Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann Herr GD Ramm
Kreuzau, 13. Oktober 1998
Vorlagen-Nr.
99/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.10.1998
10.11.1998
24.11.1998
TOP: Raumkapazitäten sowie hieraus resultierende Probleme im Bereich des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“;
hier: Vorlage eines GESAMTRAUMKONZEPTES einschl. damit verbundener Lösungsmöglichkeiten bzw. vorschläge
I. Sach- und Rechtslage:
A Allgemeine Ausführungen.
Bekanntlich bestehen im Bereich des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“, in dem die Schulformen
Hauptschule, Realschule und Gymnasium untergebracht sind, schon seit Jahren erhebliche Raumprobleme. Diese
Raumprobleme sind insbesondere dadurch entstanden, dass viele Jahre lang entgegen den bestehenden
Raumkapazitäten, zu viele Eingangsklassen an der Hauptschule und vor allem an der Realschule aufgenommen
wurden, deren Anzahl sich in späteren Jahrgängen, meist beginnend ab dem 7. Jahrgang, aufgrund Schulwechslern,
Quereinsteigern, Wiederholern u.ä. noch entsprechend erhöhte und somit weiteren Raumbedarf erforderlich machte.
Daneben wurde im Schuljahr 1993/94 ein Gymnasium gegründet, dessen Baukörper im Bereich der Sekundarstufe I
(Jahrgangsstufen 5 - 10) zwar generell 3-zügig ausgelegt ist, für das inzwischen aber im Hinblick auf die Bildung
der Sekundarstufe II, pädagogisch sinnvoll eine 4-Zügigkeit beschlossen wurde.
Ausgebaut ist dieses Schulzentrum im Bereich der Unterrichtsräume insges. 8-zügig, wobei im Bereich der
Fachräume im Hinblick auf eine optimal genutzte und kombinierte Inanspruchnahme seitens aller hier
untergebrachten Schulformen (nur) eine 7-Zügigkeit vorliegt.
Tatsächlich ist am gen. Schulsystem aber eine viel höhere Frequentierung gegeben, die teilweise sogar eine insges.
11-Zügigkeit erreichte.
Aus diesem Grunde ist schon mit dem Schuljahr 1994/95 die Eingangszügigkeit an den benannten Schulen
festgelegt worden; in den wenigsten Fällen konnte diese aber bisher eingehalten werden.
B Äußere Rahmenbedingungen sowie schulpädagogische Anforderungen.
Zum jetzt laufenden Schuljahr 1998/99 wurde gemäß Beschluß des Rates vom 26.11.1997 die Eingangszügigkeit für
die Hauptschule mit 2-, für die Realschule mit 3- sowie für das Gymnasium mit 4 Zügen, also demnach mit insges. 9
Zügen innerhalb des gesamten Schulzentrums, festgesetzt.
Ein Handicap ist hierbei die Tatsache, dass die Eingangszügigkeit, auch wenn sie tatsächlich auf diese
Gesamtzügigkeit festgelegt werden kann, insbesondere bei Haupt- und Realschule, in einigen Jahrgängen danach
infolge Wiederholern und Quereinsteigern überstiegen wird. Auch diese Mehraufnahmen verändern dann wiederum
den Bedarf zu Ungunsten der vorhandenen Raumkapazitäten. Es ist also unbedingt angezeigt, die Vorgaben dieser
Zügigkeit durch die Festlegung einer hieran orientierten Gesamtzahl der einzuschulenden Schüler/
-innen zu ergänzen.
Hierdurch könnte verhindert werden, dass durch eine entsprechend „knappe“ Aufnahme innerhalb der
beschlossenen Zügigkeit nicht bereits im darauffolgenden 6. Jahrgang die Erweiterung um eine weitere Klasse nötig
wird, die das Problem des Raumbedarfs m.E. unnötig weiter verschärft.
Die Erhöhung der Gesamtklassenzahl für die einzelnen Schulstufen sollte durch entsprechendes „restriktives“
Verhalten seitens der Schulleitungen (auch und gerade) bei der Aufnahme von Schulformwechslern sowie
„Quereinsteigern“, in Grenzen gehalten werden. Anzustreben ist im Hinblick auf die Raumsituation unbedingt die
Vorgabe, dass an der Realschule erst ab dem 8. und an der Hauptschule möglichst erst ab dem 9. Jahrgang eine 4bzw. 3-Zügigkeit im Hinblick auf die festgelegte Eingangszügigkeit erreicht wird.
Unter Berücksichtigung aller dieser Vorgaben, d.h. Festlegung der Eingangszügigkeit und (evtl.) zukünftig auch der
Gesamtzahl der hiernach einzuschulenden Schüler/-innen, der Einstellung des SSV in den Bereich der Gemeinde
Hürtgenwald, die Gründung eigenständiger Realschulen in Hürtgenwald und Nideggen sowie auch das
anempfohlene „restriktive Verhalten“ bei Quereinsteigern, Schulformwechslern u.ä., kann das gründliche Studium
2
der Zahlen nicht verhehlen, dass selbst bei
konsequenter Durchsetzung, der Raummangel zukünftig
doch so groß sein wird, dass ohne Schaffung weiteren Schulraumes eine Lösung nicht mehr möglich ist.
Ausschlaggebend ist, welche Schülerzahl letztendlich in den nächsten Jahren in Kreuzau unterrichtet werden soll.
Global ist festzustellen, dass zukünftig ein erheblicher Bedarf an „normalgroßen“ Klassenräumen bestehen wird.
Tatsächlich werden zum jetzigen Zeitpunkt im gen. Schulzentrum aber auch kleinere Räume (sog. Kursräume) als
Klassenräume in Anspruch genommen.
Wenn zukünftig die Eingangszügigkeit beschränkt aber nicht gleichzeitig auch die Festlegung der damit
verbundenen Gesamtzahlen der Schüler/-innen erfolgt, besteht die Gefahr, dass diese bisher zu Unterrichtszwecken
genutzten Kursräume aufgrund der hohen Schülerzahlen zukünftig nicht mehr oder nur noch nach Aufteilen von
Klassen „zur Verfügung“ stehen können.
C Bestehende Beschlusslage
Derzeit ist der Ratsbeschluss vom 26.11.1997 aktuell.
Dieser setzt für die Hauptschule 2-, für die Realschule 3- sowie für das Gymnasium 4 Züge in den Eingangsklassen
fest. Bei der Hauptschule ist weiterhin die Aussage getroffen worden, dass die Aufnahme von Schüler/-innen in die
Eingangsklasse 5 sowie von Schulformwechslern, soweit sie nicht aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau stammen
nur dann möglich ist, sofern in den oberen Jahrgängen (8-10) die 3-Zügigkeit nicht überschritten wird. Für die
Realschule ist die Aussage enthalten, daß der Schulversuch „bilingualer Zweig“ bestehen bleiben muss.
Im Hinblick auf die Gesamtzügigkeiten, die daraus resultierende Raumentwicklung und selbstverständlich auch das
bestehende Raumangebot wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diesen Beschluss um den Passus eines
möglichst „restriktiven Verhaltens“ zu ergänzen, wie dies bereits in der Sitzung des Schulausschusses vom
12.11.1997 aufgrund der Verwaltungsvorlage vorgesehen war. Hiernach war für Haupt- und Realschule
beabsichtigt, dass „die Aufnahme von Schüler/-innen in der Eingangsklasse 5 sowie von Schulformwechslern,
soweit sie nicht aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau stammen, eine Aufnahme nur mit Zustimmung der
Gemeindeverwaltung erfolgen kann“. Diese Beschlussvorlage wurde aber im vorstehenden Sinne modifiziert. Die
Verwaltung ist aber im Zusammenhang mit dieser Vorlage der Meinung, hierüber nochmals zu befinden und eine
strengere Auslegung, als bisher gegeben und auch vorgenommen, zu beschließen.
Unabhängig der vorstehenden „allgemeinen Darstellung“ wurde bereits in der 8. Sitzung des Schulausschusses der
Gemeinde Kreuzau am 25.02.1997 seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das ehem. Lehrerwohnhaus (Doppelhaus)
in Kreuzau, Schulstr. 18/19, durch entsprechende Um-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen für Belange der
Realschule Kreuzau herzurichten. Weiter wurde die Inanspruchnahme von 3 bisher durch das DRK im 1. OG der
„Hans-Hoesch-Stiftung“ genutzte Räume für Zwecke des Gymnasiums (z.B. als Fachräume) angeregt, nachdem das
DRK Ausweichräumlichkeiten im ehem. Schulgebäude in Kreuzau, Ortsteil Untermaubach, Im Bongert 10
gefunden hatte.
D Auftrag an die Verwaltung.
Einstimmig bei 2 Enthaltungen wurde die Verwaltung am 18.03.1997 dann vom Rat beauftragt, „kurzfristig ein
Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der vorhandenen Räume im Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“
einschl. ihrer detaillierten Nutzung sowie auch dem zukünftigen Bedarf zu erarbeiten.“ Einzubeziehen in dieses
Konzept war auch die nach Umbau und Sanierung durchaus mögliche Nutzung der ehem. Lehrerdienstwohnungen
im Gebäude Schulstr. 18/19, für (schulische) Belange der Realschule, sowie 3 zu diesem Zeitpunkt durch das DRK
im 1. OG der „Hans-Hoesch-Stiftung“ genutzte Räume.
Miterfasst auch die im Jahre 1992 bereits erstellte Grundsatzplanung (nur „angedacht“) zur Aufstockung des
Mitteltraktes zwischen Haupt- und Realschule (Foyer- und Außentoilettenbereich) bei gleichzeitiger Abklärung der
Möglichkeiten zur Förderung dieser Maßnahmen mit Landesmitteln.
Letztlich hierin enthalten eine kostenmäßige Gegenüberstellung der sich aus diesem Konzept ergebenden
Baumaßnahmen bis hin zu einem möglichen Neubau“.
Aus den verschiedensten Gründen, insbesondere aber hinsichtlich der Unabwägbarkeiten und offenen Fragen im
Zusammenhang mit der Errichtung eigenständiger Realschulen in Hürtgenwald oder/und Nideggen und deren
Zugangsverhalten, aber auch anderweitiger Probleme in diesem Bereich, konnte dieses Nutzungskonzept zum
aktuellen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden.
Andererseits war die Raumnot am Schulzentrum zu erkennen, so dass, unabhängig der nicht ganz eindeutigen
Beschlusslage aber der hierzu bestehenden Vorgabe im Hinblick auf die Einhaltung des Termins, rechtzeitig, und
zwar genau zum 14.10.1997, ein Antrag an die Bezirksregierung Köln bezüglich des Aus- und Umbaues sowie der
Sanierung der ehem. LDW in Kreuzau, Schulstr. 18/19 gestellt worden war. Zur Finanzierung waren bereits im
Jahre 1997 100.000 DM sowie im Jahre 1998 300.000 DM eingeplant worden.
Eine Beihilfengewährung zu dieser Maßnahme ist seitens der Bezirksregierung Köln bis heute allerdings nicht
erfolgt, da die hierzu (noch) erforderlichen Unterlagen (z.B. „konkreter“ Ratsbeschluss, Planskizzen,
Kostenaufstellung) nicht vorgelegt werden konnten, weil die Verwaltung den Ratsbeschluss vom 18.03.1997 so
ausgelegt hat, dass erst nach Vorlage und Beschlussfassung über das „Gesamtnutzungskonzept“, die Durchführung
der vorgeschlagenen Um- und Ausbaumaßnahmen in der ehem. LDW in die Wege geleitet werden konnten. Des
weiteren war mit Beschluss des Rates vom 26.11.1997 die Verwaltung im Zusammenhang mit der Festlegung der
Zügigkeiten weiterhin beauftragt worden, „in Abstimmung mit den 3 im Schulzentrum „Heribertschule“
3
untergebrachten Schulformen, ein
„Gesamtraumkonzept“ vorzulegen, dass erstmals auch die
4-zügige Unterbringung des Gymnasiums beinhaltet. Hierin erfasst auch eine kostenmäßige Gegenüberstellung der
sich aus diesem Konzept ergebenden verschiedenen Baumaßnahmen bis hin zu einem möglichen Neubau“. Daneben
waren im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 1998 entsprechende Beträge in den
Haushaltsplan für den Umbau dieser LDW eingebracht worden. Wenn in den Sitzungen von Hauptausschuss und
Rat vom 26.11.1997 zwar für eine redaktionelle Änderung des Textes von bisher „Schaffung von Schulraum in den
ehem. Lehrerdienstwohnungen, Kreuzau, Schulstraße 18 -19“ auf neu „Schaffung von Schulraum im Schulzentrum“
die Zustimmung erfolgte, so wurde andererseits aber eine seitens der SPD-Fraktion gleichzeitig beantragte
Haushaltssperre auf den kompletten Ansatz und Freigabe erst nach Vorlage der geforderten „Konzeption zum
Schulzentrum“ mit Mehrheit abgelehnt. Hieraus wird seitens der CDU-Fraktion gemäß deren Antrag vom
24.09.1998 geschlussfolgert, dass die Verwaltung, unabhängig der Erstellung eines „Gesamtraumkonzeptes“, bereits
zu diesem Zeitpunkt den Auftrag erhalten hat, im Hinblick auf den Umbau der LDW entsprechend zu verfahren.
Es bestanden also hier unterschiedliche Lesarten.
Unabhängig davon wird im nachfolgenden Beschlussvorschlag die Aussage hinsichtlich des „Um- und Ausbaues
der ehem. Lehrerdienstwohnung“ (evtl. nochmals) konkret getroffen.
E Schülerprognosen und der daraus zu entwickelnde Klassen-/Raumbedarf, vorhandenes Raumangebot sowie
daraus resultierende Lösungsmöglichkeiten bzw. -vorschläge.
a) Allgemeines
Die Prognose der Schülerzahlenentwicklung erfolgte, beginnend beim Bereich der Primarschulen, anhand der
Geburtenzahlen, wobei gleichzeitig auch Bautätigkeit, Zuzüge etc. mit Erfahrenswerten entsprechend
berücksichtigt wurden. Hierauf aufbauend wurde die Entwicklung der Schulen im Sekundarstufen-I-Bereich
(HS, RS, GY) anhand des in den letzten Jahren festzustellenden Übergangsverhaltens einschl. Berücksichtigung
der Wiederholer sowie Quereinsteiger, Schulwechsler u.ä., beginnend beim jetzigen Schuljahr 1998/99 bis
endend beim Schuljahr 2007/08, ermittelt. Hierbei wurden ebenfalls und soweit zutreffend, die Zahlenwerte aus
den Kommunen Nideggen und Heimbach sowie mit „Abstrichen“ auch der Stadt Düren und der Gemeinde
Vettweiß (in den beiden letzten Fällen nur dann, wenn die in Rede stehenden Schulen dem Begriff
„nächstgelegene Schule“ entsprechen) berücksichtigt.
Die hierzu vorgelegten Zahlen wurden gemäß der vorstehenden Darstellung entsprechend „hochgerechnet“ und
fortgeführt.
Zu Details bezüglich der betroffenen Schulen wird zum einen auf die nachfolgende spezielle Darstellung und zum
anderen auf die dazu gefertigten Anlagen 1 - 6 verwiesen.
b) Vorgaben bei den einzelnen Schulsystemen
1. HAUPTSCHULE
a) Schülerzahlenentwicklung bzw. Entwicklung der Zügigkeit
Die Schülerzahlenentwicklung der Hauptschule bitte ich im Detail den Anlagen 2 a - 2 c zu entnehmen. Die
Zügigkeit und die daraus resultierenden Klassenstärken der Anlage 7.
Wie hieraus festzustellen, sind mit Ausnahme der Schuljahre 2001/02 sowie 2005/06, durchgängig 14 - 15
Klassen als Gesamtbedarf für die Hauptschule Kreuzau errechnet worden.
Es ist allerdings empfohlen, aufgrund der recht zahlreichen Rückläufer bzw. Abgänger
von anderen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (insbesondere von den Realschulen), auch für diese
Schuljahre einen Raumbestand von immer wenigstens 14 Klassen vorzuhalten. Hieraus resultiert eine
generelle 2-Zügigkeit, die lediglich Ausnahmen im 9. und 10., in Ausnahmefällen auch im 8. Jahrgang, für 3
Parallelklassen haben sollte. Dies setzt allerdings auch die Bildung größerer Klassen als bisher an der
Hauptschule Kreuzau geschehen, die strikte Einhaltung der bestehenden Vorgaben bei der Bildung der
Eingangsklassen sowie möglichst auch ein „restriktives“ Aufnahmeverhalten bei Schulwechslern,
Quereinssteigern u.ä. aus anderen Kommunen voraus.
Zu bedenken ist weiterhin auch, dass gerade an der Hauptschule eine entsprechende Differenzierung im
Unterricht empfohlen wird, womit weiterer Raumbedarf, der m.E. aber in sog. „Kursräumen“ abgedeckt
werden kann, verbunden ist.
Im Hinblick auf die prekäre Raumsituation an allen am gen. Schulzentrum bestehenden Schulen, ist aber eine
knappe Berechnung und die daraus resultierende Raumverteilung unbedingt empfohlen.
INFO:
Bandbreite der Hauptschule bei einer 2-Zügigkeit 18 - 30 (Richtwert 24)
b) Vorhandenes Raumangebot
Zu Unterrichtszwecken z.Z. genutzte Räume, insges.
Fachräume (NW, Technik, Informatik, Küche u.a.)
Sammlungs- und Vorbereitungsräume hierzu
Kursräume
Lehrmittel- u.a. Nebenräume
zuzüglich Lehrer- und Verwaltungsbereich
17
8
2
1
4
-globale Angabe-
4
Von den Unterrichtsräumen haben 16 Räume 58 - 60 qm sowie 1 Raum 40 qm. Hierzu wird auch auf die
Anlagen 11 a und 11 b verwiesen.
Von diesen Räumen stellt die Hauptschule schon seit vielen Jahren, 2 Räume generell der Realschule
Kreuzau zu Unterrichtszwecken zur Verfügung.
Weiter ist festzuhalten, dass (auch) die Hauptschule im Jahre 1969 2-zügig errichtet wurde, d.h. dass neben
den ursprünglich errichteten 12 (normalen) Unterrichtsräumen im Laufe der Jahre bereits mehrere vorher
anderweitig zu nutzende Räume zu Unterrichtszwecken hergerichtet wurden bzw. werden mussten.
c) Zukünftiger Raumbedarf / benötigte Räume.
Gemäß den Vorgaben im Rd.Erl. des MSW vom 19.10.1995 (Schulbauprogramm) und dem örtlichen
Erfordernis „fehlen„ der Hauptschule Kreuzau gemäß ihrer eigenen Darstellung (Ergänzung zu Anlage 12),
bei einem jährlich mitgeteilten Unterrichtsbedarf für 14 - 16 Klassen, zusätzlich zur jetzigen provisorischen
Situation (weitere) 7 Räume.
Diese Aufzählung entspricht natürlich der Idealvorstellung für die Raumsituation, wobei im Hinblick auf die
räumlichen als auch die finanziellen Vorgaben das „Notwendige von den Wunschvorstellungen“ zu trennen
ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anlage 12, erstellt von der Verwaltung, verwiesen.
Fakt ist, dass z.Z. an der Hauptschule Kreuzau 17 Räume zu allgemeinen Unterrichtszwecken genutzt werden
(können). Die Hauptschule muss also im Hinblick auf die Vorgaben zukünftig ohne große Probleme in der
Lage sein, in ihrem eigenen Raumbestand den Bedarf zu decken.
2. REALSCHULE KREUZAU
a) Schülerzahlenentwicklung einschl. der Zügigkeit
Hierzu wird bezüglich der Schülerzahlenentwicklung auf die Anlagen 3 a - 3 c sowie der Zügigkeit und der
daraus resultierenden Klassenzahl auf die Anlage 8 verwiesen.
Demgemäß ist festzuhalten, dass die Realschule unter Zugrundelegung der jetzigen Vorgaben in diesem Jahr
noch 27 Klassen, ab dem kommenden Schuljahr 1999/00 aber bereits (nur) 25 Klassen und hiernach weiter
abbauend bis max. je Schuljahr 22 Klassen benötigt. Dies hängt zum einen mit der Festlegung der 3Zügigkeit im Bereich der Eingangsklassen und zum anderen mit dem Wegfall der Schüler/-innen aus
Heimbach, Hürtgenwald und Nideggen zusammen.
INFO:
Bandbreite bei 3-Zügigkeit 26 - 30 (Richtwert 28)
Bandbreite bei 4-Zügigkeit 27 - 29 (Richtwert 28)
b) Vorhandenes Raumangebot
Bekanntlich wurde die Realschule im Jahre 1971 als 2-zügiger Bau in Betrieb genommen, wodurch sie daher
grundsätzlich (nur) 12 normale Unterrichtsräume einschl. dem ganzen Fachraum- und Verwaltungsbereich
vorhalten kann. Tatsächlich ist aber aufgrund der Vorgaben schon seit vielen Jahren eine erheblich größere
Anzahl an Räumen für allgemeine Unterrichtszwecke in Anspruch zu nehmen. Diese wurden im Laufe der
Jahre durch entsprechende Umbau- und Änderungsmaßnahmen sowie insbesondere auch die
Inanspruchnahme von Räumen im Keller bzw. im tiefer gelegenen Erdgeschoss „gewonnen“. Daneben
standen und stehen weiterhin Klassenräume innerhalb der Hauptschule und des Gymnasiums zur Verfügung.
Zu Unterrichtszwecken z.Z. genutzte Räume, insges.
(INFO: + 2 Räume HS, + 1 Raum GY)
Fachräume (NW, Musik, Kunst, Informatik)
Sammlungs- und Vorbereitungsräume hierzu
Lehrmittel- u.a. Räume
zuzüglich Lehrer- und Verwaltungsbereich
25
6
1
2
-globale Angabe-
Von den Unterrichtsräumen haben 21 Räume 64 qm und 4 Räume 43 qm.
Auch hierzu wird auf die entsprechenden Anlagen (11 a und 11 b) verwiesen.
Im Grundsatz ist es erklärtes Ziel aller Beteiligten, dass der Realschule ein ausreichendes und vor allem
vernünftigeres Raumangebot als bisher zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt vor allem auch für die
Feststellung, aus dem Kellerbereich sukzessive die Unterrichtsräume auszulagern und hier, soweit
erforderlich, und dies ist zum jetzigen Zeitpunkt zu attestieren, „nur noch“ Fachräume, welche die Schüler/innen nur stundenweise nutzen, zur Verfügung zu stellen.
c) Zukünftiger Raumbedarf/benötigte Räume
5
Bei einer, zumindest in den Jahrgangsstufen 5 - 7,
strikt eingehaltenen generellen 3-Zügigkeit ab dem
Schuljahr 1998/99, was im Hinblick auf die inzwischen hierzu bestehenden Vorgaben durchaus möglich ist,
wird sich erst aufgrund von Wiederholern und Zugängen von anderen allgemeinbildenden weiterführenden
Schulen (insbesondere von den Gymnasien) ab der Klasse 8 eine 4-Zügigkeit entwickeln. Aufgrund dieser
Fakten
ergibt sich ein Gesamtraumbedarf von dann zusammen 21 - 22 Unterrichtsräumen, was einem „Wenigerbedarf“
von 4 - 6 Räumen gegenüber der jetzigen Situation entspricht.
Dies setzt aber unbedingt voraus, dass die Schulleitung der Realschule angehalten wird, nicht nur bei der
Einschulung in die 5. Klasse, sondern auch bei der Aufnahme von Abgängern von anderen Schulen ein
möglichst „restriktives“ Verhalten an den Tag zu legen, d.h. strikt darauf zu achten, dass die
aufzunehmenden Schüler/-innen nur zum Schuleinzugsbereich der Gemeinde Kreuzau gehören.
Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass auch der viele Jahre lang attestierte Sachzwang
zur Aufnahme von Schüler/-innen in den „bilingualen Zweig“ der Realschule Kreuzau generell nicht den
Vorgaben entspricht. Die Verpflichtung zur Aufnahme in diesen Zweig ist anders zu werten; hierauf sollte
zukünftig geachtet werden, damit die Eingangszügigkeit nicht bis zur letzten Person ausgeschöpft und sich
bei 1 - 2 Zuzügen o.ä. Fällen, bereits ab dem 6. Jahrgang die Bildung einer 4. Klasse ergibt. Dies würde
sämtliche Überlegungen ad absurdum führen.
Trotz der Verminderung des Schülerbestandes und damit verbunden auch der Klassenanzahl, bestehen für die
Realschule Kreuzau jedoch weiterhin entsprechende Raumprobleme.
Nach den bestehenden Vorschriften müsste die Realschule, hochgerechnet auf ihre zukünftige Entwicklung, über 21
- 22 Unterrichtsräume und entsprechende Fachräume verfügen. Tatsächlich kann sie aber nur 14
Unterrichtsräume vorweisen, so dass 7 - 8 Räume als Fehlbedarf festzuhalten sind. Die Einzelheiten zu
diesem „Idealbedarf“ bitte ich sowohl der Anlage 13, als auch der (eigenen) Darstellung der Realschule
Kreuzau (Ergänzung hierzu), zu entnehmen.
Unabhängig der dort aufgelisteten Fakten ist aber auch festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt sogar in 25
Räumen dieses Gebäudes unterrichtet wird. Wenn davon ausgegangen wird das spätestens zum Schuljahr
2002/03 der o.a. Gesamtbedarf erreicht wird, andererseits durch die avisierte Umbaumaßnahme in der ehem.
Lehrerdienstwohnung insgesamt 3 Unterrichtsräume (zusätzlich) gewonnen werden, müsste die Realschule
zukünftig und ab diesem Zeitpunkt ihren Raumbedarf nicht nur im eigenen Bestand decken sondern auch das
Ziel erreichen können, die teilweise im Kellergeschoß untergebrachten Klassenräume sukzessive (nur) als
Fachräume zu nutzen.
Ab dem genannten Zeitpunkt müsste es u.U. sogar realisierbar sein, auf die schon seit vielen Jahren und bis dato von
der Hauptschule in Anspruch genommenen beiden Klassenräume zu Gunsten anderer Raumnachfrage
verzichten zu können.
3. GYMNASIUM
a) Schülerzahlenentwicklung einschl. Zügigkeit
Die Schülerzahlenentwicklung hierzu ist aus den Anlagen 4 a - 4 c zu ersehen.
Es wird ausdrücklich und unabhängig der entsprechenden Vermerke auf den gen. Anlagen darauf hingewiesen,
dass diese Zahlenwerte anhand der Geburtenprognosen und des bisherigen durchschnittlichen
Übergangsverhaltens ermittelt wurden. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Gemeinde Kreuzau sondern
auch für die Kommunen Heimbach und Nideggen. Schüler/-innen aus dem Bereich der Stadt Düren sind nur
insoweit berücksichtigt worden, wie für sie der Begriff „nächstgelegene Schule“ zutrifft (je nach Lage der
Wohnung für den Stadtteil Niederau gegeben) und hierbei der Aufnahmewunsch im Grundsatz zu erfüllen
ist.
Die hieraus resultierende Zügigkeit ist aus der Anlage 9 ersichtlich, wonach sich ab dem Schuljahr 2003/04 hier
ein Klassenbestand/-bedarf von 24 (bei einer 4-Zügigkeit) ergibt. Für die Schuljahre 1998/99 bis zum
Schuljahr 2002/03 bestehen teilweise „Schwankungen“ zwischen einem Bedarf von 21 bis max. sogar 25
Klassen.
Hierzu ist zu erläutern, dass am Gymnasium Kreuzau z.Z. in den einzelnen Jahrgangsstufen noch gravierende
Unterschiede bestehen. So ist z.B. der 10. Jahrgang (eingeschult zum Schuljahr 1993/94) z.Z. nur noch 2zügig, der jetzige Jahrgang 6 hat aber sogar 5 Züge.
Auf die Zukunft ausgerichtet besteht aber ein entsprechender Ratsbeschluss, wonach das Gymnasium im
Eingangsbereich 4-zügig geführt werden kann. Diese Festlegung erfolgte trotz anderslautender
Genehmigung und erfolgter Baumaßnahmen unter dem Aspekt, der späteren 4-zügigen Sekundarstufe II
einen ausreichenden Unterbau zu geben. Dies bedeutet aber andererseits auch, dass im Sekundarstufen-IBereich zukünftig immer 6 Klassen (1 Zug mehr pro Jahrgangsstufe) fehlen werden.
Hierzu ist weiter festzuhalten, dass das Schulzentrum im Hinblick auf den Raumbedarf und auch die Aufteilung
nach dem sog. „Schulzentrumserlass“ beurteilt, worden ist. Demnach wurden keine 18 sondern „nur“ 17
6
Klassen für den Bereich der Sekundarstufe I des Gymnasiums genehmigt und errichtet. Ausgangspunkt war
hierbei die Gesamtzügigkeit der dort untergebrachten Schulformen von Hauptschule mit 2-, Realschule mit
3- sowie Gymnasium mit (ursprünglich) ebenfalls 3 Zügen.
Des weiteren bestand die Prämisse, dass durch eine entsprechend ausgelegte Raumnutzung und einer damit auch
einhergehenden „optimalen Nutzung der Fachräume“ im bestehenden Gebäudebestand durchaus (auch) eine
insges. 9-zügige Schule untergebracht werden kann.
INFO:
Bandbreite: von Jahrgangsstufe 5 - 10 bis 3-Zügigkeit 26 - 30 (Richtwert 28)
ab 4-Zügigkeit 27 - 29 (Richtwert 28)
von Jahrgangsstufe 11 - 12 bei 4-Zügigkeit
(Richtwert 19,5)
b) Vorhandenes Raumangebot
Unterrichtsräume für den Sekundarstufen-I-Bereich
Unterrichtsräume für den Sekundarstufen-II-Bereich
Fachräume (NW, Musik -einschl. Nebenraum-, Kunst,
Textil, Informatik u.a.)
Sammlungs- und Vorbereitungsräume hierzu
Mehrzweckräume
dazu Mediotheken, Bibliotheken, Schüler- und
Lehrerbücherei, Aufenthaltsraum, Kiosk u.a., zus.
zuzüglich Lehrer- und Verwaltungsbereich
17
12
12
4
3
8
-globale Angabe-
Von den Unterrichtsräumen haben im Sekundarstufen-I-Bereich 4 Räume 60 qm sowie 13 Räume 64 qm. Die
Räume für den Sekundarstufen-II-Bereich sind allesamt 48 qm groß; sie werden hier im Hinblick auf die
generellen Vorgaben auch nur informativ erwähnt.
Hinzuzurechnen sind insges. 15 Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Kunst, Mehrzweckräume u.v.m.)
zuzüglich Sammlungs- und Vorbereitungsräume. Die Lehrmittelräume u.ä. Nebenräume sind hier nicht
erfasst worden, da sie für das zu erstellende Gesamtnutzungskonzept nur von geringerer Bedeutung sind.
c) Zukünftiger Raumbedarf / benötigte Räume
Aus den vorstehenden Darstellungen ist ersichtlich, dass das Gymnasium Kreuzau im Sekundarstufen-I-Bereich
zukünftig immer über 24, in den Schuljahren 2001/02 sowie 2002/03 evtl. auch sogar über 25
Unterrichtsräume verfügen muss. Es fehlen also immer 6 - 7 Räume für Unterrichtszwecke.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass für den Bereich der Sekundarstufe II in keinem Schuljahr
Probleme auftreten können, da dementsprechend 12 Unterrichtsräume gebaut wurden.
F Zusammenfassende Gegenüberstellung von Raumangebot und -bedarf
Aufgrund der daraus herzuleitenden Grundlagen werden also für das Gymnasium letztlich 24 Klassen in der
Sekundarstufe I (möglicherweise für 2 Schuljahre auch 25 Klassen), für die Hauptschule bei der vorgegebenen
Eingangszügigkeit und weiter damit verbundener Vorgaben 14 - 15 Klassen und für die Realschule unter den
gleichen Vorgaben 21 - 22 Klassen, am Schulzentrum insges. also jährl. zwischen 59/60 - vorübergehend max.
62/63 Unterrichtsräume, benötigt werden. Die gen. „Schwankungen“ , insbesondere in der Gesamtklassenzahl,
hängt mit den z.Z. bestehenden Vorgaben in den einzelnen Jahrgangsstufen und Schulen zusammen. Die hieraus
resultierenden Details sind u.a. aus den beigefügten detaillierten Anlagen 12 - 14b sowie auch aus der vorstehenden
Darstellung herzuleiten.
Daneben ist es auch weiterhin erklärtes Ziel, die zum jetzigen Zeitpunkt im Keller bzw. im tiefer gelegenen
Erdgeschoss der Realschule Kreuzau befindlichen Klassenräume letztendlich hier auslagern und durch Fachräume
ersetzen zu können.
Weiter sollte klar sein, dass der allgemeine Unterrichtsbereich im Hinblick auf die genehmigte und errichtete jetzt
aber tatsächlich bestehende Zügigkeit innerhalb des Gymnasiums zwar eine Unterdeckung hat, hier aber andererseits
und entgegen den Vorgaben bei den anderen Schulen doch recht großzügige Raumangebote (Aufenthaltsraum,
Bibliotheken und Mediotheken, Mehrzweckräume u.ä.) vorhanden sind, die es angezeigt erscheinen lassen, dass
(auch) hier jeder Raum genutzt wird, um die bestehenden Probleme am Schulzentrum (gemeinsam) zu lösen.
Gemäß den Vorschriften des Runderlasses des MSW vom 19.10.1996 (BASS 10-21, Nr. 2) bestehen also, basierend
auf den Richtwerten der Klassenstärken sowie der Zügigkeit, entsprechende Vorgaben für die einzelnen im
Schulzentrum untergebrachten Schulen. Hieraus ist ersichtlich, dass neben den Klassenräumen, die m.E. durch
entsprechende Umbaumaßnahmen sowie abbauende Schülerzahlen „gewonnen“ werden können, letztlich und auf
jeden Fall noch Bedarf an Fachräumen besteht. Auch hier sollte eine entsprechende Umorganisation, spätestens zu
dem Zeitpunkt, zu dem sich die Schülerzahlensituation etwas entspannt hat, erfolgen können. Es ist aber ganz klar
festzuhalten, dass das „Wünschenswerte“ vom „Machbaren“ zu trennen ist.
7
Das hieraus resultierende „Mindestraumprogramm“ ist noch mit den Schulleitungen der einzelnen Schulen zu
entwickeln und dann der Bezirksregierung Köln zur Entscheidung vorzulegen.
G Lösungsmöglichkeiten bzw. -vorschläge zur Deckung des Raumbedarfs
Aus vorstehenden ausführlichen Darstellungen ist sicherlich festzuhalten, dass ohne irgendeine Baumaßnahme, in
welcher Form auch immer, der jetzige und auch der zukünftige Raumbedarf in den bestehenden Gebäuden des
Schulzentrums nicht gedeckt werden kann.
Zielrichtung der Verwaltung war und ist weiterhin aber der Grundsatz, dass jedes der im Schulzentrum bestehenden
Schulsysteme ihren Raumbedarf auch in ihrem „eigenen Gebäude“ regelt bzw. abdeckt. Dies wird grundsätzlich
auch seitens der einzelnen Schulleitungen begrüßt; im Hinblick auf die hier bestehenden Vorgaben ist dies aber
leider nur sehr schwierig bzw. möglicherweise letztlich überhaupt nicht realisierbar.
Eine allseits befriedigende bzw. optimale Lösung, und dies zeigt ein globaler Überblick über das Raumprogramm
gemäß den bestehenden Richtlinien, wäre nur durch eine „umfangreiche Baumaßnahme“ möglich.
Dies könnte z.B. den Abriss der ehem. Lehrerdienstwohnung in Kreuzau Schulstr. 18/19 bei gleichzeitiger
Neuerrichtung eines entsprechenden Raumprogramms (mindestens 6 - max. 8 Räume), die „Aufstockung“ des
Eingangs-Foyerbereichs der Realschule (10 - 12 Unterrichtsräume) bzw. (sogar) die Überbauung des Schulhofes,
angrenzend ans Gymnasium in sog. „Stelzenbauweise“ mit entsprechender größerer Raumgewinnung, beinhalten.
Alle diese Maßnahmen können schon aus förderungsrechtlichen und damit zwangsläufig verbundenen finanziellen
Gesichtspunkten, zumindest kurz- bis mittelfristig, nicht realisiert werden. Die genehmigungsrechtlichen
Voraussetzungen sind zu gegebener Zeit ebenfalls zu hinterfragen.
Somit ist derzeit zu prüfen, inwieweit unter Anrechnung der jetzt tatsächlich in den einzelnen Schulen für
Unterrichtszwecke genutzten sowie nutzbaren Räume, bei gleichzeitiger Berücksichtigung vertretbarer
Baumaßnahmen, der zukünftige Klassenbedarf von 60 - vorübergehend max. 63 Räumen, gedeckt werden
kann.
Als eine der Lösungsmöglichkeiten wird vorgeschlagen, innerhalb der Hauptschule durch entsprechende Um- und
Ausbaumaßnahmen 2 neue Räume zu schaffen. Dies besteht zum einen in der Anregung bzw. dem Vorschlag, die
jetzige Küche in der Hauptschule Kreuzau als dann 2. Einrichtung dieser Art in die „Hans-Hoesch-Stiftung“ zu
verlegen, was allerdings erst dann möglich ist, wenn der in den letzten Wochen hier übergangsweise eingerichtete
Kindergarten in den Neubau „umziehen“ kann und die entsprechenden Räume freiwerden. Hier stünde dann auch
wieder ein Essraum, der an der Hauptschule seit 2 Jahren (ebenfalls) zu Unterrichtszwecken „umfunktioniert“
werden musste, zur Verfügung.
Trotz Einspruch der Schulleitung zu diesem Vorschlag, dass speziell der Kochunterricht von großer Bedeutung für
eine Hauptschule ist, was im Grundsatz sicherlich nachvollziehbar ist, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass
eine „Konzentration“ von Fachräumen, auch in einem anderen und in diesem Falle recht nahe liegenden Gebäude,
durchaus vertretbar sein müsste. Dies vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass bereits jetzt schon 1 Küche in der
„Hans-Hoesch-Stiftung“ installiert ist und auch dementsprechend genutzt wird.
Des weiteren könnte durch die Auslagerung des bisher dort noch bestehenden Büroraumes für das Teilzeitinternat
(TZI) bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des danebenliegenden Lehrmittelraumes ein weiterer Unterrichtsraum
geschaffen werden. Der Lehrmittelraum müsste (dann) in den Keller verlegt werden, was allerdings nur dann
realisierbar ist, wenn gleichzeitig der jetzige Fahrradkeller freigemacht wird und entsprechende Umbaumaßnahmen
erfolgen.
Auch diese Maßnahme wird von der Schule, und dies kann ich durchaus nachvollziehen, abgelehnt.
Diese Maßnahmen könnten im Bereich der Hauptschule 2 zusätzliche (neue) Räume bringen. Rechnet man die
beiden Räume hinzu, die die Schulleitung bereits zum jetzigen Zeitpunkt als für andere Schulformen im
Schulzentrum benutzbar bezeichnet, ständen hier insges. 4 Räume für andere Belange zur Verfügung.
Neben diesen (kleineren) baulichen Änderungsmaßnahmen im Bereich der Hauptschule ist insbesondere der Umund Ausbau der ehem. Lehrerdienstwohnungen in Kreuzau, Schulstr. 18/19 (Doppelwohnhaus) von entsprechender
Bedeutung.
Nach Umbau dieser ehem. Lehrerdienstwohnung könnte der gesamte Verwaltungsbereich der Realschule hierhin
verlegt werden.
Ein entsprechender Antrag der Schulleitung hat gezeigt, dass man dies auch dort positiv wertet; auch eine
außerordentliche Schulkonferenz am 29.09.1998 hat, wenn auch mit Bedenken, eine entsprechende generelle
Zustimmung gebracht.
Nach Vorschlag der Schulleitung könnte dieser Baukörper, unabhängig vom denkbaren Ausbau der Kellerräume für
Lagerzwecke, im Erdgeschoss die Zimmer für Schulleiter sowie 1. und 2. Konrektor, das Sekretariat, 1 Arztzimmer
sowie 1 Kopierraum aufnehmen. Im 1. Stock, das Lehrerzimmer einschl. einer „Abteilung für Raucher“ sowie 1
Elternsprechzimmer, das sicherlich auch generell als Besprechungszimmer Verwendung finden könnte. Das
Lehrerzimmer soll gleichzeitig mit dem im Dachgeschoss exakt darüberliegenden Arbeitsraum mit einer
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Spindeltreppe verbunden werden. Weiterhin sollen im Dachgeschoss 1 Abstellraum, 1 Bücherei sowie 1
Medienraum geschaffen werden.
Durch diese Maßnahme könnten im jetzigen Verwaltungsbereich der Realschule entsprechende Unterrichtsräume
gewonnen werden. Nach den Vorstellungen der Schule gibt es hierzu 2 Varianten, wonach zum einen 2
Unterrichtsräume a 64 qm, 3 sog. Kursräume a 40 qm sowie 1 Vorbereitungsraum a 20 qm geschaffen werden
könnten. Die Variante 2, die favorisiert wird, würde im jetzigen Verwaltungstrakt insges. 3 Unterrichtsräume a 64
qm, 2 Vorbereitungsräume für die angrenzenden Fachräume „Naturwissenschaften“ a jeweils 20 qm sowie einen
weiteren Kursraum a 40 qm schaffen. Wichtig ist hierbei die Tatsache, dass durch beide Varianten ein bisheriger
an den Verwaltungstrakt angrenzender (kleiner) Klassenraum gleichzeitig „verlorenginge“. Daneben müsste der
jetzige Sammlungs- und Vorbereitungsraum für die naturwissenschaftlichen Fächer Chemie und Physik ebenfalls
eine Änderung erfahren, da hier der Durchgang zur angrenzenden Lehrerdienstwohnung (evtl. zukünftiger neuer
Verwaltungstrakt) geschaffen werden muss.
Das Gymnasium Kreuzau, welches grundsätzlich für 3 Züge im Sekundarstufen-I-Bereich genehmigt und auch
baulich daraufhin ausgelegt ist, dem letztlich aber 4 Züge in der Eingangsklasse konzediert wurden, wird auf Dauer
gesehen Räumlichkeiten von anderen im Schulzentrum untergebrachten Schulformen unter der Prämisse benötigen,
wenn es nicht, zumindest mittel- oder auch langfristig, zu einer (größeren) Erweiterungsmaßnahme, (u.U.) in diesem
Bereich, kommt.
Unabhängig davon müsste aber auch dort sehr ernsthaft überlegt werden, in dem ansonsten recht „großzügig“
ausgestatteten Gebäude, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und zu versuchen, auch hier Räume, die zwar
grundsätzlich für andere Zwecke vorgesehen sind, letztlich aber auch zu Unterrichtszwecken zur Verfügung zu
stellen (z.B. 2 Musikräume, 1 Aufenthaltsraum, 3 Mehrzweckräume, großzügiger Lehrer- und Verwaltungsbereich
u.ä.).
Evtl. könnte sogar auch der Raum, der generell für die Unterbringung eines Kiosks errichtet wurde (immerhin 38
qm), durchaus schulischen Zwecken in irgendeiner Form zugeführt werden, wenn diese Einrichtung letztlich zum
ursprünglichen Zweck nicht ausgebaut werden müsste. Hierüber ist zum gegebenen Zeitpunkt entsprechend zu
befinden.
Letztlich weise ich, wie an anderer Stelle im Detail bereits geschehen, nochmals darauf hin, dass im
Sekundarstufen-II-Bereich erst zum Schuljahr 2003/04 alle 12 Räume genutzt werden; vorher ist ein sukzessiver
Aufbau gegeben. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch dementsprechende Räume in irgendeiner Form
frei sind und dann auch bereitstehen müssten.
Als „Erinnerungspunkt“ sollte auch die Möglichkeit festgehalten werden, dass es m.E. durchaus auch im Bereich
des Machbaren liegt, durch Umbaumaßnahmen innerhalb des jetzigen Fahrradkellers, der parallel dazu dann
auszulagern wäre, ein sog. „Kunstzentrum“ zu schaffen, welches von allen 3 hier untergebrachten Schulformen
genutzt werden könnte. Dies würde ebenfalls ein Freiwerden entsprechender Räume in diesen Gebäuden zu
allgemeinen Unterrichtszwecken bedeuten. Auch dies könnte später in die Überlegungen einbezogen werden, sollte
es mittelfristig nicht zu einer entsprechenden (größeren) Baumaßnahme kommen können.
Die Schließung des Fahrradkellers für seinen „ursprünglichen“ Zweck und die Neueinrichtung von
Stellmöglichkeiten im Außenbereich, wird im übrigen generell von allen Schulen des Schulzentrums und auch von
den Vertretern des GUV begrüßt, da beim Verlassen der Fahrradkeller sowohl aus Haupt- als auch Realschule in die
Straße „Am Wassergarten“, vor allem nach Schulschluß, erhebliche Gefahren für die Schüler/-innen gegeben sind.
Bei Schaffung von Stellplätzen im Außenbereich, die möglichst eine Überdachung haben sollten, besteht weiterhin
der recht positive „Nebeneffekt“, dass diese von den einzelnen Schulen aus einsehbar ist und von daher auch die
bisher regelmäßig vorkommenden Beschädigungen und Diebstähle zukünftig verhindert, zumindest aber vermindert
werden könnten.
Die vorstehend gen. Maßnahmen, d.h. Änderung von 2 jetzigen Fach- bzw. Nebenräumen im Bereich der
Hauptschule, Um- und Ausbau der ehem. LDW bei gleichzeitiger Unterbringung der gesamten Verwaltung und
Schaffung entsprechender Räume im jetzigen Verwaltungsbereich für Belange der Realschule sowie
Inanspruchnahme bzw. zumindest vorübergehende „zweckentfremdete“ Nutzung von Fach- und Nebenräumen im
Bereich des Gymnasiums, müssten allerdings unmittelbar vollzogen werden.
Aus dieser Darstellung ergibt sich (im Abgleich gemäß vorstehender Darstellung) folgendes Bild:
1. Hauptschule Kreuzau
Aus Altbestand
aufgrund Änderungsmaßnahmen (wie vor)
2 Räume
2 Räume
2. Realschule Kreuzau
Aufgrund Umbaumaßnahmen in der ehem.
LDW bei gleichzeitiger Inanspruchnahme
des jetzigen Verwaltungstraktes
3 Unterrichtsräume
(evtl. nur 1 Raum)
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1 Vorbereitungsraum für die naturwissenschaftlichen Fächer
3. Zusammen:
1 Vorbereitungsraum
1 Kursraum
7 Unterrichtsräume
(evtl. 6, s.o.)
Die „Verteilung“ der o.a. Räume sollte, unabhängig des grundsätzlichen Bedarfs seitens des Gymnasiums,
innerhalb dieses Nutzungskonzeptes, das die generellen Möglichkeiten aufzeigt, nicht aufgeführt werden. Unter
der Prämisse, dass eine dementsprechende Entscheidung getroffen wird, sollte es m.E. den Schulleitungen der
innerhalb des Schulzentrums untergebrachten 3 Schulformen, u.U. unter Beteiligung der Verwaltung,
vorbehalten bleiben, die daraus resultierende „Raumverwendung“ unter Berücksichtigung dieser (weiteren)
durch die HS zur Verfügung gestellten 1 - 2 Räume sowie der insges. neugeschaffenen Unterrichts- sowie Kursu.a. Räume in der Realschule und deren Nutzung, eigenverantwortlich auszuhandeln. Dies entspricht generell
auch der Absicht dieser Schulen.
Als einzigste Vorgabe müsste es selbstverständlich sein, dass die gen. Räume, die zwangsläufig u.a. auch durch
das Gymnasium in „anderen Gebäudlichkeiten“ innerhalb des Schulzentrums in Anspruch genommen werden
müssen, in der Örtlichkeit so liegen, dass unnötig lange Wege vermieden werden.
Über das Ergebnis ist der Rat, evtl. unter Vorlage von Skizzen, zum gegebenen Zeitpunkt zu unterrichten.
Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass aufgrund des Raumprogramms gemäß den „Richtlinien“ sowie des
für die einzelnen Schulformen vorliegenden Bedarfs, mit diesen Änderungs- und kleineren Baumaßnahmen zwar
sicherlich eine Reihe akzeptabler Räume gewonnen werden können, letztlich das Problem endgültig und im
optimalen Sinne natürlich nicht gelöst ist. Auch wenn das Notwendige vom Wünschenswerten abzugrenzen ist,
so ist doch ganz klar ersichtlich, dass sowohl Unterrichtsräume als auch Fach- und schulische Nebenräume (z.B.
Mehrzweckräume, Lehrmittelräume, u.ä.) fehlen. Ob und inwieweit eine größere Ausbaumaßnahme letztlich
überhaupt mittel- bzw. langfristig realisiert werden kann, sollte seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit
der Bezirksregierung Köln geklärt werden.
H Ermittelte bzw. zu erwartende Kosten der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten
a) Die Kosten für den Um- und Ausbau sowie die damit einhergehende grundlegende Sanierung der ehem.
Lehrerdienstwohnung einschl. der Herstellung einer Zuwegung sind zum gegebenen Zeitpunkt vom
gemeindlichen Architekten mit 400.000 DM ermittelt worden; die hierzu avisierte Landesbeihilfe mit 280.000
DM.
Hierzu ist ergänzend festzuhalten, dass diese Summe zu diesem Zeitpunkt auf den vorher im Detail ermittelten
Kosten im Zusammenhang mit der ursprünglichen Absicht zur Unterbringung eines „Hortes“ in diesem Objekt
basierte und (nur) um die erforderliche Zuwegung erweitert, d.h. von ca. 340.000 auf rd. 400.000 DM,
„hochgerechnet“ wurde. Durch die zuständige Fachbehörde wurde aber später darauf hingewiesen, dass hier
entsprechende Prozentpunkte für die zwangsläufig anfallenden Nebenkosten sowie als „Reserve“ zu
berücksichtigen sind, daneben die inzwischen gegebenen allgemeinen Preissteigerungen u.ä. Der Gesamtbetrag
wird sich aufgrund Detailprüfung demnach auf neu 460.000 DM belaufen. Der daraus resultierende Mehrbetrag
in Höhe von 60.000 DM ist im Haushaltsplan 1999 bereitzustellen.
Weitere Kosten werden für den Umbau des jetzigen Verwaltungstraktes der Realschule sowie die Änderung
des jetzigen Vorbereitungsraumes als Anbindung zur Zuwegung entstehen. Diese sind mit ca. 95.000 DM zu
erwarten und im Haushaltsjahr 1999 dementsprechend zu finanzieren.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Maßnahme als ein erster Ausbauschritt zu einer Gesamtlösung
und nicht nur als Übergangslösung zu werten ist, zumal diese Vorgehensweise auch von den unmittelbar
Beteiligten begrüßt wird. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte wird die Durchführung dieser Maßnahme für
die günstigste und vertretbarste Lösung gehalten, dass bestehende Raumproblem kurzfristig zu lindern. Dies vor
allem auch im Hinblick darauf, dass mittelfristig sicherlich nicht mit der Genehmigung und Förderung eines
„weiteren Bauabschnittes“ gerechnet werden kann. Daneben sind die finanziellen Aspekte im Hinblick auf die
unter Buchstabe H c vorgesehene Maßnahme (Abriss der LDW bei gleichzeitigem Neubau eines entsprechenden
Objektes), die erheblich höher sind als diese Um-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahme, unbedingt zu beachten.
Die gleiche Feststellung gilt, je nach Beschlussfassung, auch für den Tatbestand, dass es zur Umänderung der 2
seitens der Verwaltung hierzu vorgeschlagenen Räume im Bereich der Hauptschule kommt. Auch hier ist mit
entsprechenden Kosten von geschätzt 20.000 DM zu rechnen, die ebenfalls in 1999 zu finanzieren sind.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich und zusammenfassend darauf hingewiesen, dass vorstehend gen. Beträge
(60.000, 95.000 DM sowie 20.000 DM = zus. 175.000 DM) im erstellten Haushaltsplanentwurf für das Jahr
1999 (bisher) noch nicht enthalten sind. Entsprechend der politischen Entscheidung hierzu, ist dementsprechend
zu verfahren und diese Beträge noch für 1999 einzuplanen.
b) Unabhängig der vorstehenden Maßnahme sollte auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Lösung bis zur
Durchführung einer größeren Baumaßnahme, u.a. in Form von Pavillon- bzw. Containerklassen, geklärt
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werden. Im Hinblick auf die dringend notwendigen Räume und auch die mit der Umbaumaßnahme der LDW
erreichten Vorgaben, müsste es sich hierbei zumindest um 4 dieser Einrichtungen handeln.
Hinsichtlich der Kosten für solche Einrichtungen wurde mit der Stadt Nideggen, die im Zusammenhang mit
ihrem Realschulneubau (vorübergehend) dementsprechend verfahren muss, Kontakt aufgenommen. Die Stadt
Nideggen hat aufgrund ihrer Preisanfrage hierfür letztlich einen Vertrag mit der Fa. GE Capital Yellowcabin,
Neuss abgeschlossen, was gemäß Aussage auch für die Gemeinde Vettweiß im Bereich der Grundschule
Müddersheim gilt. Beide hierfür zuständigen Sachbearbeiter haben die gen. Firma als die preisgünstigste und
auch im Hinblick auf Aufstellung, Wartung u.ä. Fragen als sehr zuverlässig bezeichnet. Nach Kontaktaufnahme
mit dieser Firma ist allerdings bei der Anzahl dieser Einrichtungen bei einer „Mindestmietzeit“ von 36 Monaten
mit Mietkosten in Höhe von mtl. brutto 4.800 DM (= jährl. 57.600 DM) zu rechnen. Hinzu kommen weitere
Kosten für Antransport, Aufbau, Montage und Ausrichtung, Krangestellung, Genehmigungen, Versicherung u.ä.,
die sich auf brutto aufgerundet 14.000 DM belaufen werden. Ähnlich hohe Kosten fallen (selbstverständlich),
und dies ist aus dem Angebot ersichtlich, auch für die spätere Demontage sowie den Abtransport an.
Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Container in der Regel auch renovierungsbedürftig sind; so hat
die Stadt Nideggen (bei 3 Räumen) alleine für Teppichboden ca. 9.000 DM auslegen müssen. Daneben sind
nicht unerhebliche (weitere) bauseitige Leistungen hinsichtlich des Untergrundes (ggf. Fundament), der „freien“
befestigten Zufahrt, der Montage und späteren Demontage der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Kanal
u.ä.) sowie auch für Telefon und weitere technische Einrichtungen mit sicherlich nicht unerheblichem Aufwand
zu berücksichtigen.
Gemäß der Beschlußlage sollten auch weitere, zum Teil schon vor Jahren „angedachte“ Baumaßnahmen, aufgeführt
und deren Kosten, zumindest annähernd, beziffert werden. Eine genaue Kostenanalyse ist in diesem Zusammenhang
überhaupt nicht möglich, da das genaue Raumprogramm nicht festliegt.
c) Zunächst ist hier der Abriss der ehem. Lehrerdienstwohnung in Kreuzau, Schulstr. 18/19 bei gleichzeitiger
Neuerrichtung eines entsprechenden Raumprogramms zu benennen.
Bei direkter Anbindung an die Realschule und auch Ausbau des Kellerbereiches, könnten hier ohne Probleme 8
Räume geschaffen werden. Gemäß Kostentabelle der „Richtlinien über die Förderung von Schulbaumaßnahmen
für öffentliche Schulen“ werden für Unterrichtsräume im Sekundarstufen-I-Bereich die Richtsatzkosten mit
241.100 DM beziffert. Für Fachräume ist dieser Betrag entsprechend höher und bewegt sich zwischen 500.000
bis teilweise sogar 840.000 DM.
Bei der Errichtung dieser Baukörper ist von den „doppelten Richtsatzkosten“ auszugehen, wonach sich im
vorliegenden Falle demnach ca. 4 Mio. DM an Baukosten errechnen (zuzüglich Verkehrsflächen,
Architektenhonorar, Ersteinrichtung u.ä.).
d) Als weitere Maßnahme ist vor vielen Jahren die Möglichkeit einer Aufstockung über dem Mitteltrakt zwischen
Hauptschulgebäude und Realschule (Foyer- und Außentoilettenbereich) erörtert worden. Hier könnten
lediglich 2 Geschosse, und zwar ein 1. und ein 2. OG, geschaffen werden. Bei der entsprechenden Grundfläche
ist auch hier von einer dementsprechenden Zahl an Unterrichts- u.ä. Räumen und demgemäß auch mit
entsprechenden Kosten wie vor beziffert, d.h. ca. 4 Mio. DM zuzüglich „Nebenkosten“, auszugehen.
e) Als 3. und sicherlich letzte Möglichkeit ist eine in „Stelzenbauweise“ über dem Schulhof und unmittelbar an das
Gebäude des Gymnasiums angrenzende Erweiterung zu benennen. Das Architekturbüro Daheim, welches bei
Gelegenheit darauf hinwies, bereits hierzu (vorab) Ideen entwickelt zu haben, ist aber ohne Detailkenntnisse
nicht bereit hierzu Summen zu nennen. Es wird von dort die Aussage getroffen, dass hierzu das genaue
Raumprogramm und der daraus resultierende Bedarf bekannt sein müsste, was im Grundsatz auch
nachvollziehbar ist.
Andererseits kann, analog der vorhergehenden Darstellungen, von den gleichen Vorgaben ausgegangen werden,
wenn man eine entsprechende Größenordnung festlegt. Die Anzahl der gewollten Unterrichts- und Fachräume ist
mit den (doppelten) Richtsatzkosten aus der Kostenrichtwerttabelle entsprechend zu multiplizieren. Im Hinblick
auf die vorstehenden Aussagen, die hier avisierten Räume (10 - 12) und auch die recht aufwendige Bauweise, ist
dafür mit einem Aufwand zwischen 5,5 - 6,5 Mio. DM + „Nebenkosten“ zu rechnen.
Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass, und dies ist unumstritten, den 3 im Schulzentrum „Heribertschule
Kreuzau“ untergebrachten Schulformen, auch unabhängig der Vorgaben der „Schulbaurichtlinien“, entsprechende
Räume fehlen.
Aufgrund des „Schulbauprogramms“ und im Verhältnis zu den zukünftig tatsächlich gegebenen
Gesamtklassenstärken würde sich hierbei, unabhängig vom Bedarf innerhalb der Fachräume, eine Unterdeckung von
17 - 19 Unterrichtsräumen errechnen (durchschnittlich 60 - 62 Klassenräume bei tatsächlich vorhandenen 43
Räumen.)
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Da dies aber wenig realistisch ist und andererseits
davon ausgegangen wird, dass bei einer entsprechenden
Gesamtzügigkeit gemäß bestehender Erfahrung auch 1 weiterer/zusätzlicher Zug untergebracht werden kann (9
Züge zu insges. 10 Zügen) sowie unter Bezugnahme auf die vorstehenden ausführlichen Darstellungen, fehlen im
gen. Schulzentrum bei den „schwankenden“ Gesamtklassenzahlen wenigstens 5 - 7 Unterrichtsräume.
Da aber sowohl die Genehmigungs- als auch die Förderungsfrage mehr als offen ist, zumal zum gegebenen
Zeitpunkt der Gemeinde Kreuzau ein insges. 8-zügiges Schulzentrum genehmigt wurde, und auch die finanziellen
Gegebenheiten bei der Gemeinde Kreuzau bekanntlicherweise mehr als prekär sind, wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, als „Sofortmaßnahme“ den Umbau der ehem. Lehrerdienstwohnung in Kreuzau, Schulstr. 18/19 zur
Unterbringung des gesamten Lehrer- und Verwaltungsbereiches der Realschule zu vollziehen. Die bisher zu diesem
Zweck in der Realschule zur Verfügung stehenden Räume werden so umgebaut, dass hier 3 Unterrichtsräume sowie
1 Vorbereitungsraum (zusätzlich zum jetzigen Programm) gewonnen werden können.
Des weiteren stellt die Hauptschule Kreuzau auch auf Zukunft 2 seiner Räume aus ihrem „Altbestand“ für andere im
Schulzentrum untergebrachte Schulen zur Verfügung. Daneben besteht der Vorschlag der Verwaltung, evtl. 2
Räume zumindest aber 1 Raum, und zwar die jetzige Küche sowie einen kombiniert als Lehrmittelraum sowie Büro
für das TZI genutzten Raum, durch entsprechende Umbaumaßnahmen für Unterrichtszwecke herzurichten. Die
Küche soll gleichzeitig in die „Hans-Hoesch-Stiftung“, als dann 2. Einrichtung dieser Art, ausgelagert werden. Das
Büro des TZI ist ebenfalls anderweitig unterzubringen (evtl. im ehem. Büroraum des DRK in der „Hans-HoeschStiftung“, der z.Z. durch den dort vorübergend unterzubringenden Kindergarten dementsprechend genutzt wird). Der
Lehrmittelraum müsste alsdann aber in einem anderen Bereich der Schule, vorgeschlagen wird hierzu der ehem.
Fahrradkeller, Platz finden.
Daneben müsste das Gymnasium, das zwar bei der zukünftigen Aufnahme von 4 Zügen generell nur für 3-Züge
ausgelegt und von daher auch entsprechend dimensioniert ist, in ihrem ansonsten doch recht „großzügigen“
Raumangebot, insbesondere auch im Fach- und Nebenraumbereich, eine optimale Nutzung vornehmen, damit ihr
zukünftiger Mehrbedarf hier ohne unnötig große Inanspruchnahme von Räumen bei anderen Schulen innerhalb des
Schulzentrums gedeckt werden kann. Dies vor allem im Hinblick auf erforderliche „Zwischenlösungen“ bis zur
Durchführung evtl. (weiterer) Baumaßnahmen.
Letztlich und unabhängig davon, wird die Verwaltung beauftragt, unter Vorlage der Schülerprognosen und
Schülerzahlenentwicklung, der jetzigen Raumsituation sowie des daraus resultierenden Raumprogramms gemäß
„Schulbauprogramm“ bei der Bezirksregierung Köln die generellen Möglichkeiten für die Förderung eines weiteren
Zuges, d.h. Aufstockung des jetzigen Schulzentrums auf eine dann insges. 9-Zügigkeit, zu erkunden. Sollte diese
Prüfung positiv ausgehen, so sind zeitgerecht die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die jetzt vorgeschlagene Sofortmaßnahme zum Um- und Ausbau der ehem.
LDW auch beim mittelfristigen bzw. langfristigen Zustandekommen eines (evtl.) „3. Bauabschnittes zur
Erweiterung des Schulzentrums“, entsprechende Notwendigkeit hat und auch dann weiterhin zur Entzerrung der
Situation bei den allgemeinen Unterrichts- und letztlich auch Fachräumen beiträgt bzw. sogar beitragen muss.
Die gleiche Feststellung gilt auch für die innerhalb der Hauptschule vorgeschlagene(n) Änderungsmaßnahme(n).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Vermögenshaushalt stehen für die Schaffung von Räumlichkeiten in den ehem. Lehrerdienswohnungen, Schulstr.
18/19 in diesem Jahr 300.000 DM und aus dem Haushaltsjahr 1997 als Haushaltsrest noch 100.000 DM, d.h. insges.
400.000 DM, zur Verfügung. Dieser Betrag ist gemäß den jetzt vorliegenden und auch abgestimmten Berechnungen um
60.000 DM im Haushaltsjahr 1999 auf insges. 460.000 DM zu erhöhen.
Die durch den Ausbau des jetzigen Verwaltungstraktes für schulische Belange zusätzlich mit dieser Maßnahme
verbundenen Kosten sind durch eine (weitere) entsprechende Erhöhung um 95.000 DM zu finanzieren.
Die gleiche Feststellung gilt für die Kosten zum Umbau verschiedener Räumlichkeiten im Bereich der Hauptschule, die
mit ca. 20.000 DM angenommen werden.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, als Sofortmaßnahme die erforderlichen Schritte zur Sanierung sowie
damit verbunden zum Um- und Ausbau des ehem. Lehrerwohnhauses in Kreuzau, Schulstraße 18/19
(Doppelwohnhaus) zur Unterbringung des gesamten Lehrer- und Verwaltungsbereichs der Realschule
Kreuzau in die Wege zu leiten. Dies betrifft, neben den bautechnischen sowie den baurechtlichen
Erfordernissen, auch die Beantragung der Fördermittel des Landes bei der Bezirksregierung in Köln.
Parallel hierzu erfolgt der gleichzeitige Umbau des jetzigen Verwaltungs- und Lehrerbereiches im
Gebäude der Realschule für Unterrichtszwecke.
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2. Als weitere Sofortmaßnahme erfolgt (nach Freiwerden) die Verlegung der jetzigen Lehrküche aus der
Hauptschule in einen dafür bestehenden Raum in der „Hans-Hoesch-Stiftung“ bei gleichzeitiger
Ausstattung eines weiteren und unmittelbar danebenliegenden Raumes als Essraum.
Der Ausbau und damit die Schaffung eines weiteren zum jetzigen Zeitpunkt als Büroraum für das TZI sowie
als Lehrmittelraum genutzten Raumes für Unterrichtszwecke, soll mit der Schulleitung der Hauptschule
mit der generellen Zielsetzung einer Realisierung erörtert werden.
3. Die hierzu erforderlichen Mittel (neben dem bereits bestehenden Haushaltsansatz von 400.000 DM für
den Um- und Ausbau der ehem. LDW zusätzliche Kosten in Höhe von 60.000 DM, für den Umbau des
bisherigen Verwaltungsbereiches für schulische Zwecke in der Realschule mit 95.000 DM sowie für
Umbaumaßnahmen in der Hauptschule mit 20.000 DM) sind im Haushaltsplan des Jahres 1999
entsprechend bereitzustellen.
4. Zusätzlich zur Festlegung der Zügigkeit in den Eingangsklassen ist, wie bereits zum Schuljahr 1994/95
beschlossen, auch die Gesamtzahl der einzuschulenden Schülerinnen und Schüler für Realschule und
Gymnasium wie folgt festzulegen:
a) Realschule 3-zügig
insgesamt 90 Schüler/-innen
b) Gymnasium 4-zügig
insgesamt 112 Schüler/innen
Für die Hauptschule bleibt die bisherige Beschlusslage bestehen, wonach 2 Züge mit der Einschränkung
vorgegeben sind, sofern in den oberen Jahrgängen 8 - 10 die 3-Zügigkeit nicht überschritten wird.
Ergänzend wird für alle 3 Schulformen die (zusätzliche) Festlegung getroffen, dass die Aufnahme von
Schülerinnen und Schülern, sofern sie nicht aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau stammen, zukünftig
nur mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung nach entsprechender gemeinsamer und detaillierter
Prüfung der Vorgaben erfolgen kann. Dies gilt sowohl für die Einschulungsklasse 5 sowie insbesondere
für die „Schulformwechsler, Quereinsteiger“ u.ä.
5. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, unter Darlegung der jetzigen Beschlusslage hinsichtlich der
Gesamtzügigkeit des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“, der jetzigen Schülerzahlenentwicklung
und der hieraus resultierenden Schülerprognose sowie des hierzu gemäß den „Schulbaurichtlinien“
erforderlichen und des jetzigen Raumbestandes bei der Bezirksregierung Köln definitiv zu klären, in
welcher Form und in welchem Umfange hiernach noch (weitere) Baumaßnahmen für die hier
untergebrachten Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), genehmigungs- und damit auch
förderungsfähig sind.
Zum gegebenen Zeitpunkt ist hierzu entsprechend zu berichten.“
III. Beschlußvorschlag:
„Im Zusammenhang mit dem ermittelten Erfordernis zur Erweiterung des Schulzentrums
„Heribertschule Kreuzau“ im Rahmen eines 3. Bauabschnittes wird die Verwaltung beauftragt, unter
Darlegung der gültigen Beschlusslage hinsichtlich der Gesamtzügigkeit, der bestehenden
Schülerzahlenentwicklung und der hieraus resultierenden Schülerprognosen sowie des hierzu gemäß den
„Schulbaurichtlinien“ und des jetzigen Raumbestandes in diesem Schulzentrum bestehenden Vorgaben
bei der Bezirksregierung Köln definitiv, mit Nachdruck und möglichst kurzfristig zu klären, in welcher
Form und in welchem Umfang hiernach noch weitere Baumaßnahmen für die dort untergebrachten
Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) im Hinblick auf die bestehende Zügigkeit
genehmigungs- und damit auch förderungsfähig sind.
Zum gegebenen Zeitpunkt ist hierzu entsprechend zu berichten.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
Anlagen
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IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: