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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.01.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 986-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 986-IX 1. Sachverhalt: Mit dem Entwurf der Ergänzungssatzung wurden die Offenlagen gem. § 3 Abs. 2 GB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) durchgeführt. Die Planunterlagen wurden hinsichtlich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen sowie der angepassten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung modifiziert. Seitens des Landesbetriebes Land und Forst NRW Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde wird aufgrund des im Rahmen der Baumaßnahme wegfallenden Baumbestandes die Umwandlung von Wald und eine Ersatzaufforstung gefordert. Dies ist in einem Vertrag zu fixieren. Die weiter im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind mit den erforderlichen Abwägungsbeschlüssen beigefügt. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, sind die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen. Sobald alle erforderlichen vertraglichen Regelungen seitens der Stadt, des Kreises Euskirchen und des Landesbetriebes Land und Forst NRW abgeschlossen sind, wird der Satzungsbeschluss seitens der Stadt Bad Münstereifel öffentlich bekannt gemacht. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch den Erlass der Ergänzungssatzung für den Bereich Bad Münstereifel „Ginsterweg“ werden zusätzliche Baumöglichkeiten für junge Familien im Stadtgebiet geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. Gültigen Fassung wird die Erweiterungssatzung für den Bereich Bad Münstereifel „Ginsterweg“ beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erweiterungssatzung nach Vorlage aller erforderlichen vertraglichen Regelungen hinsichtlich Erschließung, Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen (ökologischer Ausgleich) und Ersatz Waldflächen öffentlich bekannt zu machen