Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
185 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
14.12.12, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 155/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.03.2012
gez. Böcking
13.12.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.05.2012
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
11.09.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
25.09.2012
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum kostendeckenden Betrieb der
städtischen Friedhöfe durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel i.H.v. 19.000,00 € für den Auftrag an das Büro PlanRat stehen im WPL 2012 des Eigenbetriebs
Straßen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen werden in Erftstadt sämtliche Dienstleistungen auf
den Friedhöfen von Fremdfirmen durchgeführt:
- Grünflächenpflege
- Durchführung von Beerdigungen
- Grabräumung
- Abfallentsorgung
- Umgestaltung von Friedhofsflächen.
Die ausführenden Firmen werden jeweils durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. Somit
stehen die Preise für die einzelnen Leistungen über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum fest.
Eine „Kostendeckung“ für den Bereich der Friedhöfe wäre dann erreicht, wenn die Aufwendungen die
Gebühreneinnahmen nicht übersteigen.
Die jährlichen Friedhofseinnahmen sind jedoch von den Bestattungszahlen, den jährlich
nachgefragten Gräberarten und den gewünschten Bestattungsformen abhängig. Es kann somit
vorausschauend keine genaue bzw. starre Kostenobergrenze festgelegt werden. Da sich die
Preise der Fremdleistungen immer nach dem Vertragsablauf am Markt neu orientieren und auch
die regelmäßigen Aufwendungen von den jährlichen Niederschlägen bzw. dem jährlichem
Temperaturverlauf abhängig sind, können auch die Kosten nicht im Voraus exakt bestimmt
werden.,
Eine weitere aber sehr gewichtige Ursache für die Höhe der Unterhaltungskosten auf den
Friedhöfen ist die Vielzahl der Ortsteilfriedhöfe (Betriebspunkte) und die stetig weniger benötigten
Grabflächen im Verhältnis der tatsächlich vorgehaltenen Friedhofsflächen.
Gerade die Unterhaltung der kleineren Friedhöfe ist in höchstem Maße unwirtschaftlich.
Zur Übersicht füge ich die Bestattungszahlen aus den Jahren 2010 und 2011 bei.
Ahrem
Blessem
Bliesheim
Borr
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich
Herrig
Kierdorf
Lechenich
Liblar
Niederberg
Kierdorf neu
Bestattungen
2010
Bestattungen
2011
6
10
36
4
14
35
19
46
3
20
99
161
3
3
_______
3
9
24
4
15
17
18
35
6
12
87
124
3
5
_______
426
362
Auf den sechs Friedhöfen Ahrem, Blessem, Borr, Herrig, Niederberg und Kierdorf neu fanden im
Jahr 2010 lediglich 29 der insgesamt 426 Bestattungen statt. Würde man die
Beerdigungsgebühren für jeden Friedhof einzeln kalkulieren, so wären dort die Bestattungskosten
weit über dem Durchschnitt. Im Gegenzug wären natürlich Bestattungen in größeren Stadtteilen
erheblich preiswerter. Eine solche nach Friedhöfen getrennte Kalkulation führt zwangsläufig dazu,
dass sich die Nachfrage auf wenige kostengünstige Friedhöfe konzentriert.
Eine Kalkulation der Gebühren über alle Friedhöfe führt zu einer Subventionierung der
Bestattungen auf den kleinen Friedhöfen durch die auf den größeren Friedhöfen.
Gleichfalls besteht auch ein Konkurrenzverhältnis zu Friedhöfen außerhalb unseres Stadtgebietes.
Falls die Bestattungskosten in Erftstadt vergleichsweise zu anderen Kommunen bzw. privaten
Bestattungsorten zu sehr und zu schnell ansteigen, ist mit einer weiteren Verlagerung von
Bestattungen zu Friedwäldern, Bestattungskirchen usw. zu rechnen. Dies führt zwangsläufig
wiederum zu einer Verschlechterung des Einnahme- Ausgabeverhältnis in der
Gebührenkalkulation.
Eine wesentliche Kosteneinsparung kann nur durch eine Reduzierung der Friedhofsflächen oder
Senkung der Pflegestandards erreicht werden.
Letzteres kann ich nicht befürworten. Durch den Erwerb einer Grabstelle erwerben die
Nutzungsberechtigten gleichzeitig den Anspruch auf einen gepflegten Friedhof. Eine
Herabsetzung des Pflegestandards verringert zusätzlich die Konkurrenzfähigkeit der Friedhöfe
und somit die erforderlichen Einnahmen.
-2-
Damit die Friedhofsflächen langfristig verkleinert werden können, beabsichtige ich, einige
Friedhofsteile „organisatorisch“ zu schließen. Eine „organisatorische Schließung“ bedeutet, dass
auf den betreffenden Friedhofsteilen keine neuen Gräber mehr angekauft werden können. Eine
Beibelegung in ein bestehendes Grab ist überwiegend dennoch möglich.
Diese Neuorganisation betrifft in der Hauptsache die Erweiterungsflächen der Friedhöfe Liblar,
Lechenich, Gymnich, Bliesheim sowie Erp und Friesheim. Auch der neue Friedhof in Kierdorf wird
„organisatorisch“ geschlossen. Hierdurch werden die alten Friedhofsteile konzentriert belegt und
die Erweiterungsflächen können langfristig aus der Bewirtschaftung heraus genommen werden.
Zur Erstellung eines Friedhofskonzepts, das auch die Schaffung attraktiver und pflegearmer ggf.
pflegefreier Bestattungsmöglichkeiten beinhaltet, habe ich bereits das Büro PlanRat aus Kassel
beauftragt.
Das Büro PlanRat hat im Auftrag der Universität Kassel ein Forschungsprojekt über sog.
Friedhofsüberhangsflächen (Freiflächen auf Friedhöfen, die evtl. einer anderen Nutzung zugeführt
werden können) ausgeführt. Das Büro beschäftigt sich auch sehr mit alternativen
Bestattungsformen und vereint somit planerische Aspekte mit einem fundierten Wissen über die
Zusammenhänge im Friedhofswesen bis hin zur Gebührenkalkulation.
Dieses Konzept wird dem BA Straßen voraussichtlich in seiner Sitzung am 11.09.2012 vorgestellt.
(Dr. Rips)
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