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Beschlussvorlage (BP Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg; Kenntnisnahme des Vorentwurfs für die Bürgerversammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Beschlussvorlage (BP Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg; Kenntnisnahme des Vorentwurfs für die Bürgerversammlung) Beschlussvorlage (BP Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg; Kenntnisnahme des Vorentwurfs für die Bürgerversammlung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 43/2013 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.01.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 14.02.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 24.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis BP Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg; Kenntnisnahme des Vorentwurfs für die Bürgerversammlung Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den städtebaulichen Vorentwurf für das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(1) Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 13.12.2012 den Bebauungsplan Nr. 168 Erftstadt-Liblar, Spickweg, zur Aufstellung beschlossen (s. Anlageplan). Mit dem Bebauungsplan soll das Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern am Übergang vom Siedlungsbereich des Stadtteils Liblar zum Waldgebiet der Ville geschaffen werden. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Flächen befinden sich - bis auf einen Teilbereich im Nordosten - im Eigentum der Stadt Erftstadt. Nach Abstimmung mit den Stadtwerken und dem Eigenbetrieb Straßen wurde eine Variante mit einer neuen Erschließungsstraße in der Mitte des Plangebietes verworfen, da sich der bisherige Spickweg inklusive Kanal noch in einem guten Zustand befindet und sich damit als Teil der Erschließungsanlagen für die neuen Wohnbauflächen anbietet. Im nunmehr vorliegenden Entwurf (s. Anlage Vorentwurf) bleiben in der Verlängerung des Spickwegs auch die bestehende Zufahrt zum Wald und die rückwärtige Anlieferung des Schützenheims erhalten. Vom Spickweg zweigt ein 3,5m breiter Stichweg nach Nordosten ab, der weitere drei Baugrundstücke erschließt. Dieser Abzweig bietet auch eine Wendemöglichkeit für ein dreiachsiges Müllfahrzeug. Ein weiteres Baugrundstück ist vom bestehenden Stichweg des Spickwegs in Richtung Osten, der nördlich des Plangebietes verläuft, erschlossen; somit ergeben sich Bauplätze für 10 bis 12 Einfamilienhäuser. Nördlich des Plangebiets befindet sich das Schützenheim der Sebastianus-Schützenbruderschaft. Für diese Einrichtung bestehen Nutzungsrechte als Vereinsheim und Schießanlage, nicht jedoch für die kommerzielle Nutzung und Vermietung als Räume für Feierlichkeiten. Die genehmigte Nutzung ist mit der geplanten Ausweisung der Wohnbauflächen im Plangebiet vereinbar. Im weiteren Verfahren sollen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger in den Entwurf eingearbeitet und ein Bebauungsplanentwurf für die Offenlage erstellt werden. Anschließend kann der Beschluss des Stadtrates zur Offenlage des Bebauungsplans erfolgen. In Vertretung In Vertretung (Erner) -2-