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Antrag (Stellungnahme Energieagentur)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
14.02.13, 15:09
Aktualisiert
14.02.13, 15:09
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Inhalt der Datei

EnergieAgentur.NRW Kasinostr. 19 – 21 42103 Wuppertal Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Herrn Dr. Ludger Risthaus Holzdamm 10 50374 Erftstadt Ansprechpartner: EnergieAgentur.NRW Rüdiger Brechler Kasinostr. 19 – 21 42103 Wuppertal Telefon: 02 02 / 2 45 52 15 Telefax: 02 02 / 2 45 52 30 brechler@energieagentur.nrw.de Datum: 19.11.2012 Modernisierung der Innenbeleuchtung in kommunalen Liegenschaften Unverbindliche Stellungnahme der EnergieAgentur.NRW Projekt-Nr. 32066 Sehr geehrter Herr Dr. Risthaus, wie gewünscht erhalten Sie mit diesem Schreiben unsere unverbindliche Stellungnahme zu der Frage, inwieweit das erstellte Gutachten des Ingenieurbüros SKEIDE, Rheinberg (Gutachten Nr. 0108-2012-07-01, erstellt am 01.07.2012), aus Sicht der EnergieAgentur.NRW als neutrale und unentgeltiche Landeseinrichtung als technologie-neutral bzw. unvoreingenommen bewertet werden kann. Wir hoffen, dass wir der Stadt Erftstadt mit dieser Stellungnahme konstruktive Hilfestellung bei der Entscheidung über technisch zuverlässige sowie ökonomisch und ökologisch vertretbare Investitionsentscheidungen geben können. Für die Beantwortung von Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen EnergieAgentur.NRW i.A. Rüdiger Brechler Anlage Roßstr. 92 40476 Düsseldorf Tel.: 0211 / 8 66 42 – 0 Fax: 0211 / 8 66 42 – 22 Kasinostr. 19 – 21 42103 Wuppertal Tel: 02 02 / 24 55 2 – 0 Fax: 02 02 / 24 55 2 – 30 Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen Tel:: 02 09 / 1 67 – 28 00 Fax: 02 09 / 1 67 – 28 22 post@energieagentur.nrw.de www.energieagentur.nrw.de Unverbindliche Stellungnahme der EnergieAgentur.NRW __________________________________________________ Zu bewertendes Gutachten: Nr. 0108-2012-07-01 Gutachterliche Stellungnahme zur Verwendung von LEDBeleuchtungsanlagen und sog. Plug-In-LED-Leuchtstofflampen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Erftstadt, vorrangig in Schulen und Kindergärten Ersteller: SKEIDE Ingenieurbüro, Wacholderbusch 3, 47495 Rheinberg Datum: 01.07.2012 Zur Verfügung gestellte Unterlagen: Gutachten des Ingenieurbüros SKEIDE vom 01.07.2012 einschließlich Anlagen 1 bis 6 Der EnergieAgentur.NRW wurden die Unterlagen von Herrn Dr. Ludger Risthaus per email vom 26.09.2012 mit der Bitte um neutrale Prüfung und Bewertung zugesendet. HINWEIS: Diese Stellungnahme wurde erstellt im Rahmen der neutralen und unentgeltlichen Beratungsleistungen der EnergieAgentur.NRW. Sie ist vollkommen unverbindlich und ersetzt keine ggf. zusätzlich erforderlichen bzw. sinnvollen technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gutachten durch anerkannte Beratungsunternehmen oder sonstige Prüfstellen. Seite 1 1. Grundsätzliche Anmerkungen Obwohl unsere Stellungnahme kein verbindliches Gutachten ersetzen kann, kommen wir der geäußerten Bitte von Herrn Dr. Risthaus mit dieser unverbindlichen Stellungnahme gerne nach. 2. Aufbau des Gutachtens Das vorliegende Gutachten ist inhaltlich logisch aufgebaut. Es liegen unseres Erachtens keine strukturellen Fehler oder wesentlichen Lücken vor. Hinsichtlich der in Ziffer VIII. „LED-Plug-In oder Retrofit-LED-Röhren“ geäußerten Kritik an LED-Retrofit-Produkten würden wir uns eine differenziertere Bewertung der am Markt erhältlichen Austausch-Lampen wünschen: Hier gibt es qualititiv - und natürlich auch preislich - eine sehr große Bandbreite. Auch wäre es interessant, diese 3. Variante (weitgehender Weiterbetrieb der alten Leuchten und deren Umbau für den Einsatz von „guten“ LED-Retrofit-Lampen plus ggf. einige zusätzliche neue LED-Leuchten) in den Wirtschaftlichkeitsvergleich „Neue T5-Leuchten“ vs. „Neue LED-Leuchten“ mit aufzunehmen, auch wenn man natürlich davon ausgehen muss, dass diese bestehenden Leuchten innerhalb der nächsten 25 Jahren sowieso ausgetauscht werden müssen. 3. Bewertung des dargestellten Vorgehens und der Ergebnisse  Abschnitt VI: Ergebnisse der wirtschaftlichen Analysen Vorgehen: Nach Durchführung lichttechnischer Berechnungen für 2 Arten von Räumen mit unterschiedlichen Ansprüchen an die erforderliche Beleuchtungsstärke • normale Klassenräume mit 300 Lux • Fachklassenräume mit 500 Lux wurde ein statischer Kostenvergleich für die beiden Technologievarianten • Anbauleuchte mit Spiegelraster für T5-Leuchstofflampen • Deckeneinbauleuchte mit LED-Panels durchgeführt. Für beide Technologievarianten wurden neue Leuchten der Fa. Trilux (Firmensitz in Arnsberg), einem der führenden deutschen Leuchtenhersteller, verwendet. Unserer Bewertung: Das beschriebene Vorgehen ist aus Sicht der EnergieAgentur.NRW nachvollziehbar und angemessen. Seite 2 Ergebnisse: Als Ergebnis der beiden in der Anlage 1 (Beleuchtungsanlage mit 300 Lux - Klassenzimmer) und Anlage 4 (Beleuchtungsanlage mit 500 Lux – Fachklassenräume) durchgeführten Kostenvergleichen kommt das Gutachten zu der Bewertung, dass die gewählten LEDLeuchten über eine gewählte Nutzungsdauer von 25 Jahren • • • hinsichtlich der Anlagenkosten um den Faktor 5 hinsichtlich der Lampenersatzkosten um den Faktor 8 hinsichtlich der Energiekosten um den Faktor 1,3 (30%) teurer sind als die gewählten Leuchten mit T5-Lampen (Trilux 5041 RPX-L/35/49/80....) . Alle Kostenarten zusammengenommen seien die gewählten LED-Leuchten insgesamt um den Faktor 3 bis 5 (bzw. 300% bis 500%) teurer als neue effiziente Leuchten mit T5Leuchtstofflampen. Unsere Bewertung: Wir haben die beiden Kostenvergleiche für die beiden ausgewählten Leuchten einmal nachvollzogen und überarbeitet (Überarbeiteter Kostenvergleich, s. Anlage). Hierbei berücksichtigten wir die 2012er Katalogpreise der Fa. Trilux und die dort hinterlegten technischen Daten. Hierbei stellte sich u.a. heraus, dass sich die Effizienz und der Lichtstrom der gewählten LED-Leuchte (Trilux Liventy 625 OT LED....) in der aktuellen Version gegenüber der im Gutachten verwendeten Vorgängerversion erkennbar verbessert hat. So beträgt der Lichtstrom der aktuellen Trilux-Leuchte nunmehr 3.900 Lumen (Vorgängerversion: 3.500 Lumen) und der elektrischen Anschlusswert 40 Watt (Vorgängerversion: 50 Watt). Diese technische Weiterentwicklung hat Einfluss auf die Berechnung der Energiekosten. Hinsichtlich der Ermittlung der Lampenersatzkosten sind wir der Ansicht, dass diese innerhalb der betrachteten Nutzungsdauer von 25 Jahren für beide verwendeten Leuchtmittel bei 0 Euro liegen müssten. Grund: Die Lebensdauer beider Leuchtmittel liegt bei den angesetzten 1.260 Betriebsstunden pro Jahr deutlich oberhalb der betrachteten Nutzungsdauer (T5-Leuchtstofflampe „long-life“: Lebendauer ca. 36 Jahre / LED-Panels: Lebensdauer ca. 40 Jahre). Für die T5-Leuchten müsste lediglich die Erstausrüstung mit den „long-life“-Lampen zusätzlich in Ansatz gebracht werden. In den Preisen der LED-Leuchten ist das Leuchtmittel bereits enthalten. In dem Beantragungszeitraum Januar bis März 2013 besteht zudem erneut die Möglichkeit, Zuschüsse in Höhe von 40% für den Einbau von neuen LED-Leuchten vom Bundesumweltministerium zu erhalten. Voraussetzungen hierfür sind u.a., dass nachweislich mind. 50% Strom gegenüber den alten Leuchten eingespart wird und der Projektumfang mindestens 12.500 € ausmacht (Eigenanteil 60%, also mind. 7.500 €). Weitere Infos über: http://www.klimaschutz-in-kommunen.de/kommunalrichtlinie Diesen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht absehbaren Förderzuschuss haben wir in unserem überarbeiteten Kostenvergleich als Option zusätzlich berücksichtigt. Seite 3 Als Ergebnis unseres in der Anlage beifügten überarbeiteten Kostenvergleichs kommen wir zu dem Schluss, dass die ausgewählten LED-Leuchten über eine gewählte Nutzungsdauer von 25 Jahren • • • hinsichtlich der Anlagenkosten um den Faktor 4 (mit Förderung: Faktor 3) hinsichtlich der Lampenersatzkosten ein geringfügiger Kostenvorteil besteht hinsichtlich der Energiekosten um den Faktor 1,1 (10%) teurer sind als die gewählten Spiegelrasterleuchten mit T5-Lampen. Alle Kostenarten zusammengenommen dürften die gewählten LED-Leuchten insgesamt etwa um den Faktor 2,5 (mit Förderung: Faktor 2) teurer sein als neue effiziente Leuchten mit T5-Leuchtstofflampen. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere LED-Leuchten des selben Herstellers oder vergleichbare Produkte von Wettbewerbern ggf. geringere Anschaffungskosten verursachen, so dass der wirtschaftliche Abstand zwischen den beiden untersuchten Technologievarianten noch geringer ausfallen könnte.  Abschnitt VIII: LED-Plug-In oder Retrofit-LED-Röhren Bewertung: Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es weder aus technischer, ökonomischer oder ökologischer Sicht sinnvoll ist, Retrofit-LED-Lampen in vorhandenen Leuchten als Alternative zu den bisher eingesetzten T8-Leuchtstofflampen einzusetzen. Um diese Aussage zu stützen, werden insgesamt acht Gründe angeführt. Grundsätzlich können wir die aufgeführten Gründe nachvollziehen. Wir vertreten jedoch die Ansicht, dass die hier abgegebenen Urteile nicht für alle am Markt erhältlichen LED-Lampen pauschal gelten können. So gibt es nach unserem Kenntnisstand inzwischen sehr wohl einige LED-Tubes, die als Ersatz für T8-Leuchtstoffröhren eingesetzt werden können und die über entsprechende VDEPrüfzeichen und GS-Zertifikate verfügen. Auch die Lichtausbeute qualitatv guter LEDLampen liegt inzwischen bei 3.000 bis 3.500 Lumen, auch wenn dies immer noch deutlich hinter den Werten von T8- oder T5-Lampen liegt. Ob allerdings bereits heute selbst die derzeit qualitativ hochwertigsten LED-Lampen wirtschaftlich und lichttechnisch eine bessere Alternative zu T8- oder auch sog. T5-RetrofitLeuchtofflampen darstellen, die es inzwischen auch von vielen Herstellern als „Longlife“Produkte gibt, wird auch von Seiten der EnergieAgentur.NRW (noch) verneint. Wie empfehlen Kommunen grundsätzlich, LED-Produkte in begrenztem Umfang mit überschaubaren Kosten einzusetzen, um eigene Erfahrungen mit dieser neuen Technologie zu sammeln. Seite 4 Eine Pauschalempfehlung, alle bestehenden Leuchtstofflampen möglichst kurzfristig auf LED-Lampen umzurüsten, wird die EnergieAgentur.NRW zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keiner Kommune und keinem anderen Anwender, der dies vorrangig aus wirtschaftlichen und/oder ökologischen Motiven durchzuführen beabsichtigt, abgeben. 3. Fazit Im wesentlichen teilen wir die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens, insbesondere die Aussagen zur (derzeitigen Un-)Wirtschaftlichkeit von LED-Leuchten gegenüber modernen Leuchten mit Reflektoren/Spiegelrastern mit T5-Leuchtstofflampen. Jedoch entwickelt sich der Markt für LED-Produkte seit ca. 3 Jahren so dynamisch, dass angenommen werden kann, dass die LED-Technologie in relativ kurzer Zeit (Schätzung: in „wenigen“ Jahren) eine gute, wenn nicht sogar bessere Alternative zu Leuchten mit Leuchtstofflampen in breiten Anwendungsfeldern darstellen wird. Hinsicht der sicherheitstechnischen Bedenken, die das vorliegende Gutachten im Bezug auf die LED-Retrofit-Lampen äußert, gibt es nach unserem Kenntnisstand inzwischen einige positive Weiterentwicklungen, die u.a. nach den VDE-Richtlinien zugelassen sind und das GS-Zertifikat (GS = geprüfte Sicherheit) führen dürfen. ________________________________________________________________________ Die EnergieAgentur.NRW hofft, Ihnen mit dieser Stellungnahme weiterhelfen zu können und erklärt sich gerne dazu bereit, das Vorhaben als neutrale Instanz auch weiterhin zu unterstützen. EnergieAgentur.NRW i.A. Rüdiger Brechler 19.11.2012 Anlage: Überarbeiteter Kostennergleich T5- vs. LED-Lampen (Hersteller Trilux) Seite 5