Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
24.11.12, 06:09
Aktualisiert
04.01.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 494/2012
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.11.2012
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
04.12.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
05.03.2013
beschließend
Betrifft:
03.01.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel werden im Personalkostenhaushalt 2012 veranschlagt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Für die Einstellung einer Ergänzungskraft/Kinderpfleger/in in der Kindertagesstätte Köttingen
wird ab dem 01.01.2013 die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Es handelt sich um
eine unbefristete Tätigkeit mit 30 Wochenstunden (S 3 TV SuE)
2. Für die Besetzung von 78 Fachkraftstunden (S6 TV SuE) in der Funktion als
Krankheitsvertretung/Springkraft für die städtischen Kindertagesstätten wird die Ausnahme vom
Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Zu 1.:
Die ursprüngliche Stelleninhaberin/Kinderpflegerin geht zum 01.01.2013 in Rente.
In Folge wird die Nachbesetzung dieser Ergänzungskraftstunden aufgrund der Vorgaben des
KiBiz erforderlich.
Zu 2.:
Im Haushalt 2012 sind im Stellenplan 78 Fachkraftstunden zur unbefristeten Einstellung von
2 Erziehern/innen eingestellt. Die Gewinnung von Fachkräften für den Einsatz in
Kindertagesstätten gestaltet sich aufgrund des generellen Bedarfes der Träger im Rahmen des
U3 Ausbaues derzeit schwierig.
Kurzfristige Krankheitsvertretungen stehen in der Regel auf dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung. Als Folge können diese Vakanzen nicht mehr aufgefangen werden und
beeinträchtigen den Betriebsablauf der Einrichtungen. Gerade berufstätige Eltern sind zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eine kontinuierliche Betreuung Ihrer Kinder angewiesen .
Um zukünftig Personalausfälle und damit verbundene eventuelle Gruppenschließungen zu
vermeiden ist die Besetzung dieser beiden Planstellen erforderlich.
(Erner)
-2-