Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz / Herr Graßmann
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
25/2006
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
03.04.2006
TOP: Festlegung der Elternbeiträge für die Teilnahme am Angebot der Offenen
Ganztagsgrundschule
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß den vom Land NRW vorgegebenen Finanzierungsregelungen für die Betreuung in der
Gruppe einer Offenen Ganztagsgrundschule werden 820 € durch das Land und 410 € durch die
Kommune finanziert. Nach den landesrechtlichen Vorschriften müssen Kommunen im HSK
allerdings sicherstellen, dass eine Kostenneutralität für den gemeindlichen Haushalt gewährleistet
ist. Dies bedeutet, dass der Eigenanteil der Gemeinde durch Elternbeiträge finanziert werden
muss. Sollten die eingehenden Elternbeiträge den Eigenanteil der Gemeinde übersteigen,
könnten diese Mittel zur qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebotes am Nachmittag
eingesetzt werden.
Ab dem 01.08.2006 ist der Höchstbetrag bei den Elternbeiträgen von bisher 100 € neu auf 150 €
festgesetzt worden.
In dem Fragebogen, der vor wenigen Wochen an die Eltern zur Ermittlung des Antrages an der
OGS ausgeteilt wurde, waren Elternbeiträge auf der Grundlage des Höchstbetrages von 100 €
angegeben. Die Neuregelung hätte zur Folge, dass eine Anpassung dieser Sätze um 50 %
möglich ist.
Die Verwaltung ist jedoch aus sozialen Gründen der Auffassung, nur eine 30-%ige Erhöhung der
Elternbeiträge vorzusehen. Allerdings sollte der Eingangs-Elternbeitrag auf 20 € festgesetzt
werden. Es bestehen entsprechende Erfahrungen, dass mit einem Durchschnittsbeitrag von 60
€/Elternteil ein durchaus qualitativ vernünftiges Angebot eingerichtet werden kann. Auch eine
Durchschnittsberechnung der Kindergartenfälle auf Kreisebene, jeweils verteilt auf die
Einkommensgruppen, ergibt einen durchschnittlichen monatlichen Elternbeitrag von rd. 60 €.
Nach eingehender Prüfung vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine Erhöhung der bisher
angegebenen Beiträge um rd. 30 % durchaus vertretbar ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass
damit durchschnittliche Elternbeiträge von rd. 60 € erreicht werden können. Die Festsetzung der
Beiträge soll zunächst für 1 Jahr erfolgen, um anschließend eine entsprechende Überprüfung
vorzunehmen. Als Anlage ist eine Übersicht über die bisher angegebenen und die neu
vorgeschlagenen Elternbeiträge beigefügt.
Aus zeitlichen Gründen konnte die notwendige Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im
Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich noch nicht gefertigt werden. Der
Satzungsentwurf wird rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt.
Aufgrund einer vorgesehenen umfassenden Elterninformation in der Festhalle Kreuzau am
27.04.2006 ist jedoch die Behandlung der Vorlage aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen
Zeitpunkt unbedingt erforderlich, weil diese in die Elterninformation einfließen soll.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-2Pro Gruppe werden Elternbeiträge in Höhe von 18.270 € erwartet (25 Kinder x 60 € x 12 Monate).
III. Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde
Kreuzau werden für das Schuljahr 2007/08 folgende Elternbeiträge festgesetzt:
1.
2.
3.
4.
5.
Einkommen bis 12.271 €
Einkommen bis 24.542 €
Einkommen bis 36.813 €
Einkommen bis 49.084 €
Einkommen über 49.084 €
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
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________
= 20 €/monatl.
= 40 €/monatl.
= 80 €/monatl.
= 105 €/monatl.
= 130 €/monatl.“