Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu RD-Nr. 946-IX
2. Satzung vom __________
zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der
Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt
Bad Münstereifel vom 19.12.2006
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am ___________ folgende 2. Satzung zur Änderung
der „Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler,
Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom
19.12.2006“ beschlossen:
Art. 1
§ 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadt Bad Münstereifel unterhält das Übergangsheim in Bad Münstereifel-Iversheim,
Mühlengasse 10, als nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung.
Zum Übergangsheim zählen auch die in den städtischen Gebäuden Bad MünstereifelIversheim, An der Ley 34-36, und Bad Münstereifel-Rodert, Waldstr. 20, gelegenen
Wohnungen.“
Art. 2
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadt Bad Münstereifel erhebt für die Benutzung des Übergangsheimes für den
Personenkreis der Aussiedler und Asylbewerber eine kostendeckende Benutzungsgebühr.
Die Gebühr beträgt je m² Wohnfläche und Monat: 11,23 €
Die Stadt Bad Münstereifel erhebt für die Benutzung des Übergangsheimes für den
Personenkreis der Obdachlosen eine Benutzungsgebühr.
Die Gebühr beträgt je m² Wohnfläche und Monat: 5,13 €“
Art. 3
Art. 1 tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Art. 2 tritt am 01.01.2013 in Kraft.