Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
05.02.13, 06:06
Aktualisiert
05.02.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 62/2013
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 29.01.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
14.02.2013
BM / Dezernent
04.02.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung zur Fällung von zwei
Bäumen in E.-Herrig
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Kastanie (Aesculus x carnea, StU 1,05 m) in der Rektor-Meller-Straße sowie
einer Eberesche (Sorbus aucuparia, StU 1,50 m) auf dem Herriger Friedhof wird laut § 6 Abs. 1 (c)
der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
1. Grünanlage Rektor-Meller-Straße/ E.-Herrig
In der Rektor-Meller-Straße befindet sich in Höhe der Straße „Am Marienkreuz“ eine städtische
Grünanlage, in welcher einige Bäume stehen. Die Bäume sind 1983 von den Gartenbaufreunden
Herrig gepflanzt worden.
An den beiden dort stehenden rotblühenden Kastanien (sog. Scharlach-Kastanien) sind
Pilzfruchtkörper des Samtfußrüblings (Flammulina velutipes) festgestellt worden. Die aufgrund
ihrer hell-orangen Fruchtkörper besonders auffälligen Pilze treten aus augenscheinlich intakten
Stammpartien hervor. An einer der beiden Kastanien sind weiterhin zahlreiche Pilzfruchtkörper des
Austernseitlings (Pleurotus ostreatus) vorgefunden worden.
Bei diesem Pilzbefall/ dieser Kombination von Pilzen handelt es sich um ein neues Krankheitsbild,
welches in Deutschland (erstmalig) im Winter 2011/ 2012 beobachtet worden ist. Um neue
Erkenntnisse zur Verbreitung und zum Vorkommen dieses Krankheitsbildes (welches speziell an
den rotblühenden Kastanien auftritt) zu sammeln, hatte das Institut für Baumpflege (Prof. Dr.
Dujesiefken/ Hamburg) eine Umfrage gestartet. Von bundesweit 30 Meldungen war Nordrhein-
Westfalen mit zehn Meldungen am häufigsten vertreten (neun Meldungen aus den Regionen
Niederrhein, Ruhrgebiet und auch der Kölner Raum). Bislang handelte es sich um ein regionales
Auftreten dieses Schadbildes.
Stärkere Befälle haben auf jeden Fall eine verminderte Bruchsicherheit zur Folge. In einigen
Städten kam es zum Ausbruch großer Kronenteile. Aus diesem Grund ist die Kastanie, an der sich
beide Pilzarten in großer Anzahl befinden, zu fällen. Der zweite Baum wird weiterhin überprüft und
kann vorerst erhalten bleiben.
2. Eberesche auf dem Herriger Friedhof
An der östlichen Friedhofsmauer des Herriger Friedhofes befindet sich eine Eberesche, die einen
hohen Totholzanteil aufweist. Betroffen sind in erster Linie Starkäste in Bereich der Kronenmitte.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist die Beseitigung der abgestorbenen Äste zwingend
erforderlich. Da ein Großteil der Kronenmitte beseitigt werden muss, wird auch der Kronenaufbau
und somit das gesamte Erscheinungsbild des Baumes wesentlich verändert.
An dem Baum sind in den vergangenen Jahren regelmäßig baumpflegerische Maßnahmen
ausgeführt worden, da bei den Baumkontrollen i.d.R. Handlungsbedarf festgestellt worden ist.
Letztmalig musste im Frühjahr 2012 das Totholz entfernt werden.
Der recht hohe und kostenintesive Pflegeaufwand an dem betreffenden Baum steht (aus
fachlicher Sicht) in keinem Verhältnis zur Erhaltenswürdigkeit des Baumes. Da der Baum
insgesamt betrachtet auch als abgängig einzustufen ist, ist dieser zu fällen.
In Vertretung
(Erner)
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