Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.12.2012
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 983-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 86 „Houverath – Zufahrt Mehrzweckhalle“
hier: Aufstellungsbeschluss
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Berichterstatter:
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 983-IX
1. Sachverhalt:
Der Zufahrtsbereich zu der Mehrzweckhalle/Kindergarten Houverath ist derzeit problematisch. Zur
Verbesserung wurden Alternativmöglichkeiten der Zuwegung untersucht. Eine neue Anbindung
von der Eifeldomstraße aus ist derzeit nicht realisierbar. Daher kommt zum jetzigen Zeitpunkt nur
die Verbreiterung der jetzigen Zufahrt nebst Aufweitung der Einfahrtssituation im Bereich der
Eichener Straße in Betracht. Die hierzu erforderliche Fläche im Einfahrtsbereich befindet sich nicht
in städtischem Eigentum, mit dem Eigentümer konnte bisher keine Einigung über den Verkauf von
einer Teilfläche erzielt werden. Daher ist ein Erwerb dieser Teilfläche ggf. nur im Rahmen des §
24 BauGB – Ausübung des Vorkaufsrechtes – möglich. Hierzu bedarf es zumindest eines nach
Aufstellungsbeschlusses in der Offenlage nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB befindlichen
Bebauungsplanes.
Da der Verwaltung eine Verkaufsanzeige des betreffenden Grundstückes vorliegt und hiervon
Teilflächen zur Verbesserung der Zufahrtssituation unverzichtbar sind, wird seitens der Verwaltung
in einem ersten Schritt zur Wahrung der städtischen Interessen nun die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für diesen Bereich vorgeschlagen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Schaffung der planerischen Voraussetzung zur Verbreiterung der Straße verändert nicht wesentlich den sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebenden Zulässigkeitsmaßstab. Durch den geplanten Bebauungsplan wird keine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht begründet.
Somit kann die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes liegen bei insgesamt 1.190 €.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Ohne Verbesserung bzw. Verbreiterung der Zufahrtssituation in diesem Bereich droht auf Dauer
die Nutzungseinschränkung der Mehrzweckhalle, da die Zufahrt insbesondere für Rettungsfahrzeuge derzeit schwierig ist.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 86 „Houverath – Zufahrt Mehrzweckhalle“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
gekennzeichnet. Für die Aufstellung wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt.