Daten
Kommune
Titz
Größe
68 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
22.01.14, 18:01
Aktualisiert
22.01.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
13/2014
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Biermanns
02463-659-42
15.01.2014
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung
04.02.2014
Rat
13.02.2014
Betreff:
Abschluss einer Konsensvereinbarung zur Standortentwicklung der
Kartbahn „Erftlandring“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Abschluss der als Anlage beigefügten Konsensvereinbarung zur Standortentwicklung
der Kartbahn „Erftlandring“ zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die zum Abschluss der Vereinbarung notwendigen Erklärungen abzugeben.
Begründung:
Die Entwicklung der Tagebaubetriebe führt immer wieder zu verschiedenen Veränderungen in
den Gebietsstrukturen der jeweils betroffenen Kommunen, die unmittelbare Umsiedlungsverpflichtungen des Tagebaubetreibers als Verursacherin nach sich ziehen. Der Entwicklung des
Tagebaubetriebes Hambach wird zu Beginn des nächsten Jahrzehntes auch die Kartbahn „Erftlandring“ in Kerpen-Manheim weichen müssen. Unter diesem Aspekt hat der Bergbaubetreibe
im Rahmen der Umsiedlungsarbeiten nach alternativen Standorten gesucht und verschiedene
Möglichkeiten untersucht. Die Untersuchungen haben dargestellt, dass ein Standort nördlich
des Tagebaus Hambach am Rande der Sophienhöhe im Gebiet der Gemeinde Niederzier grundsätzlich geeignet ist. Weitere Standortalternativen existieren nach Auffassung des bergbautreibenden Unternehmens, das die Standortsuche vorgenommen hat, nicht.
Da dieser Standort im Niederzier Gemeindegebiet unmittelbar an die Grenzen der Stadt Elsdorf
und der Gemeinde Titz angrenzt, wurde von der Gemeinde Niederzier und dem Tagebaubetreiber eine direkte Beteiligung der Nachbarkommunen mit dem Ziel forciert, eine einvernehmliche
Lösung mit den angrenzenden Kommunen zu ermöglichen. Dieser Schritt der Gemeinde Niederzier und des Tagebaubetreibers ist aus Sicht der Titzer Verwaltung zu begrüßen, so dass die
Verwaltung in Vorgesprächen einen beratungsfähigen Entwurf einer Konsensvereinbarung mit
dem Tagebaubetreiber, der Stadt Elsdorf und der Gemeinde Niederzier erarbeitet hat.
Ziel der Konsensvereinbarung ist, den Nachbarkommunen möglichst weitgehende Beteiligungsund Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Hierdurch besteht gegenüber dem üblichen formellen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch die Chance, die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Titz in das Verfahren einzubringen. Insofern ist über
eine Annahme der Konsensvereinbarung ein deutlich besseres Ergebnis (z.B. in Hinblick auf
Immissionsschutz) zu erreichen, als es im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens möglich wäre.
Unabhängig davon kann die Gemeinde Titz selbstverständlich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungs- und eines evtl. Bebauungsplanes ihre Bedenken
vorbringen; entsprechende formelle Beteiligungsmöglichkeiten werden durch die Konsensvereinbarung also nicht berührt. Gleichwohl ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Konsensvereinbarung eine deutlich höhere Einflussmöglichkeit erlaubt. Nach Einschätzung der Verwaltung
ist nach den durch den Tagebautreibenden vorgenommenen Voruntersuchungen davon auszugehen, dass bereits eine sich reinweg an den gesetzlichen Mindestanforderungen orientierende
Planung einer Kartbahn am vorgesehenen Standort genehmigungsfähig, also nicht zu verhindern wäre. Insofern würden im Rahmen des Abwägungsverfahrens durch die Gemeinde Titz
vorgetragene Bedenken mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben. Daher bietet sich über
die Konsensvereinbarung die Möglichkeit, die Planung über gesetzliche Mindeststandards hinaus im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner benachbarter Ortsteile in der Gemeinde Titz
bzw. der Stadt Elsdorf zu optimieren. Die Gemeindeverwaltung stimmt sich daher in dieser
Frage intensiv mit der Verwaltung der Stadt Elsdorf ab.
Ein weiterer, wenn auch deutlich schwächer anzusehender, Vorteil einer Konsensvereinbarung
liegt darin, dass die Gemeinde Titz im Rahmen einer noch zu erarbeitenden Zerlegungsvereinbarung an zukünftig ggf. entstehenden Gewerbesteuererträgen des Projekts partizipiert.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung
wird ein Vertreter des bergbautreibenden Unternehmens die bisherigen Planungsüberlegungen
sowie den Entwurf der Konsensvereinbarung erläutern.
(Frantzen)
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