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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum kostendeckenden Betrieb der städtischen Friedhöfe durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
185 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
14.12.12, 06:07
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum kostendeckenden Betrieb der städtischen Friedhöfe durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum kostendeckenden Betrieb der städtischen Friedhöfe durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum kostendeckenden Betrieb der städtischen Friedhöfe durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 155/2012 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.03.2012 gez. Böcking 13.12.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.05.2012 beschließend Betriebsausschuss Straßen 11.09.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 25.09.2012 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum kostendeckenden Betrieb der städtischen Friedhöfe durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen Finanzielle Auswirkungen: Mittel i.H.v. 19.000,00 € für den Auftrag an das Büro PlanRat stehen im WPL 2012 des Eigenbetriebs Straßen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen werden in Erftstadt sämtliche Dienstleistungen auf den Friedhöfen von Fremdfirmen durchgeführt: - Grünflächenpflege - Durchführung von Beerdigungen - Grabräumung - Abfallentsorgung - Umgestaltung von Friedhofsflächen. Die ausführenden Firmen werden jeweils durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. Somit stehen die Preise für die einzelnen Leistungen über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum fest. Eine „Kostendeckung“ für den Bereich der Friedhöfe wäre dann erreicht, wenn die Aufwendungen die Gebühreneinnahmen nicht übersteigen. Die jährlichen Friedhofseinnahmen sind jedoch von den Bestattungszahlen, den jährlich nachgefragten Gräberarten und den gewünschten Bestattungsformen abhängig. Es kann somit vorausschauend keine genaue bzw. starre Kostenobergrenze festgelegt werden. Da sich die Preise der Fremdleistungen immer nach dem Vertragsablauf am Markt neu orientieren und auch die regelmäßigen Aufwendungen von den jährlichen Niederschlägen bzw. dem jährlichem Temperaturverlauf abhängig sind, können auch die Kosten nicht im Voraus exakt bestimmt werden., Eine weitere aber sehr gewichtige Ursache für die Höhe der Unterhaltungskosten auf den Friedhöfen ist die Vielzahl der Ortsteilfriedhöfe (Betriebspunkte) und die stetig weniger benötigten Grabflächen im Verhältnis der tatsächlich vorgehaltenen Friedhofsflächen. Gerade die Unterhaltung der kleineren Friedhöfe ist in höchstem Maße unwirtschaftlich. Zur Übersicht füge ich die Bestattungszahlen aus den Jahren 2010 und 2011 bei. Ahrem Blessem Bliesheim Borr Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich Herrig Kierdorf Lechenich Liblar Niederberg Kierdorf neu Bestattungen 2010 Bestattungen 2011 6 10 36 4 14 35 19 46 3 20 99 161 3 3 _______ 3 9 24 4 15 17 18 35 6 12 87 124 3 5 _______ 426 362 Auf den sechs Friedhöfen Ahrem, Blessem, Borr, Herrig, Niederberg und Kierdorf neu fanden im Jahr 2010 lediglich 29 der insgesamt 426 Bestattungen statt. Würde man die Beerdigungsgebühren für jeden Friedhof einzeln kalkulieren, so wären dort die Bestattungskosten weit über dem Durchschnitt. Im Gegenzug wären natürlich Bestattungen in größeren Stadtteilen erheblich preiswerter. Eine solche nach Friedhöfen getrennte Kalkulation führt zwangsläufig dazu, dass sich die Nachfrage auf wenige kostengünstige Friedhöfe konzentriert. Eine Kalkulation der Gebühren über alle Friedhöfe führt zu einer Subventionierung der Bestattungen auf den kleinen Friedhöfen durch die auf den größeren Friedhöfen. Gleichfalls besteht auch ein Konkurrenzverhältnis zu Friedhöfen außerhalb unseres Stadtgebietes. Falls die Bestattungskosten in Erftstadt vergleichsweise zu anderen Kommunen bzw. privaten Bestattungsorten zu sehr und zu schnell ansteigen, ist mit einer weiteren Verlagerung von Bestattungen zu Friedwäldern, Bestattungskirchen usw. zu rechnen. Dies führt zwangsläufig wiederum zu einer Verschlechterung des Einnahme- Ausgabeverhältnis in der Gebührenkalkulation. Eine wesentliche Kosteneinsparung kann nur durch eine Reduzierung der Friedhofsflächen oder Senkung der Pflegestandards erreicht werden. Letzteres kann ich nicht befürworten. Durch den Erwerb einer Grabstelle erwerben die Nutzungsberechtigten gleichzeitig den Anspruch auf einen gepflegten Friedhof. Eine Herabsetzung des Pflegestandards verringert zusätzlich die Konkurrenzfähigkeit der Friedhöfe und somit die erforderlichen Einnahmen. -2- Damit die Friedhofsflächen langfristig verkleinert werden können, beabsichtige ich, einige Friedhofsteile „organisatorisch“ zu schließen. Eine „organisatorische Schließung“ bedeutet, dass auf den betreffenden Friedhofsteilen keine neuen Gräber mehr angekauft werden können. Eine Beibelegung in ein bestehendes Grab ist überwiegend dennoch möglich. Diese Neuorganisation betrifft in der Hauptsache die Erweiterungsflächen der Friedhöfe Liblar, Lechenich, Gymnich, Bliesheim sowie Erp und Friesheim. Auch der neue Friedhof in Kierdorf wird „organisatorisch“ geschlossen. Hierdurch werden die alten Friedhofsteile konzentriert belegt und die Erweiterungsflächen können langfristig aus der Bewirtschaftung heraus genommen werden. Zur Erstellung eines Friedhofskonzepts, das auch die Schaffung attraktiver und pflegearmer ggf. pflegefreier Bestattungsmöglichkeiten beinhaltet, habe ich bereits das Büro PlanRat aus Kassel beauftragt. Das Büro PlanRat hat im Auftrag der Universität Kassel ein Forschungsprojekt über sog. Friedhofsüberhangsflächen (Freiflächen auf Friedhöfen, die evtl. einer anderen Nutzung zugeführt werden können) ausgeführt. Das Büro beschäftigt sich auch sehr mit alternativen Bestattungsformen und vereint somit planerische Aspekte mit einem fundierten Wissen über die Zusammenhänge im Friedhofswesen bis hin zur Gebührenkalkulation. Dieses Konzept wird dem BA Straßen voraussichtlich in seiner Sitzung am 11.09.2012 vorgestellt. (Dr. Rips) -3-