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Sitzungsvorlage (Abschluss einer Konsensvereinbarung zur Standortentwicklung der Kartbahn „Erftlandring“)

Daten

Kommune
Titz
Größe
68 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
22.01.14, 18:01
Aktualisiert
22.01.14, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 13/2014 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Biermanns 02463-659-42 15.01.2014 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung 04.02.2014 Rat 13.02.2014 Betreff: Abschluss einer Konsensvereinbarung zur Standortentwicklung der Kartbahn „Erftlandring“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Abschluss der als Anlage beigefügten Konsensvereinbarung zur Standortentwicklung der Kartbahn „Erftlandring“ zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die zum Abschluss der Vereinbarung notwendigen Erklärungen abzugeben. Begründung: Die Entwicklung der Tagebaubetriebe führt immer wieder zu verschiedenen Veränderungen in den Gebietsstrukturen der jeweils betroffenen Kommunen, die unmittelbare Umsiedlungsverpflichtungen des Tagebaubetreibers als Verursacherin nach sich ziehen. Der Entwicklung des Tagebaubetriebes Hambach wird zu Beginn des nächsten Jahrzehntes auch die Kartbahn „Erftlandring“ in Kerpen-Manheim weichen müssen. Unter diesem Aspekt hat der Bergbaubetreibe im Rahmen der Umsiedlungsarbeiten nach alternativen Standorten gesucht und verschiedene Möglichkeiten untersucht. Die Untersuchungen haben dargestellt, dass ein Standort nördlich des Tagebaus Hambach am Rande der Sophienhöhe im Gebiet der Gemeinde Niederzier grundsätzlich geeignet ist. Weitere Standortalternativen existieren nach Auffassung des bergbautreibenden Unternehmens, das die Standortsuche vorgenommen hat, nicht. Da dieser Standort im Niederzier Gemeindegebiet unmittelbar an die Grenzen der Stadt Elsdorf und der Gemeinde Titz angrenzt, wurde von der Gemeinde Niederzier und dem Tagebaubetreiber eine direkte Beteiligung der Nachbarkommunen mit dem Ziel forciert, eine einvernehmliche Lösung mit den angrenzenden Kommunen zu ermöglichen. Dieser Schritt der Gemeinde Niederzier und des Tagebaubetreibers ist aus Sicht der Titzer Verwaltung zu begrüßen, so dass die Verwaltung in Vorgesprächen einen beratungsfähigen Entwurf einer Konsensvereinbarung mit dem Tagebaubetreiber, der Stadt Elsdorf und der Gemeinde Niederzier erarbeitet hat. Ziel der Konsensvereinbarung ist, den Nachbarkommunen möglichst weitgehende Beteiligungsund Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Hierdurch besteht gegenüber dem üblichen formellen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch die Chance, die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Titz in das Verfahren einzubringen. Insofern ist über eine Annahme der Konsensvereinbarung ein deutlich besseres Ergebnis (z.B. in Hinblick auf Immissionsschutz) zu erreichen, als es im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens möglich wäre. Unabhängig davon kann die Gemeinde Titz selbstverständlich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungs- und eines evtl. Bebauungsplanes ihre Bedenken vorbringen; entsprechende formelle Beteiligungsmöglichkeiten werden durch die Konsensvereinbarung also nicht berührt. Gleichwohl ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Konsensvereinbarung eine deutlich höhere Einflussmöglichkeit erlaubt. Nach Einschätzung der Verwaltung ist nach den durch den Tagebautreibenden vorgenommenen Voruntersuchungen davon auszugehen, dass bereits eine sich reinweg an den gesetzlichen Mindestanforderungen orientierende Planung einer Kartbahn am vorgesehenen Standort genehmigungsfähig, also nicht zu verhindern wäre. Insofern würden im Rahmen des Abwägungsverfahrens durch die Gemeinde Titz vorgetragene Bedenken mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben. Daher bietet sich über die Konsensvereinbarung die Möglichkeit, die Planung über gesetzliche Mindeststandards hinaus im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner benachbarter Ortsteile in der Gemeinde Titz bzw. der Stadt Elsdorf zu optimieren. Die Gemeindeverwaltung stimmt sich daher in dieser Frage intensiv mit der Verwaltung der Stadt Elsdorf ab. Ein weiterer, wenn auch deutlich schwächer anzusehender, Vorteil einer Konsensvereinbarung liegt darin, dass die Gemeinde Titz im Rahmen einer noch zu erarbeitenden Zerlegungsvereinbarung an zukünftig ggf. entstehenden Gewerbesteuererträgen des Projekts partizipiert. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung wird ein Vertreter des bergbautreibenden Unternehmens die bisherigen Planungsüberlegungen sowie den Entwurf der Konsensvereinbarung erläutern. (Frantzen) -2-