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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
08.11.12, 15:17
Aktualisiert
14.02.13, 06:10
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 447/2012 Az.: -82.4- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.10.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 20.11.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.02.2013 vorberatend Betrifft: 13.02.2013 Datum Freigabe -100- Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 14.039.814,- € 276.837,- € 4.441.007,- € 1.1.2 1.1.3 1.1.4 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 222.342,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 2.167.309,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 1.882.776,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. des Betriebszweiges 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2013 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Durchführung der im Jahr 2013 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Umsetzung des Nutzungskonzeptes für die Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar, -2- - Abschluss des umfangreichen Bauprogramms für die Erweiterung von Kindergärten zur Betreuung von Unter-3-Jährigen, Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 119, Erftstadt-Gymnich. Entwicklung eines Baugebietes in Bliesheim in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt. Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet Friesheim. In den vergangenen Jahren hat der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Durch das Konjunkturpaket II wurden der Stadt Erftstadt umfangreiche, zusätzliche Mittel zur Sanierung ihrer Gebäude zur Verfügung gestellt. Die Gottfried-Kinkel-Realschule wurde mit einem Aufwand von insgesamt 4,3 Mio. Euro, die zu zwei Dritteln über Zuschüsse aus dem Programm zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur finanziert werden, umfassend saniert. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Unter-3-Jährige sind umfangreiche Erweiterungsbauten an städtischen Kindertagesstätten erforderlich. Wie u.a. den Berichten des Rechnungsprüfungsamtes über die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zu entnehmen ist, wurde das Bauvolumen in den Jahren 2010 und 2011 erheblich gesteigert Diese umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen haben dazu geführt, dass noch nicht alle Maßnahmen, die in den Wirtschaftsplänen 2011 und 2012 veranschlagt wurden, bis zum Ende des Jahres 2012 umgesetzt werden können. Im Jahr 2013 sollen daher nur Maßnahmen neu in das Bauprogramm aufgenommen werden, die keinesfalls verschoben werden dürfen. Diese „Beschränkung“ auf die notwendigsten Maßnahmen soll dazu genutzt werden, noch nicht erledigte Arbeiten aus den Jahren 2011 und 2012 abarbeiten zu können. Neben den im Wirtschaftsplan 2013 veranschlagten „Sondermaßnahmen“ (Bauprogramm 2013) sind an den städtischen Gebäuden zahlreiche Reparaturen erforderlich, die im Rahmen der sog. „Laufenden Bauunterhaltung“ durchgeführt werden. Auch diese Maßnahmen, die erledigt werden müssen, um die Gebäude betriebsfähig zu erhalten, belasten die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang. Bereits im Jahr 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „UrsprungsHaushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Ich halte es daher für erforderlich, spätestens ab dem Jahr 2014 Investitionen in diesem Bereich vorzusehen. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. In Vertretung (Erner) -3-