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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung zur Fällung von zwei Bäumen in E.-Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
05.02.13, 06:06
Aktualisiert
05.02.13, 06:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 62/2013 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 29.01.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 14.02.2013 BM / Dezernent 04.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung zur Fällung von zwei Bäumen in E.-Herrig Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Kastanie (Aesculus x carnea, StU 1,05 m) in der Rektor-Meller-Straße sowie einer Eberesche (Sorbus aucuparia, StU 1,50 m) auf dem Herriger Friedhof wird laut § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: 1. Grünanlage Rektor-Meller-Straße/ E.-Herrig In der Rektor-Meller-Straße befindet sich in Höhe der Straße „Am Marienkreuz“ eine städtische Grünanlage, in welcher einige Bäume stehen. Die Bäume sind 1983 von den Gartenbaufreunden Herrig gepflanzt worden. An den beiden dort stehenden rotblühenden Kastanien (sog. Scharlach-Kastanien) sind Pilzfruchtkörper des Samtfußrüblings (Flammulina velutipes) festgestellt worden. Die aufgrund ihrer hell-orangen Fruchtkörper besonders auffälligen Pilze treten aus augenscheinlich intakten Stammpartien hervor. An einer der beiden Kastanien sind weiterhin zahlreiche Pilzfruchtkörper des Austernseitlings (Pleurotus ostreatus) vorgefunden worden. Bei diesem Pilzbefall/ dieser Kombination von Pilzen handelt es sich um ein neues Krankheitsbild, welches in Deutschland (erstmalig) im Winter 2011/ 2012 beobachtet worden ist. Um neue Erkenntnisse zur Verbreitung und zum Vorkommen dieses Krankheitsbildes (welches speziell an den rotblühenden Kastanien auftritt) zu sammeln, hatte das Institut für Baumpflege (Prof. Dr. Dujesiefken/ Hamburg) eine Umfrage gestartet. Von bundesweit 30 Meldungen war Nordrhein- Westfalen mit zehn Meldungen am häufigsten vertreten (neun Meldungen aus den Regionen Niederrhein, Ruhrgebiet und auch der Kölner Raum). Bislang handelte es sich um ein regionales Auftreten dieses Schadbildes. Stärkere Befälle haben auf jeden Fall eine verminderte Bruchsicherheit zur Folge. In einigen Städten kam es zum Ausbruch großer Kronenteile. Aus diesem Grund ist die Kastanie, an der sich beide Pilzarten in großer Anzahl befinden, zu fällen. Der zweite Baum wird weiterhin überprüft und kann vorerst erhalten bleiben. 2. Eberesche auf dem Herriger Friedhof An der östlichen Friedhofsmauer des Herriger Friedhofes befindet sich eine Eberesche, die einen hohen Totholzanteil aufweist. Betroffen sind in erster Linie Starkäste in Bereich der Kronenmitte. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist die Beseitigung der abgestorbenen Äste zwingend erforderlich. Da ein Großteil der Kronenmitte beseitigt werden muss, wird auch der Kronenaufbau und somit das gesamte Erscheinungsbild des Baumes wesentlich verändert. An dem Baum sind in den vergangenen Jahren regelmäßig baumpflegerische Maßnahmen ausgeführt worden, da bei den Baumkontrollen i.d.R. Handlungsbedarf festgestellt worden ist. Letztmalig musste im Frühjahr 2012 das Totholz entfernt werden. Der recht hohe und kostenintesive Pflegeaufwand an dem betreffenden Baum steht (aus fachlicher Sicht) in keinem Verhältnis zur Erhaltenswürdigkeit des Baumes. Da der Baum insgesamt betrachtet auch als abgängig einzustufen ist, ist dieser zu fällen. In Vertretung (Erner) -2-