Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
05.02.13, 06:06
Aktualisiert
05.02.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 63/2013
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 29.01.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
14.02.2013
BM / Dezernent
04.02.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Ritter-Arnold-Straße
/E.-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von insgesamt sechs geschützten Bäumen in der Ritter-Arnold-Straße in E.-Gymnich
wird laut § 6 Abs. 1 (d), (g) sowie (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Gefällt werden sollen zwei Bergahorne (Acer pseudoplatanus, StU 2,05 m und 1,30 m), zwei
Sumpfeichen (Quercus palustris, StU 1,99 m und 1,77 m) sowie zwei Baumhasel (Corylus colurna,
StU 1,64 m und 1,85 m).
Begründung:
Entlang der Ritter-Arnold-Straße stehen in städt. Pflanzbeeten verschiedene Baumarten, die
aufgrund ihrer potentiellen Wuchshöhe den Großbäumen zugeordnet werden. Es sind (aus
heutiger Sicht betrachtet) ungeeignete Baumarten in die sehr schmalen Beete gesetzt worden.
Dies hat u.a. dazu geführt, dass immer wieder wurzelbedingte Unebenheiten im Gehwegbereich
auftreten und diese in regelmäßigen Abständen auszubessern sind. Derartige
Regulierungsarbeiten sind in vielen Straßenbereichen, in denen Bäume stehen, üblich. Auch wenn
es sich oft um aufwendige und kostenintensive Arbeiten handelt, ließen sich aus diesem Grund
alleine Fällungen nicht rechtfertigen.
In der Ritter-Arnold-Straße kommt jedoch hinzu, dass die Bäume direkt auf eine Wasserleitung
der Stadtwerke gepflanzt worden sind und mittlerweile ein Hydrant (in Höhe der Ritter-ArnoldStraße 1) überwachsen worden ist. Es handelt sich um einen sog. Unterflur-Hydranten, welcher
normalerweise den Anschluss eines Standrohrs zur Wasserentnahme ermöglicht. Da dieser gar
nicht mehr zu öffnen und somit auch im Notfall für die Feuerwehr nicht mehr nutzbar ist, besteht
entsprechender Handlungsbedarf. Durch das weitere Wachstum des Baumes ist zudem nicht
auszuschließen, dass ein Rohrbruch/ Bruch am Hydranten entstehen kann.
Mit den zuständigen Mitarbeitern der Stadtwerke (mit denen bereits ein Ortstermin erfolgte) ist
besprochen worden, dass grundsätzlich auch eine Verlegung der Wasserleitung durchführbar
wäre. Die Leitung müsste hierzu inkl. zahlreicher Hausanschlüsse/ -schieber auf die andere
Straßenseite verlegt werden. Dieses ist jedoch auch aufgrund der ebenfalls in der Straße
verlaufenden Abwasserleitungen/ -kanäle als sehr aufwendig einzustufen.
Eine konkrete Kostenabschätzung zur Verlegung ist nicht möglich, da diese von vielen
Unabwägbarkeiten (offene Bauweise/ grabenlose Leitungsverlegung etc.) abhängig ist. Es ist
davon auszugehen, dass sich die Kosten deutlich im fünfstelligen Bereich befinden würden.
Zu beachten ist weiterhin, dass die Bäume aufgrund des sehr begrenzten Raumes Bord- und
Kantensteine umwachsen haben. Der Baum nutzt derartige Verbindungen zum Abtrag von Lasten
und zur Einsparung von Haltewurzeln. Zu derartigen Stützelementen gewordene Gegenstände
dürfen möglichst nicht entfernt werden, da die Bäume ihre Stabilisierungshilfe verlieren würden
und somit die Standsicherheit beeinträchtigt wäre. Spätestens bei einer Straßenbaumaßnahme
wäre dies jedoch voraussichtlich notwendig.
Auch wenn es sich um sehr prägende Bäume in der Ritter-Arnold-Straße handelt, ist (unter
Berücksichtigung aller Faktoren sowie der Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile) eine Fällung
der Bäume die zu bevorzugende Variante.
In Vertretung
(Erner)
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