Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen"; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen";
hier: Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 7,5 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Der Gemeindedirektor Bauamt - Herr Schmühl -Az.:621-00/E 18BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 9/97 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium Termin Bauausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen"; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen", hat in der Zeit vom 29. 11. 1996 bis 20. 12. 1996 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Während der Offenlage wurden weder von Trägern öffentlicher Belange noch von privaten Grundstückseigentümern Bedenken und Anregungen vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan nunmehr als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag: "Der Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen", wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung, den schriftlichen Festsetzungen, dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag und der gutachterlichen Stellungnahme zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm -