Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
06.09.12, 18:26
Aktualisiert
06.09.12, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.09.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 902-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
19.09.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bau Regenklärbecken Gilsdorf;
hier: Darstellung des Kenntnisstandes
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Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer
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(200.000 €)
/außerplan-
Kosten €:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( ) Die Mittel müssen über-
mäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 902-IX
1. Sachverhalt:
Die Untere Wasserbehörde (UWB) des Kreises Euskirchen hat die abgelaufene Einleitungserlaubnis für die Regenwasserkanalisation in Gilsdorf nur mit der Maßgabe verlängert, dass das auf
den bebauten und befestigten Flächen sowie den Straßen anfallende Niederschlagswasser vor
der Einleitung in einem Regenklärbecken behandelt wird. Die Baukosten für das Becken betragen
ca. 220.000,00 €.
Verschiedene Umstände, wie die von der UWB verwendeten Daten für die Klassifizierung des
Niederschlagswassers und der Entzug des Wasserrechts, haben die Betriebsleitung bewogen,
das geforderte Regenklärbecken nochmals einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und an die
UWB heranzutreten.
Die UWB verweist weiterhin auf die Wasserschutzgebietsverordnung, die eine Einleitung von
schwach belastetem Niederschlagswasser in die Schutzzone 2 untersage. Ferner würden die
Sensibilität des Untergrundes (Karstgebiet) und das Vorhandensein von Bachschwinden im Eschweiler Bach eine Vorbehandlung des Niederschlagswassers gebieten.
Nach Meinung der Betriebsleitung handelt es sich bei dem einzuleitenden Niederschlagswasser
jedoch um unbelastetes Niederschlagswasser, da es sich lediglich um Anliegerverkehr handelt,
keine Metalldächer vorhanden sind und nur noch ein landwirtschaftlicher Betrieb in Gilsdorf existiert.
Überdies lässt die Schutzgebietsverordnung nach § 8 eine Befreiung zu. Hier kann auf schriftlich
begründeten Antrag hin eine Befreiung auf Teile der Wasserschutzgebietsverordnung erteilt werden.
Im Rahmen des Befreiungsverfahrens sind von den Begünstigten der Wasserschutzgebietsverordnung, hier der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal und die Stadt Bad Münstereifel, Stellungnahmen einzuholen. Ebenso wird die BZR Köln bei einem Befreiungsantrag in das
Verfahren eingebunden.
Die Betriebsleitung hat mit der UWB vereinbaren können, zunächst eine schriftliche Begründung
zu verfassen und diese der UWB vorlegen. Parallel hierzu wird der Kontakt zum Wasserversorgungsverband Euskirchen Swisttal gesucht, um einschätzen zu können, wie der Verband zu einer
Befreiung steht.
Sofern die Begünstigten im Befreiungsverfahren am Bau des Regenklärbeckens festhalten, soll
die Frage untersucht werden, ob nicht nach § 55 LWG NRW eine finanzielle Ausgleichspflicht bestehen kann.
2. Rechtliche Würdigung
Befreiungsverfahren von den Regelungen der Schutzgebietsverordnung
3. Finanzielle Auswirkungen
Einsparung der Investitionen von rd. 220.000 € im Falle der Befreiung
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Kein zusätzlicher Betriebspunkt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bau des Regenklärbeckens
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 902-IX
7. Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird in dem Vorhaben unterstützt, dass die Verlängerung der Einleitungserlaubnis aus der Regenwasserkanalisation Gilsdorf - wie in der Vergangenheit - ohne Bau des Regenklärbeckens erteilt wird.
Zu diesem Zweck sollen eine Befreiung von den Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung angestrebt und die dafür erforderlichen Schritte unternommen werden.