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Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2013/2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
17.01.13, 15:06
Aktualisiert
17.01.13, 15:06
Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2013/2014) Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2013/2014) Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2013/2014) Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2013/2014)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 1/2013 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 02.01.2013 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 30.01.2013 vorberatend Jugendhilfeausschuss 06.02.2013 beschließend Betrifft: 09.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2013/2014 Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Entwurf des HP 2013 eingeplant. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden für das neue am 01.08.2013 beginnende Kindergartenjahr 2013/2014 die in der Anlage 3 aufgeführten Gruppenformen und die jeweiligen Betreuungszeiten für die Kindertageseinrichtungen in Erftstadt beschlossen. Begründung: Nach § 19 (3) Kinderbildungsgesetz NW entscheidet die Jugendhilfeplanung, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung ergeben sich bis zum 15.03. eines Jahres Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das folgende Kindergartenjahr. Die vorliegende Planung für das Kita-Jahr 2013/14 muss in einem Zusammenhang mit zwei zielleitenden Ursprungs-Vorlagen gesehen werden:  Planung der Kinderbetreuung von 0- bis 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/13 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen (V 352/2008 Anlage 5)  Stufenausbauplanung der Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 (V 88/2009) Beide Vorlagen beziehen Versorgungsquoten   sich auf das Zieljahr 2013. Ausgehend von den 100 Prozent der 3- bis 6-Jährigen 35 Prozent der unter 3-Jährigen (davon 2/3 in Kitas) und der Bevölkerungsprognose (Basisjahr 2008) wurden die benötigten Plätze und Gruppen, vor allem bei den unter 3-Jährigen, für das Zieljahr 2013 festgelegt. Über die jährlichen Umsetzungsquoten wurde der Jugendhilfeausschuss regelmäßig informiert. Folgende Rahmenbedingungen hatten sich verändert und beeinflussen die Zielerreichung für das Jahr 2013 (vgl. V 15/2012):     Der Geburtenrückgang war geringer als erwartet. Die Schulrechtsänderung führte zu einer Erhöhung der Nachfrage bei den 3- bis 6Jährigen. Wegen der Erhöhung der Zahl der Nachfrager (3- bis 6-Jährige) wurden weniger Plätze für die unter 3-Jährigen frei als erwartet (vgl. V 456/2011). Die städtischen Neubaumaßnahmen für die unter 3-Jährigen sind weiterhin in erheblichem Zeitverzug. In Zukunft werden weitere Rahmenbedingungen verändernd auf Angebot und Nachfrage im Kita-Bereich einwirken:   Nach Aussage des Landesjugendamtes gelten 4 und 5 Prozent der Kinder als behindert. Die inklusive Förderung wird von betroffenen Eltern zukünftig mehr eingefordert werden. Die Freistellung von den Elternbeiträgen im letzten Kita-Jahr führt zu einer höheren Inanspruchnahme der 45-Stundenbetreuung. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern sowie Leiterinnen und Leitern der Kindertageseinrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe wurde am 11.12.2012 eine Planungskonferenz für das Kita-Jahr 2013/14 durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Anlage 3 dargestellt. Zum Vergleich sind die ursprüngliche Stufenausbauplanung (Anlage 1) sowie die ISTSituation im laufenden Kita-Jahr beigefügt (Anlage 2). In der folgenden Tabelle sind die Veränderungen des zukünftigen Kita-Jahres 2013/14 gegenüber dem laufenden Kita-Jahr 2012/13 vermerkt. Tabelle 1 Jährlicher Nettomehr- oder -minderaufwand durch die Änderung der Elternbedarfe und die Erweiterung des U3-Angebotes auf der Basis der Kindpauschalen Kita Blessem Dirmerzheim Friesheim Maßnahmen Umwandlung I b in II c III b minus 10 Plätze III c plus 5 Plätze Umwandlung I c in II c Ausweichgruppe f. Kierdorf Umwandlung I c in III c -2- städt. Mehr/Minderaufwand 42.500,00 Bemerkungen - 15 89.500,00 + 15 100.400,00 1 neue Gruppe II c Umwandlung I b in II c Neue Gruppe III b Umwandlung III b in I b Herrig III c minus 10 Plätze Kierdorf III b plus 10 Plätze ASB Umwandlung I c in III c Köttingen 2 neue Gruppen II b Umwandlung III b in I b Starke Pänz Umwandlung I b in I c Lech.-Süd Umwandlung III a in III b Umwandlung III c in III b Umwandlung III c in III b St. Barbara 1 neue Gruppe II c Waldorf-Kita Tausendfüßler Umwandlung I b in II c Gesamt Gymnich + 10 87.200,00 -7.400,00 -14.800,00 + 15 -5 +/- 0 159.400,00 13.200,00 15.300,00 -22.600,00 59.800,00 40.200,00 562.700,00 + 20 -5 +5 +5 + 10 - 10 + 45 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Soziales, Abtlg. 512, 01.2013 Bemerkung: Der Mehraufwand berücksichtigt ebenfalls eine Steigerung der Kita-Pauschalen in Höhe von 1,5 %. Für das laufende Kita-Jahr 2012/13 waren für unter 3-jährige Kinder 202 Plätze geplant. Tatsächlich sind es zurzeit 162 Plätze. Somit wurden 40 Plätze für unter 3-Jährige weniger als ursprünglich geplant umgesetzt. Im Kita-Jahr 2013/14 sind 223 U3-Plätze vorgesehen. Geplant war ursprünglich in der im Jahr 2008 entwickelten Stufenausbauplanung, dass mit einer Ausnahme in allen Einrichtungen der Umbau bereits im Kita-Jahr 2012/13 abgeschlossen sein sollte (Anlage 1). Eine letzte Gruppe II mit 10 U3-Kindern in der Kita Lechenich-Nord wäre dann noch zu schaffen gewesen. Das gesetzte Ziel einer 35prozentigen Versorgung im U3-Bereich sollte somit zu Beginn des Kita-Jahres 2013/14 erreicht sein. Die Festlegung der geplanten neuen Gruppenformen mit den jeweiligen Betreuungszeiten hat für den städtischen Anteil an der Finanzierung der Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2012/2013 gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr die in der o. a. Tabelle dargestellten Änderungen zur Folge. Die Maßnahmen werden bewirken, dass sich bezogen auf Erftstadt die Versorgungsquote der unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen von 9,9 im Kita-Jahr 2008/09 auf 19,8 Prozent im Kita-Jahr 2013/14 erhöht. Die Versorgungsquote der 3- bis 6-Jährigen beträgt 103,5 Prozent. Der Inklusionsgrad bei den über 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen beträgt 2,8 Prozent. Um das Minderangebot in Kierdorf abzudecken, hat die Verwaltung des Jugendamtes ab dem 01.08.2013 eine vorübergehende Ausgleichsgruppe in Dirmerzheim eingeplant. Die Kostenfolgen aller Maßnahmen sind im Budget des Jugendamtes für das HH-Jahr 2013 berücksichtigt. In Vertretung -3- (Erner) -4-