Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 483/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.03.2013
gez. Böcking
25.03.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.04.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Prüfung zur Einrichtung von "Shared Place" und "Simply-City" Flächen
im Stadtgebiet Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anwendung/ Umsetzung von „shared space“ ist in erster Linie an Stellen angedacht, bei dem
der Überquerungsbedarf von Fußgängern sehr groß ist. Gleichzeitig darf die Verkehrsmenge (dtvWert) nicht zu hoch liegen und insbesondere muss der LKW-Anteil sehr niedrig liegen. Nach den
„Hinweisen zu Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf“ (aufgestellt durch die
Arbeitsgruppe „Straßenentwurf“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen)
liegen die Orientierungswerte beim Ausbautyp A (Ausführung ohne niedrige Bordsteine) bei
mindestens 100 Fußgängerüberquerungen/ Stunde, weniger als 1000 Kfz/Spitzenstunde und
weniger als 50 LKW und ÖV/Spitzenstunde.
Einige Ortsdurchfahrten in Erftstadt, deren Baulast bei der Stadt liegen, wurden in den letzten
Jahren umgebaut und verkehrsberuhigt. Ansatzweise wurde „shared space“ schon in einigen
Straßenabschnitten dieser Ortsdurchfahrten umgesetzt. Hierzu zählt unter anderem die CarlSchurz-Straße im Abschnitt zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße und in Höhe des
Marienplatzes, Bürgerplatz in Liblar sowie in Lechenich in der „Altstadt“.
An folgenden Stellen könnte ich mir eine Umsetzung von „shared space“ vorstellen:
1) Köttinger Straße im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und Gartenstraße
2a) Bonner Straße im Abschnitt zwischen Klosterstraße und Schloßstraße
2b) Bonner Straße im Abschnitt zwischen Bonner Tor und Am Haagenpfädchen
3) Gustav-Heinemann-Straße im Abschnitt zwischen Feuerwehr und Volksbank
Bedingung für eine Umsetzung wäre hier die Umwandlung des Straßenraumes in
Mischverkehrsflächen. Somit wäre ein kompletter Umbau notwendig. Diesbezüglich wären die
Anlieger in den meisten Fällen beitragspflichtig. Hinsichtlich der Finanzierung halte ich allerdings
auch ohne genaue Prüfung in den nächsten Jahren eine Umsetzung für sehr fraglich.
In Vertretung
(Dr. Rips)
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