Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz /Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
4/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuß
Hauptausschuß
Rat
24.02.1997
11.03.1997
18.03.1997
TOP: Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau
hier:
Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.1996 und
Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.1997
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 20.11.1996 hat die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, anhand des
Kindertagesstättenbedarfsplanes ein Konzept zu erstellen, wie in Kreuzau der Rechtsanspruch auf einen
Kindertagesstättenplatz für 95 % der infrage kommenden Kinder realisiert werden kann, darüber hinaus soll der Bedarf
für eine integrative Kindertagesstättengruppe ermittelt und in das Konzept eingearbeitet werden.
Am 07.01.1997 hat die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Pfarrgemeinde Stockheim und
dem Kreisjugendamt Düren Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine Erweiterung des Kath. Kindergartens Stockheim im
Hinblick auf das Baugebiet "Bubenheimer Weg" zeitgerecht vorzubereiten.
Beide Anträge liegen als Anlage Nr. 1 und 2 bei. Beigefügt ist auch eine zusammenfassende Darstellung aus dem
Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreisjugendamtes über die Entwicklung in den einzelnen Planungsbereichen, die mit
den Grundschulbezirken der Gemeinde identisch sind (Anlage Nr. 3) und eine Übersicht über die Geburtenentwicklung
1988 - 1996. (Anlage 5)
Generell ist festzustellen, daß sich der Trend der abnehmenden Geburtenzahlen fortsetzt. Unter Zugrundelegung einer
95 %-igen Bedarfsdeckung, die auch nach Ansicht des Jugendamtes ausreicht und der Berücksichtigung von 3
Geburtenjahrgängen, verändert sich die Zahl der Kinder, die mit 3 Jahren noch keinen Platz erhalten, von 47 (91,56 %)
im Kindergartenjahr 1996/1997 auf ein Überangebot von +10 Plätzen (102 %) im Kindergartenjahr 1998/1999. Ohne
Berücksichtigung besonderer Bautätigkeiten in den einzelnen Ortsteilen würde sich die Kindergartensituation in der
Gemeinde also spürbar verbessern. In der Übersicht über die Geburtenentwicklung habe ich auch dargestellt, wo sich
durch die Fortentwicklung verschiedener Ortsteile Veränderungen ergeben werden.
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat das Jugendamt - je nach Stichtag - 37 bis 46
Geburtsmonate zugrundegelegt, was zu einer ungleich höheren Bedarfszahl führt (siehe Anlage Nr. 4). Es sind hierin
also auch die Kinder berücksichtigt, die im Verlaufe eines Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden und damit ihren
Aufnahmeanspruch haben. Das führt zum 31.12.1998 zu einem rechnerischen Fehlbedarf von 90 Plätzen in der
gesamten Gemeinde Kreuz-au.
Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, hat der Jugendhilfeausschuß am 14.01.1997 über die Vergabe von 311
neuen Kindergartenplätzen beraten und dabei aufgrund einer Prioritätenliste für Kreuzau 25 Plätze angeboten. Dieses
Angebot liegt inzwischen auch schriftlich vor. Inwieweit es darüber hinaus noch zur Schaffung weiterer Plätze kommen
wird, ist nach Auskunft des Kreisjugendamtes völlig ungewiß.
Realistischerweise kann also zur Zeit nur über eine zusätzliche Gruppe gesprochen werden.
Aus der Anlage 4 wird deutlich, daß zum 31.12.1998 der mit Abstand größte Fehlbedarf im Ortsteil Kreuzau mit 53
Plätzen (67,48 % Deckungsgrad) besteht.
An dieser Stelle muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß die Zahlen des Jugendamtes die erwartete bauliche
Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen nicht berücksichtigen. Insofern ist also mittelfristig eine Bedarfssteigerung vor
allem in Stockheim, Winden und Drove zu erwarten.
Zu den Planbereichen im einzelnen:
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Planbereich A: Kreuzau
Hier besteht - wie erwähnt - zum 31.12.1998 noch ein Fehlbedarf von rd. 53 Plätzen, ein leichtes, aber kontinuierliches
Ansteigen der Einwohnerzahlen ist zu erwarten. In Kreuzau verfügt der Kath. Kindergarten über 3 Gruppen mit 75
Plätzen und der kommunale Kindergarten über eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen und eine Altersgemischte
Gruppe mit 10 Kindergartenplätzen, insgesamt also 110 Plätze. Die Einrichtung einer weiteren Gruppe mit 25 Plätzen
ist dringend erforderlich. Eine zusätzliche Reserve wäre auch dadurch gegeben, wenn nach Errichtung eines Hortes die
10 Schulkinder der Altersgemischten Gruppe in den Hort überwechseln und anstelle dessen 15 Kindergartenkinder neu
aufgenommen werden könnten.
Planbereich B: Stockheim
Rein rechnerisch ergibt sich bis zum 31.12.1998 eine Überkapazität in der Größenordnung von 16 Plätzen. Allerdings
ist hier der beachtliche Einwohnerzuwachs ab 1996 im neuen Baugebiet "Bubenheimer Weg" zu berücksichtigen. Im
Kindergarten der Kath. Pfarrgemeinde werden derzeit 3 Gruppen mit 75 Kindern betreut. Es ist zur Zeit noch nicht
abzusehen, ob die Zuwächse an Kindern aus dem Baugebiet durch die allgemein sinkenden Geburtenzahlen
ausgeglichen werden können, so daß sich eine Erweiterung des Kindergartens erübrigen würde. Die Entwicklung muß
insofern sorgfältig beobachtet werden.
Planbereich C: Winden, Bergheim, Langenbroich, Üdingen, Leversbach
In den nächsten Jahren dürfte sich im Kindergarten Winden die Situation aufgrund sinkender Geburtenzahlen deutlich
entspannen. Zum 31.12.1998 besteht ein Fehlbedarf von 17 Plätzen. 1997 wird die Bautätigkeit im Neubaugebiet
beginnen, die Entwicklung sollte - wie in Stockheim - zunächst beobachtet werden, ob sich tatsächlich der Bedarf für
eine ganze Gruppe ergibt.
Der Kindergarten Winden verfügt über 2 Gruppen mit 50 Plätzen, der Kindergarten im Ortsteil Üdingen ebenfalls. Die
Üdinger Einrichtung wird in den nächsten Jahren eine weitgehende Bedarfsdeckung gewährleisten.
Planbereich D: Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein, Untermaubach
Im Pfarrkindergarten Untermaubach werden 2 Gruppen mit 50 Kindern, im Gemeindekindergarten Obermaubach
ebenfalls 2 Gruppen mit 50 Kindern betreut. Am 31.12.1998 ergibt sich eine rechnerische Bedarfsdeckung von 79,37 %
= ./. 26 Plätze. Besondere Bautätigkeiten sind nicht zu erwarten. Nach Kreuzau ergibt sich hier der zweitschlechteste
Deckungsgrad.
Planbereich E: Drove, Boich, Thum
Der Pfarrkindergarten Drove wurde seinerzeit mit gemeindlicher Hilfe auf 3 Gruppen mit 75 Kindern erweitert, in
Thum stehen in 2 Gruppen 50 Plätze zur Verfügung.
Der Kindergarten Thum dürfte langfristig den Bedarf aus den Ortsteilen Thum und Boich und teilweise auch aus Drove
abdecken. Für den Kindergarten Drove gilt das gleiche wie für Winden und Stockheim. Es bleibt abzuwarten, inwieweit
Einwohnerzuwächse aus den neuen Baugebieten die sinkenden Geburtenzahlen ausgleichen. Das Versorgungsdefizit
beträgt am 31.12.1998 10 Plätze.
Zusammenfassend ist also festzustellen, daß konkreter Handlungsbedarf vor allem im Ortsteil Kreuzau besteht. Vor
Einrichtung der Gruppen im Hause Kreuzau, Bahnhofstr. 25, ist bereits eingehend geprüft worden, daß die Erweiterung
des Kath. Kindergartens Kreuzau, Poststraße, sehr kostenintensiv ist. Deshalb hat man sich seinerzeit um eine eigene
kommunale Lösung bemüht. In der angemieteten Kindertagesstätte Kreuzau, Bahnhofstraße, sind - wie erwähnt - eine
Kindergarten- und eine Altersgemischte Gruppe untergebracht. Raumreserven stehen nur noch im Dachgeschoß zur
Verfügung, allerdings sehr beengt, auch die Außenanlagen sind recht klein. Die Verwaltung wird mit dem Jugendamt
Lösungsmöglichkeiten abklären.
Hinsichtlich der Entwicklung in den Planbereichen B, C und E sollte die Verwaltung mit dem Kreisjugendamt in
Kontakt bleiben, um bedarfs- und zeitgerecht reagieren zu können.
Zum Vorschlag, den Bedarf für eine integrative Gruppe zu ermitteln (insgesamt 15 Kinder, davon 5 behinderte Kinder)
ist festzustellen, daß das Jugendamt nicht über Erkenntnisse verfügt, welcher Bedarf besteht. Hier könnte allenfalls eine
Umfrage über die Presse erfolgen, um Anhaltswerte zu erhalten. Der Kreis Düren würde eine integrative Gruppe
zusätzlich zur angebotenen Kindergartengruppe nicht fördern. Es stehen lediglich 25 Plätze insgesamt für Kreuzau zur
Verfügung. Somit wäre zu entscheiden, ob entweder eine normale Kindergartengruppe oder eine integrative Gruppe
gebaut würde. Im Hinblick auf die 10 zusätzlichen Plätze neige ich zur normalen Kindergartengruppe.
Letztlich bleibt darauf hinzuweisen, daß sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht gegen die
Gemeinde, sondern gegen den Kreis Düren als Träger der Jugendhilfe richtet, der seinerseits prüfen muß, wie er einem
solchen Antrag entsprechen kann. Der Rechtsanspruch kann z.B. auch dadurch erfüllt werden, daß der Antragsteller auf
eine andere, in zumutbarer Entfernung liegende Einrichtung verwiesen oder die Betreuung durch eine Tagesmutter
angeboten wird. Es hat sich übrigens gezeigt, daß nur wenige Eltern den Rechtsanspruch wirklich durchsetzen, die
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meisten sind mit einer zeitlichen Verschiebung der Aufnahme in der örtlichen Kindertagesstätte einverstanden, zumal es
sich meist um gerade 3-jährige Kinder handelt. Die Aufnahme älterer Kinder, die zugezogen sind oder von Kindern aus
schwierigen häuslichen oder sozialen Verhältnissen erfolgt in der Regel ohnehin bevorzugt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"Die Anträge der SPD-Fraktion vom 20.11.1996 und der CDU-Fraktion vom 07.01.1997 werden zur Kenntnis
genommen; ebenso das Angebot des Kreises Düren zur Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe.
Unter Berücksichtigung der Daten des Kindergartenbedarfsplanes sollte eine neue Kindergartengruppe im
Ortsteil Kreuzau eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Einzelheiten hinsichtlich Standort etc.
abzuklären und einen entsprechenden Beschluß vorzubereiten.
Die Bedarfsentwicklung in den anderen Ortsteilen ist sorgfältig zu beobachten."
III. Beschlußvorschlag:
"Die Anträge der SPD-Fraktion vom 20.11.1996 und der CDU-Fraktion vom 07.01.1997 werden zur Kenntnis
genommen; ebenso das Angebot des Kreises Düren zur Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe.
Unter Berücksichtigung der Daten des Kindergartenbedarfsplanes sollte eine neue Kindergartengruppe im
Ortsteil Kreuzau eingerichtet werden. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit auch eine Hortgruppe eingebunden
werden kann; in das Gesamtkonzept ist die schulische Situation mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird
beauftragt, Einzelheiten hinsichtlich Standort und Trägerschaft etc. abzuklären und einen entsprechenden
Beschluß vorzubereiten.
Die Bedarfsentwicklung in den anderen Ortsteilen ist sorgfältig zu beobachten."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -