Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,7 MB
Datum
12.03.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 15 A, Erftstadt-Liblar, Tannenweg
Rechtsgrundlage:
- Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen
Fassung.
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), in der zuletzt
gültigen Fassung.
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90-) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I. S. 58), in der
zuletzt gültigen Fassung.
- § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000 (GV
NW S. 256), in der zuletzt gültigen Fassung.
Legende / Festsetzungen:
WA
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet
0,3
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Grundflächenzahl
II
zulässige Anzahl der Vollgeschosse
O
Bauweise und Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
offene Bauweise
Baugrenze
Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)
Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 und Abs. 6 BauGB)
Einfahrtbereich
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der Vereinfachten Änderung ( § 9 Abs. 7 BauGB)
Abgrenzung des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung (§ 1 Abs. 4
BauNVO)
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Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Hinweise:
Unter Ausgleichsmaßnahmen der textlichen Festsetzungen wird folgender
Punkt eingefügt:
4. Da der Eingriff durch die Wohnbaufläche im Plangebiet nicht ausgeglichen
werden kann, werden laut Kompensationsbilanzierung 172 m² Laubwaldfläche
auf einem Teilstück der Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ der Stadt
Erftstadt (Gemarkung Friesheim, Flur 10, Flurstück 122 tlw.) gem. § 1 a Abs. 3
BauGB als Ausgleich festgesetzt.
Die Fläche ist dem Eingriff durch die Wohnbaufläche zuzuordnen und wird den
Grundstücken, auf denen die Eingriffe zu erwarten sind, gem. Satzung der Stadt
Erftstadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a bis c
BauGB (Naturschutzkostensatzung) vom 22.01.1999 zugeordnet.
Unter Hinweis werden folgende Punkte eingefügt:
3. Das Niederschlagswasser kann an den Mischwasserkanal angeschlossen
werden.
4. Der Bebauungsplan liegt in der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand
13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die
Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der Wasserschutzzone IIIB.
Die sonstigen textlichen Festsetzungen und Hinweise des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.15 A bleiben unverändert.
Verfahren:
Diese Planänderung hat gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2
BauGB in der Zeit vom
bis
öffentlich ausgelegen und ist gemäß
§§ 2 und 13 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am
als Satzung beschlossen
worden.
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am
erfolgt.
Erftstadt, den
Im Auftrag
(Wirtz)
Stadtbaudirektor
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Bisherige Festsetzungen
1. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 15 A
Erftstadt-Liblar, Tannenweg
M 1: 500
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Neue
Neue Festsetzungen
Festsetzungen
1.
2. Vereinfachte
Vereinfachte Änderung
Änderung
Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr.
Nr. 15
15 A
A
Erftstadt-Liblar,
Tannenweg
Erftstadt-Liblar, Tannenweg
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M 1:
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