Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
25.01.12, 06:28
Aktualisiert
15.03.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum Antrag 393/2011
17.01.2012
Antrag bzgl. Erweiterung des Donatusparkplatzes
Parkplatzzufahrt und die bestehende Parkplatzfläche des Donatusparkplatzes
befinden sich im Eigentum des Landesbetriebes Wald u. Holz NRW. Aufgrund dieser
Eigentumsverhältnisse ist selbst eine Schaffung von auch nur 5 zusätzlichen
Parkplätzen grundsätzlich nur in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald u. Holz
NRW möglich.
Zudem ist der Antrag in Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung des
Bahnhofes, insbesondere den gegenwärtigen Überlegungen und anstehenden
Entscheidungen zum
Parkraumkonzept des Bahnhofes zu sehen. Das
Gesamtkonzept hierzu sollte im Vordergrund stehen, zur Verfügung stehende Mittel
sollten jetzt sinnvoll und konzentriert für den Ausbau des Bahnhofes nebst
Gesamtparkraumkonzept eingesetzt werden. Unter dieser Maßgabe würde eine
Erweiterung des Donatusparkplatzes unter Umständen dem Gesamtkonzept zur
Bahnhofsneugestaltung widersprechen und sich ggf. kontraproduktiv auswirken.
Verfügbare Mittel aus der Stellplatzablöse dürfen generell nur zweckgebunden
verwendet werden. Es ist zweifelhaft, ob der Ausbau eines Wanderparkplatzes an
der Ville die gesetzlichen Zweckbindungsvoraussetzungen erfüllt.
(Dr.Rips)