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Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlosen (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlosen (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlosen (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlosen (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2012 - Der Bürgermeister Az: 50-52-40 Nr. der Ratsdrucksache: 946-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 27.11.2012 Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlosen (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley / Udo Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 946-IX 1. Sachverhalt: 1.1. Erweiterung des Übergangswohnraumes Die Stadt Bad Münstereifel unterhält seit 01.01.2007 nur noch eine Unterkunft für die gemeinsame Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Obdachlosen. Es handelt sich dabei um das Gebäude Mühlengasse 10, 53902 Bad Münstereifel-Iversheim. Seit August 2012 sind die Asylbewerberzahlen landesweit sprunghaft angestiegen. Die Zuweisungen an die Kommunen erfolgen daher verstärkt und sehr kurzfristig. Im Übergangsheim Mühlengasse 10 muss daher das bislang für die Unterbringung von Obdachlosen vorgehaltene Erdgeschoss für die Unterbringung von Asylbewerber geöffnet werden. Bei gleichbleibenden Zuweisungszahlen ist absehbar, dass die Unterbringungskapazitäten im Übergangsheim in Laufe des Jahres 2013 ausgeschöpft werden. Im Bereich der Obdachlosen wird dem Ordnungsamt aktuell rund einmal monatlich eine Zwangsräumung angekündigt. Eine Unterbringung von obdachlos gewordenen Personen allein im Haus Mühlengasse 10 ist wegen des gestiegenen Raumbedarfs für Asylbewerber absehbar nicht mehr möglich. Um frühzeitig weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, sollen die leer stehenden städtischen Wohnungen in den Häusern An der Ley 34-36 (Iversheim) und Waldstr. 20 (Rodert) für die vorübergehende Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern und obdachlosen Personen vorgesehen werden. Das Objekt Rodert soll vorrangig für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Personen vorgesehen werden. Ob und ab wann dieser Wohnraum tatsächlich in Anspruch genommen werden wird, hängt von der weiteren Zuweisungsentwicklung ab, auf die die Stadt keinen Einfluss hat. Voraussetzung für die Unterbringung der genannten Personenkreise und Erhebung von Benutzungsgebühren ist die entsprechende Widmung des Wohnraumes durch Aufnahme in der bestehenden Satzung. 1.2 Änderung der Benutzungsgebühren Ab 01.01.2013 sind die Benutzungsgebühren neu zu berechnen. Die Kalkulation der kostendeckenden Benutzungsgebühren ab dem Jahr 2013 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Kosten für Heizung, Wasser/Abwasser und Strom werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren nach Verbrauch auf die Bewohner umgelegt. Bei der Kalkulation werden die Kosten nur auf die für die Unterbringung der entsprechenden Personenkreise vorgesehenen Wohnflächenanteile umgelegt. Die der „Tafel“ überlassenen Räume bleiben außer Ansatz. Da seit 2005 keine Aussiedler mehr im Übergangsheim unterzubringen waren und auch keine Zuweisungen von Aussiedlern mehr erfolgen, wurden bei der Gebührenkalkulation die Kosten bei dem entsprechenden Produkt (05 315 103) auf 0,00 € gesetzt. Die Ansätze für Asylbewerber wurden entsprechend erhöht. Für den Personenkreis der Asylbewerber und Aussiedler errechnet sich eine kostendeckende Benutzungsgebühr von 11,23 €/qm. Die bisherige Gebühr beträgt 10,23 €/qm. Für den Bereich der Obdachlosen wird nach Runderlass des Innenministeriums vom 22.06.1994 abweichend vom dem in § 6 Abs. 1 KAG verankerten Kostendeckungsprinzip eine sogenannte Seite 3 von Ratsdrucksache 946-IX sozialverträgliche Gebühr festgesetzt. Hierbei wurde sich am örtlichen Mietspiegel orientiert (Gruppe II, kleinste Wohnungsgröße, Mittelwert: 5,13 €/qm). Die Benutzungsgebühr wird daher in Höhe von 5,13 €/qm erhoben. Die bisherige Gebühr beträgt 5,05 €/qm. Die Änderungssatzung ist als Anlage 2 beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hierzu dient das Übergangsheim Mühlengasse 10 und die angeschlossenen Wohnungen als öffentliche Einrichtung. Das Vorhalten von Wohnraum zur Bekämpfung unfreiwilliger Obdachlosigkeit fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Gemeinden. Ein unfreiwilliger, schutzloser Aufenthalt unter freiem Himmel ist mit Gesundheitsgefahren verbunden und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, da das Recht des Obdachlosen auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Im Übergangsheim Mühlengasse 10 und den angeschlossenen Wohnungen ist daher auch Wohnraum als Obdachlosenunterkunft bereitzuhalten. Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen und in der Regel decken. 3. Finanzielle Auswirkungen Ausgehend von der derzeitigen Belegung ist im Jahr 2013 mit Gebühreneinnahmen von rund 44.000 € (zuzüglich Umlage für Heizung, Strom, Wasser/Kanal) zu rechnen. Im Produkt 05 313 100 (Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) führt der höhere Gebührensatz gegenüber 2012 zu Mehraufwendungen von rund 6.300 €, da die Benutzungsgebühren dort als Bedarf zum Lebensunterhalt (Kosten der Unterkunft) gewährt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Mit zunehmender Belegung des Übergangsheimes und der weiteren Wohnungen ist mit Mehrarbeit für die mit Hausmeisterdiensten und der Gebäudebewirtschaftung beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu rechnen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation wird beschlossen. 2. Die als Anlage 2 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen.