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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 86 "Houverath - Zufahrt Mehrzweckhalle" hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 86 "Houverath - Zufahrt Mehrzweckhalle"
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 86 "Houverath - Zufahrt Mehrzweckhalle"
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.12.2012 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 983-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 86 „Houverath – Zufahrt Mehrzweckhalle“ hier: Aufstellungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 983-IX 1. Sachverhalt: Der Zufahrtsbereich zu der Mehrzweckhalle/Kindergarten Houverath ist derzeit problematisch. Zur Verbesserung wurden Alternativmöglichkeiten der Zuwegung untersucht. Eine neue Anbindung von der Eifeldomstraße aus ist derzeit nicht realisierbar. Daher kommt zum jetzigen Zeitpunkt nur die Verbreiterung der jetzigen Zufahrt nebst Aufweitung der Einfahrtssituation im Bereich der Eichener Straße in Betracht. Die hierzu erforderliche Fläche im Einfahrtsbereich befindet sich nicht in städtischem Eigentum, mit dem Eigentümer konnte bisher keine Einigung über den Verkauf von einer Teilfläche erzielt werden. Daher ist ein Erwerb dieser Teilfläche ggf. nur im Rahmen des § 24 BauGB – Ausübung des Vorkaufsrechtes – möglich. Hierzu bedarf es zumindest eines nach Aufstellungsbeschlusses in der Offenlage nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB befindlichen Bebauungsplanes. Da der Verwaltung eine Verkaufsanzeige des betreffenden Grundstückes vorliegt und hiervon Teilflächen zur Verbesserung der Zufahrtssituation unverzichtbar sind, wird seitens der Verwaltung in einem ersten Schritt zur Wahrung der städtischen Interessen nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich vorgeschlagen. 2. Rechtliche Würdigung Die Schaffung der planerischen Voraussetzung zur Verbreiterung der Straße verändert nicht wesentlich den sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebenden Zulässigkeitsmaßstab. Durch den geplanten Bebauungsplan wird keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht begründet. Somit kann die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes liegen bei insgesamt 1.190 €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Ohne Verbesserung bzw. Verbreiterung der Zufahrtssituation in diesem Bereich droht auf Dauer die Nutzungseinschränkung der Mehrzweckhalle, da die Zufahrt insbesondere für Rettungsfahrzeuge derzeit schwierig ist. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 86 „Houverath – Zufahrt Mehrzweckhalle“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. Für die Aufstellung wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt.