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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 908-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
10 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
20.09.12, 18:26
Aktualisiert
20.09.12, 18:26
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 908-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 908-IX Seite 1 von 1 Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2014 und fort folgende Vom __.__.2012 Präambel: Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW S. 685), in Verbindung mit § 3 Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl vom 3. Mai 2011(GV. NRW. S. 238), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am __.__.2012 folgende Satzung erlassen: §1 Zahl der Vertreterinnen/Vertreter Die Zahl der nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel wird für die Kommunalwahlen 2014 und die fort folgenden Kommunalwahlen um 6 verringert und beträgt somit 32 Stadtverordnete, davon 16 in Wahlbezirken. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.