Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
187 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.10.2012
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 937-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
04.12.2012
Rat
11.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 937-IX
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt.
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.07.2011 zwischen den Städten und Gemeinden Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall , Mechernich , Schleiden, Weilerswist und Zülpich wurde der Stadt Mechernich die Aufgabe der Sammlung und Beförderung von
Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll (inkl. Altholz und Elektrogeräte), Grüngut und Problemstoffen für die Gemeindegebiete der beteiligten Kommunen übertragen.
Im Rahmen dieser Aufgabenübertragung wurden die bezeichneten Abfallentsorgungsleistungen
zum 01.01.2013 europaweit ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung hat die
Firma Schönmackers Umweltdienste, Kerpen, den Auftrag für die Einsammlung und Transport der
bezeichneten Abfälle und Wertstoffe erhalten. Der Auftrag für die Verwertung des Altpapiers ging
an die Firma Siegrist GmbH, St. Leon-Rot.
Im Ergebnis führte die Ausschreibung zu deutlichen Reduzierungen bei den Unternehmerentgelten.
Folglich können auf der Grundlage der Kalkulation für das Jahr 2013 auch die Gebührensätze in
einer Größenordnung von rund
o
o
o
o
22% bei der Restmüllbehältergebühr
29% beim Grundpreis
21% bei der Gebühr für zusätzliche Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
71% bis 86% bei den Gebührenzuschlägen bei Miete der Restmüllbehälter
gesenkt werden.
Die zwischenzeitlich vertraglich festgeschriebenen Unternehmerentgelte sind vertraulich zu behandeln, so dass die Gebührenbedarfsberechnung im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird (Anlage 1 zu RD. 937-IX Z-1).
Bei ansonsten nur geringfügig geänderten Aufwandspositionen und gleich bleibenden Kreisgebühren, stellen sich die ab dem 01.01.2013 festzusetzenden Abfallentsorgungsgebühren wie nachstehend dargestellt dar.
Darstellung der Gebührenentwicklung
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
106,93
24,13
82,80
80 Ltr. Restmüllbehälter
142,57
32,17
110,40
120 Ltr. Restmüllbehälter
213,85
48,25
165,60
240 Ltr. Restmüllbehälter
427,71
96,51
331,20
660 ltr. Container
2.352,40
530,80
1.821,60
1.100 ltr. Container
3.920,66
884,66
3.036,00
Seite 3 von Ratsdrucksache 937-IX
Entwicklung des Grundpreises
Bezeichnung
Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne
Reduziert Grundgebühr bei
Eigenkompostierung
derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€
rung um/€
bührensatz/€
75,65
22,21
53,44
32,53
9,55
22,98
Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Erhörensatz/€
hung/€
29,23
6,15
kalkulierter Gebührensatz/€
23,08
120 Ltr. Restmüllbehälter
43,85
9,23
34,62
240 Ltr. Restmüllbehälter
87,70
18,46
69,24
Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
4,10
2,92
1,18
80 Ltr. Restmüllbehälter
4,10
2,92
1,18
120 Ltr. Restmüllbehälter
4,92
3,74
1,18
240 Ltr. Restmüllbehälter
5,54
4,08
1,46
660 Ltr. Container
40,98
35,95
5,03
1.100 Ltr. Container
51,23
44,34
6,89
Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern
Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge
und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem
Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für
die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der
Firma Schoenmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt.
Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 der Zusatzerläuterung).
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz i. V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht
tangiert wird.
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
Die 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.