Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
29.01.13, 06:07
Aktualisiert
29.01.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 20/2013
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 370 Datum: 14.01.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
05.02.2013
zur Kenntnis
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
26.02.2013
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Sachstandsbericht Brandschutz an Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Brandschutz in städtischen Gebäuden betrifft verschiedene Aspekte. Zum einen ergeben sich
Anforderungen an den baulichen Zustand der Gebäude (Brandabschnitte, Rettungswege usw.);
zum anderen ist die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege zu berücksichtigen. Darüber
hinaus hat das Nutzerverhalten erheblichen Einfluss auf eine mögliche Gefährdung im Brandfall.
Hinsichtlich des baulichen Anforderungen, die an ein Gebäude gestellt werden können, sind
grundsätzlich die Vorschriften maßgebend, die bei der Erteilung der Baugenehmigung gültig
waren. Diese Maßgaben erfüllen alle Gebäude im Eigentum der Stadt Erftstadt. Nur bei Vorliegen
einer konkreten Gefahr kann gefordert werden, dass der Brandschutz ertüchtigt und an die derzeit
geltenden Normen angepasst wird. Weiterhin sind Verbesserungen im Bereich des baulichen
Brandschutzes dann sinnvoll und ggf. auch erforderlich, wenn Gebäude umfassend saniert oder
erheblich erweitert werden.
Zu Beginn dieses Jahrtausends habe ich für alle Gebäude, die aufgrund ihres baulichen Zustands
(Situation der Rettungswege, Geschossigkeit, Alter) ein Gefährdungspotential aufweisen könnten,
ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. Die in diesen Konzepten vorgeschlagenen baulichen
Maßnahmen wurden dann in die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
eingestellt und umgesetzt. Im Zuge der umfangreichen Sanierungs- und Baumaßnahmen, die in
den letzten Jahren durchgeführt wurden, sind zahlreiche weitere Brandschutzkonzepte in Auftrag
gegeben worden. Auch die sich daraus ergebenden Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. befinden
sich 2013 in der Realisierung.
Seit 2002 wurden in folgenden Objekten bauliche Maßnahmen zur Ertüchtigung des
Brandschutzes umgesetzt:
-
Grundschule Erp: Abschottung der Treppenhäuser, Anbau einer zusätzlichen Fluchttreppe,
Hauptschule Liblar: Einbau zusätzlicher Brandschutztüren zur Abschottung von
Treppenhäusern, Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges
Gymnasium Liblar: Einbau zusätzlicher Brandschutztüren,
Schulzentrum
Lechenich:
Einbau
von
Rauchschutztüren,
Erneuerung
der
Alarmierungsanlage, Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung, Abschottung von Treppenhäuser,
eine zusätzliche Fluchttreppe wird im 2. Quartal 2013 errichtet,
Förderschule Friesheim: Abschottung von Treppenhäusern, zusätzlicher Notausgang
Grundschule Liblar: Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges durch Fluchtbalkone,
Einbau einer Brandmeldeanlage,
Realschule Liblar: Abschottung von Treppenhäusern, Erneuerung der Alarmierungsanlage
(die Zentrale wird im Jahr 2013 errichtet), Anbau einer zusätzlichen Fluchttreppe, Einbau einer
Notbeleuchtung und zusätzlicher Notausgänge in der Aula,
Grundschule
Lechenich-Süd:
Abschottung
von Treppenhäusern,
Einbau einer
Alarmierungsanlage, Bau einer zusätzlichen Fluchttreppe,
Grundschule Bliesheim: Einbau einer innen liegenden Fluchttreppe, Alarmierungsanlage
(Einbau im 1. Quartal 2013),
Dreifachhalle Liblar: Notbeleuchtung, Einbau von Rauschschutztüren, Ertüchtigung von
Decken, im Jahr 2013 sind noch weitere Maßnahmen erforderlich,
Grundschule Lechenich-Nord: Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges (Türanlage und
Fluchttreppe).
In öffentlichen Gebäuden sind Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung
ist in allen Schulen vorhanden, teilweise als beleuchtete Piktogramme, teilweise in Form von
reflektierenden Schildern.
Wesentliche Einfluss auf eine Gefährdung im Brandfall hat auch das Verhalten der Nutzer. Leider
ist es immer wieder zu beobachten, dass Rauchschutztüren, die im Brandfall geschlossen sein
müssen, durch Keile offen gehalten werden. Weiterhin werden unzulässigerweise Brandlasten in
Rettungswege eingebracht und die Wege zu stark eingeengt.
Die Schulen üben regelmäßig das Verhalten im Brandfall. Dabei werden Sie von der Feuerwehr
unterstützt. Für das Verhalten im Brandfall ist eine Brandschutzordnung zu erstellen, die auch
Pläne über die Flucht- und Rettungswege enthalten kann. Nach der digitalen Erfassung aller
Schulen und der Erstellung von CAD-Plänen habe ich diese Pläne über Flucht- und Rettungswege
erstellen lassen und allen Schulen zur Verfügung gestellt. Die Schulen erstellen Kopien und
hängen die Pläne an den erforderlichen Stellen auf.
Im Hinblick auf den Brandschutz befinden sich die Schulen der Stadt Erftstadt in einem guten
Zustand. Investitionen in den Brandschutz werden dennoch in den kommenden Jahren
erforderlich sein. So lasse ich bei jeder Sanierungsmaßnahme prüfen, ob bauliche
Verbesserungen im Bereich Brandschutz möglich und mit einem angemessenen Aufwand zu
realisieren sind. Änderungen der gesetzlichen Regelungen können ebenfalls dazu führen dass
weitere Investitionen erforderlich werden.
In Vertretung
(Erner)
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