Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
19.02.2013
Erstellt
14.02.13, 15:09
Aktualisiert
14.02.13, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 70/2013
Az.: 6619-3626/05
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 31.01.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
19.02.2013
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Fahrbahnerneuerung „Kunibertusplatz“ (Straße) in Erftstadt Gymnich
-Ausbau- und SanierungsbeschlussFinanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel i.H.v. voraussichtlich ca. 115.000 € sind im Wirtschaftsplan 2013 eingestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fahrbahn der Straße „Kunibertusplatz“ in Erftstadt-Gymnich im
Zuge der Wasserleitungsarbeiten gleichzeitig mit zu erneuern. Der Zustand der Straße und des
Fahrbahnunterbaus erfordern aus technischer Sicht eine grundlegende Sanierung. Nach den
einschlägigen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes und der Straßenbaubeitragssatzung der
Stadt Erftstadt wird durch die umfangreiche Instandsetzungsmaßnahme eine
Straßenbaubeitragspflicht der Anlieger ausgelöst. Auf die gesetzlich insoweit vorgegebene,
grundsätzlich bestehende Beitragserhebungspflicht wird insoweit hingewiesen.
Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, sind die Anlieger mit einem Kostenanteil von 70 % an
den tatsächlich entstehenden Ausbaukosten zu beteiligen.
Mit Beschluss zur Ausführung der grundlegenden Sanierungsmaßnahme sollen die Anlieger –
nicht zuletzt in Anbetracht der für die Anlieger erheblichen finanziellen Konsequenzen - umgehend
und frühzeitig über die eintretende Beitragspflicht und die voraussichtliche Beitragsbelastung
informiert werden.
Begründung:
Durch die notwendigen Wasserleitungsarbeiten wird der Baukörper der Straße „Kunibertusplatz“
zu großen Teilen aufgerissen. Hiervon losgelöst, sind der Zustand der Straße und des
Straßenunterbaus als marode und mangelhaft zu erachten. Es ist daher aus technischer Sicht
dringend geboten, die Fahrbahn grundlegend zu erneuern.
Durch die gleichzeitige Erneuerung der Wasserleitung und damit durch eine Verbindung beider
notwendiger Maßnahmen ergeben sich in letzter Konsequenz Einsparungen für die Anlieger, den
Eigenbetrieb Straßen und die Stadtwerke.
Anhand der grob geschätzten Baukosten wird sich der von den Anliegern zu erhebende
Straßenbaubeitrag voraussichtlich auf ca. 10,50 Euro pro qm Grundstücks-/Verteilungsfläche
belaufen. Bei einer angenommenen Grundstücksgröße von 500 qm würde dies im gegebenen Fall
für den einzelnen Anlieger beispielhaft ein Straßenbaubeitrag i.H.v. voraussichtlich ca. 5.250,00
Euro bedeuten.
In Vertretung
(Erner)
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