Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Plangebiet: BP 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg
Vorentwurfsbegründung
Ausgangslage:
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Liblar nahe dem Liblarer See. Die Stadt
Erftstadt ist Eigentümerin der Flurstücke 70, 243, 260, 437, 438, 439, 440, 441 und 442, (alle Flur 12,
Gemarkung Liblar). Bebaut sind diese städtischen Liegenschaften derzeit noch mit einem vermieteten
Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren. Ein marodes Wohnheim für Obdachlose, welches am
Spickweg angesiedelt war, wurde kürzlich bereits abgerissen.
Es besteht kein Grundbesitz der Stadt am Flurstück 286, es entspricht jedoch einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung, dieses mit in den Bebauungsplan einzubeziehen und dort zusätzliche
überbaubare Grundstücksflächen festzusetzen.
Erschließung des Plangebietes
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Wohnstraße Spickweg, die von der
Seestraße abzweigt.
Im Plangebiet wird die vorhandene Erschließungsstraße südwestlich des Flurstücks 439 entlang des
ehemaligen Bahndamms in ihrer Lage erhalten und bei Bedarf instandgesetzt. Eventuell kann sie auf
eine Breite von 5 Metern (Mischverkehrsfläche) zurück und neu aufgebaut werden, sollte der Zustand
der Straße keine Weiterverwendung erlauben. Ansonsten verbleibt der Spickweg in seiner bisherigen
Breite von ca. 6.50 Metern.
Von dieser Straße soll in der Mitte des Plangebiets ein 3,50 Meter breiter Stichweg nach Nordosten
abzweigen, damit drei weitere Grundstücke erschlossen werden können.
Der Abzweig bietet dabei Wendemöglichkeit für ein dreiachsiges Müllfahrzeug. Südöstlich des
Abzweigs verengt sich die Erschließungsstraße auf 4 Meter bis zur Einfahrt des südlichsten
Baugrundstücks. Weiter in Richtung Südosten schließt sich an den Spickweg der bestehende
Wirtschaftsweg an, welcher die Anlieferung der Schießhalle des Schützenvereins der SebastianusBruderschaft und die Zufahrt für den Forstbetrieb des Villewaldes sicherstellt.
Gebäudeform:
Geplant sind eine Bebauung aus Einzel- oder Doppelhäusern in 1-2geschossiger Bauweise. Es ist
vorgesehen, dass die Gebäudeausrichtung freigestellt wird. Die künftigen Eigentümer können somit
die Häuser hinsichtlich der Besonnung und Belichtung der Wohnräume, der Lage der Privatgärten und
Terrassen oder für die Nutzung alternativer Energien zweckmäßig ausrichten.
Stellplätze:
Es sollen vier bis fünf öffentliche Stellplätze im Plangebiet untergebracht werden, somit entfällt auf
zwei Wohneinheiten ein öffentlicher Stellplatz. Private Garagen und Stellplätze sollen auf den
Grundstücken angeordnet werden.
Öffentliches Grün:
Die Grundstücke befinden sich unmittelbar am Waldrand des Erholungsraums der Ville. Öffentliche
Grünflächen werden daher nicht vorgesehen. Südlich der Erschließungsstraße soll die Restfläche mit
Bäumen bepflanzt werden. Der auf den Grundstücken derzeit vorhandene Grünbestand wird
weitgehend abgeräumt und im Rahmen der Eingriffsregelung ausgeglichen. Zum Schutz vor durch
Sturm umgeworfene Bäume muss eine Abstandszone von 20 Metern vom Waldrand eingehalten
werden, die von Bebauung freizuhalten ist. In diesem Bereich soll eine Waldrandanpflanzung
festgesetzt werden.
Anzahl Wohneinheiten
Es können im Plangebiet acht bis zehn Einfamilienhäuser (davon 1 Bestandsgebäude, dieses bleibt
erhalten) errichtet werden. Es ergibt sich insgesamt ca. 1200-1800 m² Bruttogeschossfläche.