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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2013 an Sportanlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
08.11.12, 15:17
Aktualisiert
04.01.13, 14:54
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2013 an Sportanlagen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2013 an Sportanlagen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 405/2012 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 11.10.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 20.11.2012 vorberatend Sportausschuss 21.11.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.02.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 19.10.2012 Datum Freigabe -100- Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2013 an Sportanlagen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2013 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Sportanlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Sportanlagen erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2013" aufgelistet sind, im Jahr 2013 auch zu realisieren. Der Sportausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt. (Dr. Rips) -2-