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Beschlussvorlage (Bau Regenklärbecken Gilsdorf; hier: Darstellung des Kenntnisstandes)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
06.09.12, 18:26
Aktualisiert
06.09.12, 18:26
Beschlussvorlage (Bau Regenklärbecken Gilsdorf;   
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.09.2012 - Der Bürgermeister Az: SW 11 Nr. der Ratsdrucksache: 902-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 19.09.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bau Regenklärbecken Gilsdorf; hier: Darstellung des Kenntnisstandes __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ (200.000 €) /außerplan- Kosten €: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über- mäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 902-IX 1. Sachverhalt: Die Untere Wasserbehörde (UWB) des Kreises Euskirchen hat die abgelaufene Einleitungserlaubnis für die Regenwasserkanalisation in Gilsdorf nur mit der Maßgabe verlängert, dass das auf den bebauten und befestigten Flächen sowie den Straßen anfallende Niederschlagswasser vor der Einleitung in einem Regenklärbecken behandelt wird. Die Baukosten für das Becken betragen ca. 220.000,00 €. Verschiedene Umstände, wie die von der UWB verwendeten Daten für die Klassifizierung des Niederschlagswassers und der Entzug des Wasserrechts, haben die Betriebsleitung bewogen, das geforderte Regenklärbecken nochmals einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und an die UWB heranzutreten. Die UWB verweist weiterhin auf die Wasserschutzgebietsverordnung, die eine Einleitung von schwach belastetem Niederschlagswasser in die Schutzzone 2 untersage. Ferner würden die Sensibilität des Untergrundes (Karstgebiet) und das Vorhandensein von Bachschwinden im Eschweiler Bach eine Vorbehandlung des Niederschlagswassers gebieten. Nach Meinung der Betriebsleitung handelt es sich bei dem einzuleitenden Niederschlagswasser jedoch um unbelastetes Niederschlagswasser, da es sich lediglich um Anliegerverkehr handelt, keine Metalldächer vorhanden sind und nur noch ein landwirtschaftlicher Betrieb in Gilsdorf existiert. Überdies lässt die Schutzgebietsverordnung nach § 8 eine Befreiung zu. Hier kann auf schriftlich begründeten Antrag hin eine Befreiung auf Teile der Wasserschutzgebietsverordnung erteilt werden. Im Rahmen des Befreiungsverfahrens sind von den Begünstigten der Wasserschutzgebietsverordnung, hier der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal und die Stadt Bad Münstereifel, Stellungnahmen einzuholen. Ebenso wird die BZR Köln bei einem Befreiungsantrag in das Verfahren eingebunden. Die Betriebsleitung hat mit der UWB vereinbaren können, zunächst eine schriftliche Begründung zu verfassen und diese der UWB vorlegen. Parallel hierzu wird der Kontakt zum Wasserversorgungsverband Euskirchen Swisttal gesucht, um einschätzen zu können, wie der Verband zu einer Befreiung steht. Sofern die Begünstigten im Befreiungsverfahren am Bau des Regenklärbeckens festhalten, soll die Frage untersucht werden, ob nicht nach § 55 LWG NRW eine finanzielle Ausgleichspflicht bestehen kann. 2. Rechtliche Würdigung Befreiungsverfahren von den Regelungen der Schutzgebietsverordnung 3. Finanzielle Auswirkungen Einsparung der Investitionen von rd. 220.000 € im Falle der Befreiung 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Kein zusätzlicher Betriebspunkt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bau des Regenklärbeckens 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 902-IX 7. Beschlussvorschlag: Die Betriebsleitung wird in dem Vorhaben unterstützt, dass die Verlängerung der Einleitungserlaubnis aus der Regenwasserkanalisation Gilsdorf - wie in der Vergangenheit - ohne Bau des Regenklärbeckens erteilt wird. Zu diesem Zweck sollen eine Befreiung von den Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung angestrebt und die dafür erforderlichen Schritte unternommen werden.