Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
25.01.13, 10:33
Aktualisiert
25.01.13, 10:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Grundsätze
für die Aufnahme von Kindern in die städtische
Kindertagesstätte „Familienzentrum Willy-Brandt-Str.“ Erftstadt-Liblar
Der Anspruch auf frühkindliche Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres
gilt für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach Wahl.
Ein Kind, das zum Aufnahmetag Tagespflege erhält, gilt als versorgt. Eine
Aufnahme erfolgt deshalb grundsätzlich erst mit drei Jahren zu Beginn des
Kindergartenjahres.
Grundsätzlich können nur Kinder ungeachtet von Staatsangehörigkeit und
Religionszugehörigkeit aufgenommen werden, die in Erftstadt wohnen und polizeilich mit 1.
Wohnsitz gemeldet sind.
Um eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, werden die Kinder
grundsätzlich in folgender Reihenfolge altersgemäß, unter Einrechnung des
hineinwachsenden Jahrgangs der Rangfolge 1, berücksichtigt:
1. Kinder, die in Liblar südlich der Gemeindeverbindungsstraße wohnen
2.
Kinder, die in Liblar, Blessem oder Bliesheim wohnen
3.
Kinder, die in den übrigen Stadtteilen wohnen
4. Kinder, die bereits eine andere Einrichtung besuchen.
Sollte die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigen, werden auf Antrag im Rahmen
der o. g. Reihenfolge sowie bei U3-Plätzen unter Berücksichtigung einer ausgewogenen
Altersstruktur in der Gruppe bevorzugt berücksichtigt:
-
Kinder alleinstehender, berufstätiger Erziehungsberechtigter und Kinder
berufstätiger Erziehungsberechtigter, bzw. Kinder von Erziehungsberechtigten, die
eine Berufstätigkeit aufnehmen bzw. anstreben, sich
in einer beruflichen
Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit erhalten und Kinder aus Geschäftshaushalten,
-
Kinder, deren Wohl und Entwicklung ohne eine entsprechende Förderung nicht
gewährleistet ist,
-
Kinder, deren Geschwister die gleiche Einrichtung zeitgleich besuchen, um den
Eltern im Normalfall nicht die Inanspruchnahme mehrerer Kindergärten zuzumuten.
-
Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen.
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