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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /652-12 Kreuzau, 8. Oktober 1997 Vorlagen-Nr. 155/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 18.11.1997 26.11.1997 TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung I. Sach- und Rechtslage: Die Kanalbenutzungsgebühren sind jährlich neu zu kalkulieren und insbesondere bei erforderlichen Erhöhungen vom Rat zu bestätigen. Die Gebühr beträgt seit dem 1.01.1994 4,55 DM/cbm. Die Kanalbenutzungsgebührenkalkulation für das Jahr 1998 wurde inzwischen erstellt und ist als Anlage beigefügt. Aus den Unterlagen wollen Sie ersehen, daß grundsätzlich eine Gebührenerhöhung erforderlich wäre, und zwar um insgesamt 0,54 DM/cbm. Ich schlage Ihnen jedoch vor, auf eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau zu verzichten, somit die bisherigen Gebührensätze beizubehalten und das entstehende Defizit in Höhe von 399.443,80 DM durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage zu decken. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der zu deckende Aufwand beläuft sich insgesamt auf 3.949.423,80 DM. Der erforderliche Haushaltsausgleich wird wie folgt erreicht: Gebührenaufkommen Schmutzwasser: Gebührenaufkommen Regenwasser: Rücklagenentnahme: 3.175.800,00 DM, 374.180,00 DM, 399.443,80 DM. III. Beschlußvorschlag: "1. Die vorliegende Kanalbenutzungsgebührenkalkulation zum 1.01.1998 wird bestätigt. 2. Auf eine Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren zum 1.01.1998 wird verzichtet. 3. Zur Erzielung des erforderlichen Ausgleiches erfolgt eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 399.443,80 DM." Der Gemeindedirektor 2 - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: