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Beschlussvorlage (Entwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,7 MB
Datum
12.03.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
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Inhalt der Datei

1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 15 A, Erftstadt-Liblar, Tannenweg Rechtsgrundlage: - Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung. - Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), in der zuletzt gültigen Fassung. - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90-) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I. S. 58), in der zuletzt gültigen Fassung. - § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256), in der zuletzt gültigen Fassung. Legende / Festsetzungen: WA Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet 0,3 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Grundflächenzahl II zulässige Anzahl der Vollgeschosse O Bauweise und Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) offene Bauweise Baugrenze Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 und Abs. 6 BauGB) Einfahrtbereich Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Vereinfachten Änderung ( § 9 Abs. 7 BauGB) Abgrenzung des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung (§ 1 Abs. 4 BauNVO) Seite 1 / 4 Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Hinweise: Unter Ausgleichsmaßnahmen der textlichen Festsetzungen wird folgender Punkt eingefügt: 4. Da der Eingriff durch die Wohnbaufläche im Plangebiet nicht ausgeglichen werden kann, werden laut Kompensationsbilanzierung 172 m² Laubwaldfläche auf einem Teilstück der Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ der Stadt Erftstadt (Gemarkung Friesheim, Flur 10, Flurstück 122 tlw.) gem. § 1 a Abs. 3 BauGB als Ausgleich festgesetzt. Die Fläche ist dem Eingriff durch die Wohnbaufläche zuzuordnen und wird den Grundstücken, auf denen die Eingriffe zu erwarten sind, gem. Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a bis c BauGB (Naturschutzkostensatzung) vom 22.01.1999 zugeordnet. Unter Hinweis werden folgende Punkte eingefügt: 3. Das Niederschlagswasser kann an den Mischwasserkanal angeschlossen werden. 4. Der Bebauungsplan liegt in der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der Wasserschutzzone IIIB. Die sonstigen textlichen Festsetzungen und Hinweise des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.15 A bleiben unverändert. Verfahren: Diese Planänderung hat gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen und ist gemäß §§ 2 und 13 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am als Satzung beschlossen worden. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am erfolgt. Erftstadt, den Im Auftrag (Wirtz) Stadtbaudirektor Seite 2 / 4 Bisherige Festsetzungen 1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 15 A Erftstadt-Liblar, Tannenweg M 1: 500 Seite 3 / 4 Neue Neue Festsetzungen Festsetzungen 1. 2. Vereinfachte Vereinfachte Änderung Änderung Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. Nr. 15 15 A A Erftstadt-Liblar, Tannenweg Erftstadt-Liblar, Tannenweg M M 1: 1: 500 500 - 4, 0 ,0 20 ,5 18 26,0 ,0 10 ,0 ,0 20 10 ,0 14 Seite N 4/4 Seite 4 / 4