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Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
187 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.10.2012 - Der Bürgermeister Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 937-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 04.12.2012 Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 937-IX 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.07.2011 zwischen den Städten und Gemeinden Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall , Mechernich , Schleiden, Weilerswist und Zülpich wurde der Stadt Mechernich die Aufgabe der Sammlung und Beförderung von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll (inkl. Altholz und Elektrogeräte), Grüngut und Problemstoffen für die Gemeindegebiete der beteiligten Kommunen übertragen. Im Rahmen dieser Aufgabenübertragung wurden die bezeichneten Abfallentsorgungsleistungen zum 01.01.2013 europaweit ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung hat die Firma Schönmackers Umweltdienste, Kerpen, den Auftrag für die Einsammlung und Transport der bezeichneten Abfälle und Wertstoffe erhalten. Der Auftrag für die Verwertung des Altpapiers ging an die Firma Siegrist GmbH, St. Leon-Rot. Im Ergebnis führte die Ausschreibung zu deutlichen Reduzierungen bei den Unternehmerentgelten. Folglich können auf der Grundlage der Kalkulation für das Jahr 2013 auch die Gebührensätze in einer Größenordnung von rund o o o o 22% bei der Restmüllbehältergebühr 29% beim Grundpreis 21% bei der Gebühr für zusätzliche Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen 71% bis 86% bei den Gebührenzuschlägen bei Miete der Restmüllbehälter gesenkt werden. Die zwischenzeitlich vertraglich festgeschriebenen Unternehmerentgelte sind vertraulich zu behandeln, so dass die Gebührenbedarfsberechnung im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird (Anlage 1 zu RD. 937-IX Z-1). Bei ansonsten nur geringfügig geänderten Aufwandspositionen und gleich bleibenden Kreisgebühren, stellen sich die ab dem 01.01.2013 festzusetzenden Abfallentsorgungsgebühren wie nachstehend dargestellt dar. Darstellung der Gebührenentwicklung  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 106,93 24,13 82,80 80 Ltr. Restmüllbehälter 142,57 32,17 110,40 120 Ltr. Restmüllbehälter 213,85 48,25 165,60 240 Ltr. Restmüllbehälter 427,71 96,51 331,20 660 ltr. Container 2.352,40 530,80 1.821,60 1.100 ltr. Container 3.920,66 884,66 3.036,00 Seite 3 von Ratsdrucksache 937-IX  Entwicklung des Grundpreises Bezeichnung Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne Reduziert Grundgebühr bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€ rung um/€ bührensatz/€ 75,65 22,21 53,44 32,53 9,55 22,98  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen derzeitiger Gebüh- kalkulierte Erhörensatz/€ hung/€ 29,23 6,15 kalkulierter Gebührensatz/€ 23,08 120 Ltr. Restmüllbehälter 43,85 9,23 34,62 240 Ltr. Restmüllbehälter 87,70 18,46 69,24  Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 4,10 2,92 1,18 80 Ltr. Restmüllbehälter 4,10 2,92 1,18 120 Ltr. Restmüllbehälter 4,92 3,74 1,18 240 Ltr. Restmüllbehälter 5,54 4,08 1,46 660 Ltr. Container 40,98 35,95 5,03 1.100 Ltr. Container 51,23 44,34 6,89 Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der Firma Schoenmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 der Zusatzerläuterung). 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz i. V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. Seite 4 von Ratsdrucksache 937-IX 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel Die 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.