Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
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STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 148/2013
Az.: 61.21-20/99
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61, 65 u. 82 Datum: 22.03.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
gez. Heil
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
09.04.2013
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
09.04.2013
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
09.04.2013
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
09.04.2013
vorberatend
Betrifft:
28.03.2013
Datum Freigabe -100-
Bahnhof Liblar;
Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes, die
Hochbauten (Infrastrukturgebäude und Fahrradparkhaus) und die Parkplatzplanung
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen in die Wirtschaftspläne 2014 und 2015 des Eigenbetriebs Straßen und des Eigenbetriebs
Immobilienwirtschaft eingestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der nachfolgenden Beschlüsse die
Entwurfsplanungen (HOAI Leistungsphase 3) zu erstellen und den Finanzierungsantrag beim
Nahverkehr Rheinland (NVR Köln) zu stellen.
1. Der vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) auf der Grundlage der am
02.10.2012 vom Rat beschlossenen Planvariante 3B erarbeitete städtebauliche Entwurf
(Anlagen 1 und 2) des Bahnhofvorplatzes einschließlich des Busbahnhofes wird beschlossen.
2. Die vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeiteten Entwürfe der
Bahnhofsgebäude 1, 2 und 3 (Anlagen 3 - 7) werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Folgekosten für die verschiedenen Entwürfe zu ermitteln und einen
Vorschlag für die Realisierung zu erarbeiten.
3. Der vom Planungsbüro HeinzJahnenPflüger (HJP, Aachen) erarbeitete Entwurf (Anlagen 8
und 9) für das Fahrradparkhaus wird beschlossen.
4. Der von der Verwaltung erarbeitete Parkplatzentwurf …(Anlage…) wird beschlossen.
5. Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage der Beschlüsse zu 1. – 4. fortgeführt.
Als nächster Verfahrensschritt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.
Begründung:
Die vorgelegten Planungen sind auf der Grundlage der folgenden Beschlüsse zur Umgestaltung
des Bahnhofsumfeldes erstellt worden:
Rat am 27.03.2012
- Verzicht auf den Bau des Parkdecks
- Ausbau der Parkplätze auf der westlichen Seite des Bahnhofs
- Bau eines Fahrradparkhauses, eines Kiosk, einer öffentlichen Toilette und einer
Wohnung
Rat am 26.06.2012
- Einstellung der Planungen der K45n
- Verbreiterung der Personenunterführung auf mindestens 4,00 m
- Einstellung der Verlängerung der Personenunterführung auf die östliche Seite der
Bahngleise in die Planungen der DB Station und Service
Rat am 02.10.2012
- Absenkung
des
Bahnhofsvorplatzes
(ebenerdiger
Eingang
in
die
Personenunterführung) und Fortführung der Planungen auf der Grundlage der
städtebaulichen Planungsvariante 3 B des Planungsbüros HJP
Mit der Deutschen Bahn, Station und Service, sind die städtischen Planungen inzwischen
weitestgehend abgestimmt. Die DB Station und Service beabsichtigt, ihre Planungen zum
Bahnhofsumbau bis Mitte dieses Jahres abzuschließen. Der Baubeginn ist für Anfang 2015
geplant. Bis zur Einführung des elektronischen Stellwerkes Ende 2015/Anfang 2016 muss die
Baumaßnahme insoweit durchgeführt sein.
Ein wichtiges Ergebnis der bisherigen Abstimmungsgespräche mit dem Nahverkehr Rheinland
(NVR, Köln) und der DB Station und Service ist die nunmehr geplante Verbreiterung der
Personenunterführung auf 4m, ohne das zusätzliche Kosten für die Stadt Erftstadt entstehen;
ebenfalls wird der von der Stadt gewünschte ebenerdige Eingang in die Personenunterführung
ohne zusätzliche Kosten für die Stadt in die Planungen der DB einbezogen.
Jedoch muss, entgegen des Vorschlags der Stadt, der Eingang in die Personenunterführung an
der bisher von der DB geplanten Stelle verbleiben, sodass eine Anpassung der bisherigen
Bahnhofsvorplatzplanung erforderlich wird. Dies bedeutet für die städtebauliche Planung, dass die
Gebäude (Kiosk, Fahrradparkhaus etc.) auf dem Bahnhofsvorplatz um ca. 15m nach Norden
verschoben werden müssen. Nach Aussage der DB hätte eine Änderung der Lage der
Personenunterführung zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung des Planverfahrens geführt
und somit auch die Gesamtmaßnahme (MOF 2) gefährden können.
Im Ergebnis der bisherigen Beratungen ist vom Rat beschlossen worden, die planerischen
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Personenunterführung auf die östliche Seite der
Bahngleise zu schaffen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland hat angeregt, derzeit eine
solche Planung nicht durchzuführen. Die Stadt müsste in diesem Fall die DB Station und Service
beauftragen, ihre Planungen einschließlich der erforderlichen Treppen- und Rampenanlage zu
ändern. Damit würde die Stadt anteilig an den Gesamtplanungskosten für die
Personenunterführung beteiligt. Die Planungs- und Baukosten werden aber derzeit nicht gefördert.
-2-
Mit der DB Station und Service wurde daher vereinbart, die östliche Abschlusswand des Tunnels
so auszuführen, dass deine Verlängerung der Anlage bis auf die östliche Seite der Gleise später
problemlos möglich ist.
Die Planungen der DB sehen bisher zwei Bahnsteigüberdachungen auf dem Mittelbahnsteig
(jeweils ca. 17,0 m x 12,0 m) und eine Bahnsteigüberdachung am Hausbahnsteig (ca. 26,0 m x
6,0 m) vor. Außerdem erhalten die Bahnsteige eine dem Stand der Technik entsprechende
Bahnsteigausstattung einschließlich einer neuen Beleuchtung. Für die Kunden und zu deren
Orientierung werden die Bahnhofnamensschilder, die Bahnhofsuhren und das Wegleitsystem für
den Bahnhof erneuert. Unter den neuen Bahnsteigdächern sind vandalismusresistente Vitrinen für
Fahrpläne und weitere Informationen geplant.
Die Stadt Erftstadt wird im Rahmen des weiteren Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahrens
der DB die Gelegenheit erhalten, sich zu der Planung zu äußern und ggf. weitere Anregungen
vorzutragen.
Im nachfolgenden werden die wesentlichen Inhalte der städtischen Planungen erläutert.
Bahnhofsvorplatz
Auf der Grundlage der vom Rat am 02.10.2012 beschlossenen städtebaulichen Planungsvariante
3B und der Abstimmungsergebnisse mit der DB Station & Service und dem Nahverkehr Rheinland
(NVR Köln) hat das Planungsbüro HJP (Heinz-Jahnen-Pflüger, Aachen) einen Entwurf für die
Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich des Busbahnhofes an die Lage der
Personenunterführung angepasst und zusätzlich den Bereich der Zuwegung von der
Heidebroichstraße bis zum Bahnhofsvorplatz einbezogen (Anlagen 1 und 2).
Herr Dr. Heinz vom Planungsbüro HJP wird in der Ausschusssitzung die Planung erläutern.
Gebäude
Für die beiden Hochbauten (Kiosk mit Toilettenanlage, Wohnung und Kinderbetreuung sowie
Fahrradparkhaus) hat das Planungsbüro HJP entsprechende Entwürfe vorgelegt.
Dabei sind für das Kioskgebäude drei Planungen mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten
erarbeitet worden:
Der Entwurf 1 (Anlage 3) umfasst die Planung eines Kiosk (10,50m x 10,00m) mit
Fahrkartenverkauf nebst Küche, Lagerraum und eine öffentliche, behindertengerechte
Toilettenanlage, wobei die eingeschossige Bebauung zur Anpassung an die Gebäudehöhe des
geplanten Fahrradparkhauses architektonisch auf die gleiche Höhe angepasst wird.
Im Entwurf 2 (Anlagen 4 und 5) ist ein Gebäude (15,00m x 10,00m) in zweigeschossiger Bauweise
vorgesehen. Die Planung umfasst im Erdgeschoss einen Kiosk mit Fahrkartenverkauf nebst
Küche, Lagerraum, eine öffentliche, behindertengerechte Toilettenanlage sowie weitere
Nutzflächen, die alternativ als Wohnung, Büro, Laden oder für eine Kinderbetreuung (U-3
Betreuung für 3 – 5 Kinder) genutzt werden können. Im Obergeschoss ist eine Wohnung geplant.
(Anlage 6).
Im Entwurf 3 (Anlage 7) ist ebenfalls eine zweigeschossiges Gebäude (24,00m x 10,00m)
vorgesehen. Die Planung umfasst im Erdgeschoss einen Kiosk mit Fahrkartenverkauf nebst
Küche, Lagerraum, eine öffentliche, behindertengerechte Toilettenanlage sowie einen
Gruppenraum, einen Schlafraum, Waschraum, Spielraum, eine Küche und eine Toilettenanlage
für eine Großtagespflege (9 – 10 Kinder). Im Obergeschoss können 2 Wohnungen errichtet
werden.
In den Entwürfen 2 und 3 sind jeweils Außenspielflächen zwischen 60 qm und 70 qm vorgesehen.
Nach Angaben des städtischen Jugendamtes besteht sowohl Bedarf für eine U - 3 Betreuung (bis
zu 5 Kinder mit einem Flächenbedarf von bis zu 50 qm/Entwurf 2) als auch für eine
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Großtagespflege (bis zu 10 Kinder mit einem Flächenbedarf von bis zu 100 qm/Entwurf 3). Des
weiteren wird auch der Standort am Bahnhof vom Jugendamt positiv beurteilt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte - unabhängig von der Erdgeschossnutzung - insbesondere im
Hinblick auf die soziale Kontrolle im Bahnhofsbereich eine Wohnung im Obergeschoss
vorgesehen werden. Eine zweigeschossige Bebauung bildet zudem gemeinsam mit dem
Fahrradparkhaus das platzbildende bauliche Entree des Bahnhofs; das städtebauliche Gesamtbild
des Bahnhofvorplatzes bedingt eine angemessene bauliche Situation.
Das Fahrradparkhaus (Anlage 8 und 9) ist geplant mit 150 Stellplätzen (Doppelstockparker) und
einem videoüberwachten elektronischen Chipkartensystem. Zusätzlich sollen ca. 65
Fahrradstellplätze im Außenbereich entstehen.
Der Entwurf des Fahrradparkhauses nimmt einige Gestaltungsmerkmale des Bahnhofsgebäudes
auf und bildet mit diesem eine Gestaltungseinheit am Bahnhofsvorplatz. Als Fassadenmaterial
wird eine Gitterrostfassade vorgesehen, die das Gebäude dreiseitig umschließt, wobei sich die
Fassade zum Platz hin durch ein durchsichtiges Material öffnet.
Mit den jetzt vorgestellten Planungen bietet sich im Zusammenhang mit der Modernisierung des
Bahnhofs die einmalige Chance, den Bahnhof und das Bahnhofsumfeld dauerhaft und nachhaltig
erheblich aufzuwerten. Die Planungen sollten daher nicht ausschließlich unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten betrachtet werden. Daher sollten die Folgekosten der verschiedenen Entwürfe
ermittelt und dann deren Vor- und Nachteile im zuständigen Fachausschuss diskutiert werden.
Herr Dr. Heinz (HJP) wird in der Ausschusssitzung zu den geplanten Gebäuden weitere
Ausführungen vortragen.
Parkplatzplanung
Die Verwaltung hat drei Entwürfe für die P+R-Parkflächen östlich des Bahnhofs erarbeitet. Die
Entwürfe unterscheiden sich im wesentlichen durch die Lage der Bahnhofstraße im nördlichen
Planbereich:
Im Entwurf A (Anlage 10) werden die senkrecht zur Bahnhofstraße ausgerichteten Parkplätze des
bestehenden P+R übernommen bzw. fortgesetzt. Die Bahnhofstraße verläuft bei dieser Variante
im nördlichen Bereich weitestgehend auf der vorhandenen Trasse und verschwenkt im nördlichen
Drittel nach Nordosten in Richtung Stellwerk.
Mit dem Entwurf A werden im Bereich Grubenweg und Am Tunnel 469 Parkplätze geschaffen.
Im Entwurf B (Anlage 11) sind die Parkplätze parallel zur Bahnhofstraße angelegt. Im nördlichen
Bereich verschwenkt die Bahnhofstraße nach Westen an den ehemaligen Bahndamm.
Mit dem Entwurf B werden im Bereich Grubenweg und Am Tunnel 488 Parkplätze geschaffen.
Die Anordnung der Stellplätze im Entwurf C (Anlage12) entspricht grundsätzlich dem Entwurf B,
jedoch verläuft die Bahnhofstraße im nördlichen Bereich in der Mitte des Parkplatzes.
Mit dem Entwurf C werden im Bereich Grubenweg und Am Tunnel ebenfalls 482 Parkplätze
geschaffen.
In den drei Entwürfen A, B und C verbleibt die Bahnhofstraße im südlichen Bereich in der
bestehenden Trasse. Dieses Teilstück der Bahnhofstraße erhält beidseitig einen Bürgersteig. Im
Einmündungsbereich Schlunkweg (K 45) ist die Bahnhofstraße in Richtung Ortslage aus
verkehrsicherheitstechnischen Gründen und zur besseren Verkehrsübersicht verschoben, sodass
auch Busse bei Gegenverkehr reibungslos in die Bahnhofstraße einbiegen können.
Alternativ dazu wird zurzeit vom Rhein-Erft-Kreis die Anlage einer Kreisverkehrsanlage geprüft.
Diese wäre ohne größere Änderung der Parkplatzplanung umsetzbar.
Die Fahr- und Rangierflächen der Parkplätze sollen mit einer Bitumendecke, die Parkplätze mit
versickerungsfähigem Pflaster ausgebaut werden. Des weiteren ist beabsichtigt, die Grünflächen,
die der Versickerung des Oberflächenwassers sowie der Gliederung und der Auflockerung des
Parkplatzes dienen, mit flach wachsenden und gering pflegebedürftigen Bodendeckern bzw.
Steingewächse zu bepflanzen. Dadurch werden die Unterhaltungskosten gering gehalten und
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gleichzeitig „Angsträume“ vermieden. Darüber hinaus ist eine Beleuchtung der Parkplätze
vorgesehen.
Entlang der Grundstücke „Am Tunnel“ ist eine Abschirmung (Sicht- und Lärmschutz) in Form einer
Wall/Wand – Konstruktion geplant. Ob ggf. weitere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, wird
in einem entsprechenden Schallgutachten geprüft.
Entlang der Bahnhofstraße ist durchgängig ein Bürgersteig vorgesehen. Abgesehen von der
Teilstrecke vor dem Bahnhof (Einbahnstraße) wird der Radfahrerverkehr auf der Fahrbahn
geführt.
Die Verwaltung präferiert den Entwurf C (Anlage 12). Bei diesem Entwurf werden keine Parkplätze
unmittelbar von der Bahnhofstraße erschlossen, sodass der Bus- und Pkw-Verkehr weitestgehend
voneinander getrennt verläuft. Die Linienführung der Bahnhofstraße im Entwurf C wird zudem
auch aus verkehrstechnischen Gesichtspunkten (ungehinderter Verkehrsabfluss) vom
Regionalverkehr Köln (RVK) und der Rhein - Erft- Verkehrsgesellschaft (REVG) favorisiert.
Parkplatzbilanz:
Bestand:
Parkplatz
Bahnhof
Planung
Parkplatz
Grubenweg
Planung
Parkplatz
Am Tunnel
Summe
A
161
309
160
620
B
161
320
168
649
C
161
314
168
643
Entwurf
In der Anlage 13 (Kostendarstellung) sind die voraussichtlichen Gesamtkosten der einzelnen
Baumaßnahmen sowie der voraussichtliche Förderanteil (Zuschuss) und der verbleibende
städtische Eigenanteil aufgeführt.
In Auftrag
(Wirtz)
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