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Antrag (Antrag bzgl. Verkehrsführung für Radfahrer stadtauswärts am Bonner Tor in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 38/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.01.2013 gez. Böcking 27.03.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 09.04.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Verkehrsführung für Radfahrer stadtauswärts am Bonner Tor in E.Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Für den Einbau eines roten Pflasterstreifens würden Kosten in Höhe von ca. 3.500,00 Euro anfallen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der erforderlichen Fahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr von Bussen ist auf der Bonner Straße vom Marktplatz bis zum Bonner Tor auf die Anlage von separaten Radverkehrsanlagen verzichtet worden. Der Radfahrer soll hier zusammen mit dem Kfz-Verkehr die Fahrbahn benutzen. Unter anderem wurde hierzu die vorgeschriebene Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Westlich des Bonner Tors beginnt ein gemeinsamer Geh- und Radweg, bei dem im weiteren Verlauf für den Radfahrer ein markierter Schutzstreifen auf der Fahrbahn angelegt wurde. Ein Unfallhäufungspunkt im Kreuzungsbereich Bonner Straße/ Zehntwall/ Steinstraße ist mir nicht bekannt. Radfahrer die entgegen Straßenverkehrsordnung westlich des Bonner Tores noch vor der Einmündung „Zehntwall“ auf dem Gehweg fahren, sind durch abbiegende Fahrzeuge, die von der Bonner Straße in den Zehntwall einbiegen, unfallgefährdet. Es hat sich mehrfach gezeigt, dass die Kraftfahrzeugführer hier nicht mit querenden Radfahrern rechnen, welche vom Gehweg in den Einmündungsbereich hineinfahren. Um Radfahrern eine Benutzung der Nebenanlage verkehrsrechtlich zu ermöglichen, müsste für sie eine eigene Verkehrsfläche zugewiesen werden, die eindeutig als Radverkehrsfläche zu erkennen ist. Diese Fläche könnte z.B. durch den Einbau eines roten Pflasterstreifens oder durch eine Markierung von weißen Linien und einem Piktogramm erfolgen. Es ist jedoch zu befürchten, das eine solche Flächenausweisung nicht ausreichend begreifbar wäre und somit weder akzeptiert noch hinreichend befolgt würde. Auch aus gestalterischen Gründen kann ich solch eine Lösung nicht befürworten. Zur Verbesserung der Radfahrerführung im Abschnitt vom Bonner Tor bis in Höhe des Bürgerbüros halte ich die Aufhebung der Benutzungspflicht für sinnvoll. Möglich wäre hier auch den Gehweg in diesem Teilabschnitt für den Radfahrer freizugeben (Zeichen 239 mit dem Zusatz „Radfahrer frei“). In diesem Fall könnte der Radfahrer wählen, ob er westlich der Einmündung „Zehntwall“ den Gehweg oder die Fahrbahn benutzt. In Vertretung (Heil) -2-