Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
12.12.12, 18:16
Aktualisiert
12.12.12, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.12.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 21.2
Nr. der Ratsdrucksache: 958-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
11.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 958-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
In den Entwurf der 6. Änderungssatzung hat sich ein Fehler eingeschlichen, der bisher unbemerkt
blieb. Die Benutzungsgebühren gem. § 11 Abs. 1 der Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen für die herkömmlichen und vollbiologischen Kleinklaranlagen sowie
der abflusslosen Gruben wurden verwechselt. So soll nach den Erläuterungen der Ursprungsvorlage die Benutzungsgebühr für die abflusslosen Gruben auf 14,00 €/cbm erhöht, die Gebühren für
die herkömmlichen Kleinkläranlagen von 4,92 €/cbm und vollbiologischen Kleinkläranlagen von
2,65 €/cbm unverändert bleiben.
Als Anlage zur RD-Nr. 568-IX/Z-1 wird der überarbeitete Entwurf der 6. Änderungssatzung mit den
richtigen Gebührensätzen überreicht.
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2013 (Anlage 1 zur RD 958-IX) über die Gebühren zur Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als
Anlage zur RD-Nr. 958-IX/Z-1 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil
des Beschlusses.