Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Erstellt
04.01.13, 13:00
Aktualisiert
24.01.13, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 482/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 15.11.2012
gez. Böcking
02.01.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.01.2013
beschließend
09.04.2013
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung einer Gechwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen
Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Während eines Ortstermins auf der Köttinger Straße mit der Verkehrsbehörde des Rhein-ErftKreises und der Kreispolizeibehörde habe ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe
Gartenstraße bzw. Ausfahrt REWE-Markt (siehe Antrag 360/2012, 1.Ergänzung) erörtert. Als
Ergebnis wurde festgestellt, dass der beantragten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in
der Köttinger Straße auf die gleichzeiteigen Anlage von Fußgängerüberwegen verzichtet werden
soll. Um die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h für die Kraftfahrzeuge durchsetzen zu
können, sind weitere geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen unbedingt notwendig.
In meiner Begründung zum Antrag 360/2012, 1.Ergänzung habe ich dargestellt, dass für die
Köttinger Straße zunächst eine umfassende Entwurfsplanung aufgestellt werden sollte, die den
noch zu erarbeitenden Grundlagen aus den „konkreten Handlungsempfehlungen“ der
Arbeitsgruppe „Masterplan Liblar“ entspricht. Im Rahmen der Erörterung und Beratungen über die
Entwurfsplanung kann dann entschieden werden, ob auf der Köttinger Straße die Geschwindigkeit
auf 30 km/h reduziert werden sollte.
Bei der Carl-Schurz-Straße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße sehe
ich zunächst rechtmäßig keine Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h
anzuordnen. In diesem Abschnitt befinden sich keine Eingänge zu schutzwürdigen Einrichtungen
wie z.B. Schulen oder Kindergärten. Auch sind hier keine Unfallschwerpunkte bekannt.
Selbstverständlich sollten auch in diesem Straßenabschnitt die Handlungsempfehlungen aus der
Arbeitsgruppe „Masterplan Liblar“ zur Anwendung kommen .
(Dr. Rips)
-2-