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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54, Erftstadt-Köttingen; Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 52/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 63 - / - 82 - / -61 - Datum: 24.01.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 14.02.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 28.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 54, Erftstadt-Köttingen; Vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für das im Anlageplan gekennzeichnete Grundstück wird ein Vereinfachtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 54, Erftstadt-Köttingen, gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für den Bau der Erweiterung des Kindergartens/Familienzentrum-Köttingen. Begründung: In Erftstadt-Köttingen soll an der Franz-Lehnen-Straße das bestehende Familienzentrum erweitert werden (U3 Kinderbetreuung). Für das Grundstück (s. Anlageplan) besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 54, welcher bisher für die Erweiterungsfläche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Bolz- und Spielplatz festsetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist die Änderung des Bebauungsplans (Änderung von Grünfläche in Gemeinbedarfsfläche) im Rahmen einer vereinfachten Änderung erforderlich. Im Verfahren wird von einer Umweltprüfung gem. § 13 (3) BauGB abgesehen. In Vertretung (Erner) -2-