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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
24.11.12, 06:09
Aktualisiert
04.01.13, 13:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 494/2012 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.11.2012 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 04.12.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 05.03.2013 beschließend Betrifft: 03.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel werden im Personalkostenhaushalt 2012 veranschlagt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Für die Einstellung einer Ergänzungskraft/Kinderpfleger/in in der Kindertagesstätte Köttingen wird ab dem 01.01.2013 die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Es handelt sich um eine unbefristete Tätigkeit mit 30 Wochenstunden (S 3 TV SuE) 2. Für die Besetzung von 78 Fachkraftstunden (S6 TV SuE) in der Funktion als Krankheitsvertretung/Springkraft für die städtischen Kindertagesstätten wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Zu 1.: Die ursprüngliche Stelleninhaberin/Kinderpflegerin geht zum 01.01.2013 in Rente. In Folge wird die Nachbesetzung dieser Ergänzungskraftstunden aufgrund der Vorgaben des KiBiz erforderlich. Zu 2.: Im Haushalt 2012 sind im Stellenplan 78 Fachkraftstunden zur unbefristeten Einstellung von 2 Erziehern/innen eingestellt. Die Gewinnung von Fachkräften für den Einsatz in Kindertagesstätten gestaltet sich aufgrund des generellen Bedarfes der Träger im Rahmen des U3 Ausbaues derzeit schwierig. Kurzfristige Krankheitsvertretungen stehen in der Regel auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Als Folge können diese Vakanzen nicht mehr aufgefangen werden und beeinträchtigen den Betriebsablauf der Einrichtungen. Gerade berufstätige Eltern sind zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eine kontinuierliche Betreuung Ihrer Kinder angewiesen . Um zukünftig Personalausfälle und damit verbundene eventuelle Gruppenschließungen zu vermeiden ist die Besetzung dieser beiden Planstellen erforderlich. (Erner) -2-