Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
30.01.13, 06:09
Aktualisiert
30.01.13, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 21/2013
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 370 Datum: 14.01.2013
gez. Dr. Risthaus
29.01.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
06.02.2013
zur Kenntnis
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
26.02.2013
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Sachstandsbericht Brandschutz in Kindergärten
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Brandschutz in städtischen Gebäuden betrifft verschiedene Aspekte. Zum einen ergeben sich
Anforderungen an den baulichen Zustand der Gebäude (Brandabschnitte, Rettungswege usw.);
zum anderen ist die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege zu berücksichtigen. Darüber
hinaus hat das Nutzerverhalten erheblichen Einfluss auf eine mögliche Gefährdung im Brandfall.
Hinsichtlich der baulichen Anforderungen, die an ein Gebäude gestellt werden können, sind grundsätzlich die Vorschriften maßgebend, die bei der Erteilung der Baugenehmigung gültig waren.
Diese Maßgaben erfüllen alle Gebäude im Eigentum der Stadt Erftstadt. Nur bei Vorliegen einer
konkreten Gefahr kann gefordert werden, dass der Brandschutz ertüchtigt und an die derzeit
geltenden Normen angepasst wird. Weiterhin sind Verbesserungen im Bereich des baulichen
Brandschutzes dann sinnvoll und ggf. auch erforderlich, wenn Gebäude umfassend saniert oder
erheblich erweitert werden.
Zu Beginn dieses Jahrtausends habe ich für alle Gebäude, die aufgrund ihres baulichen Zustands
(Situation der Rettungswege, Geschossigkeit, Alter) ein Gefährdungspotential aufweisen könnten,
ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. Die in diesen Konzepten vorgeschlagenen baulichen
Maßnahmen wurden dann in die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
eingestellt und umgesetzt.
Das Gefährdungspotential in Kindergärten ist wegen der Bauweise dieser Einrichtungen relativ
gering. Kindergärten sind überwiegend in eingeschossigen Gebäuden untergebracht und verfügen
insbesondere in den Gruppenräumen über Ausgänge unmittelbar ins Freie. Weiterhin sind viele
Gebäude erst in den letzten 20 Jahren errichtet worden und entsprechen den aktuellen Normen.
Etwas anders ist die Situation in den Einrichtungen zu beurteilen, die in alten Schulgebäuden
untergebracht und teilweise zweigeschossig sind. Hier waren oder sind Investitionen in den
Brandschutz erforderlich. So wurde bei der Erweiterung des Kindergartens Bliesheim der Altbau
brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Jahr 2013 sind im Zusammenhang mit den
Umbaumaßnahmen für die U3-Betreuung Verbesserungen im Brandschutz in den Kindergärten in
Herrig, Blessem und Dirmerzheim vorgesehen.
Wesentlichen Einfluss auf eine Gefährdung im Brandfall hat auch das Verhalten der Nutzer.
Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass Rauchschutztüren, die im Brandfall geschlossen
sein müssen, durch Keile offen gehalten werden. Weiterhin werden unzulässigerweise
Brandlasten in Rettungswege eingebracht und die Wege zu stark eingeengt. Durch Information
der Betroffenen und entsprechende Schulungsmaßnahmen werde ich sicherstellen, dass dem
Brandschutz in Kindergärten hinreichend Beachtung geschenkt wird.
In Vertretung
(Erner)
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