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Allgemeine Vorlage (Raumkapazitäten sowie hieraus resultierende Probleme im Bereich des Schulzentrums "Heribertschule Kreuzau"; hier: Vorlage eines GESAMTRAUMKONZEPTES einschl. damit verbundener Lösungsmöglichkeiten bzw. -vorschläge)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
105 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann Herr GD Ramm Kreuzau, 13. Oktober 1998 Vorlagen-Nr. 99/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 26.10.1998 10.11.1998 24.11.1998 TOP: Raumkapazitäten sowie hieraus resultierende Probleme im Bereich des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“; hier: Vorlage eines GESAMTRAUMKONZEPTES einschl. damit verbundener Lösungsmöglichkeiten bzw. vorschläge I. Sach- und Rechtslage: A Allgemeine Ausführungen. Bekanntlich bestehen im Bereich des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“, in dem die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium untergebracht sind, schon seit Jahren erhebliche Raumprobleme. Diese Raumprobleme sind insbesondere dadurch entstanden, dass viele Jahre lang entgegen den bestehenden Raumkapazitäten, zu viele Eingangsklassen an der Hauptschule und vor allem an der Realschule aufgenommen wurden, deren Anzahl sich in späteren Jahrgängen, meist beginnend ab dem 7. Jahrgang, aufgrund Schulwechslern, Quereinsteigern, Wiederholern u.ä. noch entsprechend erhöhte und somit weiteren Raumbedarf erforderlich machte. Daneben wurde im Schuljahr 1993/94 ein Gymnasium gegründet, dessen Baukörper im Bereich der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 - 10) zwar generell 3-zügig ausgelegt ist, für das inzwischen aber im Hinblick auf die Bildung der Sekundarstufe II, pädagogisch sinnvoll eine 4-Zügigkeit beschlossen wurde. Ausgebaut ist dieses Schulzentrum im Bereich der Unterrichtsräume insges. 8-zügig, wobei im Bereich der Fachräume im Hinblick auf eine optimal genutzte und kombinierte Inanspruchnahme seitens aller hier untergebrachten Schulformen (nur) eine 7-Zügigkeit vorliegt. Tatsächlich ist am gen. Schulsystem aber eine viel höhere Frequentierung gegeben, die teilweise sogar eine insges. 11-Zügigkeit erreichte. Aus diesem Grunde ist schon mit dem Schuljahr 1994/95 die Eingangszügigkeit an den benannten Schulen festgelegt worden; in den wenigsten Fällen konnte diese aber bisher eingehalten werden. B Äußere Rahmenbedingungen sowie schulpädagogische Anforderungen. Zum jetzt laufenden Schuljahr 1998/99 wurde gemäß Beschluß des Rates vom 26.11.1997 die Eingangszügigkeit für die Hauptschule mit 2-, für die Realschule mit 3- sowie für das Gymnasium mit 4 Zügen, also demnach mit insges. 9 Zügen innerhalb des gesamten Schulzentrums, festgesetzt. Ein Handicap ist hierbei die Tatsache, dass die Eingangszügigkeit, auch wenn sie tatsächlich auf diese Gesamtzügigkeit festgelegt werden kann, insbesondere bei Haupt- und Realschule, in einigen Jahrgängen danach infolge Wiederholern und Quereinsteigern überstiegen wird. Auch diese Mehraufnahmen verändern dann wiederum den Bedarf zu Ungunsten der vorhandenen Raumkapazitäten. Es ist also unbedingt angezeigt, die Vorgaben dieser Zügigkeit durch die Festlegung einer hieran orientierten Gesamtzahl der einzuschulenden Schüler/ -innen zu ergänzen. Hierdurch könnte verhindert werden, dass durch eine entsprechend „knappe“ Aufnahme innerhalb der beschlossenen Zügigkeit nicht bereits im darauffolgenden 6. Jahrgang die Erweiterung um eine weitere Klasse nötig wird, die das Problem des Raumbedarfs m.E. unnötig weiter verschärft. Die Erhöhung der Gesamtklassenzahl für die einzelnen Schulstufen sollte durch entsprechendes „restriktives“ Verhalten seitens der Schulleitungen (auch und gerade) bei der Aufnahme von Schulformwechslern sowie „Quereinsteigern“, in Grenzen gehalten werden. Anzustreben ist im Hinblick auf die Raumsituation unbedingt die Vorgabe, dass an der Realschule erst ab dem 8. und an der Hauptschule möglichst erst ab dem 9. Jahrgang eine 4bzw. 3-Zügigkeit im Hinblick auf die festgelegte Eingangszügigkeit erreicht wird. Unter Berücksichtigung aller dieser Vorgaben, d.h. Festlegung der Eingangszügigkeit und (evtl.) zukünftig auch der Gesamtzahl der hiernach einzuschulenden Schüler/-innen, der Einstellung des SSV in den Bereich der Gemeinde Hürtgenwald, die Gründung eigenständiger Realschulen in Hürtgenwald und Nideggen sowie auch das anempfohlene „restriktive Verhalten“ bei Quereinsteigern, Schulformwechslern u.ä., kann das gründliche Studium 2 der Zahlen nicht verhehlen, dass selbst bei konsequenter Durchsetzung, der Raummangel zukünftig doch so groß sein wird, dass ohne Schaffung weiteren Schulraumes eine Lösung nicht mehr möglich ist. Ausschlaggebend ist, welche Schülerzahl letztendlich in den nächsten Jahren in Kreuzau unterrichtet werden soll. Global ist festzustellen, dass zukünftig ein erheblicher Bedarf an „normalgroßen“ Klassenräumen bestehen wird. Tatsächlich werden zum jetzigen Zeitpunkt im gen. Schulzentrum aber auch kleinere Räume (sog. Kursräume) als Klassenräume in Anspruch genommen. Wenn zukünftig die Eingangszügigkeit beschränkt aber nicht gleichzeitig auch die Festlegung der damit verbundenen Gesamtzahlen der Schüler/-innen erfolgt, besteht die Gefahr, dass diese bisher zu Unterrichtszwecken genutzten Kursräume aufgrund der hohen Schülerzahlen zukünftig nicht mehr oder nur noch nach Aufteilen von Klassen „zur Verfügung“ stehen können. C Bestehende Beschlusslage Derzeit ist der Ratsbeschluss vom 26.11.1997 aktuell. Dieser setzt für die Hauptschule 2-, für die Realschule 3- sowie für das Gymnasium 4 Züge in den Eingangsklassen fest. Bei der Hauptschule ist weiterhin die Aussage getroffen worden, dass die Aufnahme von Schüler/-innen in die Eingangsklasse 5 sowie von Schulformwechslern, soweit sie nicht aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau stammen nur dann möglich ist, sofern in den oberen Jahrgängen (8-10) die 3-Zügigkeit nicht überschritten wird. Für die Realschule ist die Aussage enthalten, daß der Schulversuch „bilingualer Zweig“ bestehen bleiben muss. Im Hinblick auf die Gesamtzügigkeiten, die daraus resultierende Raumentwicklung und selbstverständlich auch das bestehende Raumangebot wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diesen Beschluss um den Passus eines möglichst „restriktiven Verhaltens“ zu ergänzen, wie dies bereits in der Sitzung des Schulausschusses vom 12.11.1997 aufgrund der Verwaltungsvorlage vorgesehen war. Hiernach war für Haupt- und Realschule beabsichtigt, dass „die Aufnahme von Schüler/-innen in der Eingangsklasse 5 sowie von Schulformwechslern, soweit sie nicht aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau stammen, eine Aufnahme nur mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung erfolgen kann“. Diese Beschlussvorlage wurde aber im vorstehenden Sinne modifiziert. Die Verwaltung ist aber im Zusammenhang mit dieser Vorlage der Meinung, hierüber nochmals zu befinden und eine strengere Auslegung, als bisher gegeben und auch vorgenommen, zu beschließen. Unabhängig der vorstehenden „allgemeinen Darstellung“ wurde bereits in der 8. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Kreuzau am 25.02.1997 seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das ehem. Lehrerwohnhaus (Doppelhaus) in Kreuzau, Schulstr. 18/19, durch entsprechende Um-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen für Belange der Realschule Kreuzau herzurichten. Weiter wurde die Inanspruchnahme von 3 bisher durch das DRK im 1. OG der „Hans-Hoesch-Stiftung“ genutzte Räume für Zwecke des Gymnasiums (z.B. als Fachräume) angeregt, nachdem das DRK Ausweichräumlichkeiten im ehem. Schulgebäude in Kreuzau, Ortsteil Untermaubach, Im Bongert 10 gefunden hatte. D Auftrag an die Verwaltung. Einstimmig bei 2 Enthaltungen wurde die Verwaltung am 18.03.1997 dann vom Rat beauftragt, „kurzfristig ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der vorhandenen Räume im Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ einschl. ihrer detaillierten Nutzung sowie auch dem zukünftigen Bedarf zu erarbeiten.“ Einzubeziehen in dieses Konzept war auch die nach Umbau und Sanierung durchaus mögliche Nutzung der ehem. Lehrerdienstwohnungen im Gebäude Schulstr. 18/19, für (schulische) Belange der Realschule, sowie 3 zu diesem Zeitpunkt durch das DRK im 1. OG der „Hans-Hoesch-Stiftung“ genutzte Räume. Miterfasst auch die im Jahre 1992 bereits erstellte Grundsatzplanung (nur „angedacht“) zur Aufstockung des Mitteltraktes zwischen Haupt- und Realschule (Foyer- und Außentoilettenbereich) bei gleichzeitiger Abklärung der Möglichkeiten zur Förderung dieser Maßnahmen mit Landesmitteln. Letztlich hierin enthalten eine kostenmäßige Gegenüberstellung der sich aus diesem Konzept ergebenden Baumaßnahmen bis hin zu einem möglichen Neubau“. Aus den verschiedensten Gründen, insbesondere aber hinsichtlich der Unabwägbarkeiten und offenen Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung eigenständiger Realschulen in Hürtgenwald oder/und Nideggen und deren Zugangsverhalten, aber auch anderweitiger Probleme in diesem Bereich, konnte dieses Nutzungskonzept zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden. Andererseits war die Raumnot am Schulzentrum zu erkennen, so dass, unabhängig der nicht ganz eindeutigen Beschlusslage aber der hierzu bestehenden Vorgabe im Hinblick auf die Einhaltung des Termins, rechtzeitig, und zwar genau zum 14.10.1997, ein Antrag an die Bezirksregierung Köln bezüglich des Aus- und Umbaues sowie der Sanierung der ehem. LDW in Kreuzau, Schulstr. 18/19 gestellt worden war. Zur Finanzierung waren bereits im Jahre 1997 100.000 DM sowie im Jahre 1998 300.000 DM eingeplant worden. Eine Beihilfengewährung zu dieser Maßnahme ist seitens der Bezirksregierung Köln bis heute allerdings nicht erfolgt, da die hierzu (noch) erforderlichen Unterlagen (z.B. „konkreter“ Ratsbeschluss, Planskizzen, Kostenaufstellung) nicht vorgelegt werden konnten, weil die Verwaltung den Ratsbeschluss vom 18.03.1997 so ausgelegt hat, dass erst nach Vorlage und Beschlussfassung über das „Gesamtnutzungskonzept“, die Durchführung der vorgeschlagenen Um- und Ausbaumaßnahmen in der ehem. LDW in die Wege geleitet werden konnten. Des weiteren war mit Beschluss des Rates vom 26.11.1997 die Verwaltung im Zusammenhang mit der Festlegung der Zügigkeiten weiterhin beauftragt worden, „in Abstimmung mit den 3 im Schulzentrum „Heribertschule“ 3 untergebrachten Schulformen, ein „Gesamtraumkonzept“ vorzulegen, dass erstmals auch die 4-zügige Unterbringung des Gymnasiums beinhaltet. Hierin erfasst auch eine kostenmäßige Gegenüberstellung der sich aus diesem Konzept ergebenden verschiedenen Baumaßnahmen bis hin zu einem möglichen Neubau“. Daneben waren im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 1998 entsprechende Beträge in den Haushaltsplan für den Umbau dieser LDW eingebracht worden. Wenn in den Sitzungen von Hauptausschuss und Rat vom 26.11.1997 zwar für eine redaktionelle Änderung des Textes von bisher „Schaffung von Schulraum in den ehem. Lehrerdienstwohnungen, Kreuzau, Schulstraße 18 -19“ auf neu „Schaffung von Schulraum im Schulzentrum“ die Zustimmung erfolgte, so wurde andererseits aber eine seitens der SPD-Fraktion gleichzeitig beantragte Haushaltssperre auf den kompletten Ansatz und Freigabe erst nach Vorlage der geforderten „Konzeption zum Schulzentrum“ mit Mehrheit abgelehnt. Hieraus wird seitens der CDU-Fraktion gemäß deren Antrag vom 24.09.1998 geschlussfolgert, dass die Verwaltung, unabhängig der Erstellung eines „Gesamtraumkonzeptes“, bereits zu diesem Zeitpunkt den Auftrag erhalten hat, im Hinblick auf den Umbau der LDW entsprechend zu verfahren. Es bestanden also hier unterschiedliche Lesarten. Unabhängig davon wird im nachfolgenden Beschlussvorschlag die Aussage hinsichtlich des „Um- und Ausbaues der ehem. Lehrerdienstwohnung“ (evtl. nochmals) konkret getroffen. E Schülerprognosen und der daraus zu entwickelnde Klassen-/Raumbedarf, vorhandenes Raumangebot sowie daraus resultierende Lösungsmöglichkeiten bzw. -vorschläge. a) Allgemeines Die Prognose der Schülerzahlenentwicklung erfolgte, beginnend beim Bereich der Primarschulen, anhand der Geburtenzahlen, wobei gleichzeitig auch Bautätigkeit, Zuzüge etc. mit Erfahrenswerten entsprechend berücksichtigt wurden. Hierauf aufbauend wurde die Entwicklung der Schulen im Sekundarstufen-I-Bereich (HS, RS, GY) anhand des in den letzten Jahren festzustellenden Übergangsverhaltens einschl. Berücksichtigung der Wiederholer sowie Quereinsteiger, Schulwechsler u.ä., beginnend beim jetzigen Schuljahr 1998/99 bis endend beim Schuljahr 2007/08, ermittelt. Hierbei wurden ebenfalls und soweit zutreffend, die Zahlenwerte aus den Kommunen Nideggen und Heimbach sowie mit „Abstrichen“ auch der Stadt Düren und der Gemeinde Vettweiß (in den beiden letzten Fällen nur dann, wenn die in Rede stehenden Schulen dem Begriff „nächstgelegene Schule“ entsprechen) berücksichtigt. Die hierzu vorgelegten Zahlen wurden gemäß der vorstehenden Darstellung entsprechend „hochgerechnet“ und fortgeführt. Zu Details bezüglich der betroffenen Schulen wird zum einen auf die nachfolgende spezielle Darstellung und zum anderen auf die dazu gefertigten Anlagen 1 - 6 verwiesen. b) Vorgaben bei den einzelnen Schulsystemen 1. HAUPTSCHULE a) Schülerzahlenentwicklung bzw. Entwicklung der Zügigkeit Die Schülerzahlenentwicklung der Hauptschule bitte ich im Detail den Anlagen 2 a - 2 c zu entnehmen. Die Zügigkeit und die daraus resultierenden Klassenstärken der Anlage 7. Wie hieraus festzustellen, sind mit Ausnahme der Schuljahre 2001/02 sowie 2005/06, durchgängig 14 - 15 Klassen als Gesamtbedarf für die Hauptschule Kreuzau errechnet worden. Es ist allerdings empfohlen, aufgrund der recht zahlreichen Rückläufer bzw. Abgänger von anderen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (insbesondere von den Realschulen), auch für diese Schuljahre einen Raumbestand von immer wenigstens 14 Klassen vorzuhalten. Hieraus resultiert eine generelle 2-Zügigkeit, die lediglich Ausnahmen im 9. und 10., in Ausnahmefällen auch im 8. Jahrgang, für 3 Parallelklassen haben sollte. Dies setzt allerdings auch die Bildung größerer Klassen als bisher an der Hauptschule Kreuzau geschehen, die strikte Einhaltung der bestehenden Vorgaben bei der Bildung der Eingangsklassen sowie möglichst auch ein „restriktives“ Aufnahmeverhalten bei Schulwechslern, Quereinssteigern u.ä. aus anderen Kommunen voraus. Zu bedenken ist weiterhin auch, dass gerade an der Hauptschule eine entsprechende Differenzierung im Unterricht empfohlen wird, womit weiterer Raumbedarf, der m.E. aber in sog. „Kursräumen“ abgedeckt werden kann, verbunden ist. Im Hinblick auf die prekäre Raumsituation an allen am gen. Schulzentrum bestehenden Schulen, ist aber eine knappe Berechnung und die daraus resultierende Raumverteilung unbedingt empfohlen. INFO: Bandbreite der Hauptschule bei einer 2-Zügigkeit 18 - 30 (Richtwert 24) b) Vorhandenes Raumangebot Zu Unterrichtszwecken z.Z. genutzte Räume, insges. Fachräume (NW, Technik, Informatik, Küche u.a.) Sammlungs- und Vorbereitungsräume hierzu Kursräume Lehrmittel- u.a. Nebenräume zuzüglich Lehrer- und Verwaltungsbereich 17 8 2 1 4 -globale Angabe- 4 Von den Unterrichtsräumen haben 16 Räume 58 - 60 qm sowie 1 Raum 40 qm. Hierzu wird auch auf die Anlagen 11 a und 11 b verwiesen. Von diesen Räumen stellt die Hauptschule schon seit vielen Jahren, 2 Räume generell der Realschule Kreuzau zu Unterrichtszwecken zur Verfügung. Weiter ist festzuhalten, dass (auch) die Hauptschule im Jahre 1969 2-zügig errichtet wurde, d.h. dass neben den ursprünglich errichteten 12 (normalen) Unterrichtsräumen im Laufe der Jahre bereits mehrere vorher anderweitig zu nutzende Räume zu Unterrichtszwecken hergerichtet wurden bzw. werden mussten. c) Zukünftiger Raumbedarf / benötigte Räume. Gemäß den Vorgaben im Rd.Erl. des MSW vom 19.10.1995 (Schulbauprogramm) und dem örtlichen Erfordernis „fehlen„ der Hauptschule Kreuzau gemäß ihrer eigenen Darstellung (Ergänzung zu Anlage 12), bei einem jährlich mitgeteilten Unterrichtsbedarf für 14 - 16 Klassen, zusätzlich zur jetzigen provisorischen Situation (weitere) 7 Räume. Diese Aufzählung entspricht natürlich der Idealvorstellung für die Raumsituation, wobei im Hinblick auf die räumlichen als auch die finanziellen Vorgaben das „Notwendige von den Wunschvorstellungen“ zu trennen ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anlage 12, erstellt von der Verwaltung, verwiesen. Fakt ist, dass z.Z. an der Hauptschule Kreuzau 17 Räume zu allgemeinen Unterrichtszwecken genutzt werden (können). Die Hauptschule muss also im Hinblick auf die Vorgaben zukünftig ohne große Probleme in der Lage sein, in ihrem eigenen Raumbestand den Bedarf zu decken. 2. REALSCHULE KREUZAU a) Schülerzahlenentwicklung einschl. der Zügigkeit Hierzu wird bezüglich der Schülerzahlenentwicklung auf die Anlagen 3 a - 3 c sowie der Zügigkeit und der daraus resultierenden Klassenzahl auf die Anlage 8 verwiesen. Demgemäß ist festzuhalten, dass die Realschule unter Zugrundelegung der jetzigen Vorgaben in diesem Jahr noch 27 Klassen, ab dem kommenden Schuljahr 1999/00 aber bereits (nur) 25 Klassen und hiernach weiter abbauend bis max. je Schuljahr 22 Klassen benötigt. Dies hängt zum einen mit der Festlegung der 3Zügigkeit im Bereich der Eingangsklassen und zum anderen mit dem Wegfall der Schüler/-innen aus Heimbach, Hürtgenwald und Nideggen zusammen. INFO: Bandbreite bei 3-Zügigkeit 26 - 30 (Richtwert 28) Bandbreite bei 4-Zügigkeit 27 - 29 (Richtwert 28) b) Vorhandenes Raumangebot Bekanntlich wurde die Realschule im Jahre 1971 als 2-zügiger Bau in Betrieb genommen, wodurch sie daher grundsätzlich (nur) 12 normale Unterrichtsräume einschl. dem ganzen Fachraum- und Verwaltungsbereich vorhalten kann. Tatsächlich ist aber aufgrund der Vorgaben schon seit vielen Jahren eine erheblich größere Anzahl an Räumen für allgemeine Unterrichtszwecke in Anspruch zu nehmen. Diese wurden im Laufe der Jahre durch entsprechende Umbau- und Änderungsmaßnahmen sowie insbesondere auch die Inanspruchnahme von Räumen im Keller bzw. im tiefer gelegenen Erdgeschoss „gewonnen“. Daneben standen und stehen weiterhin Klassenräume innerhalb der Hauptschule und des Gymnasiums zur Verfügung. Zu Unterrichtszwecken z.Z. genutzte Räume, insges. (INFO: + 2 Räume HS, + 1 Raum GY) Fachräume (NW, Musik, Kunst, Informatik) Sammlungs- und Vorbereitungsräume hierzu Lehrmittel- u.a. Räume zuzüglich Lehrer- und Verwaltungsbereich 25 6 1 2 -globale Angabe- Von den Unterrichtsräumen haben 21 Räume 64 qm und 4 Räume 43 qm. Auch hierzu wird auf die entsprechenden Anlagen (11 a und 11 b) verwiesen. Im Grundsatz ist es erklärtes Ziel aller Beteiligten, dass der Realschule ein ausreichendes und vor allem vernünftigeres Raumangebot als bisher zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt vor allem auch für die Feststellung, aus dem Kellerbereich sukzessive die Unterrichtsräume auszulagern und hier, soweit erforderlich, und dies ist zum jetzigen Zeitpunkt zu attestieren, „nur noch“ Fachräume, welche die Schüler/innen nur stundenweise nutzen, zur Verfügung zu stellen. c) Zukünftiger Raumbedarf/benötigte Räume 5 Bei einer, zumindest in den Jahrgangsstufen 5 - 7, strikt eingehaltenen generellen 3-Zügigkeit ab dem Schuljahr 1998/99, was im Hinblick auf die inzwischen hierzu bestehenden Vorgaben durchaus möglich ist, wird sich erst aufgrund von Wiederholern und Zugängen von anderen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (insbesondere von den Gymnasien) ab der Klasse 8 eine 4-Zügigkeit entwickeln. Aufgrund dieser Fakten ergibt sich ein Gesamtraumbedarf von dann zusammen 21 - 22 Unterrichtsräumen, was einem „Wenigerbedarf“ von 4 - 6 Räumen gegenüber der jetzigen Situation entspricht. Dies setzt aber unbedingt voraus, dass die Schulleitung der Realschule angehalten wird, nicht nur bei der Einschulung in die 5. Klasse, sondern auch bei der Aufnahme von Abgängern von anderen Schulen ein möglichst „restriktives“ Verhalten an den Tag zu legen, d.h. strikt darauf zu achten, dass die aufzunehmenden Schüler/-innen nur zum Schuleinzugsbereich der Gemeinde Kreuzau gehören. Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass auch der viele Jahre lang attestierte Sachzwang zur Aufnahme von Schüler/-innen in den „bilingualen Zweig“ der Realschule Kreuzau generell nicht den Vorgaben entspricht. Die Verpflichtung zur Aufnahme in diesen Zweig ist anders zu werten; hierauf sollte zukünftig geachtet werden, damit die Eingangszügigkeit nicht bis zur letzten Person ausgeschöpft und sich bei 1 - 2 Zuzügen o.ä. Fällen, bereits ab dem 6. Jahrgang die Bildung einer 4. Klasse ergibt. Dies würde sämtliche Überlegungen ad absurdum führen. Trotz der Verminderung des Schülerbestandes und damit verbunden auch der Klassenanzahl, bestehen für die Realschule Kreuzau jedoch weiterhin entsprechende Raumprobleme. Nach den bestehenden Vorschriften müsste die Realschule, hochgerechnet auf ihre zukünftige Entwicklung, über 21 - 22 Unterrichtsräume und entsprechende Fachräume verfügen. Tatsächlich kann sie aber nur 14 Unterrichtsräume vorweisen, so dass 7 - 8 Räume als Fehlbedarf festzuhalten sind. Die Einzelheiten zu diesem „Idealbedarf“ bitte ich sowohl der Anlage 13, als auch der (eigenen) Darstellung der Realschule Kreuzau (Ergänzung hierzu), zu entnehmen. Unabhängig der dort aufgelisteten Fakten ist aber auch festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt sogar in 25 Räumen dieses Gebäudes unterrichtet wird. Wenn davon ausgegangen wird das spätestens zum Schuljahr 2002/03 der o.a. Gesamtbedarf erreicht wird, andererseits durch die avisierte Umbaumaßnahme in der ehem. Lehrerdienstwohnung insgesamt 3 Unterrichtsräume (zusätzlich) gewonnen werden, müsste die Realschule zukünftig und ab diesem Zeitpunkt ihren Raumbedarf nicht nur im eigenen Bestand decken sondern auch das Ziel erreichen können, die teilweise im Kellergeschoß untergebrachten Klassenräume sukzessive (nur) als Fachräume zu nutzen. Ab dem genannten Zeitpunkt müsste es u.U. sogar realisierbar sein, auf die schon seit vielen Jahren und bis dato von der Hauptschule in Anspruch genommenen beiden Klassenräume zu Gunsten anderer Raumnachfrage verzichten zu können. 3. GYMNASIUM a) Schülerzahlenentwicklung einschl. Zügigkeit Die Schülerzahlenentwicklung hierzu ist aus den Anlagen 4 a - 4 c zu ersehen. Es wird ausdrücklich und unabhängig der entsprechenden Vermerke auf den gen. Anlagen darauf hingewiesen, dass diese Zahlenwerte anhand der Geburtenprognosen und des bisherigen durchschnittlichen Übergangsverhaltens ermittelt wurden. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Gemeinde Kreuzau sondern auch für die Kommunen Heimbach und Nideggen. Schüler/-innen aus dem Bereich der Stadt Düren sind nur insoweit berücksichtigt worden, wie für sie der Begriff „nächstgelegene Schule“ zutrifft (je nach Lage der Wohnung für den Stadtteil Niederau gegeben) und hierbei der Aufnahmewunsch im Grundsatz zu erfüllen ist. Die hieraus resultierende Zügigkeit ist aus der Anlage 9 ersichtlich, wonach sich ab dem Schuljahr 2003/04 hier ein Klassenbestand/-bedarf von 24 (bei einer 4-Zügigkeit) ergibt. Für die Schuljahre 1998/99 bis zum Schuljahr 2002/03 bestehen teilweise „Schwankungen“ zwischen einem Bedarf von 21 bis max. sogar 25 Klassen. Hierzu ist zu erläutern, dass am Gymnasium Kreuzau z.Z. in den einzelnen Jahrgangsstufen noch gravierende Unterschiede bestehen. So ist z.B. der 10. Jahrgang (eingeschult zum Schuljahr 1993/94) z.Z. nur noch 2zügig, der jetzige Jahrgang 6 hat aber sogar 5 Züge. Auf die Zukunft ausgerichtet besteht aber ein entsprechender Ratsbeschluss, wonach das Gymnasium im Eingangsbereich 4-zügig geführt werden kann. Diese Festlegung erfolgte trotz anderslautender Genehmigung und erfolgter Baumaßnahmen unter dem Aspekt, der späteren 4-zügigen Sekundarstufe II einen ausreichenden Unterbau zu geben. Dies bedeutet aber andererseits auch, dass im Sekundarstufen-IBereich zukünftig immer 6 Klassen (1 Zug mehr pro Jahrgangsstufe) fehlen werden. Hierzu ist weiter festzuhalten, dass das Schulzentrum im Hinblick auf den Raumbedarf und auch die Aufteilung nach dem sog. „Schulzentrumserlass“ beurteilt, worden ist. Demnach wurden keine 18 sondern „nur“ 17 6 Klassen für den Bereich der Sekundarstufe I des Gymnasiums genehmigt und errichtet. Ausgangspunkt war hierbei die Gesamtzügigkeit der dort untergebrachten Schulformen von Hauptschule mit 2-, Realschule mit 3- sowie Gymnasium mit (ursprünglich) ebenfalls 3 Zügen. Des weiteren bestand die Prämisse, dass durch eine entsprechend ausgelegte Raumnutzung und einer damit auch einhergehenden „optimalen Nutzung der Fachräume“ im bestehenden Gebäudebestand durchaus (auch) eine insges. 9-zügige Schule untergebracht werden kann. INFO: Bandbreite: von Jahrgangsstufe 5 - 10 bis 3-Zügigkeit 26 - 30 (Richtwert 28) ab 4-Zügigkeit 27 - 29 (Richtwert 28) von Jahrgangsstufe 11 - 12 bei 4-Zügigkeit (Richtwert 19,5) b) Vorhandenes Raumangebot Unterrichtsräume für den Sekundarstufen-I-Bereich Unterrichtsräume für den Sekundarstufen-II-Bereich Fachräume (NW, Musik -einschl. Nebenraum-, Kunst, Textil, Informatik u.a.) Sammlungs- und Vorbereitungsräume hierzu Mehrzweckräume dazu Mediotheken, Bibliotheken, Schüler- und Lehrerbücherei, Aufenthaltsraum, Kiosk u.a., zus. zuzüglich Lehrer- und Verwaltungsbereich 17 12 12 4 3 8 -globale Angabe- Von den Unterrichtsräumen haben im Sekundarstufen-I-Bereich 4 Räume 60 qm sowie 13 Räume 64 qm. Die Räume für den Sekundarstufen-II-Bereich sind allesamt 48 qm groß; sie werden hier im Hinblick auf die generellen Vorgaben auch nur informativ erwähnt. Hinzuzurechnen sind insges. 15 Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Kunst, Mehrzweckräume u.v.m.) zuzüglich Sammlungs- und Vorbereitungsräume. Die Lehrmittelräume u.ä. Nebenräume sind hier nicht erfasst worden, da sie für das zu erstellende Gesamtnutzungskonzept nur von geringerer Bedeutung sind. c) Zukünftiger Raumbedarf / benötigte Räume Aus den vorstehenden Darstellungen ist ersichtlich, dass das Gymnasium Kreuzau im Sekundarstufen-I-Bereich zukünftig immer über 24, in den Schuljahren 2001/02 sowie 2002/03 evtl. auch sogar über 25 Unterrichtsräume verfügen muss. Es fehlen also immer 6 - 7 Räume für Unterrichtszwecke. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass für den Bereich der Sekundarstufe II in keinem Schuljahr Probleme auftreten können, da dementsprechend 12 Unterrichtsräume gebaut wurden. F Zusammenfassende Gegenüberstellung von Raumangebot und -bedarf Aufgrund der daraus herzuleitenden Grundlagen werden also für das Gymnasium letztlich 24 Klassen in der Sekundarstufe I (möglicherweise für 2 Schuljahre auch 25 Klassen), für die Hauptschule bei der vorgegebenen Eingangszügigkeit und weiter damit verbundener Vorgaben 14 - 15 Klassen und für die Realschule unter den gleichen Vorgaben 21 - 22 Klassen, am Schulzentrum insges. also jährl. zwischen 59/60 - vorübergehend max. 62/63 Unterrichtsräume, benötigt werden. Die gen. „Schwankungen“ , insbesondere in der Gesamtklassenzahl, hängt mit den z.Z. bestehenden Vorgaben in den einzelnen Jahrgangsstufen und Schulen zusammen. Die hieraus resultierenden Details sind u.a. aus den beigefügten detaillierten Anlagen 12 - 14b sowie auch aus der vorstehenden Darstellung herzuleiten. Daneben ist es auch weiterhin erklärtes Ziel, die zum jetzigen Zeitpunkt im Keller bzw. im tiefer gelegenen Erdgeschoss der Realschule Kreuzau befindlichen Klassenräume letztendlich hier auslagern und durch Fachräume ersetzen zu können. Weiter sollte klar sein, dass der allgemeine Unterrichtsbereich im Hinblick auf die genehmigte und errichtete jetzt aber tatsächlich bestehende Zügigkeit innerhalb des Gymnasiums zwar eine Unterdeckung hat, hier aber andererseits und entgegen den Vorgaben bei den anderen Schulen doch recht großzügige Raumangebote (Aufenthaltsraum, Bibliotheken und Mediotheken, Mehrzweckräume u.ä.) vorhanden sind, die es angezeigt erscheinen lassen, dass (auch) hier jeder Raum genutzt wird, um die bestehenden Probleme am Schulzentrum (gemeinsam) zu lösen. Gemäß den Vorschriften des Runderlasses des MSW vom 19.10.1996 (BASS 10-21, Nr. 2) bestehen also, basierend auf den Richtwerten der Klassenstärken sowie der Zügigkeit, entsprechende Vorgaben für die einzelnen im Schulzentrum untergebrachten Schulen. Hieraus ist ersichtlich, dass neben den Klassenräumen, die m.E. durch entsprechende Umbaumaßnahmen sowie abbauende Schülerzahlen „gewonnen“ werden können, letztlich und auf jeden Fall noch Bedarf an Fachräumen besteht. Auch hier sollte eine entsprechende Umorganisation, spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Schülerzahlensituation etwas entspannt hat, erfolgen können. Es ist aber ganz klar festzuhalten, dass das „Wünschenswerte“ vom „Machbaren“ zu trennen ist. 7 Das hieraus resultierende „Mindestraumprogramm“ ist noch mit den Schulleitungen der einzelnen Schulen zu entwickeln und dann der Bezirksregierung Köln zur Entscheidung vorzulegen. G Lösungsmöglichkeiten bzw. -vorschläge zur Deckung des Raumbedarfs Aus vorstehenden ausführlichen Darstellungen ist sicherlich festzuhalten, dass ohne irgendeine Baumaßnahme, in welcher Form auch immer, der jetzige und auch der zukünftige Raumbedarf in den bestehenden Gebäuden des Schulzentrums nicht gedeckt werden kann. Zielrichtung der Verwaltung war und ist weiterhin aber der Grundsatz, dass jedes der im Schulzentrum bestehenden Schulsysteme ihren Raumbedarf auch in ihrem „eigenen Gebäude“ regelt bzw. abdeckt. Dies wird grundsätzlich auch seitens der einzelnen Schulleitungen begrüßt; im Hinblick auf die hier bestehenden Vorgaben ist dies aber leider nur sehr schwierig bzw. möglicherweise letztlich überhaupt nicht realisierbar. Eine allseits befriedigende bzw. optimale Lösung, und dies zeigt ein globaler Überblick über das Raumprogramm gemäß den bestehenden Richtlinien, wäre nur durch eine „umfangreiche Baumaßnahme“ möglich. Dies könnte z.B. den Abriss der ehem. Lehrerdienstwohnung in Kreuzau Schulstr. 18/19 bei gleichzeitiger Neuerrichtung eines entsprechenden Raumprogramms (mindestens 6 - max. 8 Räume), die „Aufstockung“ des Eingangs-Foyerbereichs der Realschule (10 - 12 Unterrichtsräume) bzw. (sogar) die Überbauung des Schulhofes, angrenzend ans Gymnasium in sog. „Stelzenbauweise“ mit entsprechender größerer Raumgewinnung, beinhalten. Alle diese Maßnahmen können schon aus förderungsrechtlichen und damit zwangsläufig verbundenen finanziellen Gesichtspunkten, zumindest kurz- bis mittelfristig, nicht realisiert werden. Die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen sind zu gegebener Zeit ebenfalls zu hinterfragen. Somit ist derzeit zu prüfen, inwieweit unter Anrechnung der jetzt tatsächlich in den einzelnen Schulen für Unterrichtszwecke genutzten sowie nutzbaren Räume, bei gleichzeitiger Berücksichtigung vertretbarer Baumaßnahmen, der zukünftige Klassenbedarf von 60 - vorübergehend max. 63 Räumen, gedeckt werden kann. Als eine der Lösungsmöglichkeiten wird vorgeschlagen, innerhalb der Hauptschule durch entsprechende Um- und Ausbaumaßnahmen 2 neue Räume zu schaffen. Dies besteht zum einen in der Anregung bzw. dem Vorschlag, die jetzige Küche in der Hauptschule Kreuzau als dann 2. Einrichtung dieser Art in die „Hans-Hoesch-Stiftung“ zu verlegen, was allerdings erst dann möglich ist, wenn der in den letzten Wochen hier übergangsweise eingerichtete Kindergarten in den Neubau „umziehen“ kann und die entsprechenden Räume freiwerden. Hier stünde dann auch wieder ein Essraum, der an der Hauptschule seit 2 Jahren (ebenfalls) zu Unterrichtszwecken „umfunktioniert“ werden musste, zur Verfügung. Trotz Einspruch der Schulleitung zu diesem Vorschlag, dass speziell der Kochunterricht von großer Bedeutung für eine Hauptschule ist, was im Grundsatz sicherlich nachvollziehbar ist, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine „Konzentration“ von Fachräumen, auch in einem anderen und in diesem Falle recht nahe liegenden Gebäude, durchaus vertretbar sein müsste. Dies vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass bereits jetzt schon 1 Küche in der „Hans-Hoesch-Stiftung“ installiert ist und auch dementsprechend genutzt wird. Des weiteren könnte durch die Auslagerung des bisher dort noch bestehenden Büroraumes für das Teilzeitinternat (TZI) bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des danebenliegenden Lehrmittelraumes ein weiterer Unterrichtsraum geschaffen werden. Der Lehrmittelraum müsste (dann) in den Keller verlegt werden, was allerdings nur dann realisierbar ist, wenn gleichzeitig der jetzige Fahrradkeller freigemacht wird und entsprechende Umbaumaßnahmen erfolgen. Auch diese Maßnahme wird von der Schule, und dies kann ich durchaus nachvollziehen, abgelehnt. Diese Maßnahmen könnten im Bereich der Hauptschule 2 zusätzliche (neue) Räume bringen. Rechnet man die beiden Räume hinzu, die die Schulleitung bereits zum jetzigen Zeitpunkt als für andere Schulformen im Schulzentrum benutzbar bezeichnet, ständen hier insges. 4 Räume für andere Belange zur Verfügung. Neben diesen (kleineren) baulichen Änderungsmaßnahmen im Bereich der Hauptschule ist insbesondere der Umund Ausbau der ehem. Lehrerdienstwohnungen in Kreuzau, Schulstr. 18/19 (Doppelwohnhaus) von entsprechender Bedeutung. Nach Umbau dieser ehem. Lehrerdienstwohnung könnte der gesamte Verwaltungsbereich der Realschule hierhin verlegt werden. Ein entsprechender Antrag der Schulleitung hat gezeigt, dass man dies auch dort positiv wertet; auch eine außerordentliche Schulkonferenz am 29.09.1998 hat, wenn auch mit Bedenken, eine entsprechende generelle Zustimmung gebracht. Nach Vorschlag der Schulleitung könnte dieser Baukörper, unabhängig vom denkbaren Ausbau der Kellerräume für Lagerzwecke, im Erdgeschoss die Zimmer für Schulleiter sowie 1. und 2. Konrektor, das Sekretariat, 1 Arztzimmer sowie 1 Kopierraum aufnehmen. Im 1. Stock, das Lehrerzimmer einschl. einer „Abteilung für Raucher“ sowie 1 Elternsprechzimmer, das sicherlich auch generell als Besprechungszimmer Verwendung finden könnte. Das Lehrerzimmer soll gleichzeitig mit dem im Dachgeschoss exakt darüberliegenden Arbeitsraum mit einer 8 Spindeltreppe verbunden werden. Weiterhin sollen im Dachgeschoss 1 Abstellraum, 1 Bücherei sowie 1 Medienraum geschaffen werden. Durch diese Maßnahme könnten im jetzigen Verwaltungsbereich der Realschule entsprechende Unterrichtsräume gewonnen werden. Nach den Vorstellungen der Schule gibt es hierzu 2 Varianten, wonach zum einen 2 Unterrichtsräume a 64 qm, 3 sog. Kursräume a 40 qm sowie 1 Vorbereitungsraum a 20 qm geschaffen werden könnten. Die Variante 2, die favorisiert wird, würde im jetzigen Verwaltungstrakt insges. 3 Unterrichtsräume a 64 qm, 2 Vorbereitungsräume für die angrenzenden Fachräume „Naturwissenschaften“ a jeweils 20 qm sowie einen weiteren Kursraum a 40 qm schaffen. Wichtig ist hierbei die Tatsache, dass durch beide Varianten ein bisheriger an den Verwaltungstrakt angrenzender (kleiner) Klassenraum gleichzeitig „verlorenginge“. Daneben müsste der jetzige Sammlungs- und Vorbereitungsraum für die naturwissenschaftlichen Fächer Chemie und Physik ebenfalls eine Änderung erfahren, da hier der Durchgang zur angrenzenden Lehrerdienstwohnung (evtl. zukünftiger neuer Verwaltungstrakt) geschaffen werden muss. Das Gymnasium Kreuzau, welches grundsätzlich für 3 Züge im Sekundarstufen-I-Bereich genehmigt und auch baulich daraufhin ausgelegt ist, dem letztlich aber 4 Züge in der Eingangsklasse konzediert wurden, wird auf Dauer gesehen Räumlichkeiten von anderen im Schulzentrum untergebrachten Schulformen unter der Prämisse benötigen, wenn es nicht, zumindest mittel- oder auch langfristig, zu einer (größeren) Erweiterungsmaßnahme, (u.U.) in diesem Bereich, kommt. Unabhängig davon müsste aber auch dort sehr ernsthaft überlegt werden, in dem ansonsten recht „großzügig“ ausgestatteten Gebäude, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und zu versuchen, auch hier Räume, die zwar grundsätzlich für andere Zwecke vorgesehen sind, letztlich aber auch zu Unterrichtszwecken zur Verfügung zu stellen (z.B. 2 Musikräume, 1 Aufenthaltsraum, 3 Mehrzweckräume, großzügiger Lehrer- und Verwaltungsbereich u.ä.). Evtl. könnte sogar auch der Raum, der generell für die Unterbringung eines Kiosks errichtet wurde (immerhin 38 qm), durchaus schulischen Zwecken in irgendeiner Form zugeführt werden, wenn diese Einrichtung letztlich zum ursprünglichen Zweck nicht ausgebaut werden müsste. Hierüber ist zum gegebenen Zeitpunkt entsprechend zu befinden. Letztlich weise ich, wie an anderer Stelle im Detail bereits geschehen, nochmals darauf hin, dass im Sekundarstufen-II-Bereich erst zum Schuljahr 2003/04 alle 12 Räume genutzt werden; vorher ist ein sukzessiver Aufbau gegeben. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch dementsprechende Räume in irgendeiner Form frei sind und dann auch bereitstehen müssten. Als „Erinnerungspunkt“ sollte auch die Möglichkeit festgehalten werden, dass es m.E. durchaus auch im Bereich des Machbaren liegt, durch Umbaumaßnahmen innerhalb des jetzigen Fahrradkellers, der parallel dazu dann auszulagern wäre, ein sog. „Kunstzentrum“ zu schaffen, welches von allen 3 hier untergebrachten Schulformen genutzt werden könnte. Dies würde ebenfalls ein Freiwerden entsprechender Räume in diesen Gebäuden zu allgemeinen Unterrichtszwecken bedeuten. Auch dies könnte später in die Überlegungen einbezogen werden, sollte es mittelfristig nicht zu einer entsprechenden (größeren) Baumaßnahme kommen können. Die Schließung des Fahrradkellers für seinen „ursprünglichen“ Zweck und die Neueinrichtung von Stellmöglichkeiten im Außenbereich, wird im übrigen generell von allen Schulen des Schulzentrums und auch von den Vertretern des GUV begrüßt, da beim Verlassen der Fahrradkeller sowohl aus Haupt- als auch Realschule in die Straße „Am Wassergarten“, vor allem nach Schulschluß, erhebliche Gefahren für die Schüler/-innen gegeben sind. Bei Schaffung von Stellplätzen im Außenbereich, die möglichst eine Überdachung haben sollten, besteht weiterhin der recht positive „Nebeneffekt“, dass diese von den einzelnen Schulen aus einsehbar ist und von daher auch die bisher regelmäßig vorkommenden Beschädigungen und Diebstähle zukünftig verhindert, zumindest aber vermindert werden könnten. Die vorstehend gen. Maßnahmen, d.h. Änderung von 2 jetzigen Fach- bzw. Nebenräumen im Bereich der Hauptschule, Um- und Ausbau der ehem. LDW bei gleichzeitiger Unterbringung der gesamten Verwaltung und Schaffung entsprechender Räume im jetzigen Verwaltungsbereich für Belange der Realschule sowie Inanspruchnahme bzw. zumindest vorübergehende „zweckentfremdete“ Nutzung von Fach- und Nebenräumen im Bereich des Gymnasiums, müssten allerdings unmittelbar vollzogen werden. Aus dieser Darstellung ergibt sich (im Abgleich gemäß vorstehender Darstellung) folgendes Bild: 1. Hauptschule Kreuzau Aus Altbestand aufgrund Änderungsmaßnahmen (wie vor) 2 Räume 2 Räume 2. Realschule Kreuzau Aufgrund Umbaumaßnahmen in der ehem. LDW bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des jetzigen Verwaltungstraktes 3 Unterrichtsräume (evtl. nur 1 Raum) 9 1 Vorbereitungsraum für die naturwissenschaftlichen Fächer 3. Zusammen: 1 Vorbereitungsraum 1 Kursraum 7 Unterrichtsräume (evtl. 6, s.o.) Die „Verteilung“ der o.a. Räume sollte, unabhängig des grundsätzlichen Bedarfs seitens des Gymnasiums, innerhalb dieses Nutzungskonzeptes, das die generellen Möglichkeiten aufzeigt, nicht aufgeführt werden. Unter der Prämisse, dass eine dementsprechende Entscheidung getroffen wird, sollte es m.E. den Schulleitungen der innerhalb des Schulzentrums untergebrachten 3 Schulformen, u.U. unter Beteiligung der Verwaltung, vorbehalten bleiben, die daraus resultierende „Raumverwendung“ unter Berücksichtigung dieser (weiteren) durch die HS zur Verfügung gestellten 1 - 2 Räume sowie der insges. neugeschaffenen Unterrichts- sowie Kursu.a. Räume in der Realschule und deren Nutzung, eigenverantwortlich auszuhandeln. Dies entspricht generell auch der Absicht dieser Schulen. Als einzigste Vorgabe müsste es selbstverständlich sein, dass die gen. Räume, die zwangsläufig u.a. auch durch das Gymnasium in „anderen Gebäudlichkeiten“ innerhalb des Schulzentrums in Anspruch genommen werden müssen, in der Örtlichkeit so liegen, dass unnötig lange Wege vermieden werden. Über das Ergebnis ist der Rat, evtl. unter Vorlage von Skizzen, zum gegebenen Zeitpunkt zu unterrichten. Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass aufgrund des Raumprogramms gemäß den „Richtlinien“ sowie des für die einzelnen Schulformen vorliegenden Bedarfs, mit diesen Änderungs- und kleineren Baumaßnahmen zwar sicherlich eine Reihe akzeptabler Räume gewonnen werden können, letztlich das Problem endgültig und im optimalen Sinne natürlich nicht gelöst ist. Auch wenn das Notwendige vom Wünschenswerten abzugrenzen ist, so ist doch ganz klar ersichtlich, dass sowohl Unterrichtsräume als auch Fach- und schulische Nebenräume (z.B. Mehrzweckräume, Lehrmittelräume, u.ä.) fehlen. Ob und inwieweit eine größere Ausbaumaßnahme letztlich überhaupt mittel- bzw. langfristig realisiert werden kann, sollte seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln geklärt werden. H Ermittelte bzw. zu erwartende Kosten der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten a) Die Kosten für den Um- und Ausbau sowie die damit einhergehende grundlegende Sanierung der ehem. Lehrerdienstwohnung einschl. der Herstellung einer Zuwegung sind zum gegebenen Zeitpunkt vom gemeindlichen Architekten mit 400.000 DM ermittelt worden; die hierzu avisierte Landesbeihilfe mit 280.000 DM. Hierzu ist ergänzend festzuhalten, dass diese Summe zu diesem Zeitpunkt auf den vorher im Detail ermittelten Kosten im Zusammenhang mit der ursprünglichen Absicht zur Unterbringung eines „Hortes“ in diesem Objekt basierte und (nur) um die erforderliche Zuwegung erweitert, d.h. von ca. 340.000 auf rd. 400.000 DM, „hochgerechnet“ wurde. Durch die zuständige Fachbehörde wurde aber später darauf hingewiesen, dass hier entsprechende Prozentpunkte für die zwangsläufig anfallenden Nebenkosten sowie als „Reserve“ zu berücksichtigen sind, daneben die inzwischen gegebenen allgemeinen Preissteigerungen u.ä. Der Gesamtbetrag wird sich aufgrund Detailprüfung demnach auf neu 460.000 DM belaufen. Der daraus resultierende Mehrbetrag in Höhe von 60.000 DM ist im Haushaltsplan 1999 bereitzustellen. Weitere Kosten werden für den Umbau des jetzigen Verwaltungstraktes der Realschule sowie die Änderung des jetzigen Vorbereitungsraumes als Anbindung zur Zuwegung entstehen. Diese sind mit ca. 95.000 DM zu erwarten und im Haushaltsjahr 1999 dementsprechend zu finanzieren. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Maßnahme als ein erster Ausbauschritt zu einer Gesamtlösung und nicht nur als Übergangslösung zu werten ist, zumal diese Vorgehensweise auch von den unmittelbar Beteiligten begrüßt wird. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte wird die Durchführung dieser Maßnahme für die günstigste und vertretbarste Lösung gehalten, dass bestehende Raumproblem kurzfristig zu lindern. Dies vor allem auch im Hinblick darauf, dass mittelfristig sicherlich nicht mit der Genehmigung und Förderung eines „weiteren Bauabschnittes“ gerechnet werden kann. Daneben sind die finanziellen Aspekte im Hinblick auf die unter Buchstabe H c vorgesehene Maßnahme (Abriss der LDW bei gleichzeitigem Neubau eines entsprechenden Objektes), die erheblich höher sind als diese Um-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahme, unbedingt zu beachten. Die gleiche Feststellung gilt, je nach Beschlussfassung, auch für den Tatbestand, dass es zur Umänderung der 2 seitens der Verwaltung hierzu vorgeschlagenen Räume im Bereich der Hauptschule kommt. Auch hier ist mit entsprechenden Kosten von geschätzt 20.000 DM zu rechnen, die ebenfalls in 1999 zu finanzieren sind. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich und zusammenfassend darauf hingewiesen, dass vorstehend gen. Beträge (60.000, 95.000 DM sowie 20.000 DM = zus. 175.000 DM) im erstellten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 1999 (bisher) noch nicht enthalten sind. Entsprechend der politischen Entscheidung hierzu, ist dementsprechend zu verfahren und diese Beträge noch für 1999 einzuplanen. b) Unabhängig der vorstehenden Maßnahme sollte auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Lösung bis zur Durchführung einer größeren Baumaßnahme, u.a. in Form von Pavillon- bzw. Containerklassen, geklärt 10 werden. Im Hinblick auf die dringend notwendigen Räume und auch die mit der Umbaumaßnahme der LDW erreichten Vorgaben, müsste es sich hierbei zumindest um 4 dieser Einrichtungen handeln. Hinsichtlich der Kosten für solche Einrichtungen wurde mit der Stadt Nideggen, die im Zusammenhang mit ihrem Realschulneubau (vorübergehend) dementsprechend verfahren muss, Kontakt aufgenommen. Die Stadt Nideggen hat aufgrund ihrer Preisanfrage hierfür letztlich einen Vertrag mit der Fa. GE Capital Yellowcabin, Neuss abgeschlossen, was gemäß Aussage auch für die Gemeinde Vettweiß im Bereich der Grundschule Müddersheim gilt. Beide hierfür zuständigen Sachbearbeiter haben die gen. Firma als die preisgünstigste und auch im Hinblick auf Aufstellung, Wartung u.ä. Fragen als sehr zuverlässig bezeichnet. Nach Kontaktaufnahme mit dieser Firma ist allerdings bei der Anzahl dieser Einrichtungen bei einer „Mindestmietzeit“ von 36 Monaten mit Mietkosten in Höhe von mtl. brutto 4.800 DM (= jährl. 57.600 DM) zu rechnen. Hinzu kommen weitere Kosten für Antransport, Aufbau, Montage und Ausrichtung, Krangestellung, Genehmigungen, Versicherung u.ä., die sich auf brutto aufgerundet 14.000 DM belaufen werden. Ähnlich hohe Kosten fallen (selbstverständlich), und dies ist aus dem Angebot ersichtlich, auch für die spätere Demontage sowie den Abtransport an. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Container in der Regel auch renovierungsbedürftig sind; so hat die Stadt Nideggen (bei 3 Räumen) alleine für Teppichboden ca. 9.000 DM auslegen müssen. Daneben sind nicht unerhebliche (weitere) bauseitige Leistungen hinsichtlich des Untergrundes (ggf. Fundament), der „freien“ befestigten Zufahrt, der Montage und späteren Demontage der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Kanal u.ä.) sowie auch für Telefon und weitere technische Einrichtungen mit sicherlich nicht unerheblichem Aufwand zu berücksichtigen. Gemäß der Beschlußlage sollten auch weitere, zum Teil schon vor Jahren „angedachte“ Baumaßnahmen, aufgeführt und deren Kosten, zumindest annähernd, beziffert werden. Eine genaue Kostenanalyse ist in diesem Zusammenhang überhaupt nicht möglich, da das genaue Raumprogramm nicht festliegt. c) Zunächst ist hier der Abriss der ehem. Lehrerdienstwohnung in Kreuzau, Schulstr. 18/19 bei gleichzeitiger Neuerrichtung eines entsprechenden Raumprogramms zu benennen. Bei direkter Anbindung an die Realschule und auch Ausbau des Kellerbereiches, könnten hier ohne Probleme 8 Räume geschaffen werden. Gemäß Kostentabelle der „Richtlinien über die Förderung von Schulbaumaßnahmen für öffentliche Schulen“ werden für Unterrichtsräume im Sekundarstufen-I-Bereich die Richtsatzkosten mit 241.100 DM beziffert. Für Fachräume ist dieser Betrag entsprechend höher und bewegt sich zwischen 500.000 bis teilweise sogar 840.000 DM. Bei der Errichtung dieser Baukörper ist von den „doppelten Richtsatzkosten“ auszugehen, wonach sich im vorliegenden Falle demnach ca. 4 Mio. DM an Baukosten errechnen (zuzüglich Verkehrsflächen, Architektenhonorar, Ersteinrichtung u.ä.). d) Als weitere Maßnahme ist vor vielen Jahren die Möglichkeit einer Aufstockung über dem Mitteltrakt zwischen Hauptschulgebäude und Realschule (Foyer- und Außentoilettenbereich) erörtert worden. Hier könnten lediglich 2 Geschosse, und zwar ein 1. und ein 2. OG, geschaffen werden. Bei der entsprechenden Grundfläche ist auch hier von einer dementsprechenden Zahl an Unterrichts- u.ä. Räumen und demgemäß auch mit entsprechenden Kosten wie vor beziffert, d.h. ca. 4 Mio. DM zuzüglich „Nebenkosten“, auszugehen. e) Als 3. und sicherlich letzte Möglichkeit ist eine in „Stelzenbauweise“ über dem Schulhof und unmittelbar an das Gebäude des Gymnasiums angrenzende Erweiterung zu benennen. Das Architekturbüro Daheim, welches bei Gelegenheit darauf hinwies, bereits hierzu (vorab) Ideen entwickelt zu haben, ist aber ohne Detailkenntnisse nicht bereit hierzu Summen zu nennen. Es wird von dort die Aussage getroffen, dass hierzu das genaue Raumprogramm und der daraus resultierende Bedarf bekannt sein müsste, was im Grundsatz auch nachvollziehbar ist. Andererseits kann, analog der vorhergehenden Darstellungen, von den gleichen Vorgaben ausgegangen werden, wenn man eine entsprechende Größenordnung festlegt. Die Anzahl der gewollten Unterrichts- und Fachräume ist mit den (doppelten) Richtsatzkosten aus der Kostenrichtwerttabelle entsprechend zu multiplizieren. Im Hinblick auf die vorstehenden Aussagen, die hier avisierten Räume (10 - 12) und auch die recht aufwendige Bauweise, ist dafür mit einem Aufwand zwischen 5,5 - 6,5 Mio. DM + „Nebenkosten“ zu rechnen. Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass, und dies ist unumstritten, den 3 im Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ untergebrachten Schulformen, auch unabhängig der Vorgaben der „Schulbaurichtlinien“, entsprechende Räume fehlen. Aufgrund des „Schulbauprogramms“ und im Verhältnis zu den zukünftig tatsächlich gegebenen Gesamtklassenstärken würde sich hierbei, unabhängig vom Bedarf innerhalb der Fachräume, eine Unterdeckung von 17 - 19 Unterrichtsräumen errechnen (durchschnittlich 60 - 62 Klassenräume bei tatsächlich vorhandenen 43 Räumen.) 11 Da dies aber wenig realistisch ist und andererseits davon ausgegangen wird, dass bei einer entsprechenden Gesamtzügigkeit gemäß bestehender Erfahrung auch 1 weiterer/zusätzlicher Zug untergebracht werden kann (9 Züge zu insges. 10 Zügen) sowie unter Bezugnahme auf die vorstehenden ausführlichen Darstellungen, fehlen im gen. Schulzentrum bei den „schwankenden“ Gesamtklassenzahlen wenigstens 5 - 7 Unterrichtsräume. Da aber sowohl die Genehmigungs- als auch die Förderungsfrage mehr als offen ist, zumal zum gegebenen Zeitpunkt der Gemeinde Kreuzau ein insges. 8-zügiges Schulzentrum genehmigt wurde, und auch die finanziellen Gegebenheiten bei der Gemeinde Kreuzau bekanntlicherweise mehr als prekär sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, als „Sofortmaßnahme“ den Umbau der ehem. Lehrerdienstwohnung in Kreuzau, Schulstr. 18/19 zur Unterbringung des gesamten Lehrer- und Verwaltungsbereiches der Realschule zu vollziehen. Die bisher zu diesem Zweck in der Realschule zur Verfügung stehenden Räume werden so umgebaut, dass hier 3 Unterrichtsräume sowie 1 Vorbereitungsraum (zusätzlich zum jetzigen Programm) gewonnen werden können. Des weiteren stellt die Hauptschule Kreuzau auch auf Zukunft 2 seiner Räume aus ihrem „Altbestand“ für andere im Schulzentrum untergebrachte Schulen zur Verfügung. Daneben besteht der Vorschlag der Verwaltung, evtl. 2 Räume zumindest aber 1 Raum, und zwar die jetzige Küche sowie einen kombiniert als Lehrmittelraum sowie Büro für das TZI genutzten Raum, durch entsprechende Umbaumaßnahmen für Unterrichtszwecke herzurichten. Die Küche soll gleichzeitig in die „Hans-Hoesch-Stiftung“, als dann 2. Einrichtung dieser Art, ausgelagert werden. Das Büro des TZI ist ebenfalls anderweitig unterzubringen (evtl. im ehem. Büroraum des DRK in der „Hans-HoeschStiftung“, der z.Z. durch den dort vorübergend unterzubringenden Kindergarten dementsprechend genutzt wird). Der Lehrmittelraum müsste alsdann aber in einem anderen Bereich der Schule, vorgeschlagen wird hierzu der ehem. Fahrradkeller, Platz finden. Daneben müsste das Gymnasium, das zwar bei der zukünftigen Aufnahme von 4 Zügen generell nur für 3-Züge ausgelegt und von daher auch entsprechend dimensioniert ist, in ihrem ansonsten doch recht „großzügigen“ Raumangebot, insbesondere auch im Fach- und Nebenraumbereich, eine optimale Nutzung vornehmen, damit ihr zukünftiger Mehrbedarf hier ohne unnötig große Inanspruchnahme von Räumen bei anderen Schulen innerhalb des Schulzentrums gedeckt werden kann. Dies vor allem im Hinblick auf erforderliche „Zwischenlösungen“ bis zur Durchführung evtl. (weiterer) Baumaßnahmen. Letztlich und unabhängig davon, wird die Verwaltung beauftragt, unter Vorlage der Schülerprognosen und Schülerzahlenentwicklung, der jetzigen Raumsituation sowie des daraus resultierenden Raumprogramms gemäß „Schulbauprogramm“ bei der Bezirksregierung Köln die generellen Möglichkeiten für die Förderung eines weiteren Zuges, d.h. Aufstockung des jetzigen Schulzentrums auf eine dann insges. 9-Zügigkeit, zu erkunden. Sollte diese Prüfung positiv ausgehen, so sind zeitgerecht die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die jetzt vorgeschlagene Sofortmaßnahme zum Um- und Ausbau der ehem. LDW auch beim mittelfristigen bzw. langfristigen Zustandekommen eines (evtl.) „3. Bauabschnittes zur Erweiterung des Schulzentrums“, entsprechende Notwendigkeit hat und auch dann weiterhin zur Entzerrung der Situation bei den allgemeinen Unterrichts- und letztlich auch Fachräumen beiträgt bzw. sogar beitragen muss. Die gleiche Feststellung gilt auch für die innerhalb der Hauptschule vorgeschlagene(n) Änderungsmaßnahme(n). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Vermögenshaushalt stehen für die Schaffung von Räumlichkeiten in den ehem. Lehrerdienswohnungen, Schulstr. 18/19 in diesem Jahr 300.000 DM und aus dem Haushaltsjahr 1997 als Haushaltsrest noch 100.000 DM, d.h. insges. 400.000 DM, zur Verfügung. Dieser Betrag ist gemäß den jetzt vorliegenden und auch abgestimmten Berechnungen um 60.000 DM im Haushaltsjahr 1999 auf insges. 460.000 DM zu erhöhen. Die durch den Ausbau des jetzigen Verwaltungstraktes für schulische Belange zusätzlich mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten sind durch eine (weitere) entsprechende Erhöhung um 95.000 DM zu finanzieren. Die gleiche Feststellung gilt für die Kosten zum Umbau verschiedener Räumlichkeiten im Bereich der Hauptschule, die mit ca. 20.000 DM angenommen werden. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: „1. Die Verwaltung wird beauftragt, als Sofortmaßnahme die erforderlichen Schritte zur Sanierung sowie damit verbunden zum Um- und Ausbau des ehem. Lehrerwohnhauses in Kreuzau, Schulstraße 18/19 (Doppelwohnhaus) zur Unterbringung des gesamten Lehrer- und Verwaltungsbereichs der Realschule Kreuzau in die Wege zu leiten. Dies betrifft, neben den bautechnischen sowie den baurechtlichen Erfordernissen, auch die Beantragung der Fördermittel des Landes bei der Bezirksregierung in Köln. Parallel hierzu erfolgt der gleichzeitige Umbau des jetzigen Verwaltungs- und Lehrerbereiches im Gebäude der Realschule für Unterrichtszwecke. 12 2. Als weitere Sofortmaßnahme erfolgt (nach Freiwerden) die Verlegung der jetzigen Lehrküche aus der Hauptschule in einen dafür bestehenden Raum in der „Hans-Hoesch-Stiftung“ bei gleichzeitiger Ausstattung eines weiteren und unmittelbar danebenliegenden Raumes als Essraum. Der Ausbau und damit die Schaffung eines weiteren zum jetzigen Zeitpunkt als Büroraum für das TZI sowie als Lehrmittelraum genutzten Raumes für Unterrichtszwecke, soll mit der Schulleitung der Hauptschule mit der generellen Zielsetzung einer Realisierung erörtert werden. 3. Die hierzu erforderlichen Mittel (neben dem bereits bestehenden Haushaltsansatz von 400.000 DM für den Um- und Ausbau der ehem. LDW zusätzliche Kosten in Höhe von 60.000 DM, für den Umbau des bisherigen Verwaltungsbereiches für schulische Zwecke in der Realschule mit 95.000 DM sowie für Umbaumaßnahmen in der Hauptschule mit 20.000 DM) sind im Haushaltsplan des Jahres 1999 entsprechend bereitzustellen. 4. Zusätzlich zur Festlegung der Zügigkeit in den Eingangsklassen ist, wie bereits zum Schuljahr 1994/95 beschlossen, auch die Gesamtzahl der einzuschulenden Schülerinnen und Schüler für Realschule und Gymnasium wie folgt festzulegen: a) Realschule 3-zügig insgesamt 90 Schüler/-innen b) Gymnasium 4-zügig insgesamt 112 Schüler/innen Für die Hauptschule bleibt die bisherige Beschlusslage bestehen, wonach 2 Züge mit der Einschränkung vorgegeben sind, sofern in den oberen Jahrgängen 8 - 10 die 3-Zügigkeit nicht überschritten wird. Ergänzend wird für alle 3 Schulformen die (zusätzliche) Festlegung getroffen, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, sofern sie nicht aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau stammen, zukünftig nur mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung nach entsprechender gemeinsamer und detaillierter Prüfung der Vorgaben erfolgen kann. Dies gilt sowohl für die Einschulungsklasse 5 sowie insbesondere für die „Schulformwechsler, Quereinsteiger“ u.ä. 5. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, unter Darlegung der jetzigen Beschlusslage hinsichtlich der Gesamtzügigkeit des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“, der jetzigen Schülerzahlenentwicklung und der hieraus resultierenden Schülerprognose sowie des hierzu gemäß den „Schulbaurichtlinien“ erforderlichen und des jetzigen Raumbestandes bei der Bezirksregierung Köln definitiv zu klären, in welcher Form und in welchem Umfange hiernach noch (weitere) Baumaßnahmen für die hier untergebrachten Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), genehmigungs- und damit auch förderungsfähig sind. Zum gegebenen Zeitpunkt ist hierzu entsprechend zu berichten.“ III. Beschlußvorschlag: „Im Zusammenhang mit dem ermittelten Erfordernis zur Erweiterung des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“ im Rahmen eines 3. Bauabschnittes wird die Verwaltung beauftragt, unter Darlegung der gültigen Beschlusslage hinsichtlich der Gesamtzügigkeit, der bestehenden Schülerzahlenentwicklung und der hieraus resultierenden Schülerprognosen sowie des hierzu gemäß den „Schulbaurichtlinien“ und des jetzigen Raumbestandes in diesem Schulzentrum bestehenden Vorgaben bei der Bezirksregierung Köln definitiv, mit Nachdruck und möglichst kurzfristig zu klären, in welcher Form und in welchem Umfang hiernach noch weitere Baumaßnahmen für die dort untergebrachten Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) im Hinblick auf die bestehende Zügigkeit genehmigungs- und damit auch förderungsfähig sind. Zum gegebenen Zeitpunkt ist hierzu entsprechend zu berichten.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlagen 13 IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: