Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 38/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.01.2013
gez. Böcking
27.03.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.04.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Verkehrsführung für Radfahrer stadtauswärts am Bonner Tor in E.Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Einbau eines roten Pflasterstreifens würden Kosten in Höhe von ca. 3.500,00 Euro anfallen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der erforderlichen Fahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr von Bussen ist auf der
Bonner Straße vom Marktplatz bis zum Bonner Tor auf die Anlage von separaten
Radverkehrsanlagen verzichtet worden. Der Radfahrer soll hier zusammen mit dem Kfz-Verkehr
die Fahrbahn benutzen. Unter anderem wurde hierzu die vorgeschriebene Geschwindigkeit auf
30 km/h herabgesetzt. Westlich des Bonner Tors beginnt ein gemeinsamer Geh- und Radweg, bei
dem im weiteren Verlauf für den Radfahrer ein markierter Schutzstreifen auf der Fahrbahn
angelegt wurde.
Ein Unfallhäufungspunkt im Kreuzungsbereich Bonner Straße/ Zehntwall/ Steinstraße ist mir nicht
bekannt. Radfahrer die entgegen Straßenverkehrsordnung westlich des Bonner Tores noch vor
der Einmündung „Zehntwall“ auf dem Gehweg fahren, sind durch abbiegende Fahrzeuge, die von
der Bonner Straße in den Zehntwall einbiegen, unfallgefährdet. Es hat sich mehrfach gezeigt,
dass die Kraftfahrzeugführer hier nicht mit querenden Radfahrern rechnen, welche vom Gehweg
in den Einmündungsbereich hineinfahren. Um Radfahrern eine Benutzung der Nebenanlage
verkehrsrechtlich zu ermöglichen, müsste für sie eine eigene Verkehrsfläche zugewiesen werden,
die eindeutig als Radverkehrsfläche zu erkennen ist. Diese Fläche könnte z.B. durch den Einbau
eines roten Pflasterstreifens oder durch eine Markierung von weißen Linien und einem
Piktogramm erfolgen. Es ist jedoch zu befürchten, das eine solche Flächenausweisung nicht
ausreichend begreifbar wäre und somit weder akzeptiert noch hinreichend befolgt würde. Auch
aus gestalterischen Gründen kann ich solch eine Lösung nicht befürworten.
Zur Verbesserung der Radfahrerführung im Abschnitt vom Bonner Tor bis in Höhe des
Bürgerbüros halte ich die Aufhebung der Benutzungspflicht für sinnvoll. Möglich wäre hier auch
den Gehweg in diesem Teilabschnitt für den Radfahrer freizugeben (Zeichen 239 mit dem Zusatz
„Radfahrer frei“). In diesem Fall könnte der Radfahrer wählen, ob er westlich der Einmündung
„Zehntwall“ den Gehweg oder die Fahrbahn benutzt.
In Vertretung
(Heil)
-2-