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Beschlussvorlage (Straßensanierung Teilstück Merowingerstraße in E.-Bliesheim -Sanierungsbeschluss-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
19.02.2013
Erstellt
06.02.13, 16:00
Aktualisiert
06.02.13, 16:00
Beschlussvorlage (Straßensanierung Teilstück Merowingerstraße in E.-Bliesheim
-Sanierungsbeschluss-) Beschlussvorlage (Straßensanierung Teilstück Merowingerstraße in E.-Bliesheim
-Sanierungsbeschluss-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 66/2013 Az.: 6619-3256 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.01.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 19.02.2013 BM / Dezernent 04.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Straßensanierung Teilstück Merowingerstraße in E.-Bliesheim -SanierungsbeschlussFinanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 51.000,- € wurden bereits im Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Straßen zur Verfügung gestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Ausweislich eines durchgeführten Bodengutachtens ist der gesamte bituminöse Fahrbahnaufbau der Merowinger Straße zwischen Karolinger Straße und Ortsausgang Bliesheim in Richtung Friesheim verschlissen und von Grund auf sanierungs- und erneuerungsbedürftig. In diesem Bereich ist die Merowinger Straße eine Stadtstraße und daher in der Straßenbaulast der Stadt Erftstadt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Der Umfang der Maßnahme (es handelt sich hierbei nicht nur um eine bloße Unterhaltungsmaßnahme, sondern um eine grundlegende Fahrbahnerneuerung) löst für die Anlieger eine Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt aus. Im gegebenen Fall sind die Anlieger mit einem Anteil von 30% an den entstehenden Ausbaukosten zu beteiligen. Der Beitrag wird sich für die Anlieger nach einer ersten Kostenschätzung voraussichtlich auf ca. 1,50 Euro pro qm Grundstücks/Verteilungsfläche belaufen. Mit Beschluss der Sanierungsmaßnahme sollen die Anlieger umgehend und frühzeitig über die eintretende Beitragspflicht und die voraussichtliche Beitragsbelastung informiert werden. Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wird beauftragt den städtischen Straßenabschnitt der Merowingwerstraße (ohne Brückenrampe) entsprechend den genannten Vorbemerkungen zu sanieren. Begründung: Die Fahrbahn der Merowinger Straße zwischen Karolingerstraße und Ortsausgang Bliesheim in Richtung Friesheim befindet sich in einem mangelhaften Zustand. Die Asphaltschicht weist eine Vielzahl von Rissen und Ausbrüchen auf, die Deckschicht ist augenscheinlich stark versprödet. Mehrere Schlaglöcher bis zu einer Größe von ca. 0,5 m² zeigen sich an der Oberfläche. Aufgrund der Vielzahl der Mängel ist die Verkehrssicherheit in diesem Straßenabschnitt nicht mehr gewährleistet. Zur Ermittlung des erforderlichen Sanierungsumfanges wurde ein Bodengutachten mit einer entsprechenden Asphaltbeprobung in Auftrag gegeben. Die am 28.01.2013 durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass die ungebundene Tragschicht (Kiestragschicht) unterhalb der Schwarzdecke für die vorhandene Bauklasse ausreichend ist und keiner Sanierung bedarf. Die Asphaltschichten hingegen weisen eine stark versprödete und ausgemergelte Struktur auf. Sie haben noch nicht einmal den erforderlichen Verdichtungsgrad um als Unterbau für eine neue Deckschicht verwendet werden zu können. Daher ist ein Neubau des gesamten bituminösen Fahrbahnaufbaus zwingend erforderlich. Die Bordsteinanlage hingegen kann erhalten bleiben. Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich nach erster Kostenschätzung auf ca. 51.000,- €. Ausgehend von dieser Kostenschätzung ergibt sich für die Anlieger eine Straßenbaubeitragspflicht i.H.v. voraussichtlich ca. 1,50 Euro pro qm Grundstücks-/Verteilungsfläche. Bei einer angenommenen Grundstücksgröße von 500 qm würde dies (ohne etwaige Verteilungszuschläge wegen Art und Maß der Grundstücksnutzung) für den einzelnen Anlieger beispielhaft ein Straßenbaubeitrag i.H.v. voraussichtlich ca. 750,00 Euro bedeuten. In Vertretung (Erner) -2-