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Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2013/14)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2013/14) Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2013/14)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 19/2013 Az.: 51 12-15/ Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 08.01.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 06.02.2013 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2013/14 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.01.2013 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2013 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Einrichtungen haben die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit den neu gewählten Elternbeiräten abgestimmt. In den städtischen Einrichtungen gab es lediglich im Familienzentrum Köttingen zwei Stimmen im Elternbeirat, die sich gegen die dreiwöchige Sommerschließung aussprachen, weil sie diese für berufstätige Eltern als zu lang erachteten. Sowohl das Familienzentrum als auch die Verwaltung des Jugendamtes halten gleichwohl eine dreiwöchige Schließung der Einrichtung in den Sommerferien für notwendig. Das Personal in den Einrichtungen hat inzwischen einen 30tägigen Urlaubsanspruch. Davon konzentrieren sich 15 Tage auf die Sommerferien. Die restlichen Urlaubstage werden über das Jahr verteilt in der Regel ebenfalls an den Schließungstagen genommen. Reduzieren sich die Urlaubstage in den Sommerferien, verteilen sie sich für das gesamte Jahr im Regelbetrieb und verstärken die Vakanzen, die unvermeidbar durch Krankheit und unbesetzte Stellen entstehen. Darüber hinaus bietet das Jugendamt für alle städtischen Einrichtungen in den Sommerferien einen Notdienst in einer Kindertageseinrichtung an. 2012 wurde er in Bliesheim durchgeführt. 9 Kinder waren vor Beginn angemeldet. 45 Std. Betreuung mit täglichem Mittagessen wurde gewährleistet. Tatsächlich teilgenommen haben in der ersten Woche = 7 Kinder, in der zweiten Woche = 6 Kinder, in der dritten Woche = 4 Kinder. Vier Fachkräfte standen zur Verfügung, mit denen frühzeitig der Einsatz in den Sommerferien vereinbart war. Das Ergebnis spiegelt die Erfahrung der letzten 20 Jahre wieder. In 2013 wird wieder ein Feriennotdienst in der Kita Lech.-Süd angeboten. Die freien Träger treffen ebenfalls Vertretungsabsprachen zur Versorgung von Notfällen. Bei der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten ist die Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach § 19 Abs. 3 KiBiz über die Gruppenformen mit den entsprechenden Betreuungszeiten zu Grunde zu legen. Gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Öffnungszeiten vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. In Vertretung (Erner) -2-