Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 52/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 63 - / - 82 - / -61 - Datum: 24.01.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
14.02.2013
vorberatend
Rat
12.03.2013
beschließend
Betrifft:
28.01.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 54, Erftstadt-Köttingen; Vereinfachte Änderung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für das im Anlageplan gekennzeichnete Grundstück wird ein Vereinfachtes Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans Nr. 54, Erftstadt-Köttingen, gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt.
Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für den Bau der Erweiterung des
Kindergartens/Familienzentrum-Köttingen.
Begründung:
In Erftstadt-Köttingen soll an der Franz-Lehnen-Straße das bestehende Familienzentrum erweitert
werden (U3 Kinderbetreuung). Für das Grundstück (s. Anlageplan) besteht der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 54, welcher bisher für die Erweiterungsfläche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung: Bolz- und Spielplatz festsetzt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bauordnungsrechtliche
Genehmigungsverfahren ist die Änderung des Bebauungsplans (Änderung von Grünfläche in
Gemeinbedarfsfläche) im Rahmen einer vereinfachten Änderung erforderlich.
Im Verfahren wird von einer Umweltprüfung gem. § 13 (3) BauGB abgesehen.
In Vertretung
(Erner)
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