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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Gechwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Erstellt
04.01.13, 13:00
Aktualisiert
24.01.13, 06:10
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Gechwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Gechwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 482/2012 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 15.11.2012 gez. Böcking 02.01.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 15.01.2013 beschließend 09.04.2013 beschließend Antrag bzgl. Einrichtung einer Gechwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Während eines Ortstermins auf der Köttinger Straße mit der Verkehrsbehörde des Rhein-ErftKreises und der Kreispolizeibehörde habe ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe Gartenstraße bzw. Ausfahrt REWE-Markt (siehe Antrag 360/2012, 1.Ergänzung) erörtert. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass der beantragten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Köttinger Straße auf die gleichzeiteigen Anlage von Fußgängerüberwegen verzichtet werden soll. Um die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h für die Kraftfahrzeuge durchsetzen zu können, sind weitere geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen unbedingt notwendig. In meiner Begründung zum Antrag 360/2012, 1.Ergänzung habe ich dargestellt, dass für die Köttinger Straße zunächst eine umfassende Entwurfsplanung aufgestellt werden sollte, die den noch zu erarbeitenden Grundlagen aus den „konkreten Handlungsempfehlungen“ der Arbeitsgruppe „Masterplan Liblar“ entspricht. Im Rahmen der Erörterung und Beratungen über die Entwurfsplanung kann dann entschieden werden, ob auf der Köttinger Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden sollte. Bei der Carl-Schurz-Straße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße sehe ich zunächst rechtmäßig keine Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h anzuordnen. In diesem Abschnitt befinden sich keine Eingänge zu schutzwürdigen Einrichtungen wie z.B. Schulen oder Kindergärten. Auch sind hier keine Unfallschwerpunkte bekannt. Selbstverständlich sollten auch in diesem Straßenabschnitt die Handlungsempfehlungen aus der Arbeitsgruppe „Masterplan Liblar“ zur Anwendung kommen . (Dr. Rips) -2-