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Beschlussvorlage (Hallenbad: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln 1. Erneuerung der elektronischen Hauptverteilung 2. Brandschutz: Erstellung von Fluchtweg- und Feuerwehrplänen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
09.02.13, 06:15
Aktualisiert
09.02.13, 06:15
Beschlussvorlage (Hallenbad: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln
1. Erneuerung der elektronischen Hauptverteilung
2. Brandschutz: Erstellung von Fluchtweg- und Feuerwehrplänen) Beschlussvorlage (Hallenbad: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln
1. Erneuerung der elektronischen Hauptverteilung
2. Brandschutz: Erstellung von Fluchtweg- und Feuerwehrplänen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 73/2013 Az.: 81 30-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 01.02.2013 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 20.02.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 08.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Hallenbad: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln 1. Erneuerung der elektronischen Hauptverteilung 2. Brandschutz: Erstellung von Fluchtweg- und Feuerwehrplänen Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen nicht im Wirtschaftsplan Hallenbad 2013 zur Verfügung und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt wird für den Betriebszweig Hallenbad zum Geschäftsjahr 2013 wie folgt – neu- festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 337.800,00 € 725.500.00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 531.879,00 € Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 02.10.2012 den Wirtschaftsplan 2013 des Betriebszweiges Hallenbad beschlossen. In den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan hat die Betriebsleitung bereits dargelegt, dass im Jahr 2013 die Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Brandschutz des Hallenbades über direkten Aufwand abgerechnet werden. Ferner hat diese darauf hingewiesen, dass über das Maß herkömmlicher Reparaturen hinausgehende „Investitionen“ durch außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erfolgen sollen. Zwischenzeitlich wurde die elektrische Hauptverteilung im Hallenbad auf ihre Sicherheit und Zulässigkeit hin überprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Anlage aufgrund ihres Alters nicht mehr den allgemein gültigen Anforderungen an Hauptverteilungsanlagen entspricht. Punktuelle Ertüchtigungen wären zwar grundsätzlich möglich, würden jedoch kostenmäßig sehr nahe an eine Kompletterneuerung heranreichen. Aufgrund der dann immer noch teilweise vorhandenen „alten“ Technik, empfiehlt die Betriebsleitung, Mittel in Höhe von 60.000,- Euro im Vermögensplan außerplanmäßig für das Jahr 2013 bereit zu stellen. Die Betriebsleitung wird, soweit dies möglich ist, versuchen die Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung sowie zur Erneuerung der Hauptverteilung insgesamt über die Aktivseite der Bilanz abzuwickeln. Damit würden die Kosten als Investitionen der jährlichen Abschreibung zugeführt und nicht direkt über den Aufwand das Jahresergebnis verschlechtern. In Vertretung (Erner) -2-