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Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht Brandschutz in Kindergärten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
30.01.13, 06:09
Aktualisiert
30.01.13, 06:09
Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht Brandschutz in Kindergärten) Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht Brandschutz in Kindergärten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 21/2013 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 370 Datum: 14.01.2013 gez. Dr. Risthaus 29.01.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 06.02.2013 zur Kenntnis Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.02.2013 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Sachstandsbericht Brandschutz in Kindergärten Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Brandschutz in städtischen Gebäuden betrifft verschiedene Aspekte. Zum einen ergeben sich Anforderungen an den baulichen Zustand der Gebäude (Brandabschnitte, Rettungswege usw.); zum anderen ist die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat das Nutzerverhalten erheblichen Einfluss auf eine mögliche Gefährdung im Brandfall. Hinsichtlich der baulichen Anforderungen, die an ein Gebäude gestellt werden können, sind grundsätzlich die Vorschriften maßgebend, die bei der Erteilung der Baugenehmigung gültig waren. Diese Maßgaben erfüllen alle Gebäude im Eigentum der Stadt Erftstadt. Nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr kann gefordert werden, dass der Brandschutz ertüchtigt und an die derzeit geltenden Normen angepasst wird. Weiterhin sind Verbesserungen im Bereich des baulichen Brandschutzes dann sinnvoll und ggf. auch erforderlich, wenn Gebäude umfassend saniert oder erheblich erweitert werden. Zu Beginn dieses Jahrtausends habe ich für alle Gebäude, die aufgrund ihres baulichen Zustands (Situation der Rettungswege, Geschossigkeit, Alter) ein Gefährdungspotential aufweisen könnten, ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. Die in diesen Konzepten vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen wurden dann in die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt und umgesetzt. Das Gefährdungspotential in Kindergärten ist wegen der Bauweise dieser Einrichtungen relativ gering. Kindergärten sind überwiegend in eingeschossigen Gebäuden untergebracht und verfügen insbesondere in den Gruppenräumen über Ausgänge unmittelbar ins Freie. Weiterhin sind viele Gebäude erst in den letzten 20 Jahren errichtet worden und entsprechen den aktuellen Normen. Etwas anders ist die Situation in den Einrichtungen zu beurteilen, die in alten Schulgebäuden untergebracht und teilweise zweigeschossig sind. Hier waren oder sind Investitionen in den Brandschutz erforderlich. So wurde bei der Erweiterung des Kindergartens Bliesheim der Altbau brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Jahr 2013 sind im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen für die U3-Betreuung Verbesserungen im Brandschutz in den Kindergärten in Herrig, Blessem und Dirmerzheim vorgesehen. Wesentlichen Einfluss auf eine Gefährdung im Brandfall hat auch das Verhalten der Nutzer. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass Rauchschutztüren, die im Brandfall geschlossen sein müssen, durch Keile offen gehalten werden. Weiterhin werden unzulässigerweise Brandlasten in Rettungswege eingebracht und die Wege zu stark eingeengt. Durch Information der Betroffenen und entsprechende Schulungsmaßnahmen werde ich sicherstellen, dass dem Brandschutz in Kindergärten hinreichend Beachtung geschenkt wird. In Vertretung (Erner) -2-