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Beschlussvorlage (Ausweisung von Wohnbauflächen in Iversheim, Antweiler Höll Hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
08.11.12, 18:21
Aktualisiert
08.11.12, 18:21
Beschlussvorlage (Ausweisung von Wohnbauflächen in Iversheim, Antweiler Höll
Hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlussvorlage (Ausweisung von Wohnbauflächen in Iversheim, Antweiler Höll
Hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.09.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 911-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausweisung von Wohnbauflächen in Iversheim, Antweiler Höll Hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 911-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Anfrage zur Ausweisung von Wohnbauflächen auf den Flurstücken Nr. 149 und 195, Flur 2 in der Gemarkung Iversheim vor. Auf dem östlichen Teilbereich des Flurstückes Nr. 149 sowie auf dem angrenzenden Flurstück Nr. 147 befindet sich eine aus dem Jahr 1982 genehmigte Gewerbehalle nebst Garagen. Angefragt wird, ob auf dem verbleibenden Teilbereich des Flurstückes 149 sowie auf dem westlich angrenzenden Flurstück Nr. 195 die Ausweisung von zusätzlichen Baumöglichkeiten durch Einleitung bauleitplanerischer Schritte erfolgen kann. Erforderlich wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundstücke liegen gem. § 35 BauGB im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegen sie im Landschaftsschutzgebiet. Zunächst stellt sich die Frage, ob eine weitere bauliche Entwicklung in diesem Bereich städtebaulich vertretbar ist. Die betreffenden Grundstücke liegen zwischen ca. 200 m bis 350 m Luftlinie entfernt zum Kernort Iversheim und sind durch die B51 sowie die Bahnlinie Bad Münstereifel-Euskirchen vom Ort getrennt. Im östlichen Umfeld dieser Grundstücke sind bereits 2 Wohnhäuser vorhanden, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet bzw. Altbestand sind. Diese können nicht als prägend für diesen Bereich gewertet werden. Die Ausweisung neuer Bauflächen muss aus städtebaulicher Sicht das Ziel verfolgen, Ortschaften in Ihren Randlagen abzurunden bzw. innerhalb des Ortes neue Baumöglichkeiten zu schaffen. Bei der angestrebten Entwicklung handelt es sich aufgrund der Entfernung zum Ort nicht um eine Abrundung. Vielmehr würde hierbei die Schaffung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung gem. § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB begünstigt, die städtebaulich unzulässig ist. Eine weitere Bebauung in diesem Bereich ist städtebaulich nicht vertretbar. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Rechtliche Würdigung Bauleitplanung erfolgt auf den gesetzlichen Bestimmungen des BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Einleitung bauleitplanerischer Schritte zur Ausweisung weitere Wohnbauflächen auf den Grundstücken Gem. Iversheim, Flur 2, Flurstücke Nr. 149 und 195 wird abgelehnt.