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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 17 " westlich der Zitadelle" Aufstellungsbeschluss gem. § 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
14.06.12, 18:34
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 17 " westlich der Zitadelle"
Aufstellungsbeschluss gem. § 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 17 " westlich der Zitadelle"
Aufstellungsbeschluss gem. § 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 17 " westlich der Zitadelle"
Aufstellungsbeschluss gem. § 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 31.05.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 247/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 17 " westlich der Zitadelle" Aufstellungsbeschluss gem. § 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der § 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. A 17 „westlich der Zitadelle“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll die städtebauliche Struktur in diesem Teil der Innenstadt regeln und Fehlentwicklungen vermeiden. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2012 dargestellt. Der Bebauungsplan wird in Teilbereichen weitergeführt, soweit und sobald es erforderlich ist. Begründung: Am 09.12.2010 hat der Rat der Stadt Jülich Mittel für eine gutachterliche Untersuchung des Gebietes westlich der Zitadelle/Stadthalle bereitgestellt. Die Beauftragung erfolgte im Januar 2011. Das Ergebnis wurde vom Auftragnehmer am 07.07.2011 im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt. Die Angelegenheit wurde zu weiteren Beratungen an die Fraktionen verwiesen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte zur Sicherung der weiteren Planungen ein Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst werden. Im weiteren Verfahren kann, soweit erforderlich, der Bereich in einzelnen Teilbebauungsplänen weitergeführt werden. Die Verwaltung hat mehrere Gespräche mit Investoren und Planern geführt, um zum einen abzuklären, welche Art der Bebauung für diesen Bereich der Stadt Jülich vorgesehen werden sollte und zum andere auch um Interesse bezüglich eines Engagements abzufragen. Ein Jülicher Investor hält eine Bebauung in diesem Bereich nicht für glücklich. Er ist der Meinung, dass das Umfeld der Zitadelle sowie der ehem. Evangelische Friedhof und der Ehrenfriedhof in ihrer grundsätzlich grünen Gestaltung verbleiben sollten. Aus seiner Sicht sollte eine Sichtbarmachung der Zitadelle, wo immer sie auch möglich ist, auf Dauer erfolgen. Es gebe andere Stellen in Jülich, die für eine stadtnahe Bebauung in Frage kämen. Er ist aber weiterhin bereit, sich dahingehend zu angagieren, dass der ehem. evangelische Friedhof aufgewertet wird. Die Unterredung mit einem Architekturbüro in Jülich hat gezeigt, dass Interesse an der Entwicklung von Stadtwohnungen besteht. Man kann sich von Seiten des Büros eine Projektentwicklung an dieser Stelle vorstellen. Dies würde bedeuten, dass zunächst keine Kosten für die Stadt bzw. die SEG, wenn sie die Flächen übernehmen sollte, entstehen. Das Büro hat enge Kontakte zu Jülicher Bürgern, die bereit wären, sich in diesem Bereich zu engagieren. Gedacht wird an zweigeschossige Stadtvillen mit Staffelgeschoß. Vom Charakter her könnte eine ähnliche Anlage entstehen, wie z.B. an der Promenade/Ecke Kartäuserstraße. Zwei weitere Gespräche mit einem Jülicher und einem Aachener Investor haben ebenfalls gezeigt, dass starkes Interesse daran besteht, Stadtvillen in diesem Bereich zu errichten. Im Bezug auf Errichtung einer Stadthalle oder eines Hotels besteht bei beiden äußerste Zurückhaltung. Beide Investoren sind der Meinung, dass die Stadt das Planungsrecht schaffen müsse. Die Auseinandersetzung mit den Trägern öffentlicher Belange, insbesondere den Denkmalbehörden, scheint für die Investoren ein nicht abschätzbares Risiko zu sein. Die zuständige Dezernentin bei der Bez.Reg. für den Umgebungsschutz der Zitadelle hält grundsätzlich eine Bebauung in der von Herrn Prof. Aldinger vorgeschlagenen Variante 2 d für machbar. Lediglich im südlichen Bereich plädiert sie dafür, die Stadthalle und das dreigeschossige Hotel maßvoll vom alten Ravelin zurückzunehmen. Die Gebäude östlich des Ehrenfriedhofs müssen aus ihrer Sicht auf die besondere Situation zwischen der Zitadelle und dem Friedhof Rücksicht zu nehmen. Sie wird ihrerseits die Planung mit dem Referenten beim Landschaftsverband (vorher Frau Zanger) abklären (bis zur Erstellung der Vorlage war noch keine Rückmeldung erfolgt). Weiteres Vorgehen: Die beiden Bereiche Wohnbebauung im Norden des Planbereiches und Stadthalle/Hotel im Süden des Planbereiches müssen eng aufeinander abgestimmt werden. Gleichwohl können sie auch zeitlich unabhängig voneinander entwickelt werden. Da zur Zeit noch kein Interessent für den Bereich Schirmerschule/Stadthalle bereitsteht, soll zunächst der nördliche Teilbereich entwickelt werden. Nach Beschlussfassung über die Aufstellung für einen Bebauungsplan wird die Verwaltung weitere Gespräche führen. Es soll u.a. geklärt werden, unter welchen Bedingungen ein Projektentwickler sich der Sache annehmen könnte oder ob die weiteren Planungen durch die Stadt bzw. die SEG erfolgen werden. Des weiteren muss konkretisiert werden, welche Beereiche in welchem Mass bebaut werden sollen und wo eine Bebauung nicht in Frage kommt. Zur weiteren Planung wird im Planungs-; Umwelt und Bauausschuss berichtet werden. Sitzungsvorlage 247/2012 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 247/2012 Seite 3