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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück Nr. 842 teilweise - Bad Münstereifel-Arloff, Im Baist)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
08.11.12, 18:21
Aktualisiert
08.11.12, 18:21
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück Nr. 842 teilweise - Bad Münstereifel-Arloff, Im Baist) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück Nr. 842 teilweise - Bad Münstereifel-Arloff, Im Baist)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.09.2012 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 916-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück Nr. 842 teilweise - Bad Münstereifel-Arloff, Im Baist __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 916-IX 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.09.2011 wurde über eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Einfamilienwohnhäuser auf dem Grundstück Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück 818 beraten. Damals wurde das Einvernehmen gem. § 36 BauGB aufgrund erheblicher städtebaulicher Bedenken nicht erteilt. Nun ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, angrenzend an die bestehende Bebauung, geplant. Dieses soll auf einer aus dem Grundstück heraus parzellierten Teilfläche von rd. 33 m Länge mal ca. 25m/18,35m Breite entstehen. Die geplante Bautiefe liegt bei 14,50 m. Der betreffende Grundstücksbereich ist im Flächennutzungsplan als Wasserfläche - Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserflusses dargestellt und liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Zudem liegt er im Landschaftsschutzgebiet. Seitens der Abt. Umwelt und Planung – Team Umweltschutz - beim Kreis Euskirchen kann eine Ausnahme bzw. Befreiung für das betreffende Grundstück vom Landschaftsschutz nicht in Aussicht gestellt werden. Ein öffentlicher Kanal liegt in diesem Bereich der Straße nicht mehr. Er endet ca. 2 Häuser vorher. Es besteht lediglich ein privater Kanal im Hinterbereich des Grundstücks, an den das davorliegende Gebäude angeschlossen ist. Die öffentliche Wasserleitung müsste verlängert werden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen nach wie vor erhebliche Bedenken gegen eine weitere Bebauung des oben genannten Grundstückes. Zunächst einmal widerspricht eine Wohnbebauung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Zudem stellt die Wasserfläche zusammen mit den Freiflächen südlich der Burg einen Übergang in die freie Landschaft dar. Die vereinzelt vorhandene Bebauung ist landwirtschaftlicher Prägung. Der Freiraum soll durch eine Ausweitung der Wohnbebauung in den Bereich hinein nicht gestört bzw. verändert werden. Daher kann aus städtischer Sicht das Einvernehmen gem. § 36 BauGB hierfür nicht erteilt werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauONW genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird versagt.