Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
17.01.13, 15:06
Aktualisiert
17.01.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 26/2013
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 10 Datum: 14.01.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
31.01.2013
BM / Dezernent
14.01.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befristete Bestellung zu allgemeinen Vertretern des Bürgermeisters
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestellt der Hauptausschuss der Stadt Erftstadt
1.
Herrn Thomas Heil für die Zeit bis zum 30.06.2013 zum zweiten allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters und
2.
Herrn Manfred Wirtz für die Zeit bis zum 30.06.2013 zum dritten allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters.
Begründung:
Nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes dürfen Bewerber um das Amt des Bürgermeisters nicht
Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde sein. Bewerben sich der Hauptverwaltungsbeamte
oder sein Stellvertreter selbst in ihrer Gemeinde um das Amt des Bürgermeisters, so können sie
nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter sein. An ihre Stelle treten die jeweiligen
Stellvertreter.
Bei der Stadt Erftstadt ist lediglich der 1. Beigeordnete zum allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters bestellt.
Um im Falle der Verhinderung handlungsfähig zu bleiben, wird die befristete Bestellung von zwei
weiteren allgemeinen Vertretern des Bürgermeisters vorgeschlagen. Die Vertretungsregelung ist
befristet bis zum 30.06.2013.
Der Rat kann dann in seiner Sitzung am 02.07.2013 erneut über die weitere Verfahrensweise
entscheiden.
In Vertretung
(Erner)