Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 19/2013
Az.: 51 12-15/
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 08.01.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
06.02.2013
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in
Erftstadt 2013/14
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.01.2013
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der
städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2013 fest.
Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
Die Einrichtungen haben die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit den
neu gewählten Elternbeiräten abgestimmt.
In den städtischen Einrichtungen gab es lediglich im Familienzentrum Köttingen zwei Stimmen im
Elternbeirat, die sich gegen die dreiwöchige Sommerschließung aussprachen, weil sie diese für
berufstätige Eltern als zu lang erachteten.
Sowohl das Familienzentrum als auch die Verwaltung des Jugendamtes halten gleichwohl eine
dreiwöchige Schließung der Einrichtung in den Sommerferien für notwendig. Das Personal in den
Einrichtungen hat inzwischen einen 30tägigen Urlaubsanspruch. Davon konzentrieren sich 15
Tage auf die Sommerferien. Die restlichen Urlaubstage werden über das Jahr verteilt in der Regel
ebenfalls an den Schließungstagen genommen. Reduzieren sich die Urlaubstage in den
Sommerferien, verteilen sie sich für das gesamte Jahr im Regelbetrieb und verstärken die
Vakanzen, die unvermeidbar durch Krankheit und unbesetzte Stellen entstehen.
Darüber hinaus bietet das Jugendamt für alle städtischen Einrichtungen in den Sommerferien
einen Notdienst in einer Kindertageseinrichtung an.
2012 wurde er in Bliesheim durchgeführt. 9 Kinder waren vor Beginn angemeldet. 45 Std.
Betreuung mit täglichem Mittagessen wurde gewährleistet. Tatsächlich teilgenommen haben
in der ersten Woche = 7 Kinder,
in der zweiten Woche = 6 Kinder,
in der dritten Woche = 4 Kinder.
Vier Fachkräfte standen zur Verfügung, mit denen frühzeitig der Einsatz in den Sommerferien
vereinbart war. Das Ergebnis spiegelt die Erfahrung der letzten 20 Jahre wieder.
In 2013 wird wieder ein Feriennotdienst in der Kita Lech.-Süd angeboten. Die freien Träger treffen
ebenfalls Vertretungsabsprachen zur Versorgung von Notfällen.
Bei der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten ist die Entscheidung der Jugendhilfeplanung
nach § 19 Abs. 3 KiBiz über die Gruppenformen mit den entsprechenden Betreuungszeiten zu
Grunde zu legen.
Gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die
Öffnungszeiten vom Jugendhilfeausschuss festgelegt.
In Vertretung
(Erner)
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