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Beschlussvorlage (Befristete Bestellung zu allgemeinen Vertretern des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
17.01.13, 15:06
Aktualisiert
17.01.13, 15:06
Beschlussvorlage (Befristete Bestellung zu allgemeinen Vertretern des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 26/2013 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 10 Datum: 14.01.2013 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: - 20 - Termin 31.01.2013 BM / Dezernent 14.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befristete Bestellung zu allgemeinen Vertretern des Bürgermeisters Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestellt der Hauptausschuss der Stadt Erftstadt 1. Herrn Thomas Heil für die Zeit bis zum 30.06.2013 zum zweiten allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und 2. Herrn Manfred Wirtz für die Zeit bis zum 30.06.2013 zum dritten allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Begründung: Nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes dürfen Bewerber um das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde sein. Bewerben sich der Hauptverwaltungsbeamte oder sein Stellvertreter selbst in ihrer Gemeinde um das Amt des Bürgermeisters, so können sie nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter sein. An ihre Stelle treten die jeweiligen Stellvertreter. Bei der Stadt Erftstadt ist lediglich der 1. Beigeordnete zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Um im Falle der Verhinderung handlungsfähig zu bleiben, wird die befristete Bestellung von zwei weiteren allgemeinen Vertretern des Bürgermeisters vorgeschlagen. Die Vertretungsregelung ist befristet bis zum 30.06.2013. Der Rat kann dann in seiner Sitzung am 02.07.2013 erneut über die weitere Verfahrensweise entscheiden. In Vertretung (Erner)