Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
08.11.12, 15:17
Aktualisiert
14.02.13, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 447/2012
Az.: -82.4-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.10.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
20.11.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
04.12.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
26.02.2013
vorberatend
Betrifft:
13.02.2013
Datum Freigabe -100-
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
14.039.814,- €
276.837,- €
4.441.007,- €
1.1.2
1.1.3
1.1.4
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
0,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
222.342,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
2.167.309,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
1.882.776,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan
Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
des Betriebszweiges
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird
beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach
Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2013
folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der im Jahr 2013 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit
den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Umsetzung des Nutzungskonzeptes für
die Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar,
-2-
-
Abschluss des umfangreichen Bauprogramms für die Erweiterung von Kindergärten zur Betreuung von Unter-3-Jährigen,
Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 119, Erftstadt-Gymnich.
Entwicklung eines Baugebietes in Bliesheim in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt.
Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet
Friesheim.
In den vergangenen Jahren hat der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang
Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Durch das Konjunkturpaket II wurden der Stadt
Erftstadt umfangreiche, zusätzliche Mittel zur Sanierung ihrer Gebäude zur Verfügung gestellt. Die
Gottfried-Kinkel-Realschule wurde mit einem Aufwand von insgesamt 4,3 Mio. Euro, die zu zwei
Dritteln über Zuschüsse aus dem Programm zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur
finanziert werden, umfassend saniert. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen
Kindergartenplatz für Unter-3-Jährige sind umfangreiche Erweiterungsbauten an städtischen
Kindertagesstätten erforderlich. Wie u.a. den Berichten des Rechnungsprüfungsamtes über die
Jahresabschlüsse 2010 und 2011 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zu entnehmen ist,
wurde das Bauvolumen in den Jahren 2010 und 2011 erheblich gesteigert
Diese umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen haben dazu geführt, dass noch nicht alle
Maßnahmen, die in den Wirtschaftsplänen 2011 und 2012 veranschlagt wurden, bis zum Ende des
Jahres 2012 umgesetzt werden können. Im Jahr 2013 sollen daher nur Maßnahmen neu in das
Bauprogramm aufgenommen werden, die keinesfalls verschoben werden dürfen. Diese
„Beschränkung“ auf die notwendigsten Maßnahmen soll dazu genutzt werden, noch nicht erledigte
Arbeiten aus den Jahren 2011 und 2012 abarbeiten zu können. Neben den im Wirtschaftsplan 2013
veranschlagten „Sondermaßnahmen“ (Bauprogramm 2013) sind an den städtischen Gebäuden
zahlreiche Reparaturen erforderlich, die im Rahmen der sog. „Laufenden Bauunterhaltung“
durchgeführt werden. Auch diese Maßnahmen, die erledigt werden müssen, um die Gebäude
betriebsfähig zu erhalten, belasten die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in
erheblichem Umfang.
Bereits im Jahr 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „UrsprungsHaushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde,
einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung
des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden
seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen
die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Ich halte es daher für erforderlich,
spätestens ab dem Jahr 2014 Investitionen in diesem Bereich vorzusehen.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
In Vertretung
(Erner)
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