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Beschlussvorlage (Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
35 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
25.01.13, 10:33
Aktualisiert
25.01.13, 10:33
Beschlussvorlage (Gymnich)

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Inhalt der Datei

Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in die städtische Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich Der Anspruch auf frühkindliche Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres gilt für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach Wahl. Ein Kind, das zum Aufnahmetag Tagespflege erhält, gilt als versorgt. Eine Aufnahme erfolgt deshalb grundsätzlich erst mit drei Jahren zu Beginn des Kindergartenjahres. Grundsätzlich können nur Kinder ungeachtet von Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit aufgenommen werden, die in Erftstadt wohnen und polizeilich mit 1. Wohnsitz gemeldet sind. Um eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, werden die Kinder grundsätzlich in folgender Reihenfolge altersgemäß, unter Einrechnung des hineinwachsenden Jahrgangs der Rangfolge 1, berücksichtigt: 1. Kinder, die in Gymnich wohnen 2. Kinder, die in Dirmerzheim wohnen 3. Kinder, die in den übrigen Stadtteilen wohnen 4. Kinder, die bereits eine andere Einrichtung besuchen. Sollte die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigen, werden auf Antrag im Rahmen der o. g. Reihenfolge sowie bei U3-Plätzen unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Altersstruktur in der Gruppe bevorzugt berücksichtigt: - Kinder alleinstehender, berufstätiger Erziehungsberechtigter und Kinder berufstätiger Erziehungsberechtigter, bzw. Kinder von Erziehungsberechtigten, die eine Berufstätigkeit aufnehmen bzw. anstreben, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten und Kinder aus Geschäftshaushalten, - Kinder, deren Wohl und Entwicklung ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist, - Kinder, deren Geschwister die gleiche Einrichtung zeitgleich besuchen, um den Eltern im Normalfall nicht die Inanspruchnahme mehrerer Kindergärten zuzumuten. - Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen. D:\SDNET490_ERFTSTADT\BACKSYSTEMS_RIM\TMP\ANLAGEN\T24589.DOC