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Beschlussvorlage (Fahrbahnerneuerung „Kunibertusplatz“ (Straße) in Erftstadt Gymnich -Ausbau- und Sanierungsbeschluss-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
19.02.2013
Erstellt
14.02.13, 15:09
Aktualisiert
14.02.13, 15:09
Beschlussvorlage (Fahrbahnerneuerung „Kunibertusplatz“ (Straße) in Erftstadt Gymnich
-Ausbau- und Sanierungsbeschluss-) Beschlussvorlage (Fahrbahnerneuerung „Kunibertusplatz“ (Straße) in Erftstadt Gymnich
-Ausbau- und Sanierungsbeschluss-)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 70/2013 Az.: 6619-3626/05 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 31.01.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 19.02.2013 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Fahrbahnerneuerung „Kunibertusplatz“ (Straße) in Erftstadt Gymnich -Ausbau- und SanierungsbeschlussFinanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel i.H.v. voraussichtlich ca. 115.000 € sind im Wirtschaftsplan 2013 eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Fahrbahn der Straße „Kunibertusplatz“ in Erftstadt-Gymnich im Zuge der Wasserleitungsarbeiten gleichzeitig mit zu erneuern. Der Zustand der Straße und des Fahrbahnunterbaus erfordern aus technischer Sicht eine grundlegende Sanierung. Nach den einschlägigen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erftstadt wird durch die umfangreiche Instandsetzungsmaßnahme eine Straßenbaubeitragspflicht der Anlieger ausgelöst. Auf die gesetzlich insoweit vorgegebene, grundsätzlich bestehende Beitragserhebungspflicht wird insoweit hingewiesen. Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, sind die Anlieger mit einem Kostenanteil von 70 % an den tatsächlich entstehenden Ausbaukosten zu beteiligen. Mit Beschluss zur Ausführung der grundlegenden Sanierungsmaßnahme sollen die Anlieger – nicht zuletzt in Anbetracht der für die Anlieger erheblichen finanziellen Konsequenzen - umgehend und frühzeitig über die eintretende Beitragspflicht und die voraussichtliche Beitragsbelastung informiert werden. Begründung: Durch die notwendigen Wasserleitungsarbeiten wird der Baukörper der Straße „Kunibertusplatz“ zu großen Teilen aufgerissen. Hiervon losgelöst, sind der Zustand der Straße und des Straßenunterbaus als marode und mangelhaft zu erachten. Es ist daher aus technischer Sicht dringend geboten, die Fahrbahn grundlegend zu erneuern. Durch die gleichzeitige Erneuerung der Wasserleitung und damit durch eine Verbindung beider notwendiger Maßnahmen ergeben sich in letzter Konsequenz Einsparungen für die Anlieger, den Eigenbetrieb Straßen und die Stadtwerke. Anhand der grob geschätzten Baukosten wird sich der von den Anliegern zu erhebende Straßenbaubeitrag voraussichtlich auf ca. 10,50 Euro pro qm Grundstücks-/Verteilungsfläche belaufen. Bei einer angenommenen Grundstücksgröße von 500 qm würde dies im gegebenen Fall für den einzelnen Anlieger beispielhaft ein Straßenbaubeitrag i.H.v. voraussichtlich ca. 5.250,00 Euro bedeuten. In Vertretung (Erner) -2-