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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Jahr 2013 an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
19.12.12, 06:08
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 406/2012 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 11.10.2012 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 14.11.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 20.11.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.02.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: Datum Freigabe -100- Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Jahr 2013 an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2013 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungsund Baumaßnahmen an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2013" aufgelistet sind, im Jahr 2013 auch zu realisieren. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt. (Dr. Rips) -2-