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Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.1996 und Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.1997)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau
hier:	Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.1996 und
	Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.1997) Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau
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	Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.1997)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz /Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 4/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Hauptausschuß Rat 24.02.1997 11.03.1997 18.03.1997 TOP: Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.1996 und Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.1997 I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 20.11.1996 hat die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, anhand des Kindertagesstättenbedarfsplanes ein Konzept zu erstellen, wie in Kreuzau der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz für 95 % der infrage kommenden Kinder realisiert werden kann, darüber hinaus soll der Bedarf für eine integrative Kindertagesstättengruppe ermittelt und in das Konzept eingearbeitet werden. Am 07.01.1997 hat die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Pfarrgemeinde Stockheim und dem Kreisjugendamt Düren Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine Erweiterung des Kath. Kindergartens Stockheim im Hinblick auf das Baugebiet "Bubenheimer Weg" zeitgerecht vorzubereiten. Beide Anträge liegen als Anlage Nr. 1 und 2 bei. Beigefügt ist auch eine zusammenfassende Darstellung aus dem Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreisjugendamtes über die Entwicklung in den einzelnen Planungsbereichen, die mit den Grundschulbezirken der Gemeinde identisch sind (Anlage Nr. 3) und eine Übersicht über die Geburtenentwicklung 1988 - 1996. (Anlage 5) Generell ist festzustellen, daß sich der Trend der abnehmenden Geburtenzahlen fortsetzt. Unter Zugrundelegung einer 95 %-igen Bedarfsdeckung, die auch nach Ansicht des Jugendamtes ausreicht und der Berücksichtigung von 3 Geburtenjahrgängen, verändert sich die Zahl der Kinder, die mit 3 Jahren noch keinen Platz erhalten, von 47 (91,56 %) im Kindergartenjahr 1996/1997 auf ein Überangebot von +10 Plätzen (102 %) im Kindergartenjahr 1998/1999. Ohne Berücksichtigung besonderer Bautätigkeiten in den einzelnen Ortsteilen würde sich die Kindergartensituation in der Gemeinde also spürbar verbessern. In der Übersicht über die Geburtenentwicklung habe ich auch dargestellt, wo sich durch die Fortentwicklung verschiedener Ortsteile Veränderungen ergeben werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat das Jugendamt - je nach Stichtag - 37 bis 46 Geburtsmonate zugrundegelegt, was zu einer ungleich höheren Bedarfszahl führt (siehe Anlage Nr. 4). Es sind hierin also auch die Kinder berücksichtigt, die im Verlaufe eines Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden und damit ihren Aufnahmeanspruch haben. Das führt zum 31.12.1998 zu einem rechnerischen Fehlbedarf von 90 Plätzen in der gesamten Gemeinde Kreuz-au. Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, hat der Jugendhilfeausschuß am 14.01.1997 über die Vergabe von 311 neuen Kindergartenplätzen beraten und dabei aufgrund einer Prioritätenliste für Kreuzau 25 Plätze angeboten. Dieses Angebot liegt inzwischen auch schriftlich vor. Inwieweit es darüber hinaus noch zur Schaffung weiterer Plätze kommen wird, ist nach Auskunft des Kreisjugendamtes völlig ungewiß. Realistischerweise kann also zur Zeit nur über eine zusätzliche Gruppe gesprochen werden. Aus der Anlage 4 wird deutlich, daß zum 31.12.1998 der mit Abstand größte Fehlbedarf im Ortsteil Kreuzau mit 53 Plätzen (67,48 % Deckungsgrad) besteht. An dieser Stelle muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß die Zahlen des Jugendamtes die erwartete bauliche Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen nicht berücksichtigen. Insofern ist also mittelfristig eine Bedarfssteigerung vor allem in Stockheim, Winden und Drove zu erwarten. Zu den Planbereichen im einzelnen: 2 Planbereich A: Kreuzau Hier besteht - wie erwähnt - zum 31.12.1998 noch ein Fehlbedarf von rd. 53 Plätzen, ein leichtes, aber kontinuierliches Ansteigen der Einwohnerzahlen ist zu erwarten. In Kreuzau verfügt der Kath. Kindergarten über 3 Gruppen mit 75 Plätzen und der kommunale Kindergarten über eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen und eine Altersgemischte Gruppe mit 10 Kindergartenplätzen, insgesamt also 110 Plätze. Die Einrichtung einer weiteren Gruppe mit 25 Plätzen ist dringend erforderlich. Eine zusätzliche Reserve wäre auch dadurch gegeben, wenn nach Errichtung eines Hortes die 10 Schulkinder der Altersgemischten Gruppe in den Hort überwechseln und anstelle dessen 15 Kindergartenkinder neu aufgenommen werden könnten. Planbereich B: Stockheim Rein rechnerisch ergibt sich bis zum 31.12.1998 eine Überkapazität in der Größenordnung von 16 Plätzen. Allerdings ist hier der beachtliche Einwohnerzuwachs ab 1996 im neuen Baugebiet "Bubenheimer Weg" zu berücksichtigen. Im Kindergarten der Kath. Pfarrgemeinde werden derzeit 3 Gruppen mit 75 Kindern betreut. Es ist zur Zeit noch nicht abzusehen, ob die Zuwächse an Kindern aus dem Baugebiet durch die allgemein sinkenden Geburtenzahlen ausgeglichen werden können, so daß sich eine Erweiterung des Kindergartens erübrigen würde. Die Entwicklung muß insofern sorgfältig beobachtet werden. Planbereich C: Winden, Bergheim, Langenbroich, Üdingen, Leversbach In den nächsten Jahren dürfte sich im Kindergarten Winden die Situation aufgrund sinkender Geburtenzahlen deutlich entspannen. Zum 31.12.1998 besteht ein Fehlbedarf von 17 Plätzen. 1997 wird die Bautätigkeit im Neubaugebiet beginnen, die Entwicklung sollte - wie in Stockheim - zunächst beobachtet werden, ob sich tatsächlich der Bedarf für eine ganze Gruppe ergibt. Der Kindergarten Winden verfügt über 2 Gruppen mit 50 Plätzen, der Kindergarten im Ortsteil Üdingen ebenfalls. Die Üdinger Einrichtung wird in den nächsten Jahren eine weitgehende Bedarfsdeckung gewährleisten. Planbereich D: Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein, Untermaubach Im Pfarrkindergarten Untermaubach werden 2 Gruppen mit 50 Kindern, im Gemeindekindergarten Obermaubach ebenfalls 2 Gruppen mit 50 Kindern betreut. Am 31.12.1998 ergibt sich eine rechnerische Bedarfsdeckung von 79,37 % = ./. 26 Plätze. Besondere Bautätigkeiten sind nicht zu erwarten. Nach Kreuzau ergibt sich hier der zweitschlechteste Deckungsgrad. Planbereich E: Drove, Boich, Thum Der Pfarrkindergarten Drove wurde seinerzeit mit gemeindlicher Hilfe auf 3 Gruppen mit 75 Kindern erweitert, in Thum stehen in 2 Gruppen 50 Plätze zur Verfügung. Der Kindergarten Thum dürfte langfristig den Bedarf aus den Ortsteilen Thum und Boich und teilweise auch aus Drove abdecken. Für den Kindergarten Drove gilt das gleiche wie für Winden und Stockheim. Es bleibt abzuwarten, inwieweit Einwohnerzuwächse aus den neuen Baugebieten die sinkenden Geburtenzahlen ausgleichen. Das Versorgungsdefizit beträgt am 31.12.1998 10 Plätze. Zusammenfassend ist also festzustellen, daß konkreter Handlungsbedarf vor allem im Ortsteil Kreuzau besteht. Vor Einrichtung der Gruppen im Hause Kreuzau, Bahnhofstr. 25, ist bereits eingehend geprüft worden, daß die Erweiterung des Kath. Kindergartens Kreuzau, Poststraße, sehr kostenintensiv ist. Deshalb hat man sich seinerzeit um eine eigene kommunale Lösung bemüht. In der angemieteten Kindertagesstätte Kreuzau, Bahnhofstraße, sind - wie erwähnt - eine Kindergarten- und eine Altersgemischte Gruppe untergebracht. Raumreserven stehen nur noch im Dachgeschoß zur Verfügung, allerdings sehr beengt, auch die Außenanlagen sind recht klein. Die Verwaltung wird mit dem Jugendamt Lösungsmöglichkeiten abklären. Hinsichtlich der Entwicklung in den Planbereichen B, C und E sollte die Verwaltung mit dem Kreisjugendamt in Kontakt bleiben, um bedarfs- und zeitgerecht reagieren zu können. Zum Vorschlag, den Bedarf für eine integrative Gruppe zu ermitteln (insgesamt 15 Kinder, davon 5 behinderte Kinder) ist festzustellen, daß das Jugendamt nicht über Erkenntnisse verfügt, welcher Bedarf besteht. Hier könnte allenfalls eine Umfrage über die Presse erfolgen, um Anhaltswerte zu erhalten. Der Kreis Düren würde eine integrative Gruppe zusätzlich zur angebotenen Kindergartengruppe nicht fördern. Es stehen lediglich 25 Plätze insgesamt für Kreuzau zur Verfügung. Somit wäre zu entscheiden, ob entweder eine normale Kindergartengruppe oder eine integrative Gruppe gebaut würde. Im Hinblick auf die 10 zusätzlichen Plätze neige ich zur normalen Kindergartengruppe. Letztlich bleibt darauf hinzuweisen, daß sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht gegen die Gemeinde, sondern gegen den Kreis Düren als Träger der Jugendhilfe richtet, der seinerseits prüfen muß, wie er einem solchen Antrag entsprechen kann. Der Rechtsanspruch kann z.B. auch dadurch erfüllt werden, daß der Antragsteller auf eine andere, in zumutbarer Entfernung liegende Einrichtung verwiesen oder die Betreuung durch eine Tagesmutter angeboten wird. Es hat sich übrigens gezeigt, daß nur wenige Eltern den Rechtsanspruch wirklich durchsetzen, die 3 meisten sind mit einer zeitlichen Verschiebung der Aufnahme in der örtlichen Kindertagesstätte einverstanden, zumal es sich meist um gerade 3-jährige Kinder handelt. Die Aufnahme älterer Kinder, die zugezogen sind oder von Kindern aus schwierigen häuslichen oder sozialen Verhältnissen erfolgt in der Regel ohnehin bevorzugt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: "Die Anträge der SPD-Fraktion vom 20.11.1996 und der CDU-Fraktion vom 07.01.1997 werden zur Kenntnis genommen; ebenso das Angebot des Kreises Düren zur Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe. Unter Berücksichtigung der Daten des Kindergartenbedarfsplanes sollte eine neue Kindergartengruppe im Ortsteil Kreuzau eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Einzelheiten hinsichtlich Standort etc. abzuklären und einen entsprechenden Beschluß vorzubereiten. Die Bedarfsentwicklung in den anderen Ortsteilen ist sorgfältig zu beobachten." III. Beschlußvorschlag: "Die Anträge der SPD-Fraktion vom 20.11.1996 und der CDU-Fraktion vom 07.01.1997 werden zur Kenntnis genommen; ebenso das Angebot des Kreises Düren zur Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe. Unter Berücksichtigung der Daten des Kindergartenbedarfsplanes sollte eine neue Kindergartengruppe im Ortsteil Kreuzau eingerichtet werden. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit auch eine Hortgruppe eingebunden werden kann; in das Gesamtkonzept ist die schulische Situation mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, Einzelheiten hinsichtlich Standort und Trägerschaft etc. abzuklären und einen entsprechenden Beschluß vorzubereiten. Die Bedarfsentwicklung in den anderen Ortsteilen ist sorgfältig zu beobachten." Der Gemeindedirektor - Ramm -