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Beschlussvorlage (Neue Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in eine städtische Kindertageseinrichtung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Beschlussvorlage (Neue Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in eine städtische Kindertageseinrichtung) Beschlussvorlage (Neue Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in eine städtische Kindertageseinrichtung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 518/2012 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 20.12.2012 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 06.02.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 02.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Neue Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in eine städtische Kindertageseinrichtung Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die am 28.11.2012 in allen städtischen Kindergartenräten vereinbarten neuen Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in eine städtische Kindertageseinrichtung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Bedingt durch den Rechtsanspruch auf einen Förderplatz für Kinder unter drei Jahren zum 01.08.2013 und dem zu erwartenden Mangel an Kindergartenplätzen war es erforderlich, die Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in eine städtische Kindertageseinrichtung neu zu regeln. Zuständig für die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme ist der Kindergartenrat. Leider haben nur wenige Trägervertreter an dieser Sitzung teilgenommen. Die grundsätzlichen Kriterien sind für alle städtischen Einrichtungen gleich. Sie unterscheiden sich lediglich durch den Einzugsbereich. Die Grundsätze sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. I.V. (Erner) -2-