Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 43/2013
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.01.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
14.02.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
24.01.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
BP Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg; Kenntnisnahme des Vorentwurfs für die
Bürgerversammlung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den städtebaulichen Vorentwurf für das Plangebiet des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(1)
Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 13.12.2012 den Bebauungsplan Nr. 168 Erftstadt-Liblar,
Spickweg, zur Aufstellung beschlossen (s. Anlageplan).
Mit dem Bebauungsplan soll das Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern
am Übergang vom Siedlungsbereich des Stadtteils Liblar zum Waldgebiet der Ville geschaffen
werden. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als
Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Flächen befinden sich - bis auf einen Teilbereich im Nordosten
- im Eigentum der Stadt Erftstadt.
Nach Abstimmung mit den Stadtwerken und dem Eigenbetrieb Straßen wurde eine Variante mit
einer neuen Erschließungsstraße in der Mitte des Plangebietes verworfen, da sich der bisherige
Spickweg inklusive Kanal noch in einem guten Zustand befindet und sich damit als Teil der
Erschließungsanlagen für die neuen Wohnbauflächen anbietet. Im nunmehr vorliegenden Entwurf
(s. Anlage Vorentwurf) bleiben in der Verlängerung des Spickwegs auch die bestehende Zufahrt
zum Wald und die rückwärtige Anlieferung des Schützenheims erhalten. Vom Spickweg zweigt ein
3,5m breiter Stichweg nach Nordosten ab, der weitere drei Baugrundstücke erschließt. Dieser
Abzweig bietet auch eine Wendemöglichkeit für ein dreiachsiges Müllfahrzeug. Ein weiteres
Baugrundstück ist vom bestehenden Stichweg des Spickwegs in Richtung Osten, der nördlich des
Plangebietes verläuft, erschlossen; somit ergeben sich Bauplätze für 10 bis 12 Einfamilienhäuser.
Nördlich des Plangebiets befindet sich das Schützenheim der Sebastianus-Schützenbruderschaft.
Für diese Einrichtung bestehen Nutzungsrechte als Vereinsheim und Schießanlage, nicht jedoch
für die kommerzielle Nutzung und Vermietung als Räume für Feierlichkeiten. Die genehmigte
Nutzung ist mit der geplanten Ausweisung der Wohnbauflächen im Plangebiet vereinbar.
Im weiteren Verfahren sollen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger
in den Entwurf eingearbeitet und ein Bebauungsplanentwurf für die Offenlage erstellt werden.
Anschließend kann der Beschluss des Stadtrates zur Offenlage des Bebauungsplans erfolgen.
In Vertretung
In Vertretung
(Erner)
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