Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
14.02.13, 15:09
Aktualisiert
14.02.13, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
EnergieAgentur.NRW Kasinostr. 19 – 21 42103 Wuppertal
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Herrn Dr. Ludger Risthaus
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Ansprechpartner:
EnergieAgentur.NRW
Rüdiger Brechler
Kasinostr. 19 – 21
42103 Wuppertal
Telefon: 02 02 / 2 45 52 15
Telefax: 02 02 / 2 45 52 30
brechler@energieagentur.nrw.de
Datum: 19.11.2012
Modernisierung der Innenbeleuchtung in kommunalen
Liegenschaften
Unverbindliche Stellungnahme der EnergieAgentur.NRW
Projekt-Nr. 32066
Sehr geehrter Herr Dr. Risthaus,
wie gewünscht erhalten Sie mit diesem Schreiben unsere
unverbindliche Stellungnahme zu der Frage, inwieweit das erstellte
Gutachten des Ingenieurbüros SKEIDE, Rheinberg (Gutachten
Nr. 0108-2012-07-01, erstellt am 01.07.2012), aus Sicht der EnergieAgentur.NRW als neutrale und unentgeltiche Landeseinrichtung als
technologie-neutral bzw. unvoreingenommen bewertet werden kann.
Wir hoffen, dass wir der Stadt Erftstadt mit dieser Stellungnahme
konstruktive Hilfestellung bei der Entscheidung über technisch
zuverlässige sowie ökonomisch und ökologisch vertretbare
Investitionsentscheidungen geben können.
Für die Beantwortung von Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
EnergieAgentur.NRW
i.A.
Rüdiger Brechler
Anlage
Roßstr. 92
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 8 66 42 – 0
Fax: 0211 / 8 66 42 – 22
Kasinostr. 19 – 21
42103 Wuppertal
Tel: 02 02 / 24 55 2 – 0
Fax: 02 02 / 24 55 2 – 30
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen
Tel:: 02 09 / 1 67 – 28 00
Fax: 02 09 / 1 67 – 28 22
post@energieagentur.nrw.de
www.energieagentur.nrw.de
Unverbindliche Stellungnahme der EnergieAgentur.NRW
__________________________________________________
Zu bewertendes Gutachten:
Nr. 0108-2012-07-01
Gutachterliche
Stellungnahme
zur
Verwendung
von
LEDBeleuchtungsanlagen und sog. Plug-In-LED-Leuchtstofflampen in
öffentlichen Gebäuden der Stadt Erftstadt, vorrangig in Schulen und
Kindergärten
Ersteller: SKEIDE Ingenieurbüro, Wacholderbusch 3, 47495 Rheinberg
Datum:
01.07.2012
Zur Verfügung gestellte Unterlagen:
Gutachten des Ingenieurbüros SKEIDE vom 01.07.2012 einschließlich
Anlagen 1 bis 6
Der EnergieAgentur.NRW wurden die Unterlagen von Herrn Dr. Ludger Risthaus per email
vom 26.09.2012 mit der Bitte um neutrale Prüfung und Bewertung zugesendet.
HINWEIS:
Diese Stellungnahme wurde erstellt im Rahmen der neutralen und unentgeltlichen
Beratungsleistungen der EnergieAgentur.NRW. Sie ist vollkommen unverbindlich und ersetzt
keine ggf. zusätzlich erforderlichen bzw. sinnvollen technischen, wirtschaftlichen oder
rechtlichen Gutachten durch anerkannte Beratungsunternehmen oder sonstige Prüfstellen.
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1. Grundsätzliche Anmerkungen
Obwohl unsere Stellungnahme kein verbindliches Gutachten ersetzen kann, kommen wir der
geäußerten Bitte von Herrn Dr. Risthaus mit dieser unverbindlichen Stellungnahme gerne
nach.
2. Aufbau des Gutachtens
Das vorliegende Gutachten ist inhaltlich logisch aufgebaut. Es liegen unseres Erachtens
keine strukturellen Fehler oder wesentlichen Lücken vor.
Hinsichtlich der in Ziffer VIII. „LED-Plug-In oder Retrofit-LED-Röhren“ geäußerten Kritik an
LED-Retrofit-Produkten würden wir uns eine differenziertere Bewertung der am Markt
erhältlichen Austausch-Lampen wünschen: Hier gibt es qualititiv - und natürlich auch
preislich - eine sehr große Bandbreite.
Auch wäre es interessant, diese 3. Variante (weitgehender Weiterbetrieb der alten Leuchten
und deren Umbau für den Einsatz von „guten“ LED-Retrofit-Lampen plus ggf. einige
zusätzliche neue LED-Leuchten) in den Wirtschaftlichkeitsvergleich „Neue T5-Leuchten“ vs.
„Neue LED-Leuchten“ mit aufzunehmen, auch wenn man natürlich davon ausgehen muss,
dass diese bestehenden Leuchten innerhalb der nächsten 25 Jahren sowieso ausgetauscht
werden müssen.
3. Bewertung des dargestellten Vorgehens und der Ergebnisse
Abschnitt VI:
Ergebnisse der wirtschaftlichen Analysen
Vorgehen:
Nach Durchführung lichttechnischer Berechnungen für 2 Arten von Räumen mit
unterschiedlichen Ansprüchen an die erforderliche Beleuchtungsstärke
• normale Klassenräume mit 300 Lux
• Fachklassenräume mit 500 Lux
wurde ein statischer Kostenvergleich für die beiden Technologievarianten
• Anbauleuchte mit Spiegelraster für T5-Leuchstofflampen
• Deckeneinbauleuchte mit LED-Panels
durchgeführt.
Für beide Technologievarianten wurden neue Leuchten der Fa. Trilux (Firmensitz in
Arnsberg), einem der führenden deutschen Leuchtenhersteller, verwendet.
Unserer Bewertung:
Das beschriebene Vorgehen ist aus Sicht der EnergieAgentur.NRW nachvollziehbar und
angemessen.
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Ergebnisse:
Als Ergebnis der beiden in der Anlage 1 (Beleuchtungsanlage mit 300 Lux - Klassenzimmer)
und Anlage 4 (Beleuchtungsanlage mit 500 Lux – Fachklassenräume) durchgeführten
Kostenvergleichen kommt das Gutachten zu der Bewertung, dass die gewählten LEDLeuchten über eine gewählte Nutzungsdauer von 25 Jahren
•
•
•
hinsichtlich der Anlagenkosten um den Faktor 5
hinsichtlich der Lampenersatzkosten um den Faktor 8
hinsichtlich der Energiekosten um den Faktor 1,3 (30%)
teurer sind als die gewählten Leuchten mit T5-Lampen (Trilux 5041 RPX-L/35/49/80....) .
Alle Kostenarten zusammengenommen seien die gewählten LED-Leuchten insgesamt um
den Faktor 3 bis 5 (bzw. 300% bis 500%) teurer als neue effiziente Leuchten mit T5Leuchtstofflampen.
Unsere Bewertung:
Wir haben die beiden Kostenvergleiche für die beiden ausgewählten Leuchten einmal
nachvollzogen und überarbeitet (Überarbeiteter Kostenvergleich, s. Anlage). Hierbei
berücksichtigten wir die 2012er Katalogpreise der Fa. Trilux und die dort hinterlegten
technischen Daten.
Hierbei stellte sich u.a. heraus, dass sich die Effizienz und der Lichtstrom der gewählten
LED-Leuchte (Trilux Liventy 625 OT LED....) in der aktuellen Version gegenüber der im
Gutachten verwendeten Vorgängerversion erkennbar verbessert hat. So beträgt der
Lichtstrom der aktuellen Trilux-Leuchte nunmehr 3.900 Lumen (Vorgängerversion: 3.500
Lumen) und der elektrischen Anschlusswert 40 Watt (Vorgängerversion: 50 Watt). Diese
technische Weiterentwicklung hat Einfluss auf die Berechnung der Energiekosten.
Hinsichtlich der Ermittlung der Lampenersatzkosten sind wir der Ansicht, dass diese
innerhalb der betrachteten Nutzungsdauer von 25 Jahren für beide verwendeten Leuchtmittel
bei 0 Euro liegen müssten. Grund: Die Lebensdauer beider Leuchtmittel liegt bei den
angesetzten 1.260 Betriebsstunden pro Jahr
deutlich oberhalb der betrachteten
Nutzungsdauer (T5-Leuchtstofflampe „long-life“: Lebendauer ca. 36 Jahre / LED-Panels:
Lebensdauer ca. 40 Jahre). Für die T5-Leuchten müsste lediglich die Erstausrüstung mit den
„long-life“-Lampen zusätzlich in Ansatz gebracht werden.
In den Preisen der LED-Leuchten ist das Leuchtmittel bereits enthalten.
In dem Beantragungszeitraum Januar bis März 2013 besteht zudem erneut die Möglichkeit,
Zuschüsse in Höhe von 40% für den Einbau von neuen LED-Leuchten vom
Bundesumweltministerium zu erhalten. Voraussetzungen hierfür sind u.a., dass nachweislich
mind. 50% Strom gegenüber den alten Leuchten eingespart wird und der Projektumfang
mindestens 12.500 € ausmacht (Eigenanteil 60%, also mind. 7.500 €).
Weitere Infos über: http://www.klimaschutz-in-kommunen.de/kommunalrichtlinie
Diesen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht absehbaren Förderzuschuss
haben wir in unserem überarbeiteten Kostenvergleich als Option zusätzlich berücksichtigt.
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Als Ergebnis unseres in der Anlage beifügten überarbeiteten Kostenvergleichs kommen wir
zu dem Schluss, dass die ausgewählten LED-Leuchten über eine gewählte Nutzungsdauer
von 25 Jahren
•
•
•
hinsichtlich der Anlagenkosten um den Faktor 4 (mit Förderung: Faktor 3)
hinsichtlich der Lampenersatzkosten ein geringfügiger Kostenvorteil besteht
hinsichtlich der Energiekosten um den Faktor 1,1 (10%)
teurer sind als die gewählten Spiegelrasterleuchten mit T5-Lampen.
Alle Kostenarten zusammengenommen dürften die gewählten LED-Leuchten insgesamt
etwa um den Faktor 2,5 (mit Förderung: Faktor 2) teurer sein als neue effiziente Leuchten
mit T5-Leuchtstofflampen.
Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere LED-Leuchten des selben
Herstellers oder vergleichbare Produkte von Wettbewerbern ggf. geringere
Anschaffungskosten verursachen, so dass der wirtschaftliche Abstand zwischen den beiden
untersuchten Technologievarianten noch geringer ausfallen könnte.
Abschnitt VIII:
LED-Plug-In oder Retrofit-LED-Röhren
Bewertung:
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es weder aus technischer, ökonomischer oder
ökologischer Sicht sinnvoll ist, Retrofit-LED-Lampen in vorhandenen Leuchten als Alternative
zu den bisher eingesetzten T8-Leuchtstofflampen einzusetzen.
Um diese Aussage zu stützen, werden insgesamt acht Gründe angeführt.
Grundsätzlich können wir die aufgeführten Gründe nachvollziehen.
Wir vertreten jedoch die Ansicht, dass die hier abgegebenen Urteile nicht für alle am Markt
erhältlichen LED-Lampen pauschal gelten können.
So gibt es nach unserem Kenntnisstand inzwischen sehr wohl einige LED-Tubes, die als
Ersatz für T8-Leuchtstoffröhren eingesetzt werden können und die über entsprechende VDEPrüfzeichen und GS-Zertifikate verfügen. Auch die Lichtausbeute qualitatv guter LEDLampen liegt inzwischen bei 3.000 bis 3.500 Lumen, auch wenn dies immer noch deutlich
hinter den Werten von T8- oder T5-Lampen liegt.
Ob allerdings bereits heute selbst die derzeit qualitativ hochwertigsten LED-Lampen
wirtschaftlich und lichttechnisch eine bessere Alternative zu T8- oder auch sog. T5-RetrofitLeuchtofflampen darstellen, die es inzwischen auch von vielen Herstellern als „Longlife“Produkte gibt, wird auch von Seiten der EnergieAgentur.NRW (noch) verneint.
Wie empfehlen Kommunen grundsätzlich, LED-Produkte in begrenztem Umfang mit
überschaubaren Kosten einzusetzen, um eigene Erfahrungen mit dieser neuen Technologie
zu sammeln.
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Eine Pauschalempfehlung, alle bestehenden Leuchtstofflampen möglichst kurzfristig auf
LED-Lampen umzurüsten, wird die EnergieAgentur.NRW zum jetzigen Zeitpunkt jedoch
keiner Kommune und keinem anderen Anwender, der dies vorrangig aus wirtschaftlichen
und/oder ökologischen Motiven durchzuführen beabsichtigt, abgeben.
3. Fazit
Im wesentlichen teilen wir die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens, insbesondere die
Aussagen zur (derzeitigen Un-)Wirtschaftlichkeit von LED-Leuchten gegenüber modernen
Leuchten mit Reflektoren/Spiegelrastern mit T5-Leuchtstofflampen.
Jedoch entwickelt sich der Markt für LED-Produkte seit ca. 3 Jahren so dynamisch, dass
angenommen werden kann, dass die LED-Technologie in relativ kurzer Zeit (Schätzung: in
„wenigen“ Jahren) eine gute, wenn nicht sogar bessere Alternative zu Leuchten mit
Leuchtstofflampen in breiten Anwendungsfeldern darstellen wird.
Hinsicht der sicherheitstechnischen Bedenken, die das vorliegende Gutachten im Bezug auf
die LED-Retrofit-Lampen äußert, gibt es nach unserem Kenntnisstand inzwischen einige
positive Weiterentwicklungen, die u.a. nach den VDE-Richtlinien zugelassen sind und das
GS-Zertifikat (GS = geprüfte Sicherheit) führen dürfen.
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Die EnergieAgentur.NRW hofft, Ihnen mit dieser Stellungnahme weiterhelfen zu können und
erklärt sich gerne dazu bereit, das Vorhaben als neutrale Instanz auch weiterhin zu
unterstützen.
EnergieAgentur.NRW
i.A.
Rüdiger Brechler
19.11.2012
Anlage: Überarbeiteter Kostennergleich T5- vs. LED-Lampen (Hersteller Trilux)
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