:
a) Haupt- und Finanzausschuss:
Die Verfügung der Kommunalaufsicht vom 14.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.
b) Rat
Die Verfügung der Kommunalaufsicht vom 14.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2014 – 2023 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den
Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden zur Beratung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen.