Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen am Kleinanlieferplatz der REMONDIS GmbH Rheinland (VZEK))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
235 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Beschlussvorlage (Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen am Kleinanlieferplatz der REMONDIS GmbH Rheinland (VZEK)) Beschlussvorlage (Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen am Kleinanlieferplatz der REMONDIS GmbH Rheinland (VZEK)) Beschlussvorlage (Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen am Kleinanlieferplatz der REMONDIS GmbH Rheinland (VZEK))

öffnen download melden Dateigröße: 235 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 53/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - -20-/-270-/-61- Datum: 24.01.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 14.02.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 29.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen am Kleinanlieferplatz der REMONDIS GmbH Rheinland (VZEK) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt tritt nach rechtlicher Prüfung mit dem Entsorgungsunternehmen REMONDIS GmbH in Verhandlung, um im Rahmen des bestehenden Vertrages über den betrieb der Annahmestelle für Grünabfälle von erftstädter Bürgerinnen und Bürgern die Annahme dort um weitere Abfallfraktionen wie Sperrmüll, Bauabfall, sowie Papier, pappe, Kartonagen und Altmetalle / Schrott zu erweitern und die Abfälle gemäß Abfallsatzung des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt Erftstadt dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden dem Stadtentwicklungsausschuss und dem rat zum Beschluss vorgelegt. Begründung: Mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1.Juni 2012 sind gewerbliche Sammlungen von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 17 Abs. 2 unzulässig. Der Rhein-Erft-Kreis ist daher bestrebt, diese gewerblichen Sammlungen, bezogen auf Baumischabfälle und Sperrmüll, den gewerblich tätigen Entsorgungsunternehmen zu untersagen. Gleiches gilt auch für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), denn die betreffenden Abfälle werden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern entzogen (Rhein-Erft-Kreis bzw. der Stadt Erftstadt im Fall von PPK). Dies steht aber den überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen, die - im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KrWG - einen besonderen Stellenwert haben, weil die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sonst gefährdet wäre. Nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG liegt damit vom Grundsatz die rechtliche Grundlage für die Untersagung vor. Zuständige Behörde für die Untersagung nach § 18 KrWG ist je nach Entsorgungsunternehmen entweder die Bezirksregierung Köln (Zaunprinzip) oder die untere Abfallwirtschaftsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) selbst. Die betreffenden Betriebe werden zurzeit um Stellungnahmen von den zuständigen Behörden gebeten. Davon betroffen ist auch der Kleinanlieferplatz auf dem Gelände der Firma REMONDIS GmbH Rheinland, VZEK, bzgl. der Annahme von Baumischabfällen, Sperrmüll und Papierabfällen von privaten Haushalten, da auch dies eine gewerbliche Sammlung im Sinne des § 3 Abs. 18 des KrWG darstellt. Das VZEK wird zurzeit von den erftstädter Bürgern für die Anlieferung von Abfällen aus privaten Haushalten als ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit genutzt, da die Stadt Erftstadt keinen eigenen Wertstoffhof betreibt. Bei Untersagung der gewerblichen Sammlung für den Kleinanlieferplatz müssten die erftstädter Bürger zu dem im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises betriebenen Entsorgungszentrum Haus Forst fahren, wenn sie Sperrmüll und Baumischabfall sowie PPK außerhalb der festgelegten Abholtermine ordnungs- und satzungsgemäß entsorgen wollen oder aus terminlichen Gründen müssen (z.B. bei Auszug, Entrümpelung, Wohnungsauflösung nach Todesfall etc.). Dies entspricht im Durchschnitt einer einfachen Fahrstrecke von über 20 km. Die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Erftstadt sind neben Wesseling aufgrund der großen Entfernung zu Haus Forst und bedingt durch einen fehlenden eigenen Wertstoffhof besonders betroffen. Dazu ein Vergleich mit anderen Kommunen im Kreis: Stadt Wertstoffhof Bedburg nein Bergheim ja / aber zu klein ja Brühl Annahmebedingungen nur Annahme von Elektrogeräten und Schadstoffen ( zu best. Zeiten – Schadstoffmobil dann vor Ort) Mindestgebühr: Sperrmüll / Bauholz Grünabfälle Bauschutt Elsdorf nein Erftstadt nein Frechen ja Hürth ja Kerpen ja Pulheim nein Wesseling nein 3,00 € 7,50 € / halbe PKW-Menge 15,00 € / PKW + Kombi-Menge 3,00 € / halbe PKW-Menge 6,00 € / PKW + Kombi-Menge 0,60 € / 10 Liter Sperrgut /Bauabfall 15 € / pro Pkw-Ladung Grünabfälle kostenlos Bauschutt 0,10 € / Liter Sperrgut* bis 3 cbm / Anlieferung kostenlos Baumaterial* (Bretter, etc.) 20,00 € / angefang. cbm Grünabfälle 12 x frei (Coupon) Ohne Coupon 15,00 € je angefangener cbm *Nicht Hürther: 40,00 €/ angefang. cbm Sperrgut bis 3 cbm / Anlieferung kostenlos (Sperrgutabholung: 15 €) Grünabfälle 12 x frei (Coupon) Aber mobile Container 11,00€ / 240 L 1 x monatl. In den Stadtteilen 22,00 € / 480 L 33,00 € / max. 1 cbm -2- Kleinanlieferstation Haus Forst Rhein-Erft-Kreis für alle Sperrmüll, Baumischabfall u.a. bei einer Mindestgebühr von Kommunen Elektrogeräte aus Haushaltungen Grünabfälle bei einer Mindestgebühr von 158,70 € pro Tonne 5,00 € pro Anlieferung kostenlos 26,76 € pro Tonne 5,00 € pro Anlieferung Es ist davon auszugehen, dass mit Wegfall der Annahmemöglichkeit im VZEK aufgrund fehlender zumutbarer Alternativen und aus Unzufriedenheit verstärkt Wildmüll von den erftstädter Bürger/innen im Stadtgebiet abgeladen wird. Bezüglich der von erftstädter Bürger/innen im VZEK angelieferten Grünabfälle besteht bereits ein Vertrag zwischen der Firma REMONDIS und der Stadt Erftstadt, der die Überlassung der Grünanfälle an den Rhein-Erft-Kreis beinhaltet (Laufzeit bis 31.12. 2014 mit Verlängerungsoption um 1 Jahr). Daher sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Entsorgungsangebote des Kleinanlieferplatzes für die Bürger/innen auf Grundlage dieses Vertrages durch eine entsprechende Ergänzung - d.h. Annahme der Abfälle im Auftrag der Stadt mit Überlassung der Abfälle an den Kreis bzw. an die Stadt (bzgl. PPK) - aufrecht zu erhalten. Im Zuge dessen kann auch die Annahmemöglichkeit weiterer Abfallfraktionen (z.B. Altmetalle / Schrott) geprüft werden. In Vertretung (Erner) -3-