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Beschlussvorlage (Bahnhof Liblar; Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
155 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Beschlussvorlage (Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung) Beschlussvorlage (Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung) Beschlussvorlage (Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung) Beschlussvorlage (Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung) Beschlussvorlage (Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 148/2013 Az.: 61.21-20/99 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61, 65 u. 82 Datum: 22.03.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr gez. Heil - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 09.04.2013 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 09.04.2013 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 09.04.2013 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 09.04.2013 vorberatend Betrifft: 28.03.2013 Datum Freigabe -100- Bahnhof Liblar; Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen in die Wirtschaftspläne 2014 und 2015 des Eigenbetriebs Straßen und des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft eingestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der nachfolgenden Beschlüsse die Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen. 1. Der vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) auf der Grundlage der am 02.10.2012 vom Rat beschlossenen Planvariante 3B erarbeitete städtebauliche Entwurf (Anlagen 1 und 2) des Bahnhofvorplatzes einschließlich des Busbahnhofes wird beschlossen. 2. Die vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeiteten Entwürfe der Bahnhofsgebäude 1, 2 und 3 (Anlagen 3 - 7) werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Folgekosten für die verschiedenen Entwürfe zu ermitteln und einen Vorschlag für die Realisierung zu erarbeiten. 3. Der vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeitete Entwurf (Anlagen 8 und 9) für das Fahrradparkhaus wird beschlossen. 4. Der von der Verwaltung erarbeitete Parkplatzentwurf …(Anlage…) wird beschlossen. 5. Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage der Beschlüsse zu 1. – 4. fortgeführt. Als nächster Verfahrensschritt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Begründung: Die vorgelegten Planungen sind auf der Grundlage der folgenden Beschlüsse zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes erstellt worden:  Rat am 27.03.2012 - Verzicht auf den Bau des Parkdecks - Ausbau der Parkplätze auf der westlichen Seite des Bahnhofs - Bau eines Fahrradparkhauses, eines Kiosk, einer öffentlichen Toilette und einer Wohnung  Rat am 26.06.2012 - Einstellung der Planungen der K45n - Verbreiterung der Personenunterführung auf mindestens 4,00 m - Einstellung der Verlängerung der Personenunterführung auf die östliche Seite der Bahngleise in die Planungen der DB Station und Service  Rat am 02.10.2012 - Absenkung des Bahnhofsvorplatzes (ebenerdiger Eingang in die Personenunterführung) und Fortführung der Planungen auf der Grundlage der städtebaulichen Planungsvariante 3 B des Planungsbüros HJP  Mit der Deutschen Bahn, Station und Service, sind die städtischen Planungen inzwischen weitestgehend abgestimmt. Die DB Station und Service beabsichtigt, ihre Planungen zum Bahnhofsumbau bis Mitte dieses Jahres abzuschließen. Der Baubeginn ist für Anfang 2015 geplant. Bis zur Einführung des elektronischen Stellwerkes Ende 2015/Anfang 2016 muss die Baumaßnahme insoweit durchgeführt sein. Ein wichtiges Ergebnis der bisherigen Abstimmungsgespräche mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR, Köln) und der DB Station und Service ist die nunmehr geplante Verbreiterung der Personenunterführung auf 4m, ohne das zusätzliche Kosten für die Stadt Erftstadt entstehen; ebenfalls wird der von der Stadt gewünschte ebenerdige Eingang in die Personenunterführung ohne zusätzliche Kosten für die Stadt in die Planungen der DB einbezogen. Jedoch muss, entgegen des Vorschlags der Stadt, der Eingang in die Personenunterführung an der bisher von der DB geplanten Stelle verbleiben, sodass eine Anpassung der bisherigen Bahnhofsvorplatzplanung erforderlich wird. Dies bedeutet für die städtebauliche Planung, dass die Gebäude (Kiosk, Fahrradparkhaus etc.) auf dem Bahnhofsvorplatz um ca. 15m nach Norden verschoben werden müssen. Nach Aussage der DB hätte eine Änderung der Lage der Personenunterführung zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung des Planverfahrens geführt und somit auch die Gesamtmaßnahme (MOF 2) gefährden können. Im Ergebnis der bisherigen Beratungen ist vom Rat beschlossen worden, die planerischen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Personenunterführung auf die östliche Seite der Bahngleise zu schaffen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland hat angeregt, derzeit eine solche Planung nicht durchzuführen. Die Stadt müsste in diesem Fall die DB Station und Service beauftragen, ihre Planungen einschließlich der erforderlichen Treppen- und Rampenanlage zu ändern. Damit würde die Stadt anteilig an den Gesamtplanungskosten für die Personenunterführung beteiligt. Die Planungs- und Baukosten werden aber derzeit nicht gefördert. -2- Mit der DB Station und Service wurde daher vereinbart, die östliche Abschlusswand des Tunnels so auszuführen, dass deine Verlängerung der Anlage bis auf die östliche Seite der Gleise später problemlos möglich ist. Die Planungen der DB sehen bisher zwei Bahnsteigüberdachungen auf dem Mittelbahnsteig (jeweils ca. 17,0 m x 12,0 m) und eine Bahnsteigüberdachung am Hausbahnsteig (ca. 26,0 m x 6,0 m) vor. Außerdem erhalten die Bahnsteige eine dem Stand der Technik entsprechende Bahnsteigausstattung einschließlich einer neuen Beleuchtung. Für die Kunden und zu deren Orientierung werden die Bahnhofnamensschilder, die Bahnhofsuhren und das Wegleitsystem für den Bahnhof erneuert. Unter den neuen Bahnsteigdächern sind vandalismusresistente Vitrinen für Fahrpläne und weitere Informationen geplant. Die Stadt Erftstadt wird im Rahmen des weiteren Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahrens der DB die Gelegenheit erhalten, sich zu der Planung zu äußern und ggf. weitere Anregungen vorzutragen. Im nachfolgenden werden die wesentlichen Inhalte der städtischen Planungen erläutert. Bahnhofsvorplatz Auf der Grundlage der vom Rat am 02.10.2012 beschlossenen städtebaulichen Planungsvariante 3B und der Abstimmungsergebnisse mit der DB Station & Service und dem Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) hat das Planungsbüro HJP (Heinz-Jahnen-Pflüger, Aachen) einen Entwurf für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich des Busbahnhofes an die Lage der Personenunterführung angepasst und zusätzlich den Bereich der Zuwegung von der Heidebroichstraße bis zum Bahnhofsvorplatz einbezogen (Anlagen 1 und 2). Herr Dr. Heinz vom Planungsbüro HJP wird in der Ausschusssitzung die Planung erläutern. Gebäude Für die beiden Hochbauten (Kiosk mit Toilettenanlage, Wohnung und Kinderbetreuung sowie Fahrradparkhaus) hat das Planungsbüro HJP entsprechende Entwürfe vorgelegt. Dabei sind für das Kioskgebäude drei Planungen mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten erarbeitet worden: Der Entwurf 1 (Anlage 3) umfasst die Planung eines Kiosk (10,50m x 10,00m) mit Fahrkartenverkauf nebst Küche, Lagerraum und eine öffentliche, behindertengerechte Toilettenanlage, wobei die eingeschossige Bebauung zur Anpassung an die Gebäudehöhe des geplanten Fahrradparkhauses architektonisch auf die gleiche Höhe angepasst wird. Im Entwurf 2 (Anlagen 4 und 5) ist ein Gebäude (15,00m x 10,00m) in zweigeschossiger Bauweise vorgesehen. Die Planung umfasst im Erdgeschoss einen Kiosk mit Fahrkartenverkauf nebst Küche, Lagerraum, eine öffentliche, behindertengerechte Toilettenanlage sowie weitere Nutzflächen, die alternativ als Wohnung, Büro, Laden oder für eine Kinderbetreuung (U-3 Betreuung für 3 – 5 Kinder) genutzt werden können. Im Obergeschoss ist eine Wohnung geplant. (Anlage 6). Im Entwurf 3 (Anlage 7) ist ebenfalls eine zweigeschossiges Gebäude (24,00m x 10,00m) vorgesehen. Die Planung umfasst im Erdgeschoss einen Kiosk mit Fahrkartenverkauf nebst Küche, Lagerraum, eine öffentliche, behindertengerechte Toilettenanlage sowie einen Gruppenraum, einen Schlafraum, Waschraum, Spielraum, eine Küche und eine Toilettenanlage für eine Großtagespflege (9 – 10 Kinder). Im Obergeschoss können 2 Wohnungen errichtet werden. In den Entwürfen 2 und 3 sind jeweils Außenspielflächen zwischen 60 qm und 70 qm vorgesehen. Nach Angaben des städtischen Jugendamtes besteht sowohl Bedarf für eine U - 3 Betreuung (bis zu 5 Kinder mit einem Flächenbedarf von bis zu 50 qm/Entwurf 2) als auch für eine -3- Großtagespflege (bis zu 10 Kinder mit einem Flächenbedarf von bis zu 100 qm/Entwurf 3). Des weiteren wird auch der Standort am Bahnhof vom Jugendamt positiv beurteilt. Aus Sicht der Verwaltung sollte - unabhängig von der Erdgeschossnutzung - insbesondere im Hinblick auf die soziale Kontrolle im Bahnhofsbereich eine Wohnung im Obergeschoss vorgesehen werden. Eine zweigeschossige Bebauung bildet zudem gemeinsam mit dem Fahrradparkhaus das platzbildende bauliche Entree des Bahnhofs; das städtebauliche Gesamtbild des Bahnhofvorplatzes bedingt eine angemessene bauliche Situation. Das Fahrradparkhaus (Anlage 8 und 9) ist geplant mit 150 Stellplätzen (Doppelstockparker) und einem videoüberwachten elektronischen Chipkartensystem. Zusätzlich sollen ca. 65 Fahrradstellplätze im Außenbereich entstehen. Der Entwurf des Fahrradparkhauses nimmt einige Gestaltungsmerkmale des Bahnhofsgebäudes auf und bildet mit diesem eine Gestaltungseinheit am Bahnhofsvorplatz. Als Fassadenmaterial wird eine Gitterrostfassade vorgesehen, die das Gebäude dreiseitig umschließt, wobei sich die Fassade zum Platz hin durch ein durchsichtiges Material öffnet. Mit den jetzt vorgestellten Planungen bietet sich im Zusammenhang mit der Modernisierung des Bahnhofs die einmalige Chance, den Bahnhof und das Bahnhofsumfeld dauerhaft und nachhaltig erheblich aufzuwerten. Die Planungen sollten daher nicht ausschließlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Daher sollten die Folgekosten der verschiedenen Entwürfe ermittelt und dann deren Vor- und Nachteile im zuständigen Fachausschuss diskutiert werden. Herr Dr. Heinz (HJP) wird in der Ausschusssitzung zu den geplanten Gebäuden weitere Ausführungen vortragen. Parkplatzplanung Die Verwaltung hat drei Entwürfe für die P+R-Parkflächen östlich des Bahnhofs erarbeitet. Die Entwürfe unterscheiden sich im wesentlichen durch die Lage der Bahnhofstraße im nördlichen Planbereich: Im Entwurf A (Anlage 10) werden die senkrecht zur Bahnhofstraße ausgerichteten Parkplätze des bestehenden P+R übernommen bzw. fortgesetzt. Die Bahnhofstraße verläuft bei dieser Variante im nördlichen Bereich weitestgehend auf der vorhandenen Trasse und verschwenkt im nördlichen Drittel nach Nordosten in Richtung Stellwerk. Mit dem Entwurf A werden im Bereich Grubenweg und Am Tunnel 469 Parkplätze geschaffen. Im Entwurf B (Anlage 11) sind die Parkplätze parallel zur Bahnhofstraße angelegt. Im nördlichen Bereich verschwenkt die Bahnhofstraße nach Westen an den ehemaligen Bahndamm. Mit dem Entwurf B werden im Bereich Grubenweg und Am Tunnel 488 Parkplätze geschaffen. Die Anordnung der Stellplätze im Entwurf C (Anlage12) entspricht grundsätzlich dem Entwurf B, jedoch verläuft die Bahnhofstraße im nördlichen Bereich in der Mitte des Parkplatzes. Mit dem Entwurf C werden im Bereich Grubenweg und Am Tunnel ebenfalls 482 Parkplätze geschaffen. In den drei Entwürfen A, B und C verbleibt die Bahnhofstraße im südlichen Bereich in der bestehenden Trasse. Dieses Teilstück der Bahnhofstraße erhält beidseitig einen Bürgersteig. Im Einmündungsbereich Schlunkweg (K 45) ist die Bahnhofstraße in Richtung Ortslage aus verkehrsicherheitstechnischen Gründen und zur besseren Verkehrsübersicht verschoben, sodass auch Busse bei Gegenverkehr reibungslos in die Bahnhofstraße einbiegen können. Alternativ dazu wird zurzeit vom Rhein-Erft-Kreis die Anlage einer Kreisverkehrsanlage geprüft. Diese wäre ohne größere Änderung der Parkplatzplanung umsetzbar. Die Fahr- und Rangierflächen der Parkplätze sollen mit einer Bitumendecke, die Parkplätze mit versickerungsfähigem Pflaster ausgebaut werden. Des weiteren ist beabsichtigt, die Grünflächen, die der Versickerung des Oberflächenwassers sowie der Gliederung und der Auflockerung des Parkplatzes dienen, mit flach wachsenden und gering pflegebedürftigen Bodendeckern bzw. Steingewächse zu bepflanzen. Dadurch werden die Unterhaltungskosten gering gehalten und -4- gleichzeitig „Angsträume“ vermieden. Darüber hinaus ist eine Beleuchtung der Parkplätze vorgesehen. Entlang der Grundstücke „Am Tunnel“ ist eine Abschirmung (Sicht- und Lärmschutz) in Form einer Wall/Wand – Konstruktion geplant. Ob ggf. weitere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, wird in einem entsprechenden Schallgutachten geprüft. Entlang der Bahnhofstraße ist durchgängig ein Bürgersteig vorgesehen. Abgesehen von der Teilstrecke vor dem Bahnhof (Einbahnstraße) wird der Radfahrerverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Verwaltung präferiert den Entwurf C (Anlage 12). Bei diesem Entwurf werden keine Parkplätze unmittelbar von der Bahnhofstraße erschlossen, sodass der Bus- und Pkw-Verkehr weitestgehend voneinander getrennt verläuft. Die Linienführung der Bahnhofstraße im Entwurf C wird zudem auch aus verkehrstechnischen Gesichtspunkten (ungehinderter Verkehrsabfluss) vom Regionalverkehr Köln (RVK) und der Rhein - Erft- Verkehrsgesellschaft (REVG) favorisiert. Parkplatzbilanz: Bestand: Parkplatz Bahnhof Planung Parkplatz Grubenweg Planung Parkplatz Am Tunnel Summe A 161 309 160 620 B 161 320 168 649 C 161 314 168 643 Entwurf In der Anlage 13 (Kostendarstellung) sind die voraussichtlichen Gesamtkosten der einzelnen Baumaßnahmen sowie der voraussichtliche Förderanteil (Zuschuss) und der verbleibende städtische Eigenanteil aufgeführt. In Auftrag (Wirtz) -5-