Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Der Gemeindedirektor
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29. Januar 1997
Vorlagen-Nr.
2/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Gremium
Termin
Bau- und Planungsausschuß
27.02.1997
Hauptausschuß
11.03.1997
Rat
18.03.1997
TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zur Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg;
hier: Darstellungswünsche der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung des Antrages der CDU-Fraktion vom
20. 12. 1996
I. Sach- und Rechtslage:
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt für die Kreise Düren, Euskirchen
und Heinsberg, ist im Jahre 1984 genehmigt worden.
Insbesondere wegen der Neufassung des Landesentwicklungsplanes (LEP) ist eine Überprüfung und Änderung geboten.
Der Bezirksplanungsrat hat die Bezirksplanungsbehörde beauftragt, eine Gesamtüberarbeitung des GEP und somit eine
komplette Neufassung vorzunehmen. Ziel der Bezirksplanungsbehörde ist es, den neuen GEP bis Ende 1999 zur
Rechtskraft zu bringen.
Nachdem in den letzten Wochen und Monaten unter Beteiligung der Kommunen Bestandserhebungen durchgeführt
worden sind, werden nunmehr eventuelle Darstellungs-/Änderungswünsche der betroffenen Kommunen erbeten.
Im bisherigen GEP ist das Gemeindegebiet Kreuzau wie folgt dargestellt:
1.)
2.)
3.)
Kreuzau/Winden
als
Wohnsiedlungsbereich (WSB)
Stockheim
als
Wohnsiedlungs- und Gewerbe-Industrieansiedlungsbereich
(WSB/GIB)
alle übrigen Ortsteile (unter 2.000 Einwohner) sind entsprechend der Durchführungsverordnung zum
Landesplanungsgesetz als Freiraum dargestellt.
Im Rahmen der Neufassung stellt sich nunmehr die Frage, ob und inwieweit über die bisherigen Darstellungen hinaus
aus der Sicht der Gemeinde Änderungen beantragt werden sollen.
Hierbei müssen selbstverständlich die Vorgaben des LEP sowie des Landesplanungsgesetzes und die dazu erlassenen
Durchführungsverordnungen beachtet werden.
Gemäß § 2 Abs. 5 der 3. DVO zum Landesplanungsgesetz werden auch zukünftig Wohnplätze mit einer
Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern nicht als Siedlungsbereiche dargestellt.
Gemäß Ziffer B III 1.32 des LEP NRW sind Wohnplätze/Gemeindeteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als
2.000 Einwohnern dem Freiraum zuzuordnen.
Dies bedeutet keinen Entwicklungsstopp in diesen Ortsteilen. Zur Verbesserung der bestehenden Wohn-, Gewerbe-,
Versorgungs- und Verkehrssituation können Planungen und Maßnahmen zur städtebaulichen Ordnung durchgeführt
werden. Dabei kann im Rahmen der Tragfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur und unter besonderer
Berücksichtigung landschaftspflegerischer Erfordernisse eine städtebauliche Abrundung oder Ergänzung auch über den
Bedarf der in den Gemeindeteilen ansässigen Bevölkerung hinaus sinnvoll sein.
Dies darf der grundsätzlich angestrebten Ausrichtung der Siedlungsstruktur aus Siedlungsschwerpunkten nicht
zuwiderlaufen und keine neuen Siedlungsansätze, Streu-und Splittersiedlungen oder bandartige
Siedlungsentwicklungen entlang von Verkehrswegen entstehen lassen.
2
Sicherlich unstrittig ist die Beibehaltung der bestehenden Ausweisungen für die Ortsteile Kreuzau/Winden und
Stockheim, wobei der Begriff Wohnsiedlungsbereich gemäß 3. DVO zum Landesplanungsgesetz zukünftig durch die
Bezeichnung allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ersetzt wird.
Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, im Rahmen der Neufassung des GEP zu beantragen, zukünftig
auch den Ortsteil Drove als ASB darzustellen.
Hierbei werden jedoch folgende Kriterien überprüft:
1. )
Zuordnung eines neuen Standortes zu den dargestellten Siedlungsbereichen.
2.)
Erst wenn alle Erweiterungsmöglichkeiten an bestehenden ASB ausgeschöpft sind, ist auch eine Darstellung
von neuen ASB in Betracht zu ziehen.
3.)
Konflikte mit Freiraumfunktionen und der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten.
4.)
Verkehrliche Erschließung (Anbindung an ÖPNV und Anbindung an überörtliches Straßennetz).
Bei einer Darstellung des Ortsteiles Drove als ASB muß es natürlich Ziel sein, über die vorhandenen
Bebauungsmöglichkeiten hinaus gleichzeitig Erweiterungsflächen mit darzustellen.
Folgende Flächen bieten sich als Erweiterungsmöglichkeiten an:
1.)
Fläche westlich der L 249 bis zur ehemaligen Ziegelei, ca. 110.000 m²,
(siehe Lageplan Nr. 1).
2.)
Ortseingang von Drove Richtung K 28, ca. 100.000 m²,
(siehe Lageplan Nr. 2).
3.)
Bereich zwischen L 249 und der Wohnbebauung "Kommweg", ca. 200.000 m², (siehe Lageplan Nr. 3).
Wie sind die Chancen unter Beachtung der obengenannten Kriterien zu beurteilen?
Hierzu ergeht folgende Stellungnahme:
Zu 1.)
Der Ortsteil Drove als neuer ASB kann sicherlich unstrittig dem bereits dargestellten ASB Kreuzau-Winden
zugeordnet werden.
Zu 2.)
Bei diesem Kriterium sehe ich die größten Schwierigkeiten, da im Bereich des bestehenden ASB KreuzauWinden noch folgende Erweiterungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sind:
Ortsteil Kreuzau
Teilflächen im Bebauungsplan E 6, groß:
(Eigentümer Gemeinde Kreuzau),
Teilflächen im Bebauungsplan E 6, groß:
(Eigentümer Erben Schmitz),
sowie zur Zeit 44 Baulücken.
2,0 ha
1,2 ha
Ortsteil Winden
Bebauungsplangebiet I 4:
Reservefläche laut FNP in der Feldmark Winden:
sowie zur Zeit ca.
70 Baulücken.
3 ha,
5,2 ha,
Im Ortsteil Drove selbst stellt sich die Situation wie folgt dar:
Erweiterungsfläche lt. FNP am Ortseingang:
2,1 ha,
sowie zur Zeit 67 Baulücken.
Die von mir angedachte Erweiterungsfläche im Ortsteil Drove ist 40 ha groß.
3
Der ASB-GIB Stockheim ist bei der Betrachtung meines Erachtens zu vernachlässigen. Hier bestehen innerhalb
rechtskräftiger Bebauungspläne derzeit noch rund 47 Baulücken.
zu 3.)
Die angedachten Erweiterungsflächen im Ortsteil Drove werden von der Landschaftsschutzverordnung erfaßt.
Ob und inwieweit es gelingt, alle Flächen mit einzubeziehen, bleibt abzuwarten.
Es handelt sich jedoch ausschließlich um Ackerflächen. Baum- und Gehölzbestand sind nur im geringen
Umfange vorhanden.
Nähere Einzelheiten in diesem Zusammenhang müssen ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der
konkreten Bauleitplanung geregelt werden.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan weist alle Flächen als Fläche für die Landwirtschaft aus, so daß zu
einem späteren Zeitpunkt zunächst die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird.
zu 4.)
Der Ortsteil Drove ist über den ÖPNV auf kurzem Wege mit dem SPNV-Verknüpfungspunkt Kreuzau
verbunden. Auch die Anbindung an das überörtliche Straßennetz ist als gut zu bezeichnen. Über die K 28
ist eine direkte Anbindung an die B 56 gegeben, ohne daß Ortslagen tangiert werden.
Im Verfahren muß damit gerechnet werden, daß bei Aufnahme des Ortsteiles Drove als ASB die Erweiterungsfläche in
der Ruraue Winden (5,2 ha laut FNP) aufgegeben werden muß.
Zunächst sollte jedoch versucht werden, die Ausweisung von Drove ohne Aufgabe der Reservefläche in Winden zu
erreichen. Wenn dies unabdingbare Bedingung wird, sollte hierüber erneut beraten werden (siehe Lageplan Nr. 4).
Die bestehende Darstellung des Ortsteiles Stockheim als ASB/GIB sollte um eine zusätzliche GIB-Fläche erweitert
werden. Wie Ihnen bekannt, läßt sich die genehmigte Gewerbegebietserweiterungsfläche östlich der B 56 kurz und
mittelfristig nicht realisieren. Da jedoch ein weiterer Bedarf an Gewerbeflächen besteht, sollte versucht werden, eine
zusätzliche Fläche in Verlängerung des jetzigen Gebietes zwischen Panzerstraße und Gut Stepprath auszuweisen. Es
handelt sich hierbei um ein gemeindeeigenes Grundstück in einer Größe von rund 40.000 m² (siehe Lageplan Nr. 5).
Ich muß allerdings drauf hinweisen, daß dieser Bereich vom Landschaftsschutz erfaßt wird und mit einem
Umbruchverbot versehen ist. Dennoch sollte es in den Forderungskatalog mit aufgenommen werden.
Zusammenfassend schlage ich Ihnen für die Neufassung des GEP folgende Darstellungen für das Gemeindegebiet
Kreuzau vor:
1.)
Der ASB Kreuzau/Winden ist unverändert zu übernehmen.
2.)
Der ASB/GIB Stockheim ist zu übernehmen und um eine zusätzliche GIB-Fläche in Verlängerung des jetzigen
Gewerbegebietes zu erweitern.
3.)
Der Ortsteil Drove ist als ASB neu darzustellen, und zwar einschließlich der Erweiterungswünsche gemäß den
Lageplänen 1, 2 und 3.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-entfälltIII. Beschlußvorschlag:
" Im Rahmen der Neuaufstellung des GEP für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Kreise Düren,
Euskirchen, Heinsberg, beantragt die Gemeinde Kreuzau folgende Darstellungen:
1.)
2.)
Der ASB/GIB Stockheim ist zu übernehmen und um eine zusätzliche GIB-Fläche in
Verlängerung des jetzigen Gewerbegebietes zu erweitern.
3.)
-Anlagen-
Der ASB Kreuzau/Winden ist unverändert zu übernehmen.
Der Ortsteil Drove ist als ASB neu darzustellen, und zwar einschließlich der
Erweiterungswünsche gemäß den Lageplänen 1, 2 und 3.
4
Der Gemeindedirektor
- Ramm -