Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Beschlussvorlage (Begründung)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Plangebiet: BP 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg Vorentwurfsbegründung Ausgangslage: Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Liblar nahe dem Liblarer See. Die Stadt Erftstadt ist Eigentümerin der Flurstücke 70, 243, 260, 437, 438, 439, 440, 441 und 442, (alle Flur 12, Gemarkung Liblar). Bebaut sind diese städtischen Liegenschaften derzeit noch mit einem vermieteten Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren. Ein marodes Wohnheim für Obdachlose, welches am Spickweg angesiedelt war, wurde kürzlich bereits abgerissen. Es besteht kein Grundbesitz der Stadt am Flurstück 286, es entspricht jedoch einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, dieses mit in den Bebauungsplan einzubeziehen und dort zusätzliche überbaubare Grundstücksflächen festzusetzen. Erschließung des Plangebietes Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Wohnstraße Spickweg, die von der Seestraße abzweigt. Im Plangebiet wird die vorhandene Erschließungsstraße südwestlich des Flurstücks 439 entlang des ehemaligen Bahndamms in ihrer Lage erhalten und bei Bedarf instandgesetzt. Eventuell kann sie auf eine Breite von 5 Metern (Mischverkehrsfläche) zurück und neu aufgebaut werden, sollte der Zustand der Straße keine Weiterverwendung erlauben. Ansonsten verbleibt der Spickweg in seiner bisherigen Breite von ca. 6.50 Metern. Von dieser Straße soll in der Mitte des Plangebiets ein 3,50 Meter breiter Stichweg nach Nordosten abzweigen, damit drei weitere Grundstücke erschlossen werden können. Der Abzweig bietet dabei Wendemöglichkeit für ein dreiachsiges Müllfahrzeug. Südöstlich des Abzweigs verengt sich die Erschließungsstraße auf 4 Meter bis zur Einfahrt des südlichsten Baugrundstücks. Weiter in Richtung Südosten schließt sich an den Spickweg der bestehende Wirtschaftsweg an, welcher die Anlieferung der Schießhalle des Schützenvereins der SebastianusBruderschaft und die Zufahrt für den Forstbetrieb des Villewaldes sicherstellt. Gebäudeform: Geplant sind eine Bebauung aus Einzel- oder Doppelhäusern in 1-2geschossiger Bauweise. Es ist vorgesehen, dass die Gebäudeausrichtung freigestellt wird. Die künftigen Eigentümer können somit die Häuser hinsichtlich der Besonnung und Belichtung der Wohnräume, der Lage der Privatgärten und Terrassen oder für die Nutzung alternativer Energien zweckmäßig ausrichten. Stellplätze: Es sollen vier bis fünf öffentliche Stellplätze im Plangebiet untergebracht werden, somit entfällt auf zwei Wohneinheiten ein öffentlicher Stellplatz. Private Garagen und Stellplätze sollen auf den Grundstücken angeordnet werden. Öffentliches Grün: Die Grundstücke befinden sich unmittelbar am Waldrand des Erholungsraums der Ville. Öffentliche Grünflächen werden daher nicht vorgesehen. Südlich der Erschließungsstraße soll die Restfläche mit Bäumen bepflanzt werden. Der auf den Grundstücken derzeit vorhandene Grünbestand wird weitgehend abgeräumt und im Rahmen der Eingriffsregelung ausgeglichen. Zum Schutz vor durch Sturm umgeworfene Bäume muss eine Abstandszone von 20 Metern vom Waldrand eingehalten werden, die von Bebauung freizuhalten ist. In diesem Bereich soll eine Waldrandanpflanzung festgesetzt werden. Anzahl Wohneinheiten Es können im Plangebiet acht bis zehn Einfamilienhäuser (davon 1 Bestandsgebäude, dieses bleibt erhalten) errichtet werden. Es ergibt sich insgesamt ca. 1200-1800 m² Bruttogeschossfläche.