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Sitzungsvorlage (13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Titz
Größe
87 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
13.11.13, 18:01
Aktualisiert
13.11.13, 18:01
Sitzungsvorlage (13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2014) Sitzungsvorlage (13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2014)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 126/2013 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Annika Wischmeier 02463/659-33 05.11.2013 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 28.11.2013 Rat 05.12.2013 Betreff: 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2014 Beschlussvorschlag: Die 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:   Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,97 €/m³ Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,19 €/m². Begründung: Infolge des Urteils des OVG NRW vom 18.12.2007 wurde die getrennte Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2007 eingeführt. Hierzu wird auf die Beratungen und entsprechende Beschlussfassung in den politischen Gremien der Gemeinde Titz verwiesen. Für das laufende Rechnungsjahr 2013 wird eine Schmutzwassergebühr von 4,30 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 1,16 €/m² erhoben. Bei der Gebührenkalkulation wird, wie im Vorjahr, der Wiederbeschaffungszeitwert als Abschreibungsbasis sowie ein kalkulatorischer Zinssatz von 6,0 % zu Grunde gelegt. Die Darstellung der Gebührenkalkulation hat sich in diesem Jahr dahingehend verändert, dass nunmehr ein Vergleich der letzten drei Jahre zu ersehen ist und zunächst die reine Gebühr, ohne den Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren sowie die Berücksichtigung der Abwassergebührenhilfe, dargestellt wird. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Überschüsse/Unterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Im Jahre 2011 entstand ausweislich der Kalkulation ein Überschuss, der bis spätestens 2015 auszugleichen ist. Zur Vermeidung extremer Gebührenschwankungen fließt dieser Überschuss zu einem Drittel in die Gebührenkalkula- tion 2014 ein. Daneben wird ein Drittel der im Jahr 2012 entstandenen Unterdeckung berücksichtigt. Weiterhin ist für das Jahr 2014 wieder eine Landesförderung bei überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren zu berücksichtigen. Diese Förderung sinkt deutlich auf nunmehr 82.665 €. Gründe hierfür sind die sinkende Gebühr 2013 sowie die Anzahl der Kommunen, die die Abwassergebührenhilfe beantragen. Wesentlich beeinflusst wird die Kalkulation neben Abschreibungen und Zinsen u.a. auch von geplanten Maßnahmen im Bereich des Abwassernetzes (Position Unterhaltung „Netz und Becken“, bestehend aus nichtinvestiven Abwasserbeseitigungsmaßnahmen von 130.000 € und normalen Unterhaltungsmaßnahmen wie etwa Pumpstationen etc.). Grundlage für diesen Ansatz in der Kalkulation sind u.a. die im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) enthaltenen Bauund Sanierungsmaßnahmen, die sich auch aufgrund der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan, für 2014 TV-Befahrung der Kanäle ca. 30.000 €) ergeben. Derzeit prüft die Verwaltung in Absprache mit dem die Gemeinde beratenden Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH in Aachen und der Bezirksregierung Köln als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde eine zeitliche Verschiebung von Maßnahmen des ABK in zukünftige Haushaltsjahre, um eine im Moment nötige Arbeitsentlastung im Fachbereich 3 zu schaffen und die schon begonnenen Projekte und Maßnahmen betreuen und abwickeln zu können. Eine solche Veränderung würde vermutlich zu einer veränderten Abwassergebührenkalkulation (mit vermutlich zumindest leicht sinkenden Gebühren) führen, eine ggf. angepasste Gebührenkalkulation würde voraussichtlich zur Ausschusssitzung (als Tischvorlage) vorgelegt. Darüber hinaus ist im Rahmen der Erstellung der Kalkulation für 2014 ein versehentlicher Eingabefehler in der Kalkulation für 2013 offenkundig geworden, der zu einer nicht unwesentlichen Entlastung der Schutzwassergebühr und einer nicht unwesentlichen Belastung der Niederschlagswassergebühr geführt hat. Die damit verbundenen Über-/Unterdeckungen werden in den kommenden Jahren entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt und ausgeglichen. Aufgrund der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung werden die Benutzungsgebühren für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt: Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,97 €/m³ Die Niederschlagswassergebühr beträgt 1,19 €/m² Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation sowie den Entwurf der 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 verwiesen. Artikel II der Änderungssatzung passt die Beitrags- und Gebührensatzung redaktionell an die in 2012 beschlossene Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwangs der Entwässerungssatzung (dort § 5 Absatz 4) an. In Vertretung (Canzler) -2-