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Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013 hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
12.12.12, 18:16
Aktualisiert
12.12.12, 18:16
Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)) Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben))

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.12.2012 - Der Bürgermeister Az: SW 21.2 Nr. der Ratsdrucksache: 958-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013 hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 958-IX/Z-1 1. Sachverhalt: In den Entwurf der 6. Änderungssatzung hat sich ein Fehler eingeschlichen, der bisher unbemerkt blieb. Die Benutzungsgebühren gem. § 11 Abs. 1 der Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen für die herkömmlichen und vollbiologischen Kleinklaranlagen sowie der abflusslosen Gruben wurden verwechselt. So soll nach den Erläuterungen der Ursprungsvorlage die Benutzungsgebühr für die abflusslosen Gruben auf 14,00 €/cbm erhöht, die Gebühren für die herkömmlichen Kleinkläranlagen von 4,92 €/cbm und vollbiologischen Kleinkläranlagen von 2,65 €/cbm unverändert bleiben. Als Anlage zur RD-Nr. 568-IX/Z-1 wird der überarbeitete Entwurf der 6. Änderungssatzung mit den richtigen Gebührensätzen überreicht. 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation 2013 (Anlage 1 zur RD 958-IX) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt. Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als Anlage zur RD-Nr. 958-IX/Z-1 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.