Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
19.02.2013
Erstellt
06.02.13, 16:00
Aktualisiert
06.02.13, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 66/2013
Az.: 6619-3256
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.01.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
19.02.2013
BM / Dezernent
04.02.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Straßensanierung Teilstück Merowingerstraße in E.-Bliesheim
-SanierungsbeschlussFinanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 51.000,- € wurden bereits im Wirtschaftsplan 2011 des
Eigenbetriebes Straßen zur Verfügung gestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Ausweislich eines durchgeführten Bodengutachtens ist der gesamte bituminöse Fahrbahnaufbau
der Merowinger Straße zwischen Karolinger Straße und Ortsausgang Bliesheim in Richtung
Friesheim verschlissen und von Grund auf sanierungs- und erneuerungsbedürftig. In diesem
Bereich ist die Merowinger Straße eine Stadtstraße und daher in der Straßenbaulast der Stadt
Erftstadt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen Sanierungsarbeiten
durchzuführen. Der Umfang der Maßnahme (es handelt sich hierbei nicht nur um eine bloße
Unterhaltungsmaßnahme, sondern um eine grundlegende Fahrbahnerneuerung) löst für die
Anlieger eine Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt aus. Im gegebenen Fall sind die Anlieger mit einem Anteil
von 30% an den entstehenden Ausbaukosten zu beteiligen. Der Beitrag wird sich für die Anlieger
nach einer ersten Kostenschätzung voraussichtlich auf ca. 1,50 Euro pro qm Grundstücks/Verteilungsfläche belaufen. Mit Beschluss der Sanierungsmaßnahme sollen die Anlieger
umgehend und frühzeitig über die eintretende Beitragspflicht und die voraussichtliche
Beitragsbelastung informiert werden.
Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wird beauftragt den städtischen Straßenabschnitt der
Merowingwerstraße (ohne Brückenrampe) entsprechend den genannten Vorbemerkungen zu
sanieren.
Begründung:
Die Fahrbahn der Merowinger Straße zwischen Karolingerstraße und Ortsausgang Bliesheim in
Richtung Friesheim befindet sich in einem mangelhaften Zustand. Die Asphaltschicht weist eine
Vielzahl von Rissen und Ausbrüchen auf, die Deckschicht ist augenscheinlich stark versprödet.
Mehrere Schlaglöcher bis zu einer Größe von ca. 0,5 m² zeigen sich an der Oberfläche. Aufgrund
der Vielzahl der Mängel ist die Verkehrssicherheit in diesem Straßenabschnitt nicht mehr
gewährleistet. Zur Ermittlung des erforderlichen Sanierungsumfanges wurde ein Bodengutachten
mit einer entsprechenden Asphaltbeprobung in Auftrag gegeben. Die am 28.01.2013
durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass die ungebundene Tragschicht (Kiestragschicht)
unterhalb der Schwarzdecke für die vorhandene Bauklasse ausreichend ist und keiner Sanierung
bedarf. Die Asphaltschichten hingegen weisen eine stark versprödete und ausgemergelte Struktur
auf. Sie haben noch nicht einmal den erforderlichen Verdichtungsgrad um als Unterbau für eine
neue Deckschicht verwendet werden zu können. Daher ist ein Neubau des gesamten bituminösen
Fahrbahnaufbaus zwingend erforderlich. Die Bordsteinanlage hingegen kann erhalten bleiben. Die
Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich nach erster Kostenschätzung auf ca.
51.000,- €.
Ausgehend von dieser Kostenschätzung ergibt sich für die Anlieger eine Straßenbaubeitragspflicht
i.H.v. voraussichtlich ca. 1,50 Euro pro qm Grundstücks-/Verteilungsfläche. Bei einer
angenommenen Grundstücksgröße von 500 qm würde dies (ohne etwaige Verteilungszuschläge
wegen Art und Maß der Grundstücksnutzung) für den einzelnen Anlieger beispielhaft ein
Straßenbaubeitrag i.H.v. voraussichtlich ca. 750,00 Euro bedeuten.
In Vertretung
(Erner)
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