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Allgemeine Vorlage (Festlegung der Elternbeiträge für die Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 25/2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 03.04.2006 TOP: Festlegung der Elternbeiträge für die Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule I. Sach- und Rechtslage: Gemäß den vom Land NRW vorgegebenen Finanzierungsregelungen für die Betreuung in der Gruppe einer Offenen Ganztagsgrundschule werden 820 € durch das Land und 410 € durch die Kommune finanziert. Nach den landesrechtlichen Vorschriften müssen Kommunen im HSK allerdings sicherstellen, dass eine Kostenneutralität für den gemeindlichen Haushalt gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass der Eigenanteil der Gemeinde durch Elternbeiträge finanziert werden muss. Sollten die eingehenden Elternbeiträge den Eigenanteil der Gemeinde übersteigen, könnten diese Mittel zur qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebotes am Nachmittag eingesetzt werden. Ab dem 01.08.2006 ist der Höchstbetrag bei den Elternbeiträgen von bisher 100 € neu auf 150 € festgesetzt worden. In dem Fragebogen, der vor wenigen Wochen an die Eltern zur Ermittlung des Antrages an der OGS ausgeteilt wurde, waren Elternbeiträge auf der Grundlage des Höchstbetrages von 100 € angegeben. Die Neuregelung hätte zur Folge, dass eine Anpassung dieser Sätze um 50 % möglich ist. Die Verwaltung ist jedoch aus sozialen Gründen der Auffassung, nur eine 30-%ige Erhöhung der Elternbeiträge vorzusehen. Allerdings sollte der Eingangs-Elternbeitrag auf 20 € festgesetzt werden. Es bestehen entsprechende Erfahrungen, dass mit einem Durchschnittsbeitrag von 60 €/Elternteil ein durchaus qualitativ vernünftiges Angebot eingerichtet werden kann. Auch eine Durchschnittsberechnung der Kindergartenfälle auf Kreisebene, jeweils verteilt auf die Einkommensgruppen, ergibt einen durchschnittlichen monatlichen Elternbeitrag von rd. 60 €. Nach eingehender Prüfung vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine Erhöhung der bisher angegebenen Beiträge um rd. 30 % durchaus vertretbar ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass damit durchschnittliche Elternbeiträge von rd. 60 € erreicht werden können. Die Festsetzung der Beiträge soll zunächst für 1 Jahr erfolgen, um anschließend eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen. Als Anlage ist eine Übersicht über die bisher angegebenen und die neu vorgeschlagenen Elternbeiträge beigefügt. Aus zeitlichen Gründen konnte die notwendige Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich noch nicht gefertigt werden. Der Satzungsentwurf wird rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund einer vorgesehenen umfassenden Elterninformation in der Festhalle Kreuzau am 27.04.2006 ist jedoch die Behandlung der Vorlage aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt erforderlich, weil diese in die Elterninformation einfließen soll. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -2Pro Gruppe werden Elternbeiträge in Höhe von 18.270 € erwartet (25 Kinder x 60 € x 12 Monate). III. Beschlussvorschlag: „Im Rahmen der Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Kreuzau werden für das Schuljahr 2007/08 folgende Elternbeiträge festgesetzt: 1. 2. 3. 4. 5. Einkommen bis 12.271 € Einkommen bis 24.542 € Einkommen bis 36.813 € Einkommen bis 49.084 € Einkommen über 49.084 € Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ = 20 €/monatl. = 40 €/monatl. = 80 €/monatl. = 105 €/monatl. = 130 €/monatl.“